Diskussionsportfolio: Unterschied zwischen den Versionen
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− | In der Schweiz gibt es die Einrichtung einer Botschaft eines Gesetzes. Diese Idee | + | In der Schweiz gibt es die Einrichtung einer Botschaft eines Gesetzes. Diese Idee wird hier aufgegriffen<br> |
− | Die Botschaft des Bundesrates ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid[1] erläutert. Sie wird zu Händen der Bundesversammlung verfasst. Rechtsgrundlage bildet Art. 141 Parlamentsgesetz. Ziel der Botschaften des Bundesrates ist es, das Parlament über die Vorschläge, die damit angestrebten Ziele und die zugrunde liegenden Probleme zu informieren sowie das Parlament von der bundesrätlichen Lösung zu überzeugen. Die Botschaften des Bundesrates werden im Bundesblatt veröffentlicht. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmässig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse. (Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_des_Bundesrates) | + | "Die Botschaft des Bundesrates ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid[1] erläutert. Sie wird zu Händen der Bundesversammlung verfasst. Rechtsgrundlage bildet Art. 141 Parlamentsgesetz. Ziel der Botschaften des Bundesrates ist es, das Parlament über die Vorschläge, die damit angestrebten Ziele und die zugrunde liegenden Probleme zu informieren sowie das Parlament von der bundesrätlichen Lösung zu überzeugen. Die Botschaften des Bundesrates werden im Bundesblatt veröffentlicht. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmässig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse." (Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_des_Bundesrates) |
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Die Verfahrensordnung der Uni schreibt zu Persönlichen Erklärungen / Persönlichen Stellungnahmen: <br>§ 10 Persönliche Erklärung / Persönliche Stellungnahme <br>Der Vorsitzende erteilt nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes das Wort für persönliche Erklärungen. Hierbei darf die Zeit von drei Minuten nicht überschritten werden. Die Erklärung ist dem Protokollführer schriftlich zu übergeben und dem Protokoll anzufügen. Die persönliche Erklärung kann, gegebenenfalls in ergänzender Fassung, möglichst zeitnah zur entsprechenden Sitzung als persönliche Stellungnahme schriftlich eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Gremiums gemeinsam mit dem Sitzungsprotokoll zugesandt.<br> | Die Verfahrensordnung der Uni schreibt zu Persönlichen Erklärungen / Persönlichen Stellungnahmen: <br>§ 10 Persönliche Erklärung / Persönliche Stellungnahme <br>Der Vorsitzende erteilt nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes das Wort für persönliche Erklärungen. Hierbei darf die Zeit von drei Minuten nicht überschritten werden. Die Erklärung ist dem Protokollführer schriftlich zu übergeben und dem Protokoll anzufügen. Die persönliche Erklärung kann, gegebenenfalls in ergänzender Fassung, möglichst zeitnah zur entsprechenden Sitzung als persönliche Stellungnahme schriftlich eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Gremiums gemeinsam mit dem Sitzungsprotokoll zugesandt.<br> |
Version vom 25. Juni 2011, 00:53 Uhr
1 Diskussionsportfolio
In Sitzungen werden immer nur Ergebnisse einer Abstimmung festgehalten, die Argumente und damit die Gründe, die zu bestimmten Regelungen oder Abstimmungsverhalten führen, jedoch nicht. Dies ist einerseits sinnvoll, denn manchmal will man das gar nicht alles festhalten, was da auch an Blödsinn kam, weil man im Laufe der Diskussion tragfähige und idealiter konsensfähige Positionen erarbeitet.
Andererseits wäre es manchmal gut, Bedenken, Anregungen etc. festzuhalten, damit man die Beweggründe für eine Entscheidung nachvollziehen kann und POen etc. angesichts veränderter Rahmenbedingungen dann auch ggf. besser anpassen kann. Selbst bei Konsensentscheidungen, sollte man Bedenken und verworfene Ideen dokumentieren. Wenn es zu Abstimmungen und knappen Mehrheiten kommt, erst recht.
Wir versuchen den Verlust dieser Ideen und Positionen aufzufangen, indem wir persönliche Erklärungen bzw. Stellungnahmen abgeben, die zumindest ins nächste Gremium weitergegeben werden müssen.
