Brief an Frau Stöcklein et al: Unterschied zwischen den Versionen

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herzlichen Dank für Ihre klare Antwort.  
 
herzlichen Dank für Ihre klare Antwort.  
  
Wir waren uns in der heutigen Sitzung der AG einig, dass es einiges gibt, hinter das zurückzufallen uns nicht zielführend erscheint. Zu nennen ist hier beispielsweise die AG SM (Arbeitsgemeinschaft studentische Beteiligung/Mitbestimmung), die informell genug sein dürfte, um keine rechtlichen Probleme zu verursachen.  
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Wir waren uns in der heutigen Sitzung der AG Organisierte Studierendenschaft einig, dass es einiges gibt, hinter das zurückzufallen uns nicht zielführend erscheint. Zu nennen ist hier beispielsweise die AG SM (Arbeitsgemeinschaft studentische Beteiligung/Mitbestimmung), die informell genug sein dürfte, um keine rechtlichen Probleme zu verursachen.  
  
Das Rektorat hat bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen. Wir wüssten nun gerne, wie weit das Rektorat bereit wäre, sich in diese Grauzone vorzuwagen.
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Das Rektorat hat bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen.<br>
  
Hierzu wäre es sicher gut, wenn Sie die rechtlichen Schranken darlegen könnten, damit das Rektorat sich entsprechende Gedanken machen kann. Wir würden vorschlagen, hierüber dann in der nächsten Sitzung der AGSM&nbsp;zu reden.<br>
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Hierzu wäre es sicher gut, wenn Sie die rechtlichen Schranken darlegen könnten (vielleicht anhand der Satzungsentwurfs), damit das Rektorat sich entsprechende Gedanken machen kann. Wir schlagen vor, über die Ergebnisse dieser Beratung dann in der nächsten Sitzung der AGSM&nbsp;zu reden.<br>

Version vom 12. Juli 2010, 20:34 Uhr

Liebe Frau Stöcklein

herzlichen Dank für Ihre klare Antwort.

Wir waren uns in der heutigen Sitzung der AG Organisierte Studierendenschaft einig, dass es einiges gibt, hinter das zurückzufallen uns nicht zielführend erscheint. Zu nennen ist hier beispielsweise die AG SM (Arbeitsgemeinschaft studentische Beteiligung/Mitbestimmung), die informell genug sein dürfte, um keine rechtlichen Probleme zu verursachen.

Das Rektorat hat bereits mehrfach erklärt, dass es bereit ist, neue Wege zu gehen und sich hierbei auch in rechtliche Grauzonen vorzuwagen.

Hierzu wäre es sicher gut, wenn Sie die rechtlichen Schranken darlegen könnten (vielleicht anhand der Satzungsentwurfs), damit das Rektorat sich entsprechende Gedanken machen kann. Wir schlagen vor, über die Ergebnisse dieser Beratung dann in der nächsten Sitzung der AGSM zu reden.