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In Sitzungen werden immer nur Ergebnisse einer Abstimmung festgehalten, die Argumente und damit die Gründe, die zu einem Abstimmungsverhalten führen, jedoch nicht. Dies ist einerseits sinnvoll, denn manchmal will man das gar nicht alles festhalten, was da auch an Blödsinn kam, weil man im Laufe der Diskussion tragfähige und idealiter konsensfähige Positionen erarbeitet.
Andererseits wäre es manchmal gut, Bedenken, Anregungen etc. festzuhalten, weil man die Beweggründe für eine Entscheidung nachvollziehen kann und angesichts veränderter Rahmenbedingungen dann auch ggf. besser anpassen kann. Obwohl es, wie oben beschrieben, oftmals konsensfähige Entscheidungen gibt, so ist es oft natürlichweise so, dass in einer Sitzung mit vielen verschiedenen Tagesordnungspunkten, zu fortgeschrittener Stunde die Mitglieder des Gremiums nicht mehr offen für neue Argumente sind.
Wir versuchen dies bisher aufzufangen, indem wir persönliche Erklärungen bzw. Stellungnahmen abgeben, die zumindest ins nächste Gremium weitergegeben werden müssen. Dabei wird jedoch das Problem gelindert und nicht gelöst. So sind wir bisher die einzige Statusgruppe, die ihre Sicht in persönlichen Erklärungen festhält. Dadurch wirkt dies in den Gremien immer wie etwas besonders Konfrontatives. Andererseits wäre es wünschenswert, dass alle Gremienmitglieder des folgenden Gremiums wissen, wie die VertreterInnen aller Statusgruppen den jeweiligen Tagesordnungspunkt einschätzen. Dies wäre besonders wichtig, da die Struktur der Gremien an der Universität Heidelberg  immer beratende Gremien vor entscheidende Gremien stellt, jedoch von den beratenden Gremien bisher nicht die Argumente, sondern nur die Abstimmungergebnisse an die entscheidende Ebene weitergegeben werden. Das heißt, eine Beratung findet momentan eher nicht statt, sondern nur ein vorheriges unverbindliches Abstimmen, was solche beratenden Gremien ad absurdum führt.

In der Schweiz gibt es die Einrichtung einer Botschaft eines Gesetzes. Diese Idee kann man aufgreifen.Man könnte sie Diskussionsspiegel nennen.

Die Botschaft des Bundesrates ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid[1] erläutert. Sie wird zuhanden der Bundesversammlung verfasst. Rechtsgrundlage bildet Art. 141 Parlamentsgesetz. Ziel der Botschaften des Bundesrates ist es, das Parlament über die Vorschläge, die damit angestrebten Ziele und die zugrunde liegenden Probleme zu informieren sowie das Parlament von der bundesrätlichen Lösung zu überzeugen.
Die Botschaften des Bundesrates werden im Bundesblatt veröffentlicht. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmässig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse.
Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_des_Bundesrates


Die Verfahrensordnung der Uni schreibt zu Persönlichen Erklärungen / Persönlichen Stellungnahmen:
§ 10 Persönliche Erklärung / Persönliche Stellungnahme
Der Vorsitzende erteilt nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes das Wort für persönliche Erklärungen. Hierbei darf die Zeit von drei Minuten nicht überschritten werden. Die Erklärung ist dem Protokollführer schriftlich zu übergeben und dem Protokoll anzufügen. Die persönliche Erklärung kann, gegebenenfalls in ergänzender Fassung, möglichst zeitnah zur entsprechenden Sitzung als persönliche Stellungnahme schriftlich eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Gremiums gemeinsam mit dem Sitzungsprotokoll zugesandt.