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Auf dieser Seite geht es vorrangig um die zentrale Kommission zur Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln sowie die zentrale Schlichtungskommission, aber auch um Qualitätssicherungsmittel auf Fach- und Fakultätsebene und auch mal ganz allgemein.


1 FSK-Treffen zu Qualitätssicherungsmitteln

1.1 Nächstes Treffen (Terminfindung läuft (Stand 06.08.13))

Terminfindung läuft jetzt: der Doodle-Link:

http://doodle.com/mew9h3tf7z49x569


Tagesordnungspunkte (vorraussichtlich):

  • Reaktion auf etwaige Antworten von Minsiterium oder Uni Menschen
  • ordentliche Schlichtungssatzung angehen
  • allgemeine Anfrage ans Ministerium (Unzufriedenheit wann geschlichtet wird)


Hier beim nächsten Treffen mitprotokollieren.


1.2 Vergangene Treffen

Hier zukünftig die Protokollierung der vergangenen Treffen einfügen.

1.2.1 Treffen am 27.7.13:

Wir haben an diesem Treffen größtenteils zwei Emails verfasst die mehr oder minder die aktuellen Probleme komplett aufgreifen.


Email 1 vom 27.07.2013 um 22.39 Uhr an das Rektorat: 


Sehr geehrter Herr Eitel,

unter den Studierenden sind grundsätzliche und aktuelle Fragen zur
Vergabe der zentralen Qualitätsicherungsmittel und damit
zusammenhängend auch zur Schlichtung aufgekommen, die wir im folgenden
darlegen.

Themenkomplex 1:
Zunächst möchten wir uns danach erkundigen, in welchen Fällen
geschlichtet wird.
Unserer Ansicht nach stellt sich die rechtliche Situation folgendermaßen dar:
Grundlegendes geltendes Recht und Gesetz ist das
Qualitätssicherungsgesetz. Dieses besagt in § 3 Absatz 1:
"Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen
mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden"
Es wird also im Einvernehmen entschieden. Eine Entscheidung umfasst
unserer Meinung nach sowohl Zustimmung, Ablehnung als auch
Teilfinanzierung.
Nun kommt für die Schlichtung die Einvernehmensersetzungsverordnung
(EEVo), welche kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsverordnung des
Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (MWK) ist, hinzu.
Sie besagt in § 1:
"Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Ersetzung des nach § 3 des
Qualitätssicherungsgesetzes erforderlichen Einvernehmens in den
Fällen, in denen ein solches Einvernehmen mit der Vertretung der
Studierenden nach § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des
Qualitätssicherungsgesetzes nicht erzielt werden konnte."
Die EEVo (und somit eine Schlichtung) findet also ihr
Anwendungsgebiet, sofern ein solches Einvernehmen nicht erzielt werden
konnte. Für die Frage, um welches Einvernehmen es sich handelt, wird
auf das Qualitätssucherungsgesetz verwiesen, welches oben dargestellt
ist. Es handelt sich also um das Einvernehmen, welches für eine
Entscheidung nach Qualitätssicherungsgesetz notwendig ist. Bei der
Abstimmung können neben der Einigung folgende Fälle eintreten: 1. Die
Mehrheit der Kommission befürwortet den Antrag, die Studierenden
lehnen den Antrag ab. 2. Die Mehrheit der Kommission lehnt den Antrag
ab, die Studierenden befürworten den Antrag. In beiden Fällen wird
keine einvernehmliche Entscheidung getroffen. Daher muss es in beiden
Fällen zu einer Schlichtung kommen.
Fazit: Da es um ein Einvernehmen zu einer Entscheidung, nicht ein
Einvernehmen zur Investition von Geld geht, ist in jedem Fall eine
Schlichtung geboten.
Bisher wurde bei folgenden Anträgen beispielsweise kein Einvernehmen
getroffen:


Für den 1. Fall:

- Finanzierung der Preissteigerungen für Zeitschriften und
Online-Lizenzen (WS 2012/13)
- Ausbau der Laufbahnberatung Career Service (WS 2012/13, SS 2013)
- Dauerbudgets für Serviceportale (WS 2012/13)


Für den 2. Fall:

- Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer
Bibliothek (SS 2012)
- Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops Keyence BZ-9000 (SS 2013)
- Hochauflösendes Laue-Diffraktometer zurUntersuchung von
Einkristallen (SS 2013)
- Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen: Entwicklung und
Evaluation von interprofessionellen Lehrveranstaltungen

In den Beispielen des 2. Falls hat bislang keine Schlichtung
stattgefunden. Es ist uns nicht ersichtlich, weshalb dies nicht
geschehen ist.


Themenkomplex 2:
Im Falle des Antrags des Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops
Keyence BZ-9000 ergibt sich eine weitere Frage. Wir sind irritiert,
dass nach einer Mail von Frau Heisenberg vom 18.07.2013 um 14.32 Uhr
das Rektorat gegen die Entscheidung der Kommission Anträge beschließen
kann:

"Das Rektorat hat daher entgegen der Kommissionsmehrheit der
Vollfinanzierung des Antrags zugestimmt."

Wie ist dies möglich?


Themenkomplex 3:
a) Außerdem fragen wir uns generell, wieso (wie in der oben genannten
Mail beschrieben) das Rektorat über die Bestätigung berät. Ist dies
notwendig?
b) Kann das Rektorat auch ohne oder entgegen Beschlüsse der Kommission
die Qualitätssicherungsmittel verausgaben? Wenn ja, welchen Zweck
erfüllt die zentrale Qualitätssicherungskommission?


Themenkomplex 4:
Weiterhin sind wir irritiert, warum Beschlüsse des Rektorats bezüglich
der Qualitätssicherungsmittel den Mitgliedern der Kommission nicht
mitgeteilt werden. Warum passiert dies?


Themenkomplex 5:
Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, haben wir noch einige
Bedenken beim Verfahren zur Benennung des Schlichters in der
Schlichtungskommission:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVo) wurde im
Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die
Kommission, die damals aus Frau Nüssel, Herrn Hashmi, Martin Wagner
und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen
konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedern
zusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte
Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr
haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine
Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten
Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner
Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden.
Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen
gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden. Falls
es nötig werden sollte, müsste dann auch eine neue Anfrage ans
Ministerium gestellt werden.
So interpretieren wir die Rechtslage. Dies haben wir auch bereits den
Mitgliedern der Schiedskommission so mitgeteilt. Wir würden gerne Ihre
Sicht der Dinge sowie die Auffassung der Rechtsabteilung der
Universität dazu erfahren.


Mit freundliche Grüßen

Außerdem Email 2 - eine Antwort an/auf Frau Nüssel am 27.07.13 um 19.42Uhr:


Liebe Frau Nüssel,

aus unserer Sicht steigert die Wiederholung einer Position nicht ihre
Aussagekraft. Leider haben Sie weder zu den gesetzlichen Bestimmungen
noch zu den Regelungen der Verordnung Stellung genommen. Vor der
Begründung sind das Gesetz und die konkretisierende Verordnung zu
berücksichtigen. Diese besagen, dass zunächst die neue Kommission
einen Versuch der Einigung unternehmen muss, ehe das Ministerium
angerufen werden kann (vgl. E-Mail vom 22.07.2013, 22.19 Uhr). Das
zügigie Zusammentreten einer Kommission kann erst erfolgen, sobald es
eine Kommission (mit Schlichter) gibt.
Wie Sie wissen, ist auch uns an einem zügigem Verfahren gelegen.
Deshalb würden wir vorschlagen, das Treffen am 31.07. zu nutzen, um
uns auf einen Schlichter zu einigen. Dabei würden wir auch gerne die
neuen Universitätsratsmitglieder in Betracht ziehen (vielleicht können
Sie ja die neuen Mitglieder zu diesem Treffen einladen?).

Herzliche Grüße,


1.2.2 Treffen am 16.7.13

Vorbereitung des TOPs Kriterien in der FSK-Sitzungam 16.7.

2 QuaSiMiKo-Sitzungen

2.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin noch nicht bekannt?


3 Schlichtungskommission-Sitzungen

Weitere Infos zur Schlichtung gibt es hier: Wiki-Seite zum Thema Schlichtung Qualitätssicherungsmittel

3.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin: 31. Juli, 14:15

Termin Vortreffen:

Tagesordnung:


4 Bisherige Chronologie QuaSiMiKo & Schlichtung

Verlauf der Gespräche über die Ersetzung des Einvernehmens bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

erste Druckfassung:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Zeitplan.pdf



weitere Termine - in der Chronologie nachtragen!

11.07. + 19.07. Treffen mit Nüssel, Sonntag, Klöpping
Vorstellung in AGSM am 13.August im ZFB
30.9.12: 17:00: Treffen zum weiteren Vorgehen in Sachen QuaSiMi, Schwerpunkt Schlichtung und Roadmap für die Antrag für die QuaSiMiKo am 6.11.

2.10.12: Anschreiben an Aufsichtsratsmitglieder (verschickt am 3./4.10. (Mail/Brief))

2.10.12: 12:00: Treffen zur weiteren Ausarbeitung von Kritierien für die QuaSiMi<br>

9.10.12, 23.10., 13.11. Beratung der Kritierien in der FSK; Zusatzinfos zu einzelnen Anträgen, die in der Schlichtung sind (z.B. Jura)

30.10.12: das Rektorat erklärt sich doch zu einer AG SM bereit, möchte aber nür über Gremienarbeit reden. Es wird ein Termin mit Herrn Tröger im 

6.11.12: Sitzung der 13:00 QuaSimiKo. Klärung von Missverständnissen

Senat: das Thema ist nicht TOP, da keine gemeinsame Vorlage von Rektorat und Studierenden erarbeitet werden konnte.