AK QuaSiMi

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Was passiert hier? Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel, vorübergehend Kompensationsmittel genannt, ehemals Studiengebühren. Außerdem wird hier bearbeitet, was im Umfeld der QuaSiMi anfällt.

Aktuelle Infos: findet ihr auch hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/quasimiko.html

Ideen für konkrete Anträge: werden hier im Etherpad erarbeitet: http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi-Ideen

Vergabekritierien:  FSK-Beschluss , offizielle Regelung: in RB 24/12 (veraltet - muss man überarbeiten)

1 Aktuell zu erledigen

  • Q-Papier: wir arbeiten an einem Vertrag mit dem Rektorat, in dem festgelegt wird, unter welchen Bedingungen wir einer Verwendung von QuaSiMi für das Qualitätssicherungssystem der Uni zustimmen können. Konkret geht es darum, das bisherige quantifizierende Datenerfassen durch eine qualitative, bewertende Komponente zu ergänzen. So könnte man Probleme nicht nur quantifizieren und ggf. identifizieren, sondern z.B. durch andere Prüfungsformen oder eine Neukonzeption des Studiengangs angehen. (alle, weitere Sachen auf der Unterseite)
  • FSR-Sitzung vorbereiten (Jana, Kirsten)
  • Übersicht über Vor- und Nachteile etc. der Modelle (Anm. von Marlina, 11.01.13: Bin dran.
  • Terminplanung Sitzung im Februar:
  • Zeitplan am Ende dieser Seite aktualisieren
  • Roadmap fürs kommende Jahr festmachen (Termine QuaSiMi-Vergabeverfahren an der Uni HD klären: Einreichefristen, Sitzungstermine, Abstimmungszeiträume in der FSK) 

2 Schlichtung

Hier findet ihr weitere Infos zum Thema SchlichtungQuaSiMi

2.1 FSK-Alternativvorschläge zur EEVO-Regelung

Worum geht es?

Im letzten Senat am 16. Dezember 2012 hat die FSK einen Antrag für ein Heidelberger Modell der Schlichtung in Streitfragen zu den QuaSiMi (Qualitätssicherungsmittel) eingebracht: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Schlichtung.pdf

Dieses Modell soll in der nächsten Senatssitzung am 8.2. abgestimmt werden - und zwar nach Diskussion in den Fakultäten. Euer Dekan wird euch vermutlich schon darauf angesprochen haben. Wenn nicht, sollten wir Studierende nachfragen, denn wir sollten in der Sache einfach mal zu einer Lösung kommen, wir diskutieren das, wie ihr in den Rundbriefen verfolgen könnt, seit April letzten Jahres.

Wenn ihr noch nicht drüber gesprochen habt: im nächsten Rundbrief wird nochmal ein kleiner Bericht stehen und eine Übersicht, warum unser Modell einfach besser ist als das mit einem Menschen aus dem Aufsichtsrat.

Kurz gesagt geht es um Folgendes: wenn wir eine Heidelberger Lösung durchbekommen, muss niemand aus dem Aufsichtsrat in eine Schlichtungskommission (es ist aber auch nicht ausgeschlossen). Wir hätten auch schon jemanden, der auf Uniebene schlichten würde (Herr Tröger, ein emeritierter hemaliger Prorektor, Mediziner, mit dem auch das Rektorat einverstanden wäre), Herr Schneidmüller aus dem Aufsichtsrat, den das Rektorat gerne hätte, will das nicht wirklich machen (er war gestern in der FSK und hat sehr deutlich gemacht, dass er sich nicht darum reißt) und würde es aus Pflichterfüllung machen, denkt aber auch, dass er nicht so gut ist, da er aktiver Professor ist und mit vielen antragstellenden Profs direkt zu tun hat und sich in einigen Fällen schon jetzt für befangen erklärt hat.

Die Fakultäten müssten für eine andere Lösung unserem Grundmodell zustimmen und sich überlegen, ob sie zudem eineN eigeneN FakultätsschlichterIn wollen (viele haben dieseN bereits gewählt) oder ob sie bei der zentralen Schlichtung mitmachen --> vgl. den Antrag, der oben verlinkt ist.

Konkret geht es jetzt um Folgendes:

  • Habt ihr schon in eurem Fakultätsrat diskutiert? wenn ja: wie ist das Ergebnis?
  • wenn nein: kümmert ihr euch dann drum, dass dies geschieht?
  • soll jemand aus der FSK zu euch in die Sitzung kommen und den Sachverhalt nochmal darstellen?
  • Wollt ihr das direkt mit dem Dekan bereden (auch da kann jemand dazu kommen) vor dem 8.2.?
  • wer wäre bereit, als Kontaktperson zu fungieren?


2.2 Probleme / Fragen zur Schlichtung

2.2.1 Kann es zwei SchlichterInnen geben nach EEVO?

Rektorat schlägt vor, zwei SchlichterInnen zu benennen. Da für jedes Schlichtungsverfahren nach EEVO immer wieder jemand bestimmt werden muss, geht das natürlich im Sinne von "es gibt einen Pool, in dem man dann jeweils nachfragt"

2.2.2 Enthaltungen

wie zu zählen ==> GO-Kommission

vgl. Mail Rechtsabteilung vom 12.11.

in der Sitzung der zentralen Qualitätssicherungsmittelkommission am 6.11. ist
bei der Abstimmung folgende Situation aufgetreten:

Studierende: 2x Dagegen
andere Mitglieder: 2x Enthaltung, 2x Dafür

Insgesamt bestand also Stimmengleichheit. Wir verstehen die EEVO an dieser Stelle eigentlich nicht so, dass dadurch ein Schiedsfall entsteht, da es sich ja um Uneinigkeit in der gesamten Kommission handelt und es sich nicht um eine Frage des Einvernehmens mit den Studierenden handelt.
In der Verfahrensordnung der Universität konnte ich leider nichts dazu finden, wie mit Stimmengleichheit umgegangen wird. Können Sie uns dazu eine
Auskunft geben?

Eine ähnliche Situation würde sich ergeben, wenn ein Antrag folgendermaßen abgestimmt würde:

Studierende: 2x Dagegen
andere Mitglieder: 1x Dagegen, 3x Dafür
(Oder andersherum, Studierende Dafür, andere Mitglieder großteils dagegen).

Auch hier würde uns interessieren, wie aus rechtlicher Perspektive mit diesen Anträgen umgegangen werden muss.

2.3 Fragen-/Themen-Sammlung für Gespräch mit potentiellen Schlichtern (FSK am 8.1.13)

Hier bitte alle Fragen/Themen eintragen, die euch so einfallen!

  • Wie stellen Sie sich ein solches Verfahren vor?
  • Wie sehen Sie Ihre eigene Position im Verfahren?
  • Voreingenommenheit?
  • Andere Professoren sind Kollegen - wie wird damit umgegangen?
  • Welcher Verwendungszweck für QuaSiMi?
  • Vorgehen bei eingefahrenen Positionen auf beiden Seiten?
  • Wollen sie auch die antragstellenden Fächer breteiligen?

2.4 Verständigung über Schiedskommission nach EEVO

Kontaktdaten und Anschreiben: VerstaendigungEEVO

3 Positionierungen, an denen gearbeitet wird

Schlichtungsvorschlag Heidelberger Modell: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Schlichtung.pdf

Vergabekriterien für die QuaSiMi: http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi-Kriterien

- Vorschlag für AG SM: Gebäude Jura teilweise einsturzgefährdet, Schimmel, Asbest... you know the drill. Aber: Gebäude müssen anders finanziert werden, nicht aus QSM.

