Barrierefreiheit

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1 Räume

1.1 barrierefrei

1.1.1 Neuenheimer Feld

  • Kirchhoff-Institut für Physik, INF 227: HS1 und HS2 auch über den Keller zu erreichen, Seminarboxen nicht barrierefrei
  • Chemie-Hörsäle, INF 252
  • Universitätsrechenzentrum, INF 293: nur Erdgeschoss, Lastenaufzug fährt nur in den Keller
  • Zentralmensa, INF 304:
    • Essensbereich: durch die Küche (Hygienebereich), Drehkreuz bei Ausgabe C(?) nicht mit dem Rollstuhl passierbar
    • Café Botanik: oberer Bereich und Essensausgabe von hinten mit Hebebühne erreichbar, viel Zeit einplanen, bis jemand den Schlüssel gefunden hat
  • Theoretikum, INF 305-368:
    • manchmal kommt man nur durch andere Gebäude in den 1. Stock
    • Vorsicht nach 20 Uhr: Ausgang in manchen Gebäuden (z.B. 348) nur noch durch den Keller, nicht barrierefrei
  • Otto-Meyerhof-Zentrum, INF 3580: Schlüssel für Verbindungstür zum Uni-Bereich bei Elke Pietschmann (vorname.nachname AT iwr.uni-heidelberg.de, INF 368, 5. Stock, 1. Tür rechts) abholen (Unterschrift und 25 Euro Kaution)
  • Bibliothek INF 368: Ausleihe barrierefrei, Lesesaal: im Erdgeschoss bescheid sagen, dann wird im 1. Stock die Hintertür aufgeschlossen

1.1.2 Altstadt

  • Collegium Academicum (Zentrale Universitätsverwaltung), Seminarstr. 2: rechts Treppenlift, wenn geschlossen links Aufzug
  • Romanisches Seminar, Seminarstr. 3:, Treppenlift mit Euro-Toilettenschlüssel (http://www.cbf-da.de/index.html) bedienbar, Romanischer Keller nicht barrierefrei
  • Anglistisches Seminar, Kettengasse 12: Zugang von hinten
  • Kettengasse: bitte keine Fahrräder abstellen oder Verbotsschilder mit BS-Aufklebern überkleben, dankeschön -> ansonsten Gehweg nicht barrierefrei
  • Psychologisches Institut, Hauptstr. 47-51: außer Fachschaftskeller, Zugang in hinteres Gebäude von hinten
  • Alte Universität, Grabengasse 1: Rampe am Eingang
  • Neue Universität, Grabengasse 3-5:
    • Zugang zum ehemaligen Senatssaal durch die Neue Aula, falls abgeschlossen: Hausmeister oder Reinigungspersonal suchen
  • Universitätsbibliothek, Plöck 107-109: Zugang von hinten (nicht getestet)
  • Gemeinsames Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und der Neuphilologischen Fakultät, Voßstr. 2, Gebäude 37: Aufzug vom 1. Stock bedienbar, Erdgeschoss nur mit Schlüssel
  • Institut für Politische Wissenschaft, Marstallstr. 6 (?)
  • Marstallmensa, Marstallhof 3: nur unten, Behindertentoilette mit Euro-Schlüssel hinter Kartenladegerät
  • Marstallcafé, Marstallhof 1: Zugang von der Seite, Balkon so weit ich weiß nicht barrierefrei
  • Seminar für Klassische Philologie, Marstallhof 2-4
  • Juristische Fakultät, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, Zugang über Fahrradkeller und Bibliothek, Schlüssel benötigt, Rampe verfügbar, führt aber ins Nichts

1.1.3 Campus Bergheim

1.1.4 Philosophenweg

  • Physikalisches Institut, Philosophenweg 12, Rampe (zwei Holzbretter) für Geräte vorhanden, Weg sehr steil

1.2 nicht barrierefrei

1.2.1 Neuenheimer Feld

  • Mathematisches Institut, INF 288: 4 Stufen sind zu überwinden
  • Angewandte Mathematik, INF 294:
    • Bibliothek im Erdgeschoss, Eingangstreppe zu überwinden
    • Tutorien im Keller
  • Universitätsrechenzentrum, INF 293: Obergeschoss

1.2.2 Altstadt

  • Germanistisches Seminar, Hauptstraße 207: überhaupt nicht behindertengerecht
  • Kunstgeschichte, Seminarstr. 4: Aufzug und Rampe vorhanden, Zugang zu den Vorlesungsräumen dennoch nicht möglich, Hiwi-Tätigkeit möglich
  • Zentrales Sprachlabor, Plöck 79-81: überhaupt nicht behindertengerecht

