20.9.11

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
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1 AGSM am 20. September, 18:00, ZFB

Es ging vor allem um eine Aussprache zum Bund-Länder-Antrag. Am Rande wurde auch ein paar andere Sachen gesprochen (Fachrat, Campus-Plan, SPS im Ausland, Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung)

1.1 Bund-Länder-Antrag: weiteres Vorgehen

Generelles vor Durcharbeitung des Antrags:

  1. Wo ist das Lehr-Lern-Konzept?
    1. Wir waren uns doch einig, dass das ne tolle Sache ist und echt was bringen kann. Jetzt ist der Antrag nur noch für Geld da!!!
    2. Es wurde intensiv diskutiert und dasLehr-Lern-Konzept stand bei den Meilensteinen. Jetzt nicht mehr. Warum bleiben vereinzelt Versatzstücke der ehemaligen Argumentation drin, aber nicht mal ein kleiner Nebensatz zum Lehr-Lern-Konzept.
  2. Warum sind die Gremien so schwach?
    1. Hier und da ein Halbsatz wäre wichtig gewesen. Bei den Meilensteinen werden nur die Beschlussgremien genannt, d.h. dort, wo es Probleme gibt, kann sich dann alles wieder aufs Abnicken dort konzentrieren, die Lehr-Lern-Kultur beginnt in den Fächern und wird nicht durch Abstimmungen in Fakultätsräten erzeugt. Obwohl Abstimmungen im Fakultätsrat immer noch ein Fortschritt im Vergleich zu früher sind.
  3. Exzellenz - alles nur Exzellenz - das ist Unsinn
    1. Marsilius sollte nicht so prominent sein. Und es war klar, dass die Evaluation raus soll!
    2. Jetzt ist auch noch das nicht existente HCE mit drin - alles nur Exzellenz?
    3. Digital Humanities der transkulturellen Studien - was hat das mit E-Learning zu tun ???

Detaillierte Durcharbeitung des Antrags

GUT:

  • Lehren und Lernen taucht praktisch immer zusammen aus.
  • S.8 "eine deutliche Verstärkung innovativer Lehr-Lern-Formate"
  • S.11: Eigentlich heißt es ja "Studentische MItwirkung/Studentische Mitbestimmung". Im Antrag wird nur noch die Mitbestimmung erwähnt


SCHLECHT:

  • S.2: Beteiligung der Studierenden -> Wir sind die Studierendenvertretung, hinten stehts auch drin
  • S.8: Nicht nur die Exzellenz-Professoren machen neues E-Learning
  • S.10 letzter Absatz: Warum fehlen hier die Gremien völlig? An dieser Uni müssen Sachen explizit genannt werden, sonst wird das nix!
  • S.11 Schlecht: Warum haben die Gremien nur neun Zeilen, Marsilius aber über eine Seite? HCE hat immerhin nur sieben Zeilen. In diesem Antrag geht es um Organisationsentwicklung, da sind Strukturen auch mal wichtiger als Detailbeispiele. Außerdem werden die Gremien zu selten aufgegriffen.
  • S.12 Die "Prüfungsaufgaben" der Mediziner sind SÄMTLICH Multiple-Choice-Fragen, die mit einfachsten statistischen Methoden bearbeitet werden können. Das kann man nicht auf andere Fächer "ausweiten", sondern maximal anpassen, hatten wir auch so angemerkt.

MEILENSTEINE:

  • Warum stehen Studienkommissionen und Fachräte als Beratungsinstanz nicht mehr da, sondern nur die Fakultät als Beschlussinstanz

Was schriftlich kommen muss (vom Rektorat):

  • Die Stellenanträge müssen in Fachräten und Studienkommissionen beratne worden sein, sonst kein Geld (Ging beim Landeslehrpreis ja auch so)
  • S.1 Medizin ist Lebenswissenschaft
  • Warum kommen unsinnige Formulierungen (S.8:"Die Verstärkung innovativer Lehr-Lern-Formate in diesem Bereich mit innovativen Konzepten zur VERBESSERUNG DER BETREUUNGSRELATION zu verbinden")

1.2 Weitere Themen:

Raum der Stille: ist so gut wie fertig und sieht gut aus, es gibt auch schon eine Anfrage einer chinesischen christlichen Gruppe, die den Raum nutzen wollen. Feine Sache, dass es geklappt hat mit dem Raum.
Umbau in der Slavisitik: im 3. Stock in der Schulgasse 6 sollen dort, wo zuvor die Studentenbücherei des Studentenwerks und ein Raum der FS Slavistik untergebracht war, in Zukunft Seminar- und Büroräume untergebracht werden. Der Raum der FS fiele damit weg. Die Studierenden wurdne an den Planungen nicht beteiligt, weder über das Institut noch im Rahmen der AGSM. Dies ist bedauerlich und sollte sich ändern. Könnte es in Zukunft in der AGSM bitte einen kleinen Bericht geben, was gerade an Baumaßnahmen läuft?

