Bologna-Gipfel/Mobilität: Unterschied zwischen den Versionen

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*für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen  
 
*für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen  
*für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."  
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*für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."
  
 
zu gewährleisten ist.
 
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Version vom 9. Mai 2010, 23:24 Uhr

1 Ideen

  • Anspruch Bologna
    • "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere
      • für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen
      • für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."
    • Interpretierendes Übersetzen des Zitats
  • Ist-Situation
    • Es gibt große Differenzen in Länge und Inhalt der neuen Studiengänge
    • Möglichkeit zum Wechsel der Hochschule wurde weder national noch international verbessert (besonders im Studiengang) -> Modularisierung unvollständig, Wert von ECTS Punkten variiert von Studiengang zu Studiengang
    • Daten finden: zu Verwaltungspersonal, Lehrern, Wissenschaftlern; Hochschulwechsel, Statistik zu Auslandssemestern
  • Festhalten, das Bologna an eigenem Anspruch scheitert

2 Text

Aus der Bologna - Erklärung geht bezüglich der

Mobilität der Studierenden

durch "Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen, insbesondere

  • für Studierende: Zugang zu Studien- und Ausbildungsangeboten und zu entsprechenden Dienstleistungen
  • für Lehrer, Wissenschaftler und Verwaltungspersonal: Anerkennung und Anrechnung von Auslandsaufenthalten zu Forschungs-, Lehr- oder Ausbildungszwecken, unbeschadet der gesetzlichen Rechte dieser Personengruppen."

zu gewährleisten ist.