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*Das Gesetz soll bei der Vergabe ein „Einvernehmen“ mit den Studierenden vorsehen - wie stelllt man sich dieses Einvernehmen vor? (Einvernehmen heißt, dass die Studis zustimmen müssen, tun sie dies nicht, ist der Antrag abgelehnt.)
 
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*Studiengebührenkommission müssen in Zukunft entscheidend sein (sonst ist das Einvernehmen nicht umsetzbar) und nicht mehr nur dem Fakultätsvorstand zuarbeiten.
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*Damit können zukünftig Studierende Anträge ablehnen, weil sie de facto ein Veto haben, aber wenn sie nur einen Bruchteil der Mitglieder der zuständigen Kommissionen stellen, können die anderen Mitglieder auch einen Beschluss verhindern und dann wird vermutlich einfach solange Druck aus geübt (wie bisher auch oft), bis die Studis halt doch zustimmen. Wenn die Studierenden die Mehrheit in der Kommission haben, könnten sie auch Beschlüsse durchsetzen; momentan ist aber eine Zweidrittelmehrheit für Empfehlungen (später: Beschlüsse) vorgesehen an der Uni HD
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*Müssen die Studierenden sich untereinander auch einig sein?
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*Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen.
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*Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
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*Das Urteil findet ihr hier:
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*http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf<br><br>
  
 
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Version vom 5. Oktober 2011, 01:23 Uhr

Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Kompensationsmittel.


1 Vorgeschichte:

Einführung, Diskussion, etc.

2 Erste Überlegungen:

2.1 positiv:

  • Beratungen auf Fachbereichsebene

2.2 negativ:

  • wir wollen bei allen Mitteln mitreden, nicht nur bei Studiengebühren
  • die Bezeichnung „Qualitätssicherungsmittel“ ist problematisch
  • Vorabzug der zentralen Mittel ohne Beteiligung der Studierenden oder der Studierendenvertetung geht nicht mehr. Falls wir weiterhin zentrale Mittel wollen, muss darüber ein eigenes Vergabeverfahren beschlossen werden.
  • Ausübung von großem Druck auf Studierende geht nicht (lässt sich aber kaum verhindern...)
  • die bisherigen Regelungen sollten mal alle öffentlich gemacht werden
  • zum Teil sehr große Kommissionen, die nicht handlungsfähig sind
  • viele Fächer haben keine Vergabepläne, sondern nehmen nur ad-hoc-Entscheidungen vor: wenn irgendwo Geld fehlt, stellt man einen Antrag an die Studiengebührenkommission
  • eine Entkopplung von inhaltlichen und Finanzentscheidungen wie sie momentan in der Regel durchgeführt wird, ist nicht sinnvoll, das muss geändert werden
  • mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit, irgendwelche summarischen Berichte am Ende irgendeines Haushaltsjahres bringen nichts.
  • Trennung der Entscheidungen von Fachrat, Studienkommission und Studiengebühren(vergabe)kommissionen verhindert sachbezogene Entscheidungen



2.3 Diskussion bisher:

  • Das Gesetz soll bei der Vergabe ein „Einvernehmen“ mit den Studierenden vorsehen - wie stelllt man sich dieses Einvernehmen vor? (Einvernehmen heißt, dass die Studis zustimmen müssen, tun sie dies nicht, ist der Antrag abgelehnt.)
  • Studiengebührenkommission müssen in Zukunft entscheidend sein (sonst ist das Einvernehmen nicht umsetzbar) und nicht mehr nur dem Fakultätsvorstand zuarbeiten.
  • Damit können zukünftig Studierende Anträge ablehnen, weil sie de facto ein Veto haben, aber wenn sie nur einen Bruchteil der Mitglieder der zuständigen Kommissionen stellen, können die anderen Mitglieder auch einen Beschluss verhindern und dann wird vermutlich einfach solange Druck aus geübt (wie bisher auch oft), bis die Studis halt doch zustimmen. Wenn die Studierenden die Mehrheit in der Kommission haben, könnten sie auch Beschlüsse durchsetzen; momentan ist aber eine Zweidrittelmehrheit für Empfehlungen (später: Beschlüsse) vorgesehen an der Uni HD
  • Müssen die Studierenden sich untereinander auch einig sein?
  • Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen.
  • Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
  • Das Urteil findet ihr hier:
  • http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf


3 Links:

  • das schreibt das Ministerium dazu:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Eckpunkte_Studiengebuehren290711.pdf

  • eine alte Materialsammlung zu Studiengebühren findet sich hier:

http://agsm.fachschaftskonferenz.de/index.php/Studiengeb%C3%BChren