Studiengebühren
Inhaltsverzeichnis
1 Worum geht es?
Grundsätzlich sind Studiengebühren abzulehnen. Sie engen den Zugang zur Hochschule weiter ein, sie tragen nicht grundlegend und allenfalls kurzfristig zur Verbesserung der Situation an den Hochschulen bei und sie verstärken den Eindruck, dass man Bildung kaufen kann, Bildung also eine Ware ist. Dies wäre eigentlich ein Grund sich nur darum, alle Energie darauf zu verwenden, sie abzuschaffen.
Leider wird gerade über Studiengebühren aber immer wieder versucht zu zeigen, wie toll Studierende beteiligt werden - nicht nur indem sie zahlen, sondern auch, weil sie so intensiv auch an der Vergabe der Studiengebühren beteiligt werden - ja geradezu entscheiden dürfen. Wird sonst versucht, Studierende möglichst spät und am besten gar nicht zu beteiligen - von Mitbestimmung kann man ja nicht wirklich reden - bei den Studiengebühren werden Studierende hofiert. Zumindest, wenn sie im Sinne professoraler Positionen argumentieren.
Daher ist die Frage, wer entscheidet eigentlich über die Verwendung der Studiengebühren eine spannende Frage - und offenbar unklar. Definitiv nicht entscheiden die beratenden Studiengebührenkommissionen auf Fachebene. Bisher erzählte die Univerwaltung auf Nachfrage immer, es sei der Fakultätsvorstand. Diese Auskunft bekam man aber nie schriftlich. Als sie von Studierenden einmal mehr schriftlich eingefordert wurde, änderte die Univerwaltung ihre Auffassung. Nun, so die Verwaltung am xyz, ist sie der Ansicht, dass der Fakultätsrat das entscheidende Gremium ist.
1.1 Rechtliche Situation im Detail
Hauptartikel: Rechtliche Situation im Detail
Die Frage, ob nun der Fakultätsrat oder der Fakultätsvorstand über die Verwendung von Studiengebühren entscheiden, rührt von einem recht verwirrenden Zusammenspiel, verschiedenster Paragraphen verschiedenster Gesetze.
1.2 Weiterführende Links
Allgemeine Übersicht BaWü (bei Studis online, ständig aktualisiert): http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/bawue.php
LHG (Landeshochschulgesetz): regelt die Zuständigkeiten an der Hochschule
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
LHgebG (Landeshochschulgebührengesetz): regelt die Erhebung von Studiengebühren
"Heidelberger Modell": http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/rechtsgrundlagen/senatsbeschluss_studiengebuehren.pdf
Senatsbeschluss vom 30.01.07 zur Verteilung der Studiengebühren und Erarbeitung von Empfehlungen für ihre Verwendung an der Uni Heidelberg
'allgemeine uniweite Übersicht': http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/
"Transparenz" soll Studiengebühren erträglich machen, daher sollte die ZUV zentral Übersichten über die Studiengebührenverwendung erstellen, diese findet ihr hier: Verwendung SoSe 2009: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verteilung_sommer2009.html
Verwendung WiSe 08/09: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/verwendungsplan_fakultaeten_ws0809.html
Rechts von der Übersicht für das Wintersemester 08/09 findet ihr sogar Übersichten über die Verwendung auf Fakultätsebene. Allerdings ermöglichen Angaben wie "lehrbezogene technische Ausstattung (Labore, Werkstätten, Vorlesungsräume, Instrumente etc." keine Transparenz. Auf Ebene einiger Fakultäten (s.w.u.) gibt es - relativ dazu - tatsächlich detailliertere Übersichten. Da in ihnen aber fehlt, was an anderen Geldern - vor allem Haushaltsmitteln - fließt, sind diese Übersichten grundsätzlich nicht so aussagekräftig...
2 Das Heidelberger Modell
Am 30.01.2007 verabschiedete der Senat der Uni Heidelberg das sogenannte Heidelberger Modell
Die Umsetzung des Heidelberger Modells ist unterschiedlich in den verschiedenen Fakultäten:
2.1 Theologische Fakultät
adfa
2.2 Juristische Fakultät
adf
2.3 Fakultät für Medizin
asd
2.4 Philosophische Fakultät
asdf
2.5 Neuphilologische Fakultät
Es gibt beratende Kommissionen auf Ebene folgender "Fächer": Anglistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik, Deutsch als Fremdsprache, Computerlinguistik, Mittellatein, SÜD (Seminar für Übersetzen und Dolmetschen). Die Entscheidungen werden offiziell nach Ansicht der Rechtsabteilung im Fakultätrat getroffen.