Vertrag mit dem Rektorat / Eckpunkte Q-Kultur: http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/Q-Eckpunkte

Positionierungsentwurf Vergabe Ende 2011 (zurückgestellt): PositionQuaSiMi 2011

Den damalige Entwurf einer Positionierung findet ihr hier:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P19-11-24_Kompensationsmittelvergabe.pdf
Überlegungen zur Verwaltung der Qualitätssicherungsmittel (April 2012) (Entwurf von Alex):
Die zentrale Verwaltung der Studiengebühren verursacht bereits seit längerem in weiten Teilen der Universität massive Kritik. Sowohl die Fakultäten als auch die Studierenden bemängeln insbesondere ineffiziente Verfahren und fehlende Transparenz. Als ersten Lösungsansatz hat die Universität im Jahr 2010 eine sog. „Transparenzkommission“ eingerichtet. Diese sollte die vorhandenen Missstände untersuchen und beheben. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden.
Um für die Zukunft eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens aller Beteiligten zu schaffen halten wir es allerdings weiterhin für unabdingbar, die bestehenden Administrationsprobleme (fehlende Informationen über komplette Fonds, unklare Berechnungen der Zuweisungen an die Fächer, Fehlende Rückbuchungen der zentralen Überschüsse an die Fächer etc.) zu identifizieren und zu beheben. Die bestehende Transparenzkommission ist hierzu allerdings aus vielerlei Gründen nicht geeignet.
Daher schlagen wir vor:
1. die Auflösung der bisherigen Transparenzkommission
2. Einsatz einer AG „Studiengebührencontrolling“
Als AG „Studiengebührencontrolling“ schlagen wir eine Kleingruppe vor, welche als einzigen Auftrag die Erstellung eines Berichts zur Verwaltung der Studiengebühren in den Jahren 2007 – 2012 sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die zukünftige Verwaltung der Qualitätssicherungsmittel hat.
Um die notwendige Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten schlagen wir als Mitglieder vor:
ein von der Dekanerunde benanntes professorales Mitglied
zwei vom Fachschaftsrat benannte studentische Mitglieder
ein vom Personalrat benanntes Mitglied
Um den für eine Finanzprüfung notwendigen Sachverstand zu gewährleisten, schlagen wir weiterhin als Mitglieder vor:
Ein Mitglied der Abt 4.1
Ein Mitglied der Stabsstelle Controlling
Eine Beteiligung weiterer Dezernate oder des Rektorats würde die Integrität der AG beeinträchtigen. Dies halten wir daher für nicht angebracht.


4 Links:

  • das schreibt das Ministerium dazu:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Eckpunkte_Studiengebuehren290711.pdf

  • eine alte Materialsammlung zu Studiengebühren findet sich hier:

Studiengebühren


5 Chronologie

Verlauf der Gespräche über die Ersetzung des Einvernehmens bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

erste Druckfassung:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Zeitplan.pdf



weitere Termine - in der Chronologie nachtragen!

11.07. + 19.07. Treffen mit Nüssel, Sonntag, Klöpping
Vorstellung in AGSM am 13.August im ZFB
30.9.12: 17:00: Treffen zum weiteren Vorgehen in Sachen QuaSiMi, Schwerpunkt Schlichtung und Roadmap für die Antrag für die QuaSiMiKo am 6.11.

2.10.12: Anschreiben an Aufsichtsratsmitglieder (verschickt am 3./4.10. (Mail/Brief))

2.10.12: 12:00: Treffen zur weiteren Ausarbeitung von Kritierien für die QuaSiMi<br>

9.10.12, 23.10., 13.11. Beratung der Kritierien in der FSK; Zusatzinfos zu einzelnen Anträgen, die in der Schlichtung sind (z.B. Jura)

30.10.12: das Rektorat erklärt sich doch zu einer AG SM bereit, möchte aber nür über Gremienarbeit reden. Es wird ein Termin mit Herrn Tröger im 

6.11.12: Sitzung der 13:00 QuaSimiKo. Klärung von Missverständnissen

Senat: das Thema ist nicht TOP, da keine gemeinsame Vorlage von Rektorat und Studierenden erarbeitet werden konnte.