Senatsantrag Satzung zur Einführung einer OS
Inhaltsverzeichnis
1 Entwurf: Satzung der Universität Heidelberg zur Organisierten Studierendenschaft vom XX.YY.2010
Der Senat der Universität Heidelberg hat am XX.YY.2010 die nachstehende Satzung beschlossen.
Der Rektor hat am XX.YY.2010 seine Zustimmung erteilt.
1.1 Präambel
Der Senat der Universität Heidelberg ist überzeugt, dass im Sinne des Prager Kommuniques "die Studierenden an der Organisation und am Inhalt der Ausbildung an Universitäten und Hochschuleinrichtungen teilnehmen und sie beeinflussen sollten". Neben der Mitarbeit in den Gremien auf Fach-, Fakultäts- und Senatsebene ist hierfür eine Organisierung der Studierenden nötig. Die Universität Heidelberg gibt sich mit dieser Satzung eine Organisierte Studierendenschaft, die die Belange und Interessen der Studierenden in ihrem Bereich fördert, den Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Studierendenschaft voranbringt und die Studierenden in der Universität vertritt.
1.2 §1 Anwendungsbereich
Die Organisierte Studierendenschaft ist der Zusammenschluss aller Studierenden der Universität. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 dieser Satzung werden ihr von der Universitätsleitung ausreichende barrierefreie Räumlichkeiten an allen Universitätsstandorten zur Verfügung gestellt. Darüberhinaus unterstützt die Universität die Organisierte Studierendenschaft sowohl finanziell als auch organisatorisch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Organisierte Studierendenschaft kann von den Studierenden Beiträge erheben. In diesem Fall erlässt sie dazu eine Beitragsordnung, die der Zustimmung des Senats bedarf.
1.3 §2 Organe der Organisierten Studierendenschaft
Der Studierendenrat (StuRa) ist das höchste Beschlussgremium der Organisierten Studierendenschaft. Er setzt sich zusammen aus den Fachschaften als Vertreter ihrer Fächer und Hochschulgruppen, die fachübergreifende Initiativen vertreten.
Es gilt die bestehende Satzung des Studierendenrates (zuletzt geändert am XX.XX.XXXX) in der jeweils gültigen Fassung.
Der StuRA setzt für einzelne Arbeitsbereiche Referate ein, die an seine Beschlüsse gebunden sind, sowie unabhängige, aber berichtspflichtige Arbeitskreise. Die Referatekonferenz ist ein dem StuRa nachgeordnetes Organ, welches dem StuRa zuarbeitet.
Der Studierendenrat gibt sich selbst eine Satzung.
(Bis auf den ersten Satz nur nach oben verschoben)
Die Universitätsleitung stellt der Organisierten Studierendenschaft ausreichende barrierefreie Räumlichkeiten an allen Universitätsstandorten zur Unterstützung studentischer Aktivitäten zur Verfügung. Darüberhinaus unterstützt sie die Organisierte Studierendenschaft sowohl finanziell als auch organisatorisch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Organisierte Studierendenschaft kann von den Studierenden Beiträge erheben. Sie erlässt dazu eine Beitragsordnung. Diese bedarf der Zustimmung des Senats.
1.4 §3 Aufgaben der Organisierten Studierendenschaft
Die satzungsgemäßen Organe der Organisierten Studierendenschaft vertreten die Studierenden innerhalb und außerhalb der Universität. Sie fördern den Meinungsbildungsprozess innerhalb der Studierendenschaft und sämtliche Belange der Studierenden. ("außerhalb" gestrichen und sonst umformuliert und ergänzt)
Die Organisierte Studierendenschaft mit ihren satzungsgemäßen Organen fördert die Belange und Interessen der Studierenden. und unterstützt die Universität bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Absatz 3 LHG. Sie fördert Meinungsbildungsprozesse in der Studierendenschaft um eine studentische Positionierung zu wesentlichen Fragen herbeizuführen. Sie vertritt die Studierenden innerhalb der Universität insbesondere gegenüber der Universitätsleitung und artikuliert die Interessen der Studierenden.
1.5 § 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt des Rektors in Kraft.