Erste sturasitzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wahlausschuss: Sebastian, <br>Im Anschluss <br>Konsituierung des Vorstands<br>Schliko-Konstituierung<br>Refkonfkonstituierung<br>=&gt; Öffentlichkeit?<br>Dezember
 
 
 
Haushalt
 
 
 
Beitrag
 
 
 
Wahlordnung
 
 
 
Januar
 
 
 
Besprechung und Verabschiedung einer Wahlordnung (schwierig, sollte vielleicht an den Schluss. Denn wenn die bereits verabschiedet ist, wenn wir die SchliKo wählen, müssen wir nach ihr vorgehen. D.h. wir bräuchten vorher den Wahlausschuss (Aufwand), der müsste schnell noch Stimmzettel machen (Aufwand) usw.
 
 
 
Wahlvorschläge<br> <br>Beschlussfähigkeit der besetzten Referate<br>Wahltool<br>Liste von Nordhochschulen und deren Beiträgen<br>Vorlagen<br>Wahlausschuss <br>Schlichtungskommission: <br>Martin Wagner, Louis Reiss, Felix Pavlovski, Harald Nikolaus, David Beyer<br>Katharina Peters, Anna Breu, Marlina Hoffmann, Carolin Ott, Lena Renkenberger, Lena Hechler, Lisa-Marie Zoller<br>Sarah Essel, <br>VASUH<br>Mandatierung übergeben<br>Was brauchen wir unbedingt
 
 
 
Finanzen
 
 
 
(Ökologiereferat)
 
 
 
EDV
 
 
 
Außen
 
 
 
Studienreform und hochschulpolitische Entwicklung
 
 
 
Was brauchen wir vorerst nicht
 
 
 
Öffentlichkeit
 
 
 
Kultur und Sport
 
 
 
Antidiskriminierung
 
 
 
Politische Bildung
 
 
 
Orientierungsreferat
 
 
 
Sitzungsleitung
 
 
 
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Raum
  
 
ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran  
 
ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran  
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[http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf]<br>  
 
[http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf]<br>  
  
§ 2 Einberufung der Sitzungen<br>(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.<br>
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§ 2 Einberufung der Sitzungen<br>(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.<br>  
  
 
= weitere Sitzungen:<br>  =
 
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Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br>
 
Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf<br>

Version vom 28. November 2013, 03:06 Uhr

1 Erste StuRasitzung:

In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.

Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.

Für alle Leute sollten wir Sitzungsunterlagen vorbereiten

Ebenso ein Minimalcatering

QuaSiMi-Mandatierung


Tisch: wer sitzt am Tisch : Harald, Ben (Status klären),


TOPs:

  • SchliKo wählen mit 2/3-Mehrheit
  • Sitzungsleitung wählen
  • Vorsitz wählen
  • Finanzreferat und eventuell Referate wählen => danach muss sich die Refkonf konstituieren
  • Weitere Referate schaffen? Gewählt werden könnten sie dann ja immer noch auf der nächsten Sitzung, aber das sollte auch möglichst schnell passieren.
  • Geschäftsordnung verabschieden: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/StuRaGo-Entwurf_Aktuell.pdf
  • Übergangsregelung für von der FSK gewählte Vertreter*innen in Ausschüssen etc? Es wäre sicherlich sinnvoller, das Stück für Stück in StuRa-Mandate zu überführen, bzw. erstmal personelle Konstanz zu wahren (für die Gremien/Ausschüsse, bei denen es überhaupt relevant ist.)
  • Zu den QuaSiMi: Die Sitzungen der QuaSiMi fallen in einen Zeitraum, in dem es die FSK wohl nicht mehr gibt, es wird aber noch nach FSK-Mandat abgestimmt. Auch hier wäre vielleicht eine Übergangslösung sinnvoll.
  • Verfasste Studischaft in Bayern fordern/fördern.



Raum

ist überraschenderweise doch ein Problem. Wir sind dran


1.1 Einschlägige Paragraphen

1.1.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf

(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.

1.1.2 StuRa-Organisationssatzung

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf

Ladungsfrist:

- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)

Zentrale Organe:

§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ

1.1.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf

§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.

2 weitere Sitzungen:

Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf