Antragsbegründung Fachrat

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1 Begründung des Antrags zur Änderung der Grundordnung

1.1 Folgende Gründe sprechen eindeutig für die Schaffung von Fachräten für Studium und Lehre

1. Die Verbesserung der internen Kommunikation

bzw. der Abbau von Kommunikationsdefiziten durch rechtzeitige Information.

Aktuelle Situation: In vielen Fächern findet zur Zeit überhaupt keine Kommunikation statt. Eine hohe Zahl von Mitarbeitern - einschließlich zahlreicher Professoren - und Studierenden hat den Eindruck, relevante Informationen entweder überhaupt nicht oder zu spät zu erhalten.

Für Fachräte spricht

2. die damit verbundene Erhöhung der Effizienz

bzw. die Vermeidung von in der Sache problematischen, manchmal sogar unsinnigen Entscheidungen, die sich aus der Neigung vieler bzw. mancher Entscheidngsträger ergeben, nicht sämtliche Betroffenen" (ihres Fachs) anzuhören.

Aktuelle Situation: Viele Mitarbeiter und Studierende fühlen sich negativ betroffen von inhaltlichen Entscheidungen der jeweiligen Institutsleitung bzw. Fakultät. Dies gilt für organisatorisch-technische Fragen ebenso wie für die Lehrplangestaltung oder für neuformulierte oder geänderte Prüfungsordnungen; von der Zerschlagung von Personalstellen ganz zu schweigen. Die aus solchen Änderungen resultierende Mehrbelastung kann im Einzelfall - sei es für die Lehrenden oder für die Lernenden - sehr hoch ausfallen und dies, obwohl ohnehin schon eine "Überlast" besteht. Die Universität bzw. deren Fächer täten gut daran, nicht nur auf die Arbeitskraft ihrer Mitglieder zurückzugreifen, sondern auch auf deren Sachverstand, um rechtzeitig sachgerechte Lösungen zu finden.


Für Fachräte spricht

3. die damit verbundene Erhöhung der Motivation und des Zugehörigkeitsgefühls zur Universität

bzw. der Abbau der weitverbreiteten Frustration und Resignation sowie des Abbau des Gefühls, ständig ausgegrenzt zu werden und nicht wirklich "dazuzugehören".

Aktuelle Situation: Vor dem Hintergrund der wahren Verhältnisse, die an den Universitäten des Landes herrschen, wäre zu fragen, wie denn "Zugehörigkeitsgefühl" und "corporate identity" eigentlich zustande kommen sollen, wenn eine Minderheit von Professoren den gesamten Rest der Universität am jeweiligen Institut ausgrenzt und diesem "Rest" - der quantitativ gesehen gar keiner ist - auf Institutsebene jede Form der Mitsprache verweigert, statt das kreative Mitdenken aller zu fördern und herauszufordern. Auch die Formel von der "Gemeinschaft der Lehrenden und der Lernenden" entpuppt sich als Leerformel, wenn man bedenkt, daß die Existenz des größten Teils der Lehrenden und deren hoher und engagierter Anteil an der Bewältigung der Massenuniversität schlicht totgeschwiegen werden. Auch sollte man bedenken, welch verheerende Wirkung eine solche Vorgehensweise auf die Studierenden des jeweiligen Instituts hat.


2 Begründugnstext ausformuliert:

2.1 Bessere Kommunikation:

Die bisherige Praxis ist demokratisch zweifelhaft und motiviert nicht zu aktiver Mitwirkung. Dies betrifft vor allem die Studierenden. Sie suchen sich – wenn überhaupt – andere Möglich­keiten zur Verwirklichung von Mitbestimmung. Weder die Illegalität informeller Strukturen noch die Passivität sind hinnehmbar. Der Fachrat wäre hingegen für diese Studierenden eine in­tegrierende Instanz, die ein Miteinander an der Hochschule sowie den Dialog schafft.
Folglich kann bei institutsinternen Problemen schneller und gezielter interveniert werden. Das heißt, wenn z.B. in einem Fach kurzfristig Lehrveranstaltungen oder Einrichtungen wie Bibliotheken, PC-Pools oder Labore ausfallen, kann in einem Fachrat unter Beteiligung aller Statusgruppen eine möglichst schnelle und gute Lösung gefunden werden.
Ausschüsse auf Fachebene wie z.B. der Prüfungs- oder Bibliotheksausschuss sollen dem Fachrat zuarbeiten. Treten in dem Ausschuss Probleme auf wie bspw. der siebte Härtefallantrag wegen einer bestimmten Regelung in der Prüfungsordnung, so soll er zusammen mit dem Fachrat nach Lösungen suchen.

2.2 Qualitätsentwicklung:

Momentan finden die Entscheidungen oft erst auf überfachlicher Ebene statt, das heißt im Se­nat bzw. Fakultätsrat. Die Fakultät ist nach LHG die organisatorische Grundeinheit der Hoch­schule1, also die entscheidungsbefugte Kontrollinstanz. Jedoch gibt es sehr große Fakultäten wie bspw. die Philosophische Fakultät mit 27 Fächern. Das heißt: Fächer, die mehr oder weniger auseinander liegen, sind zu größeren Einheiten zusammengefasst. Damit die Fakultät ihrer Auf­gabe entsprechen kann, muss sie sich darauf verlassen können, dass bereits auf Fachebene Vor­schläge und Konzepte erarbeitet werden. Diese Vorarbeit erfolgt momentan hauptsächlich in den Direktorien, die in der Regel aus ProfessorInnen bestehen. Diese Vorschläge werden von den entscheidungsbefugten Instanzen in der Regel oft aus bloßen Zeitgründen übernommen.
Daher hängt momentan die Mitsprache der anderen drei Statusgruppen vom Wohlwollen der ProfessorInnen ab. In dieser Situation ist somit die Einführung des Fachrates in vielen Fä­chern die einzige Chance, Mitbestimmung aller Statusgruppen zu ermöglichen. Erst dann kön­nen Sachkompetenz, die verschiedenen Perspektiven und Interessen der Betroffenen und Aus­führenden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Dadurch kann Nachhaltigkeit und Qualität z.B. bei den Prüfungsordnungen oder in der Gestaltung des Lehrangebots erreicht werden. Somit würde der Fachrat einen wesentlichen Beitrag zu Qualitätsentwicklung und langfristigen Arbeitsentlastung leisten.


Alle haben ein Mitbestimmungsrecht auf der sie direkt betreffenden Ebene!
Nach der jetzigen Regelung in der Grundordnung findet die Mitbestimmung von Studieren­den, des Mittelbaus und der Administration und Technik erst im Fakultätsrat statt. Die mo­mentane Regelung im Landeshochschulgesetz ermöglicht jedoch die Einrichtung von Fachrä­ten, die wie oben skizziert, die Beteiligung aller Statusgruppen auf Fachebene gewährleisten. Hier ist die Möglichkeit gegeben, Interessen aller Statusgruppen auf Fachebene zur Diskussion zu stellen sowie den Entscheidungsprozess im Sinne der oben genannten Kriterien – Kommuni­kation, Qualitätsentwicklung und Mitbestimmung – zu gestalten

2.3 Weitergehende Forderungen:

1.Bisher sind in den beratenden Ausschüssen auf Fachebene nur Angehörige des Mittelbaus und der ProfessorInnen vertreten.
In allen Ausschüssen auf Fachebene muss es beratende studentische Mitglie­der zur Berücksichtigung ihrer Interessen geben!

2. Die akademische Freiheit für Studierende erstreckt sich nicht nur auf die freie Wahl der Se­minare und Schwerpunkte, sondern erfordert auch ein Recht zu aktiver und gleichberechtiger Mitgestaltung des Studiums. Diese ist nicht als eine rein universitäre Angelegenheit zu erachten, sondern steht auch im gesamtgesellschaftlichen Kontext: Eine Hochschule, die gesellschaftlich in der Verantwortung steht, muss unbedingt ein Ort gesellschaftlicher, demokratischer Bildung sein, in der die Studierenden lernen können, (hochschul-) politisch Stellung zu beziehen und demokratisch zu agieren.