Dies erzeugt jedoch ein Problem: bisher sind wir die einzige Statusgruppe, die ihre Argumente in persönlichen Erklärungen festhält. Dadurch wirkt dies in den Gremien immer sehr konfrontativ, oder sogar aggressiv: Wer eine andere Position vertritt (die dann noch dazu gerne als "persönliche Meinung" abgewertet wird), steigt aus dem Konsens des Gremiums aus, stellt sich gegen das gemeinsam Erarbeitete. Es ist aber wünschenswert, dass alle Gremienmitglieder des folgenden Gremiums wissen, wie die Mitglieder - aus allen Statusgruppen - die Angelegenheit einschätzen. Auch wenn man zustimmt, kann man Bedenken oder Anregungen weitergeben, die vielleicht auf einer anderen Ebene aufgegriffen werden können.
Dies würde den Aspekt der Kollegialität betonen, der zwischen Gremein herrschen sollte. Dies wäre auch wichtig, da in der Regel an der Universität Heidelberg immer beratende Gremien vor entscheidende Gremien stehen, jedoch von den beratenden Gremien bisher nicht die Argumente, sondern nur die Abstimmungergebnisse an die entscheidende Ebene weitergegeben werden. Das heißt, eine Beratung findet momentan nicht statt, sondern wird auf eine Abstimmung reduziert, was solche beratenden Gremien ad absurdum führt. Im Extremfall kann auch keine Beratung stattfinden, da die Sitzung viel zu kurz ist, um über alle Tagesordnungspunkte zu reden.
Ähnliches gilt für die Erarbeitung von Qualitätsverfahren oder Anträgen auf Fördermittel.
Eine Idee wäre hier - ähnlich wie die Botschaft eines Gesetzes in der Schweiz - Aber: ich fände eine Art Diskussionsportfolio gut: auf allen Ebenen könnte man Äußerungen sammeln und dort zusammenfassen:
- eine Kritzelei auf einem Aushang, die das Thema auf den Punkt bringt
- ein Auszug aus einem Protokoll
- Persönliche Erklärungen
- eine kommentierte Fassung eines miserablen Erstentwurfs, damit man auch mal sieht, aus welchen Anfängen man immer noch etwas Gutes erarbeiten kann - wenn man nur will...
Überlegenswert wäre beispielsweise auch, Sonderregelungen zu bestimmten Passus einer PO zu sammeln, insbesondere in Prüfungsausschüssen
1.1 Exkurs:
In der Schweiz gibt es die Einrichtung einer Botschaft eines Gesetzes. Diese Idee wird hier aufgegriffen
"Die Botschaft des Bundesrates ist in der Schweiz ein Bericht des Bundesrates, in welchem er seinen Vorschlag für einen parlamentarischen Erlass oder Entscheid[1] erläutert. Sie wird zu Händen der Bundesversammlung verfasst. Rechtsgrundlage bildet Art. 141 Parlamentsgesetz. Ziel der Botschaften des Bundesrates ist es, das Parlament über die Vorschläge, die damit angestrebten Ziele und die zugrunde liegenden Probleme zu informieren sowie das Parlament von der bundesrätlichen Lösung zu überzeugen. Die Botschaften des Bundesrates werden im Bundesblatt veröffentlicht. Sie dienen der Rechtsprechung und juristischen Lehre regelmässig als Auslegungshilfe der entsprechenden Erlasse." (Quelle: Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Botschaft_des_Bundesrates)
1.2 Info:
Die Verfahrensordnung der Uni schreibt zu Persönlichen Erklärungen / Persönlichen Stellungnahmen:
§ 10 Persönliche Erklärung / Persönliche Stellungnahme
Der Vorsitzende erteilt nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes das Wort für persönliche Erklärungen. Hierbei darf die Zeit von drei Minuten nicht überschritten werden. Die Erklärung ist dem Protokollführer schriftlich zu übergeben und dem Protokoll anzufügen. Die persönliche Erklärung kann, gegebenenfalls in ergänzender Fassung, möglichst zeitnah zur entsprechenden Sitzung als persönliche Stellungnahme schriftlich eingereicht werden. Diese wird den Mitgliedern des Gremiums gemeinsam mit dem Sitzungsprotokoll zugesandt.