AK QuaSiMi
Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel, vorübergehen Kompensationsmittel genannt, ehemals Studiengebühren
Inhaltsverzeichnis
1 Überlegungen zu den QuaSiMi
Etherpad mit Ideen für Anträge
Etherpad zu den Kriterien für Anträge
http://www.fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi-Kriterien
2 Aktuelle Situation
März 2012:
3 Überlegungen zur Verwaltung der Qualitätssicherungsmittel (April 2012)
Entwurf:
Die zentrale Verwaltung der Studiengebühren verursacht bereits seit längerem in weiten Teilen der Universität massive Kritik. Sowohl die Fakultäten als auch die Studierenden bemängeln insbesondere ineffiziente Verfahren und fehlende Transparenz. Als ersten Lösungsansatz hat die Universität im Jahr 2010 eine sog. „Transparenzkommission“ eingerichtet. Diese sollte die vorhandenen Missstände untersuchen und beheben. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden.
Um für die Zukunft eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens aller Beteiligten zu schaffen halten wir es allerdings weiterhin für unabdingbar, die bestehenden Administrationsprobleme (fehlende Informationen über komplette Fonds, unklare Berechnungen der Zuweisungen an die Fächer, Fehlende Rückbuchungen der zentralen Überschüsse an die Fächer etc.) zu identifizieren und zu beheben. Die bestehende Transparenzkommission ist hierzu allerdings aus vielerlei Gründen nicht geeignet.
Daher schlagen wir vor:
1. die Auflösung der bisherigen Transparenzkommission
2. Einsatz einer AG „Studiengebührencontrolling“
Als AG „Studiengebührencontrolling“ schlagen wir eine Kleingruppe vor, welche als einzigen Auftrag die Erstellung eines Berichts zur Verwaltung der Studiengebühren in den Jahren 2007 – 2012 sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die zukünftige Verwaltung der Qualitätssicherungsmittel hat.
Um die notwendige Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten schlagen wir als Mitglieder vor:
ein von der Dekanerunde benanntes professorales Mitglied
zwei vom Fachschaftsrat benannte studentische Mitglieder
ein vom Personalrat benanntes Mitglied
Um den für eine Finanzprüfung notwendigen Sachverstand zu gewährleisten, schlagen wir weiterhin als Mitglieder vor:
Ein Mitglied der Abt 4.1
Ein Mitglied der Stabsstelle Controlling
Eine Beteiligung weiterer Dezernate oder des Rektorats würde die Integrität der AG beeinträchtigen. Dies halten wir daher für nicht angebracht.
4 Positionierungsentwurf Ende 2011 (zurückgestellt)
Den damalige Entwurf einer Positionierung findet ihr hier:
5 Überlegungen aus der Diskussion in der FSK:
5.1 positiv an der bisherigen Vergabe in HD:
- Beratungen auf Fachbereichsebene
- Studis haben zumindest in der beratenden Studiengebührenkommissionen in der Regel die Mehrheit
5.2 negativ an der bisherigen Vergabe in HD:
- wir wollen bei allen Mitteln mitreden, nicht nur bei Studiengebühren
- die Bezeichnung „Qualitätssicherungsmittel“ ist problematisch
- Vorabzug der zentralen Mittel ohne Beteiligung der Studierenden oder der Studierendenvertetung geht nicht mehr. Falls wir weiterhin zentrale Mittel wollen, muss darüber ein eigenes Vergabeverfahren beschlossen werden.
- Ausübung von großem Druck auf Studierende geht nicht (lässt sich aber kaum verhindern...)
- die bisherigen Regelungen sollten mal alle öffentlich gemacht werden
- zum Teil sehr große Kommissionen, die nicht handlungsfähig sind
- viele Fächer haben keine Vergabepläne, sondern nehmen nur ad-hoc-Entscheidungen vor: wenn irgendwo Geld fehlt, stellt man einen Antrag an die Studiengebührenkommission
- eine Entkopplung von inhaltlichen und Finanzentscheidungen wie sie momentan in der Regel durchgeführt wird, ist nicht sinnvoll, das muss geändert werden
- mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit, irgendwelche summarischen Berichte am Ende irgendeines Haushaltsjahres bringen nichts.
- Trennung der Entscheidungen von Fachrat, Studienkommission und Studiengebühren(vergabe)kommissionen verhindert sachbezogene Entscheidungen
5.3 Diskussion:
- Das Gesetz soll bei der Vergabe ein „Einvernehmen“ mit den Studierenden vorsehen - wie stelllt man sich dieses Einvernehmen vor?
Einvernehmen heißt, dass die Studis zustimmen müssen, tun sie dies nicht, ist der Antrag abgelehnt. - Studiengebührenkommission müssten in Zukunft entscheidend sein (sonst ist das Einvernehmen nicht umsetzbar) und nicht mehr nur dem Fakultätsvorstand zuarbeiten.
- Damit können zukünftig Studierende Anträge ablehnen, weil sie de facto ein Veto haben, aber wenn sie nur einen Bruchteil der Mitglieder der zuständigen Kommissionen stellen, können die anderen Mitglieder auch einen Beschluss verhindern und dann wird vermutlich einfach solange Druck aus geübt (wie bisher auch oft), bis die Studis halt doch zustimmen. Wenn die Studierenden die Mehrheit in der Kommission haben, könnten sie auch Beschlüsse durchsetzen; momentan ist aber eine Zweidrittelmehrheit für Empfehlungen (später: Beschlüsse) vorgesehen an der Uni HD
- Müssen die Studierenden sich untereinander auch einig sein? ja, denn wenn einE Studi anderer Meinung ist, ist das Einvernehmen nicht hergestellt.
- Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen, außerdem ginge es teilweise Entscheidungen, bei denen es Mitwirkungsrechte der Personalvertretung gibt, die man auch nicht einfach abschaffen kann durch ein studentisches Vetorecht.
Das Urteil findet ihr hier: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf
- Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
- Med MA: Möchte die Gelder weiterhin auf Fachebene verteilen. Findet es auch gut, dass sie in der Gebührenkommission die Mehrheit haben
- Chemie: Möchte die Kommission beibehalten, aber umbennen. Gebührenkommission wird direkt gewählt (unter der Hand, de facto wird im Fakultätsrat gewählt)
- Studiengebührenkommissionen sind juristisch leider nur beratend.
- Drei Argumente für Zusammenlegung:
1) Geld und Inhalt zusammen
2) Teile und Herrsche bei zu vielen Mitgliedern
3) StuKo und Fachrat haben feste Satzung, die uniweit bzw. landesweit feststehen, auf die man sich berufen kann. - In VWL läuft es zB so, dass bei der Planung des Studienangebots diskutiert wird, was inhaltllich sinnvoll ist und dann die Gelder verteilt werden.
5.4 Weiteres Vorgehen
==> wir sollten über eine engere Verknüpfung oder eine Verschmelzung von Studiengebührenkommissionen, Studienkommissionen, Fachräten andenken.
==> wir brauchen eine Übersicht, wie es läuft in den einzelnen Fächern/Fakultäten
==> wenn zukünftig viele Mittel durch Stellen gebunden würden, gäbe es nicht mehr zu beraten – aber man will ja auch Stellen schaffen (wir wollen aber auch bei allen Mitteln mitreden. Wenn das nicht verboten ist, kann man das auch mitdiskutieren)
==> wie sollen wir dieses Semester vorgehen? De facto nach dem alten Verfahren, es sei denn Kommissionen in einzelnen Fakultäten wollen jetzt schon das Verfahren ändern, aber für die auslaufenden Studiengebühren noch große Reformen zu überlegen, bringt nicht viel...
6 Links:
- das schreibt das Ministerium dazu:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Eckpunkte_Studiengebuehren290711.pdf
- eine alte Materialsammlung zu Studiengebühren findet sich hier: