Arbeit in der Transparenzkommission

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1 Vorgeschichte:

Im Jahre 2008 [Datum und Beschluss raussuchen] beschloss der Senat die beratende Senatskommission aufzulösen und einen Teil der Mittel zentral über das Rektorat verteilen zu lassen (das Rektorat richtete sich hierzu eine eigene "Zurufkommission" ein, Zurufkommissionen sind Kommissionen, für die man dem Rektorat Namen zuruft und es ernennt diese Leute dann - oder nicht). Der Senat beschloss auch eine Transparenzskommission aus je zwei Entsandten pro Fakultäten einzurichten.

Die Rektoratskommission wurde sogleich eingesetzt, die Studiengebührenkommission des Senats aufgelöst und die Transparenzkommission nicht mehr weiter erwähnt. Irgendwann im Laufe des Jahres 2010 fiel dem Rektorat dann - kurz vor der Landtagswahl und nach einigen "Einbrüchen" bei den Studiengebühren aufgrund von Regelungen, die die "Sozialverträglichkeit" der Studiengebühren

Das ganze Verfahren ist höchst fragwürdig, da weder die Mitglieder der Rektoratskommission noch die Mitglieder der Transparenzkommission im Senat bzw. in den Fakultätsrägen zu wählen sind. Die Besetzungspraxis der Fakultäten ist daher auch höchst unterschiedlich: zwar gibt es auch Wahlen in den Fakultätsräten, es werden aber auch Leute auf dem Flur angesprochen, ob sie Lust hätten, in eine Kommission zu gehen...

In der AGSM am 27.10. wiesen die Studierenden auf die Ungereimtheiten im Vorgehen hin. Prorektorin Nüssel erklärte sich bereit, im Senat über die Arbeit der Kommission zu reden und dann in der Kommission erst mal über das weitere Vorgehen zu reden.

2 Kritik am Vorgehen:

Wir bräuchten keine Transparenzkommission, wenn wir Transparenz hätten. Die Kommission kann also nur erfolgreich sein, wenn sie sich selber überflüssig macht.

Es liegt kein Arbeitsauftrag für die Kommission vor. Damit ist auch der Arbeitsaufwand nicht abschätzbar. Eine ernsthafte Suche nach Mitgliedern kann man so nicht durchführen.

Die Mitglieder werden von den Fakultäten entsandt, also nicht gewählt.

3 Ideen für die Arbeit der Kommission:

Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren: wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren - welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen, inwieweit müsesn über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden und inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden.

Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder

Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen

Unterstützung der Arbeit in den beratenden Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute.

Klärung welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen.

Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats.