SAL-17-12-13

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1 Sitzung am 17.12.13

Tagesordnung http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TOPs_SAL_17-12-13.pdf


Mail von Frau Reiher vom 2.12.13:

wie Sie ja wissen, soll in der nächsten Sitzung des Senatsausschuss Lehre am 17.12.13 u.a. das Thema "Sprachvoraussetzungen" behandelt werden. Dazu haben die Studierenden eine Internetseite angelegt, auf der sie bereits Anmerkungen zu dieser Thematik gesammelt haben: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/sprachen

Frau Prof. Busse hat verschiedenen Themenkomplexe zusammengestellt, an der sich die Diskussion in der Sitzung orientieren kann:

1. Sprachvoraussetzungen ­ versteckter NC oder Kompetenzorientiert?
2. Europäischer Referenzrahmen
3. Möglichkeit der Verbesserung von Sprachkenntnissen im ÜK-Bereich / Stundenplanproblem
4. Welche individuellen Sprachkurse gibt es für die Fächer ­ wie werden diese im Fach organisiert, was sind die Erfahrungen? Wer unterrichtet die Sprachkurse?

Sie werden gebeten, sich dazu exemplarisch Rückmeldung aus den Fächern zu holen um dann kurz in der Sitzung berichten zu können, wie diese Punkte in Ihrer Fakultät bzw. in den Fächern Ihrer Fakultät gehandhabt werden.

Die studentischen Mitglieder werden gebeten, in der Sitzung zu berichten, was es aus ihrer Sicht zu diesen Themenkomplexen an Problemen gibt.


1.1 Matrix für die Sitzung am 17.12.13


TOP/Worum es geht/Hintergrundinfos
Kommentare Nogos?
Wer machts? Mandatierung
1 Tagesordnung





2 Mitteilungen der Vorsitzenden





3 Änderungen von POs etc.



   0 mit persönliche Erklörung, FS dafür, oder?
a) Änderung PO B.A. Chemie
Bei der Gleitklausel wird eine Untergrenze zum Bestehen von 40 Prozent festgelegt. Wo ist die Notwendigkeit. Das ist studentenfeindlich. Wenn es eine schlechte Klausur seitens des Dozenten gibt, dann schützt die Studiererenden bei einem schlechten Durchschnitt vor zu hohen Durchfallquoten. Deswegen hat sie, wie aus der Anlage hervorgeht, das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. DIeser Effekt ist ad absurdum geführt mit einer solchen Untergrenze. Und: Module werden zusammengelegt, damit sie nicht zu klein sind. Wenn dadurch BAFöG-Empfänger*innen nicht mehr in Regelzeit fertig werden können, gleicht das einer Katastrophe. Was ändert sich jedoch jenseits von Formalien an den Veranstaltungen und Prüfungsformen?
FS dafür, 0 mit persönlicher Erklärunhg.



b) Änderung PO Pharmazie
Gleitklausel wie oben, aber Pharmazie im Vergleich mit anderen Standorten kulant. DIe wollen teilweise 50 Prozent als Untergrenze




c) Änderung StudO Pharmazie
s.o.




d) Änderung PO B.A. Psychologie
Als Ergebnis einer Ampel sollen Module jeweils mindestens 6 LP betragen und es mehr interdisziplinäre Module geben. Ist das alles? Reicht es, rein formal Module zusammenzufassen und dann zu sagen, das ist in sich stimmig? Gibt es keine Vorgaben, wie die Module hinsichtliche Kompetenzorientierung aussehen soll, gerade auch was die Prüfungsformen angeht oder den Ablauf betrifft. Der zeitliche Aufwand für die Orientierungsprüfung wird auf 2 ECTS herabgesetzt. Wieso? Ist der Aufwand gesunken? Woran lässt sich das erkennen. Ein Einfürungskurs ist nun nicht mehr verpflichtend und man kann auch keine Leistungspunkte mehr dafür erhalten. Wieso? Braucht man ihn nicht, um mit Erfolg studieren zu können? 0/-, mit persönlicher Erklärung, was sagt FS?



e) Änderung PO B.A. Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften

Wir haben zugestimmt, mit der Maßgabe, dass eine Sache geändert wird: Bisher muss man acht Woche nach Ablegen seiner letzten Prüfungsleistung seine Bachelor.Arbeit beginnen. Gleichzeitig muss aber eine schriftliche Prüfungsleistung nicht in derselben Zeit korrigiert sein. Sie soll nur in vier Wochen korrigiert. Damit könnte es passierne, dass Studierende ihre Bachelorarbeit anfangen und dann mitten aus diesem Prozess herausgerissen werden. Dies wäre für sie eine große Erschwernis. Daher beantragten wir, dass die Fakultät eine Frist dafür setzt, ab wann nach Bestehen der letzten Leistung die Arbeit begonnen wird. Dies sollte nach den Vorgaben des SAL die Fakultät auch machen. Nun hat sie sich aktiv dagegen ausgesprochen

WER IST BITTE DAS FACH? § 16, (3) §11, (5)

- mit persönlicher Erklärung.



f) Änderung PO M.A. Moderne Sprach- und Literaturwissenschaften
s.o. - mit persönlicher Erklärung



g) GebO M.A. Unternehmensführung im Wohlfahrtsbereich
Der Bachelor ist fünfsemestrig. Geht das? Generell können die Gebühren nun erlassen werden, das ist nett. Gleichzeitig werden sie aber auch erhöht. Wir sind generell gegen Gebühren.  0 mit p.E.



h) Änderung PO M.A. Medical Physics with distinction in Radiotherapy and Biomedical Optics

diffuser Modulgemischtwarenladen. Wer blickt da durch?. Halbe Leistungspunkte sind sehr kreativ. Wie kann ein Modul 4-16 Leistungspunkte haben?

Hält die FS das für sinnvoll?

0



i) Änderung PO B.A. Politische Wissenschaft

völlig unproblematische Änderung eines Modultitels. Inhalte bleiben gleich.

Ansprechen: Leute im 25% Studiengang bitte über Änderung der Prüfungsordnung informieren!

+



4 Sprachvoraussetzungen





5 Verschiedenes









Sitzung am 04.02.14


Tagesordnung



Matrix für die Sitzung am 04.02.14



Nachfragen:

Schlussformel für Rechtsanfragen bei Frau Stöcklein zwecks Veröffentlichung.

Bitte beachten Sie: Wir würden gerne für künftige Prüfungsordnungen ihre Stellungnahme dazu zur Dokumentation zum Beispiel auf der Homepage veröffentlichen, damit auch andere Fächer von diesem Wissen profitieren könnten. Sollten Sie dies nicht wollen, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.