Konkret zur Slavistik haben wir folgende Anliegen/Fragen:

  1. Die Seminarräume sollten auch zwischen Veranstaltungen für Studierende zugänglich sein und
  2. möglichst zu Vorlesungsbeginn einsatzfähig sein. Bereits im letzten Schuljahr fanden viele Seminare außerhalb des Seminars statt, dies hält die Studierenden vom Seminar fern und ist fürs Seminarklima nicht unbedingt förderlich.
  3. Beibehaltung eines Raums für die FS: der Raum kann zugleich als Aufenthaltsräumchen für Studierende genutzt werden

Fachrat: die Äußerungen des Rektors im Senat waren ja wohl sehr seltsam. Wir wollen über die Wahlen im Ausschuss für Beteiligung ansprechen und dann schriftlich in den Senat bringen. Der Fachrat ist keine Angelegenheit der Studierenden, sondern eine gesamtuniversitäre und wir erwarten hier auch Unterstützung durch das Rektorat und keine herablassenden Apercus.

Flyer zu Campi: Details bereden wir beim nächsten Termin, uns ist die Sache wichtig und wir wollen, dass da was passiert. Zum WiSe gibt es jetzt erst mal die Pläne im Unispiegel und auf deren Grundlage überlegen wir, was noch auf die Pläne drauf sollte

Wir hätten gerne einen Flyer, auf dem die drei wichtigsten Campi abgebildet sind nebst wichtigen Einrichtungen. Unser Blickwinkel ist eher studentisch und daher sind uns z.B. folgende Einzelheiten wichtig: Appel un Ei, Urrmel, Wickelmöglichkeiten, Behinderten-WC. Batteriesammelstellen, CIP-Pools, Kopierer, W-Lan-Bereiche, Mensa, zentrale Bushaltestellen, aber auch wichtige Anlaufstellen wie Personalrat, Bafögamt/Studentenwerk, Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte (zumindest, wenn sie nicht in der ZUV sitzen...). Es sollte das ganze auch digital geben und dann vielleicht höher auflösend, wobei man Bereiche aus- und anschalten kann. Wir setzen uns auch zwei Stunden mit einem Grafiker zusammen und überlegen uns, wie man das machen kann

SPS im Ausland: SPS im Ausland (konkret: im Rahmen des La-Plata-Projekts des Romanischen Seminars): das wird durch die neuen Regelungen erschwert bzw. unmöglich, ein Brief an die Ministerinnen ist in Arbeit - kann sich die Prorektorin für Lehre vorstellen, da mit zu unterschreiben?

Hier die nach der AGSM verschickten Infos (hat leider bis zur AGSM nicht geklappt):

seit 2005 existiert zwischen dem Romanischen Seminar und den deutschen Schulen Goethe, Pestalozzi und Ballester in Buenos Aires, Argentinien, und der Montevideo-Schule in Montevideo, Uruguay, eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit im Bereich Schulpraxissemester: das La Plata Projekt. Diese Schulen reservieren uns mehrere Praktikumsplätze im Jahr, damit unsere Studierenden diesen Pflichtteil des Studiums in beiden spanischsprachigen Ländern absolvieren können.

Das Projekt funktioniert sehr gut und unsere Studierenden sind ausnahmslos sehr zufrieden. Auch unser Seminar profitiert von den Erfahrungen, die die Studierenden im Ausland machen. Sie können größtenteils anschließend viel besser Spanisch sprechen und bringen profunde Kenntnisse der Kultur des Landes mit, was für das Studium der Hispanistik von großem Vorteil ist. Auch der Reifungsprozess, der mit einem solchen Auslandsaufenthalt in den jungen Menschen angestoßen wird ?wie Sie in dem beiliegenden Erfahrungsbericht lesen können-, ist von Bedeutung. Nun gibt es in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2010/2011 eine neue Studienordnung für das Lehramt. Diese Studienordnung hat die Bestimmungen für das Schulpraxissemester verändert und damit die Möglichkeit, es im Ausland zu absolvieren, ziemlich erschwert.

