Abschlussbericht Fachratswahlen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -<br>gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das<br>Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der<br>Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene<br>übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich<br>jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die<br>z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der<br>Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,<br>aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...<br>  
 
Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -<br>gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das<br>Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der<br>Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene<br>übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich<br>jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die<br>z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der<br>Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,<br>aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...<br>  
  
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Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen

Version vom 22. Juli 2011, 14:57 Uhr

na, was fällt uns da so alles ein?

1 Kurzer Bericht über den Ablauf

Probleme bei der Umsetzung

  • in einigen Gruppen fand keine Briefwahl statt und zwar dann, wenn es z.b. nur zwei
    Profs gibt oder wenn es nur eineN Mittelbaumenschen gibt, der selber kandidiert - der/die
    muss sich dann nicht selber pro forma noch wählen.
  • alle anderen Briefwahlen an der Fakultät sind nachher um 16:00 zuEnde. Wir konnten die
    Wahlen erst jetzt machen, weil sie nciht während der anderen Wahlen stattfinden konnten
    wegen Verwechslungsgefahr. Außerdem war es ncih so leicht, die Listen für die Fächer zu
    bekommen.
    Außerdem konnten wir die Clusterleute nicht mitreinnehmen - d.h. z.B. in der Sinologie
    konnten manche Leute nicht wählen. Wir arbeiten daran, das in den Griff zu bekommen, aber
    momentan geht es nicht, wir können die daten nicht nutzen in diesem Durchlauf. Aber: man
    kann die Leute als ständige Gäste wöhlen
  • hierzu (ständige Gäste) und zu anderem (z.B. Auflösung der Gebührenkommission im Fach
    oder nicht) machen wir noch eine Handreichung mit allen Regelungen, Ordnugnen, Gesetzten
    etc. und Hinweisen zur Einberufung etc.
  • wir hatten mehr Orga- und EDV-Probleme als erwartet, aber wir habne die Wahlen dann
    doch noch gescahfft und wir sind offen für Anregungen zur Verbesserung dieser Wahlen, die
    große Aufgabe nun ist die Arbeit in dne Fachräten. DAzu wird es auch ncoh Schulungen
    geben, nicht nur für die Studis, da laden wir auch Leute ein, die sich mit Modularsierung
    etc. auskennen.


2 Ausblick:was steht an?

Unbesetzte Plätze:

Nachwahlen (und was ist, wenn dann nichts zustande kommt??)

Losverfahren für die Profs

Person, die gewählt ist, hat mehr Stimmrecht


Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen, hier Textbausteine aus einer Mail

Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,
Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät
auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der
Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)
Punkt 3)
Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche
Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen
Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber
überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.
Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade
deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und
zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle
Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.

Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in
Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)
LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und
der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.

In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch
wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor
allem keine sinnvolle Lehre.
Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht
weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"
ins Gespräch bringen.

Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -
gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das
Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der
Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene
übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich
jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die
z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der
Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,
aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...


Grundordnungsänderung

der Fachrat muss rein


Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen