Arbeit in der Transparenzkommission: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Mitglieder werden von den Fakultäten entsandt, also nicht gewählt.
 
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= Ideen für die Arbeit der Kommission:<br> =
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Die Kommission sollte sich überlegen, wie man Transparenz herstellen kann und sich dann wieder auflösen. Ideen hierzu:  
 
Die Kommission sollte sich überlegen, wie man Transparenz herstellen kann und sich dann wieder auflösen. Ideen hierzu:  
  
*Offenlegung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.
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*Offenlegung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.  
*wären sämtliche Ausgaben veröffentlicht, bräuchte man keine Kommission, die über die Gebühren wacht, weil alle jederzeit Einblick haben.
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*wären sämtliche Ausgaben veröffentlicht, bräuchte man keine Kommission, die über die Gebühren wacht, weil alle jederzeit Einblick haben.  
 
*Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren
 
*Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren
  
#Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
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#Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?  
#Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
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#Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?  
#Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?&nbsp;
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#Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?&nbsp;  
 
#Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
 
#Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
  
 
*Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder  
 
*Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder  
 
*Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen)&nbsp;auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen  
 
*Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen)&nbsp;auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen  
*Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommission fundierte Entscheidungen treffen können.
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*Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommission fundierte Entscheidungen treffen können.  
 
*Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.  
 
*Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.  
 
*Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.
 
*Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.
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== Weitere Ideen ==
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Vergabepläne differenzieren - die jetzige Aufstellung ist viel zu nichtssagend
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Studiengebühren:
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- Dezentrale Mittel zentral verlinken (den Ansatz gibt es, wird jedoch nicht gemacht. Es sollte nicht nur die Gesamtsumme aufgeschrieben werden sondern auch die genaue Aufschlüsselung verlinkt werden - Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.) Aufgabe: SachbearbeiterIn suchen und beauftragen dies zu tun.
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- Zentrale Mittel werden nur sehr ungenau aufgeschlüsselt
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o Was passiert z.B. mit den 150 000 Euro an die ZUV. Auifgabe: Entsprechende Auskünfte von der ZUV einholen. (zentrale GebKom hat keine näheren Infos)
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o Aber auch andere Posten genauer aufschlüsseln. Anfrage an die zentrale GebKom.
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- Zentrale Mittel dezentral verlinken --&gt; gleiche Kontakte wie bei Punkt 1 nutzen und auffordern dies zu tun.
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- zu den 106,5 € die zusätzlich erhoben werden
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o Studentenwerk 66,5 € (nur zur Info)
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§ Beitrag 44 € (Mensa, Wohnheime, Kinderkrippen, ...) (nur zur Info)
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§ Sockelbeitrag Semesterticket 22,5 € (nur zur Info)
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o Verwaltungsbeitrag: Offenlegung der Verwendung der 40 € (Aufgabe: Anfrage an ZUV)
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- Zentrale Studiengebühren-Seite auf der Uni-Homepage besser zugänglich machen. Sie ist nur sehr schwer zu finden... (Aufgabe: Webmaster-Team soll diese Seite besser verlinken) <br>Allgemeiner Kontext Studiengebühren:<br>Die Kommission sollte sich überlegen, wie man Transparenz herstellen kann, dafür sorgen, dass dies geschieht und sich dann wieder auflösen. Weitere Ideen hierzu:
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--&gt; Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren (Aufgabe: Anfrage an ZUV bzw. Rechtsabteilung)
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* Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
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* Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
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* Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?
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* Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
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1. Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder<br> 2. Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen<br> 3. Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommission fundierte Entscheidungen treffen können.<br> 4. Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.<br> 5. Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.<br><br>

Version vom 14. November 2010, 18:29 Uhr

1 Vorgeschichte:

Im Jahre 2008 [Datum und Beschluss raussuchen] beschloss der Senat die beratende Senatskommission aufzulösen und einen Teil der Mittel zentral über das Rektorat verteilen zu lassen (das Rektorat richtete sich hierzu eine eigene "Zurufkommission" ein, Zurufkommissionen sind Kommissionen, für die man dem Rektorat Namen zuruft und es ernennt diese Leute dann - oder nicht). Der Senat beschloss auch, eine Transparenzkommission aus je zwei Entsandten pro Fakultät einzurichten.

Die Rektoratskommission wurde sogleich eingesetzt, die Studiengebührenkommission des Senats aufgelöst und die Transparenzkommission nicht mehr weiter erwähnt. Irgendwann im Laufe des Jahres 2010 fiel dem Rektorat dann - kurz vor der Landtagswahl und nach einigen "Einbrüchen" bei den Studiengebühren aufgrund von Regelungen, die die "Sozialverträglichkeit" der Studiengebühren vortäuschen sollten - eine Transparenzkommission einzurichten, um die Studiengebühren und ihre Verwendung besonders gut darzustellen.

Das ganze Verfahren ist höchst fragwürdig, da weder die Mitglieder der Rektoratskommission noch die Mitglieder der Transparenzkommission im Senat bzw. in den Fakultätsräten zu wählen sind. Die Besetzungspraxis der Fakultäten ist daher auch höchst unterschiedlich: Vereinzelt gibt es Wahlen in Fakultätsräten, in anderen Fakultäten werden aber auch Leute auf dem Flur angesprochen, ob sie Lust hätten, in eine Kommission zu gehen...

