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Bisher gab es keine Regelungen darüber, ob und wie Bachelorabsolventen zur Promotion zugelassen werden. Aufgrund ihres akademischen Grades hätten sie bisher die Möglichkeit gehabt, eine solche Promotion anzufangen. Nun gibt es vom Land Vorgaben, dass der Umgang damit in den Prüfungsordnungen geregelt wird. Es ist KEINE Vorgabe, dass sie zugelassen werden müssen. Man muss nur eine Festlegung treffen.

Viele Promotionsordnungen wurden bisher mit untenstehenden Regelungen (oder ähnlichen) versehen:

Bachelorstudenten können in die Promotion eintreten, falls:
sie ein überdurchschnittliches Bachelorzeugnis vorweisen können
sie ein 1-4 semestriges (je nach PromotionsO) Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen haben
Sie am Ende dieses Verfahrens durch ein Kolloquium aufzeigen können, dass sie geeignet sind.
Teilweise werden Unterscheidungen vorgenommen zu 3- und 4-jährigen Bachelorstudiengängen, sowie Absolventen der FH-Studiengänge.

Anmerkung Hans: Als Voraussetzung für Einstellung in den höheren Dienst in der Regel 4 Jahre Hochschulstudium. Frage: Zählt Promotionsstudiumszeit dazu oder nicht?

Warum macht man nicht einfach nen Master, wenn man eh noch so lange Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen muss?

Allgemein geht es hier um das Problem der Übergänge, in anderer Weise tritt es auch beim Übergang vom BA zum MA auf, wo auch teilweise komplizierte Auswahlverfahren laufen und Kurse nachgemacht werden müssen.