In der Handreichung zum Schulpraxissemester vom 17.06.2010 steht folgendes:

3.2.3 Ersatz von Teilen der Schulpraxis durch Schulpraxis im Ausland.
Studierende, besonders der modernen Fremdsprachen, die einen Teil ihres Studiums als Schulassistent/in im Ausland verbringen, können damit bis zu 9 Wochen der Schulpraxis des PS ersetzen. Die letzten 4 Wochen des PS müssen an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden. Die seminaristischen Begleitveranstaltungen zum PS müssen grundsätzlich - ggf. vorher oder nachher - besucht werden. Studierende baden-württembergischer Hochschulen können das PS nicht an Schulen anderer Bundesländer absolvieren.
Für Aufenthalte an einer deutschen Schule im Ausland (vgl. Liste zugelassener Schulen) gilt: mindestens 9 Wochen am Stück, 10 Assistenzstunden pro Woche, Sekundarstufe. Der entsprechende Aufenthalt muss durch eine schriftliche Bescheinigung der Schule bestätigt sein, die Studierenden haben einen von der Schule abgezeichneten 5-10seitigen Bericht über ihre Tätigkeit vorzulegen. Die Anerkennung erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt
Quelle: https://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za242/PS/Handreichung_2010.pdf

Studierende werden also in der Zukunft nur 9 Wochen an einer deutschen Schule in Argentinien oder Uruguay bleiben dürfen. Gleichzeitig werden sie sich darum kümmern müssen, eine Schule in Baden-Württemberg zu finden, die bereit ist, sie für die restlichen 4 Wochen aufzunehmen und zu betreuen. Da das Schulpraxissemester dann auch noch beurteilt werden wird, gehe ich davon aus, dass es für unsere Studierenden nun nicht mehr so interessant sein wird, es in zwei Etappen zu absolvieren, von denen nur die letzte, kürzere, für das Bestehen ausschlaggebend ist. Es ist zu befürchten, dass die Beurteilung hierdurch schlechter ausfallen könnte.

Sowohl Prof. Poppenberg als auch die Schulleiter der deutsch-argentinischen Schulen haben sich bereit erklärt, sich dafür einzusetzen, dass diese Bestimmung für unsere Studierenden revidiert wird. Wir möchten erreichen, dass für dieses Projekt, das schon so lange sehr gute Ergebnisse hervorgebracht hat, eine Ausnahme gemacht wird. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, einen offiziellen Antrag an die Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Frau Gabriele Warminski-Leitheußer und an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Frau Theresia Bauer, zu schreiben.

Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung: Unser konkretes Anliegen im Bezug auf die Exmatrikulation ist, dass

  • die entsprechenden Informationen nochmal geprüft und aufgearbeitet werden
  • die Studierenden in den Prüfungsämtern bei der Anmeldung auf den Merkblättern informiert werden
  • und die entsprechenden Infos vom URZ mit verschickt werden

Erläuterung: Heute wird man - früher war das mal so - nicht automatisch nach bestandener Abschlussprüfung exmatrikuliert, oft nicht einmal darauf hingewiesen, dass das geht. Wer allerdings vor Ablauf des Semesters exmatrikuliert wird, bekommt zum Teil die Studiengebühren rückerstattet (http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/formalia/exmatrikulation.html). Ebenso verliert man allerdings zum Teil in der Zeit, in der er/sie noch immatrikuliert hätte sein könnte, den Krankenversicherungsschutz, so dass es teilweise auch sinnvoller ist, immatrikuliert zu bleiben. Zudem gibt es Fächer, in denen es nur möglich ist, sich zur Nachprüfung anzumelden, wenn man immatrikuliert ist; Wenn man das nicht ist, kann man die Prüfung nicht ablegen und damit ist man endgültig durchgefallen, weil man nicht den nächstmöglichen Wiederholungstermin nutzen konnte. Desweiteren spielt es bei ausländischen Studierenden eine Rolle ob eie ihr Visum über das Studium an der Universität erhalten haben, dann müssen sie sich auch hierzu rechtzeitig mit den dementsprechenden Behörden in Verbindung setzen.