In der AGSM am 27.10. wiesen die Studierenden auf die Ungereimtheiten im Vorgehen hin. Prorektorin Nüssel erklärte sich bereit, im Senat über die Arbeit der Kommission zu reden und dann nach Einsetzung der Kommission in dieser das weitere Vorgehen und die Aufgaben zu diskutieren.

2 Kritik am Vorgehen:

  • Wir bräuchten keine Transparenzkommission, wenn wir Transparenz hätten. Die Kommission kann also nur erfolgreich sein, wenn sie sich selber überflüssig macht.
  • sinnvoller wäre ein öffentlicher Bericht mit Aufschlüsselung der Verwendung in den einzelnen Fakultäten und des zentralen Anteils, der semesterweise an prominenter Stelle online gestellt wird
  • Es liegt kein Arbeitsauftrag für die Kommission vor. Damit ist auch der Arbeitsaufwand nicht abschätzbar. Eine ernsthafte Suche nach Mitgliedern kann man so nicht durchführen.
  • Die Mitglieder werden von den Fakultäten entsandt, also nicht gewählt.

3 Ideen für die Arbeit der Kommission:

Die Kommission sollte sich überlegen, wie man Transparenz herstellen kann und sich dann wieder auflösen. Ideen hierzu:

  • Offenlegung der Ausgaben im Internet. Das, was man bisher auf diesen Seiten findet, ist ein Witz. Notwendig wäre ein umfassender Bericht: Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.
  • wären sämtliche Ausgaben veröffentlicht, bräuchte man keine Kommission, die über die Gebühren wacht, weil alle jederzeit Einblick haben.
  • Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren
  1. Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
  2. Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
  3. Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden? 
  4. Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?
  • Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder
  • Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen
  • Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommission fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.
  • Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.


3.1 Weitere Ideen

Vergabepläne differenzieren - die jetzige Aufstellung ist viel zu nichtssagend

Studiengebühren:

- Dezentrale Mittel zentral verlinken (den Ansatz gibt es, wird jedoch nicht gemacht. Es sollte nicht nur die Gesamtsumme aufgeschrieben werden sondern auch die genaue Aufschlüsselung verlinkt werden - Sämtliche Fakultäten, sämtliche Fächer, sämtliche Ausgaben.) Aufgabe: SachbearbeiterIn suchen und beauftragen dies zu tun.

- Zentrale Mittel werden nur sehr ungenau aufgeschlüsselt

o Was passiert z.B. mit den 150 000 Euro an die ZUV. Auifgabe: Entsprechende Auskünfte von der ZUV einholen. (zentrale GebKom hat keine näheren Infos)

o Aber auch andere Posten genauer aufschlüsseln. Anfrage an die zentrale GebKom.

- Zentrale Mittel dezentral verlinken --> gleiche Kontakte wie bei Punkt 1 nutzen und auffordern dies zu tun.

- zu den 106,5 € die zusätzlich erhoben werden

o Studentenwerk 66,5 € (nur zur Info)

§ Beitrag 44 € (Mensa, Wohnheime, Kinderkrippen, ...) (nur zur Info)

§ Sockelbeitrag Semesterticket 22,5 € (nur zur Info)

o Verwaltungsbeitrag: Offenlegung der Verwendung der 40 € (Aufgabe: Anfrage an ZUV)

- Zentrale Studiengebühren-Seite auf der Uni-Homepage besser zugänglich machen. Sie ist nur sehr schwer zu finden... (Aufgabe: Webmaster-Team soll diese Seite besser verlinken)
Allgemeiner Kontext Studiengebühren:
Die Kommission sollte sich überlegen, wie man Transparenz herstellen kann, dafür sorgen, dass dies geschieht und sich dann wieder auflösen. Weitere Ideen hierzu:

--> Bekanntmachung der rechtlichen Rahmenbedigungen der Studiengebühren (Aufgabe: Anfrage an ZUV bzw. Rechtsabteilung)

  • Wer entscheidet auf welcher Rechtsgrundlage über die Verwendung der Studiengebühren?
  • Welche Beschlüsse müssen einer rechtskonformen Verwendung der Studiengebühren vorausgehen?
  • Inwieweit müssen über diese Beschlussfassungen Protokolle angefertigt werden?
  • Inwieweit dürfen diese offengelegt werden oder inwieweit dürfen sie nicht veröffentlicht werden?

1. Entwicklung juristisch sauberer Kriterien für die Offenlegung der Verwendung der Gelder
2. Erstellung einer Übersicht über alle beratenden Kommissionen (Studiengebührenkommissionen) auf Fachbereichsebene und ihrer Satzungen
3. Unterstützung der Arbeit in den (rechtlich sowieso nur beratenden) Gebührenkommissionen durch Entwicklung von Kritierien für die rechtlich unbedenkliche Offenlegung von Haushaltsmitteln oder Stellenplänen etc. der Institute. Dies ist nötig, damit die Studierenden in den Kommission fundierte Entscheidungen treffen können.
4. Klärung, welche Rechte Mitglieder des Fakultätsrats haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen oder an den Sitzungen teilzunehmen.
5. Reform des intransparenten bisherigen Modells der Verteilung durch ein transparenteres Verfahren: z.B. Ersetzung der Rektoratskommission durch eine Senatskommission zur Beratung des Rektorats. Schließlich entscheidet am Ende sowieso das Rektorat. Der Vorteil wäre mehr Transparenz, weil alle SenatorInnen jederzeit an den Sitzungen teilnehmen dürften und die Kommission dem Senat berichtspflichtig ist.