2.5.1 Weiterführende Links:
Regelungen der Fachkommission Germanistik: http://www.germanistik-heidelberg.de/uploads/File/files/Richtlinien21022007.pdf
Neuphil. Fak.: Studiengebührenverwendung: http://studium.as.uni-heidelberg.de/SGV/
3 Einsicht in Unterlagen:
Studiengebühren sind eigentlich zusätzliche Mittel. Daher sollte man wissen, was es sonst noch an Mitteln gibt und wie diese ausgegeben werden. Dies insbesondere, um zu verhindern, dass die Haushaltsmittel für diskussionswürdige Sachen wie Privathiwis oder Spezialvorträge ausgegeben werden und dann die Studiengebühren für dringend notwendige Zeitschriften oder Lehraufträge ausgegeben werden müssen. Allerdings kann es dann passieren, dass die Studiengebühren für die Spezialvorträge draufgehen...
Wenn wirklich der Fakultätsrat die entscheidende Instanz ist, dann sollten auch die Mitglieder im Fakultätsrat in die entsprechenden Unterlagen Einsichtsrecht haben. Dies erhalten sie aber oft nicht, mit dem Hinweis darauf, dass doch die Studierenden der beratenden Kommissionen dies hätten bzw. der Fakultätsrat ja gar nicht entscheide...
Hinter diesen - oft sehr akademisch und absurd anmutenden - Diskussionen verbirgt sich ein Problem: die Studiengebührenkommissionen entscheiden ja nicht nur über Gelder - sie entscheiden damit auch - ob den Mitgliedern dies bewusst ist oder nicht - über Inhalte. Daher müssen die Mitglieder für verantwortliche Empfehlungen einen Gesamtüberblick haben - man kann nicht eine Stelle für Qualitätsmanagement einrichten, ohne zu überlegen, was genau der/die StelleinhaberIn tun soll und zu welchem Zweck und vor allem welches Konzept von Qualität zugrunde liegt.
4 Studierende in den beratenden Kommissionen:
Trotz anderer Aussagen steht fest, dass die beratenden Kommissionen auf Fachebene - wie der Name schon sagt - beratend sind, also keine Entscheidungen treffen können. Dennoch können in ihnen - oder in den ihnen gleichgestellten Kommissionen - Impulse geben. Daher ist es, vor allem in den Kommissionen, in denen sie ernst genommen werden, nicht völlig unerheblich, wer in ihnen sitzt. Aufgrund des öffentlichen Geredes darum, dass die Studierenden in diesen Kommissionen so wichtig und entscheidend sind, ist es nicht ganz erheblich, wer in diese Kommissionen kommt. Äußern sich die Studierenden im Sinne der Universitätsleitung, haben sie eine Chance, in Erklärungen des Rektorats persönlich gewürdigt zu werden, tun sie dies nicht, bleibt ihnen oft nur die Möglichkeit des Rücktritts.
Wie kommen nun die Studierenden in die beratenden Kommissionen? Das Heidelberger Modell ist hier eindeutig zweideutig: "Die Mitglieder der Kommission werden auf Vorschlag der jeweiligen Fachvertreter (Professoren, Mittelbau, Studierendenvertreter) im Fakultätsrat von diesem für die Dauer von mindestens einem Jahr gewählt." Gemeint war, dass die jeweiligen Statusgruppen ihre VertreterInnen vorschlagen. Nur steht das da nicht und daher kommt es nun in einigen Kommissionen immer öfter vor, dass Profs sich "ihre" Mitglieder in die Kommissionen wählen.
4.1 Weiterführende Links
"Jubelseite" des Rektorats: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/gebuehren/verwendung/
Studentische Rücktritte in der Kommission in der Politik: http://www.ruprecht.de/fileadmin/Ausgaben_PDF/2007/ru108.pdf (S. 5)
Studentische Rücktritte in der Kommission in der Germanistik:
5 Die landesweite Monitoringkommission
"Transparenz" ist auch dem Land wichtig. Daher gibt es eine landesweite Monitoringkommission.
5.1 Weiterführende Links
Das Ministerium zur Monitoringkommission:
6 Unsortierte Gedanken
asdfad
7 Unsortierte Links (Aber bitte kurz kommentieren, nicht nur Links ablegen...)
Monitoringbericht Bawü, 2008: http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/studium/studiengebuehren/08_05_13d_Zwischenbericht_080509_Zwischenbericht_des_Beirats_Studiengebuehren.pdf
und die Kritik der LAK daran: http://www.studis.de/lak-bawue/presse/080523_PM_Studiengebuehrenbeiratsbericht.pdf
zur Sozialverträglichkeit: http://www.bdwi.de/bdwi/texte/94205.html