1.2.3 Campus Bergheim

1.2.4 Philosophenweg

  • Zentrales Fachschaftenbüro, Albert-Überle-Str. 3-5: dieses Gebäude ist eine Barriere

2 Barrierefreie Hochschule

Barrierefreiheit ist nicht nur eine Frage der Ausstattung von Räumen, Barrierefreiheit bedeutet gleichberechtigte Teilhabe in jeder Hinsicht: ein Auslandsstudium muss für alle machbar sein, es kann nicht sein, dass Austauschplätze nicht für Behinderte annehmbar sind - und wer keine fünfstündige Prüfung schreiben kann, muss Alternativen geboten bekommen. Das, was unter dem Titel Bolognaprozess läuft, erzeugt oft neue Barrieren, zusätzlich zu den bereits bestehenden.

UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Geändert hat sich allerdings seither nicht viel. Doch es gibt zahlreiche Anregungen:

Am 3. Mai 2010 führt der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe durch. In Kapitel 4.3. befasst sich der Bericht mit der Hochschulbildung. In seiner Stellungnahme zur Anhörung verweist das Deutsche Studentenwerk (DSW) auf den dringenden Handlungsbedarf bei der Studienzulassung, bei der Studiengestaltung und bei Prüfungen sowie bei der Studienfinanzierung. Das DSW macht deutlich, dass nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch der Bund und die Länder gefordert sind, damit Studierende mit Behinderung mit gleichen Chancen studieren können.

Das Bündnis barrierefreies Studium hat eine Stellungnahme zur aktuellen Debatte um die Reform der Bologna-Reform vorgelegt. In seinem Diskussionsbeitrag "Auf dem Weg zu einer Hochschule für Alle - Bausteine für die Herstellung chancengleicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung" benennt das Bündnis notwendige Maßnahmen, um Teilhabedefizite und die im Zuge des Bologna-Prozesses neu entstandenen Barrieren zu beseitigen. Dringenden Handlungsbedarf sieht das Bündnis in den Bereichen Zulassung, Studiengestaltung und im Bereich der Studienfinanzierung, hier insbesondere bezüglich der Finanzierung der notwendigen personellen und technischen Unterstützung.

Der Deutsche Behindertenrat hat einen Forderungskatalog für einen Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt. In dem umfassenden Papier werden 8 übergreifende Handlungsfelder benannt. Hochschulbildung ist explizit unter dem Handlungsfeld Bildung aufgeführt. Hier fordert der Deutsche Behindertenrat die Realisierung eines barrierefreien Hochschulraums, die rechtliche Verankerung von Nachteilsausgleichen für Zugang und Studienganggestaltung in Bachelor- und Master-Studiengängen wie auch in anderen postgradualen Weiterqualifizierungen sowie eine bedarfsdeckende und diskriminierungsfrei gestaltete Studienfinanzierung.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) startet das Modellprojekt "Diskriminierungsfreie Hochschule. Mit Vielfalt Wissen schaffen". Es sollen Standards für Diskriminierungsfreiheit im Hochschulbereich entwickelt werden. Das Projekt untersucht, wie Studium, Forschung und Lehre, aber auch der nichtwissenschaftliche Bereich diskriminierungsfrei gestaltet werden können. Im Wesentlichen geht es um die Entwicklung eines Indikatorensystems, anhand dessen Benachteiligungen etwa beim Zugang zum Studium, bei der Zusammensetzung von Hochschulgremien oder bei Stellenbesetzungen festgestellt werden können. Ende 2011 soll ein Praxishandbuch die Ergebnisse des Projekts zusammenfassen.

Es gab eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke greift die Forderung des Deutschen Studentenwerks an die Bundesregierung auf, hinsichtlich der Finanzierung technischer Hilfen und Assistenzen die sozialrechtlichen Regelungen an moderne Bildungsverläufe anzupassen. In ihrer Antwort vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Träger von Sozialleistungen ist, behinderten Menschen ein diskriminierungsfreies Studium durch Bereitstellung behinderungsspezifischer studienbegleitender Hilfen zu ermöglichen. Vielmehr sieht sie die für Bildung zuständigen Länder und Hochschulen in der Pflicht. D.h. der Bund sieht die Verantwortung für ein diskriminierungsfreies Studium bei Hochschulen und Länder.


