Arbeit in der Transparenzkommission

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1 Vorgeschichte:

Gegen Ende des Jahres 2008 beschloss der Senat die beratende Senatskommission Studiengebühren aufzulösen und einen Teil der Mittel zentral über das Rektorat verteilen zu lassen (das Rektorat richtete sich hierzu eine eigene "Zurufkommission" ein - Zurufkommissionen sind Kommissionen, für die man dem Rektorat Namen zuruft und es ernennt diese Leute dann - oder nicht). Der Senat beschloss auch, eine Transparenzkommission aus je zwei Entsandten pro Fakultät einzurichten.

Nach Auflösung der Gebührenkommission des Senats hat das Rektorat ein Zurufkommission, die Zentrale Studiengebührenkommission des Rektorats (ZGK) eingesetzt. (Zurufkommissionen werden vom Rektorat eingesetzt, wer drin ist legt das Rektorat fest, man hat aber Gelegenheit dem Rektor Namen zuzurufen, diese Leute beruft er dann evtl.. Nach dem Ausscheiden eines Mitglieds hat die FSK immerhin ein Mitglied vor dem "Zuruf" gewählt, aber das andere ist weiterhin vom Rektor ernannt und zudem sind Zurufkomissionen generell abzulehnen (siehe Antrag P 2/10 RB 24 Zurufkommissionen).

Die Rektoratskommission wurde sogleich eingesetzt, die Studiengebührenkommission des Senats aufgelöst und die Transparenzkommission nicht mehr weiter erwähnt. Irgendwann im Laufe des Jahres 2010 fiel dem Rektorat dann ein - kurz vor der Landtagswahl und nach einigen "Einbrüchen" bei den Studiengebühren aufgrund von Regelungen, die die "Sozialverträglichkeit" der Studiengebühren vortäuschen sollten - eine Transparenzkommission einzurichten, um die Studiengebühren und ihre Verwendung besonders gut darzustellen.

Das ganze Verfahren ist höchst fragwürdig, da weder die Mitglieder der Rektoratskommission noch die Mitglieder der Transparenzkommission im Senat bzw. in den Fakultätsräten zu wählen sind. Die Besetzungspraxis der Fakultäten ist daher auch höchst unterschiedlich: Vereinzelt gibt es Wahlen in Fakultätsräten, in anderen Fakultäten werden aber auch Leute auf dem Flur angesprochen, ob sie Lust hätten, in eine Kommission zu gehen...

In der AGSM am 27.10. wiesen die Studierenden auf die Ungereimtheiten im Vorgehen hin. Prorektorin Nüssel erklärte, die Kommission solle sich selbst eine Aufgabe geben und müsse erstmal tagen, bevor sie aufgelöst werden kann.

Die Verwaltung hat - um die Transparenz zu erhöhen - die bisher differenzierten Ausgabenpläne einzelner Fakultäten vereinfacht, die alten waren aber besser. Die Folge: Man gibt vor, Transparenz schaffen zu wollen und verhindert dabei Transparenz.

2 Kritik am Vorgehen und Vorschläge zur Verbesserung:

  • Wir bräuchten keine Transparenzkommission, wenn wir Transparenz hätten. Die Kommission kann also nur erfolgreich sein, wenn sie sich selber überflüssig macht.
  • Es liegt kein Arbeitsauftrag für die Kommission vor. Damit ist auch der Arbeitsaufwand nicht abschätzbar. Eine ernsthafte Suche nach Mitgliedern kann man so nicht durchführen.
  • Die Mitglieder werden von den Fakultäten entsandt, also nicht gewählt.

3 Vorschläge zur Verbesserung

4 Mitglieder der Kommission

Studierende:

Medizinische Fakultät Heidelberg: Nathalie Orthmann

Medizinische Fakultät Mannheim:

Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften: Nico Müller

Philosophische Fakultät: Christian Deisenroth

Neuphilologische Fakultät: Ziad-Emanuel Farag

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften: Cosima Steck

Chemie- und Geowissenschaften: Nico Ferchl

Theologische Fakultät:

Fakultät für Mathematik und Informatik:

Fakultät für Physik und Astronomie:

Fakultät für Biowissenschaft:

Juristische Fakultät:

5 Ideen für die Arbeit der Kommission:

Allgemein: wir lehnen die Kommission in der Form eigentlich ab. Sie wird intransparent gebildet und hat keinen konkreten Auftrag. Ziel muss sein, Handlungsbedarf festzuhalten und der Verwaltung zu übertragen. Eine Kommission, die rumeiert, bringt uns nichts. Das, was gemacht werden muss, kann und muss die Verwaltung machen.Schließlich bekommt sie 300.000 € pro Jahr für die Verwaltung der Studiengebühren. Dazu gehört auch "Transparenz"

  • alle eingegangenen und bewilligten Anträge müssen zeitnah online gestellt werden
  • zusätzlich ein öffentlicher Bericht mit Aufschlüsselung der Verwendung in den einzelnen Fakultäten und des zentralen Anteils, der semesterweise an prominenter Stelle online gestellt wird

5.1 Zentrale Forderungen:

5.2 1. Transparenz-Kommission sollte sich auflösen, aber zuvor die Weichen für eine transparente Vergabe stellen.

  • Die Aufgaben der Kommission müssen geklärt werden
  1.  Alle Ausgaben transparent darstellen
  2.  Rechtliche Rahmenbedingungen klären
  3.  An prominenter Stelle veröffentlichen
  • Mängel sollten behoben werden
  • Verbesserungen sollten vorgeschlagen werden
  • Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.
  • Auflösung der Zentralen Rektoratskommission. Neudefinition der Aufgaben, die eine zentrale Kommission übernehmen könnte.

5.3 2. Seite im Internet incl. Rahmenbedingungen muss grundsätzlich überarbeitet werden
Optional: mal klären, wohin die Verwaltungsgebühren gehen.

  • Studiengebührenverteilung an prominenterer Stelle veröffentlichen – die bisherige Position ist der Bedeutung des Themas für die Studierenden und die Universität nicht angemessen
  • Klare Aufschlüsselung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.
  1. siehe auch: einheitliche Vergabepläne die weniger Transparenz schaffen
  2. überarbeitete, differenzierte Vergabepläne aus den Fakultäten bzw. Fächern könnten unverändert veröffentlicht werden; pro Jahr könnte eine Zusammenstellung aller Ausgaben veröffentlicht werden; Es gibt bereits mögliche Vorlagen, die als Arbeitsgrundlage dienen könnten
  • Ebenfalls auf die Website: Rechtliche Rahmenbedingungen der Studiengebühren
  1. da vor allem die studentischen Mitglieder der Studiengebührenkommissionen oft wechseln und nicht immer auf einen großen Erfahrungsschatz zugreifen können

5.4 3. Fakultätsebene

  • Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Studiengebühren
  1. Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
  2. Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
  3. Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?
  4. Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
  • Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder
  • Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen
  • Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kriterien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommissionen fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.

5.5 Weitere Ideen

5.5.1 Vergabepläne

5.5.1.1 Studiengebühren:
  • Dezentrale Mittel zentral verlinken (den Ansatz gibt es, wird jedoch nicht gemacht. Es sollte nicht nur die Gesamtsumme aufgeschrieben werden sondern auch die genaue Aufschlüsselung verlinkt werden - Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.) Aufgabe: SachbearbeiterIn suchen und beauftragen dies zu tun.
  • Zentrale Mittel werden nur sehr ungenau aufgeschlüsselt
  1. Was passiert z.B. mit den 150 000 Euro an die ZUV. Auifgabe: Entsprechende Auskünfte von der ZUV einholen. (zentrale GebKom hat keine näheren Infos)
  2. Aber auch andere Posten genauer aufschlüsseln. Anfrage an die zentrale GebKom.
  •  Zentrale Mittel dezentral verlinken --> gleiche Kontakte wie bei Punkt 1 nutzen und auffordern dies zu tun.
  • zu den 106,5 € die zusätzlich erhoben werden
  1. Studentenwerk 66,5 € (nur zur Info)

             - Beitrag 44 € (Mensa, Wohnheime, Kinderkrippen, ...) (nur zur Info)

             - Sockelbeitrag Semesterticket 22,5 € (nur zur Info)

  1.  Verwaltungsbeitrag: Offenlegung der Verwendung der 40 € (Aufgabe: Anfrage an ZUV)
5.5.1.2 Interna:

die Leuten in den dezentralen Kommissionen wissen oft nicht, was Sache ist.