Die Uni-Homepage schreibt: http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/formalia/exmatrikulation.html LHG: "(2) Studierende sind von Amts wegen zu exmatrikulieren, wenn "1. ihnen das Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ausgehändigt worden ist, jedoch spätestens einen Monat nach Bestehen der Abschlussprüfung, es sei denn, dass sie noch für einen anderen Studiengang zugelassen sind, einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule absolvieren oder beabsichtigen, die Prüfung zur Notenverbesserung zu wiederholen und das Fortbestehen der Immatrikulation beantragen," Gesetz und Unihomepage formulieren eigentlich, dass man mit bestandener Abschlussprüfung exmatrikuliert wird. Bisher ist man aber verpflichtet, einen Antrag an die Uni zu stellen, dass man exmatrikuliert werden möchte - was aber theoretisch die Aufgabe der Uni ist."

Es wird nicht deutlich, dass mit bestandener Prüfung, also erfolgreichem Studienabschluss, die Exmatrikulation automatisch erfolgen müsste und damit Studiengebühren zurück erstattet werden könnten. Die Studierenden zahlen damit den vollen Satz Studiengebühren, obwohl sie nicht mehr die volle Zeit studieren.

Die JuristInnen werden breit darüber informiert, dass sie aktiv werden müssen, um weiter immatrikuliert zu bleiben. Das kann man auch für alle Fächer machen...

Verfahrensvorschläge:

Das URZ verschickt bereits an alle Studierenden nach einer Prüfung eine Mail, da der URZ-Account dann mittelfristig gelöscht wird (wir wissen nicht genau, auf welcher Grundlage, vermuten aber, dass das Studierendensekretariat eine Übersicht über alle abgelegten Prüfungen erhält und das dann ans URZ weiterleitet). Mit dem Erhalt der Mail von URZ/LSF, dass der URZ-Account in vier Wochen gelöscht wird, da man die Prüfung abgelegt hat, wäre es möglich, darauf hinzuweisen, dass man sich bei bestandner Prüfung exmatrikulieren kann und somit bezahlte Studiengebühren (teilweise) fristgerecht zurück fordern könnte.
1. JuristInnen (und manche anderen Fächer) bleiben gerne länger an der Uni, auch deswegen, weil einige Leute noch ein weiteren Studiengängen immatrikuliert sind und dort noch nicht alle Prüfungen abgelegt haben oder einen weiteren Studiengang (z.B. Promotion) anschließen wollen und sich dann eher umschreiben als exmatrikulieren:

=> man sollte die Wahl haben, ob man exmatrikuliert werden will oder nicht.

2. Der Fall der Wiederholungsprüfung ist im Gesetz genauer geregelt, man sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass Personen, die die Prüfung wiederholen wollen/müssen, nicht exmatrikuliert werden und ihnen das auch mitgeteilt wird. (ggf. eine Übersicht erstellen, wo welche Regelung gilt; das wäre zwar aufwendig, aber wenn man es einmal hat, wäre es sehr hilfreich auch für Personen, die beraten. Jede neue PO müsste man dann einfach in diese Übersicht aufnehmen.
3. Insbesondere auf die Regelungen zu Krankenversicherung und Kindergeld sollte hingewiesen werden:
Beispiel: Worauf im Hinblick auf die Exmatrikulation weiterhin zu achten wäre sind die finanziellen Auswirkungen betreffend der Versicherung sowie des Kindergeldes.
Nach dem Abschluss der Ausbildung entfällt der Kindergeldanspruch. Auch der Versichertenstatus ändert sich. Nach der Exmatrikulation läuft die Versicherung nach einer Frist von 6 Wochen eigentlich aus.

4. Übrigens kann man auch nochmal drauf hinweisen, das die BAföG-Rückzahlungsfrist 5 Jahre nach Beendigung des Studiums beginnt und dass man sich frühzeitig über die Rückzahlungsmodalitäten informieren sollte (Stichwort: Erlassregelungen).

==> was wir uns wünschen, ist, dass es eine Mail gibt und ein Merkblatt, das in den Prüfungsämtern ausliegt und verlinkt wird, auf dem all dies vermerkt ist. Einen Entwurf würden wir auch nochmal kritisch gegenlesen.

Hinweise:

  • familiengerechte Hochschule: wir wollen die Auditkriterien (Marc Sowa hatte nach den Auditkriterien gefragt, Frau Nüssel wollte sich nach den laufenden Anträgen drum kümmern)
  • Minderjährigen-Problematik: immer mehr Studierende sind nicht volljährig. Was bedeutet das für Seminare, Praktika, Exkursionen, etc? darüber sollte man nachdenken. Wir haben den Eindruck, dass vielen Lehrenden nciht klar ist, dass man Minderjährige eigentlich nicht einfach auf eine Exkursion mitnehmen kann...