Gestaltung der ZUV-Studiengebührenseite: Unterschied zwischen den Versionen

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#Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kriterien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommissionen fundierte Entscheidungen treffen können.  
 
#Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kriterien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommissionen fundierte Entscheidungen treffen können.  
 
#Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.&lt;br&gt;<br>
 
#Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.&lt;br&gt;<br>
 
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== 2. Zum bisherigen Aufbau:<br>  ==
 
== 2. Zum bisherigen Aufbau:<br>  ==

Version vom 14. November 2010, 20:24 Uhr

Es geht um diese Seite - und die ist ziemlich mies:

http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/

1 1. Seite im Internet incl. Rahmenbedingungen muss grundsätzlich überarbeitet werden
Optional: mal klären, wohin die Verwaltungsgebühren gehen.

  • Studiengebührenverteilung an prominenterer Stelle veröffentlichen – die bisherige Position ist der Bedeutung des Themas für die Studierenden und die Universität nicht angemessen
  • Klare Aufschlüsselung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.
  1. siehe auch: einheitliche Vergabepläne die weniger Transparenz schaffen
  2. überarbeitete, differenzierte Vergabepläne aus den Fakultäten bzw. Fächern könnten unverändert veröffentlicht werden; pro Jahr könnte eine Zusammenstellung aller Ausgaben veröffentlicht werden; Es gibt bereits mögliche Vorlagen, die als Arbeitsgrundlage dienen könnten
  • Ebenfalls auf die Website: Rechtliche Rahmenbedingungen der Studiengebühren
  1. da vor allem die studentischen Mitglieder der Studiengebührenkommissionen oft wechseln und nicht immer auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen können

1.1 Rechtliche Rahmenbedingunge:

  • Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Studiengebühren
  1. Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
  2. Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
  3. Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?
  4. Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
  • Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder
  1. Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen
  2. Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kriterien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommissionen fundierte Entscheidungen treffen können.
  3. Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.<br>

2 2. Zum bisherigen Aufbau:

  • Die Vergabepläne sollten in den Mittelpunkt und nicht in ein Seitenmenü
  1. Hierbei ist zu beachten, dass die bisherigen Vergabepläne kaum eine solche Bezeichnung verdient haben. Vielmehr handelt es sich um Aufstellungen der Beträge, die den einzelnen Fakultäten zur Verfügung standen bzw. um die Zuweisungen, die zentrale Einrichtungen aus zentralen Mitteln erhalten haben
  • Beispiele für die Verwendung für Studiengebühren
  1. enormer Aufwand für relativ geringen Nutzen (ganze Artikel mit fragwürdigen Informationsgehalt)
  2. stattdessen sollten strukturierte und differenzierte Vergabepläne der einzelnen Fächer sowie der zentralen Gebührenkommission veröffentlicht werden
  3. Die Beispiele stellen teilweise kritische Posten als "Verbesserung der Lehre" da (200 Leselampen und "Buchsicherungsanlage" für die juristische Fakultät)
  4. als Fürsprecher_innen werden Studierende nur passiv genannt (wird von Studierenden angenommen, von der Fachschaft initiiert), i. d. R. werden Menschen zitiert, die keine Studiengebühren zahlen müssen (Studiendekan, Bibliotheksleiterin, Betreuer des Career-Service)