2.1 Weiterführende Links:

Die vollständige Stellungnahme des DSW findet sich hier: http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=02101

Den Behindertenbericht 2009 findet sich hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/138/1613829.pdf

Die Stellungnahme des Bündnisses barrierefreies Studium: http://www.studentenwerke.de/pdf/BbSt_Hochschule2010.pdf

Der Forderungskatalog des Deutschen Behindertenrats: http://www.deutscher-behindertenrat.de/mime/00060491D1274941874.pdf

Die Ankündigung des Modellprojekts "Diskriminierungsfreie Hochschule: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/ADS/root,did=147842.html

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, siehe Frage 27: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702595.pdf

Die Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Bericht der Bundesregierung: http://www.studentenwerke.de/pdf/Stellungnahme_DSW_Drs_16_13829.pdf

3 Artikel aus der Campusgrün-Massenzeitung Heidelberg

3.1 Wie barrierefrei ist die Uni in der Altstadt?

Unialltag: Studierende gehen in die Universitätsbibliothek, um sich Bücher für Hausarbeiten auszuleihen. Stell dir vor, du möchtest in der UB ein Buch ausleihen; wie gehst du dabei vor? Auf deinem Weg gehst du durch die schwere Tür am Haupteingang, passierst Schwingtüren, benutzt Schließfächer, steigst Treppen hinauf und hinunter, schnappst dir ein Buch aus der oberen Reihe eines Regals und leihst das Buch aus.

Dies alles ist nicht so leicht für Studierende mit Behinderung. Für RollstuhlfahrerInnen ist schon allein das Altstadtpflaster eine Herausforderung. Die Universitätsgebäude der Altstadt sind aber nicht weniger anspruchsvoll. Für eine Ausleihe in der UB ist man gezwungen, einen separaten Eingang durch den Hinterhof zu benutzen, muss über viele Rampen und durch viele Türen, die sich nicht automatisch öffnen. Nur mit Aufzügen gelangt man in die oberen Etagen.

Es gibt an der Universität Heidelberg knapp 28000 Studierende; davon sind rund 8% schwerbehindert. Trotz dieser Zahl von ca. 2200 betroffenen Studierenden gibt es kaum eine behindertengerechte Toilette in einem Unigebäude der Altstadt. Die Neue Uni und das Carolinum sind hier positive Beispiele und mit Fahrstühlen und Behinderten-WCs ausgestattet, jedoch zeigt sich bei einem Gang durch die Institute mit dem Fokus auf Barrierefreiheit, dass sich rollstuhlfahrende Studierende hier kaum eigenständig bewegen können. Sie sind häufig auf Mithilfe angewiesen, wie z.B. Türen aufhalten, Rampen hochfahren, Begleitung auf die Toilette, etc. In den meisten Instituten der Altstadt ist es so, dass ein Teil der Räume für Studierende mit Behinderung nicht erreichbar ist. Als Beispiel kann man hier das Institut für Europäische Kunstgeschichte nennen. Dort kommt man mit einem Rollstuhl nicht zu den Seminarräumen. Das Anglistische sowie das Romanische Seminar sind im Vergleich zu den anderen Altstadtgebäuden gut zugänglich. Dennoch gibt es auch hier keine Toiletten, die gut mit Rollstuhl zu erreichen sind. Absolut nicht zumutbar für Studierende im Rollstuhl ist das Germanistische Seminar. Dort befinden sich überall Treppen oder Stufen und es besteht keine Möglichkeit, zu den Seminarräumen oder in die zweistöckige Bibliothek zu gelangen.

Ähnlich schlecht sieht es im ZFB aus. Eine Mitarbeit in den zahlreichen Gruppen und Initiativen, die sich dort treffen, ist für körperlich beeinträchtigte Studierende so kaum möglich.

Insgesamt ist der organisatorische und zeitliche Aufwand beachtlich, den die betroffenen Studierenden aufbringen müssen. Als Anlaufstelle für behinderte Studierenden gibt es die beiden Behindertenbeauftragten der Uni. Bei ihnen bekommt man sowohl Informationen über die Uni-Gebäude, als auch über die Studiengebührenbefreiung und vieles mehr. Ihr erreicht sie unter: www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/handicap.

Ihr könnt euch auch an sie wenden, wenn ihr euch gerne als Patin oder Pate engagieren und damit KommilitonnInnen, die körperlich beeinträchtigt sind, helfen wollt.