Senat 2013 12 10

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1 Senat am 10.12.13

  • Vortreffen:
  1. Dienstag, 03.12.13 um 18.15 Uhr im ZFB
  2. Samstag, 07.12.13 um 14.00 Uhr im ZFB

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPs_Senat_10-12-13.pdf

SAL: SAL-26-11-13


1.1 Anmerkungen zum Protokoll der 412. Sitzung vom 12.11.13

Haben wir das Protokoll? Ich habe nur das von der 411. Sitzung (10.09.13) (Marlina).

Haben Frau Ernst bezüglich Protokoll angeschrieben.

1.2 Matrix für die Sitzung am 10.12. => Archiv

TOPs Kommentare

Mandatierung

Wer?

TOP 1

Änderung Grundordnung


ÖFFENTLICHER TOP (15.15 Uhr)

Rücksprache mit Kirsten (ist in entsprechender Kommission):


  • Es gab keine Abstimmung in der Grundordnungskommission. Daher gab es keine Zustimmung der Studierenden in der Kommission. Abgestimmt wurden aber einzelne Paragraphen und es wurden auch Vorschläge aufgegriffen. Das haben wir beim letzten Mal auch gesagt. Da uns das hinterher um die Ohren geflogen ist, lieber nix dazu sagen.


  • § 12 tritt laut Aussage von Frau Fuhrmann-Koch in der AG SM mit der Einführung der VS außer Kraft.Steht auch so beim § 38 "Inkrafttreten" und gilt auch für § 17
  • Streichung in §13 von "Wiederwahl ist möglich." Bedeutet das, dass Wiederwahl nicht möglich ist (Universitätsrat) oder heißt das nur, dass das hier nicht explizit stehn muss?
  • Was ist die "Fachschaftsvertretung" aus § 17? Tritt mit Einführung der VS außer Kraft (siehe § 38 "Inkraftretren").
  • § 23: "Fachschaften"  die zu "Abteilungen" von zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen gehören, sind erwähnt. Wie passt das mit der VS zusammen?
  • § 33: "Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren". Finden wir nicht gut. Eigentlich SOLL das Studium allen Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung offen stehen. Man könnte den zweiten Satz einfach streichen. Wurde auch in der GO-Reformkommission gesagt, dort aber nicht abgestimmt, die Mehrheit der Kommission wäre auch für diese Regelung gewesen.
  • § 34, Abs. 4: Amtszeit der Studierendenvertreter für QuaSiMiKos auf dezentraler Ebene nicht festgelegt? Sollte man tun? oder gelten sie als Ausschüsse des Fakultätsrats und ist dann die Regelung, dass Ausschussmitglieder dieselbe Amtszeit haben wie die Mitglieder des Fakultätsrats?
  • § 34, Abs. 5: "Solange keine Verteilungskommission gemäß Abs. 4 gebildet wurde oder falls der zuständige Fakultätsrat dies beschließt, ist die jeweils zustöändige Studienkommission mit den Aufgaben (...) beauftragt, sofern die studentischen Mitglieder der Studienkommission durch Wahl von den studentischen Mitgliedern im Fakultätsrat legitimiert sind." Dieser Absatz erscheint sehr merkwürdig. Der FakRat kann beschließen, dass die Studienkommission zuständig ist? (Ja, das kann er, dann muss man keine weitere Kommission gründen, weil jauch die QuaSiMi in die Lehre fließen sollen, würde man so Inhalt und formale Diskussion zusammenführen.) Und die studentischen Studienkommissionsmitglieder müssen durch die Fakratsmitglieder legitimiert sein? Aber die Fakratsmitglieder sind nicht zwangsweise durch die VS legitimiert. Bisher waren die Fakratsmitglieder die "legitimierte Vertreter", aber gerade an heterogenen Fakultäten wurden hierbei formal immer die Fachschaften "übergangen". Jetzt gibt es endlich, gerade an den heterogenen Fakultäten eine Studienfachschaft und dann soll sie gerade dort nicht mehr beteiligt werden? Wäre schade, sollte man verhindern. Aber: da gerade an diesen Fakultäten Fachkommissionen gebildet werden, dürfte das praktisch nicht so schlimm sein und lässt sich hoffenltich auch rasch beheben...


Mail an Frau Stoecklein:


Liebe Frau Stöcklein,

wir haben noch einige Fragen bezüglich der Grundordnungsänderung (TOP 1, Senatssitzung 10.12.13).

1. Wiederwahl von Mitgliedern des Univerisitätsrats
Bei der Streichung des Satzes "Wiederwahl ist möglich." in §13, fragen wir uns, ob dies bedeutet das, dass Wiederwahl nicht möglich ist oder heißt das nur, dass das hier nicht explizit stehn muss, mithin Wiederwahl also möglich ist?

2. Amtzeit der studentischen Mitglieder in den dezentralen Qualitätssicherungsmittelkommissionen (QuaSiMiKos)
In § 34, Abs. 4 wird die Amtszeit der studentischen Mitglieder für Qualitätssicherungsmittelkommissionen auf dezentraler Ebene nicht festgelegt. Wäre dies nicht notwendig, da es sonst nirgends festgelegt ist? Wir schlagen ein Jahr vor und gehen davon aus, dass dies in der Grundordnung geregelt werden muss. Oder gilt die QuaSiMiKo als Ausschuss des Fakultätsrats im Sinne von § 13, Abs. 4 Verfahrensordnung? Jedoch ist selbst hier nur festgelegt, dass die Amtszeit von Studierenden nicht zwei Jahre betragen muss.

3. Wahl der Mitglieder von Studienkommissionen, die zugleich dezentrale QuaSiMiKos sind
In § 34, Abs. 5 heißt es:
"Solange keine Verteilungskommission gemäß Abs. 4 gebildet wurde oder falls der zuständige Fakultätsrat dies beschließt, ist die jeweils zustöändige Studienkommission mit den Aufgaben (...) beauftragt, sofern die studentischen Mitglieder der Studienkommission durch Wahl von den studentischen Mitgliedern im Fakultätsrat legitimiert sind."
Hierzu haben wir zwei Fragen:
a) Dieser Absatz erscheint sehr merkwürdig - er regelt nur die jetzige Situation befriedigend, nich aber die Situation nach Konstitution der Verfassten Studierendenschaft. Nach dieser Formulierung müssten die Studierenden in der Studienkommission, die als QuaSiMiKo fungiert, nicht von der dezentralen Vertretung der Studierenden, der oder den zuständigen Studienfachschaft(en), benannt werden, sondern von den Studierenden im Fakultätsrat - diese sind aber nicht Teil der dezentralen Studierendenvertretung, sondern wie bisher "nur" studentische Gremienmitglieder.
Bisher waren die Fakultätsratsmitglieder die "legitimierten Vertreter", aber gerade an heterogenen Fakultäten wurden hierbei formal immer die unabhängigen Fachschaften auf Fachebene "übergangen". Jetzt werden diese als Studienfachschaften verfasst, gerade an den heterogenen Fakultäten - werden aber in dem konkreten Fall nicht an der Benennung der Mitglieder der für sie zuständigen QuaSiMiKo beteiligt.
b) Wenn der Fakultätsrat beschließt, dass die Studienkommission(en) als QuaSiMiKo(s) fungieren - bedarf auch dies der Zustimmung einer Vertretung der Studierenden? Also der zuständigen Studienfachschaft(en)? Oder ist hier die Mehrheit des Fakultätsrats gemeint?

4. § 23 in Einklang mit VS?
In § 23 heißt es, wie bisher: "Die Satzung zur Verwaltung und Benutzung i.S.d. § 19 Nr. 10 LHG kann vorsehen, dass je ein Vertreter der Fachschaften der zu der Einrichtung gehörenden Abteilungen teilnehmen."
Diese Formulierung scheint uns nicht vernünftig auslegbar: Fachschaften gemäß LHG sind alle Studierenden einer Fakultät. Es erscheint merkwürdig, dass die Mitglieder einer Fakultät zu Abteilungen einer Einrichtung zugeordnet werden können. Daher sollte man vielleicht eher auf einen Formulierung abzielen, die sicherstellt, dass in Einrichtungen, die in den Aufgabenbereich mehrerer Studienfachschaften gehören, diese jeweils eineN Vertreter*in in die Unterrichtung der Leitung Einrichtung über die Amtsführung entsenden können.

Viele Grüße,
Marlina Hoffmann
für die studentischen Mitglieder des Senats


alle


0

TOP 2

Festsetzung TO



TOP 3 Mitteilungen

3.1 des Rektorats

3.2 Stand Berufungsverhandlungen

3.1: Anhang zum LPVG! Ricarda fragt bei Personalrat an.

Ausschnitt aus E-Mail:

"Das Landespersonalvertretungsgesetz gilt grundsätzlich auch für Wissenschaftler. Lediglich bei einigen – fraglos wichtigen – Punkten wie Einstellung und Kündigung ist die Mitbestimmung des Personalrats ausgeschlossen. Die Personalräte standen und stehen einer Ausweitung der Mitbestimmung auch auf diese Punkte mehrheitlich positiv gegenüber. Eine Änderung des Gesetzes ist aber in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da Gesetzesänderung erst vor wenigen Tagen im Landtag beschlossen wurden und mit Erscheinen des nächsten Gesetzblattes in Kraft treten werden.

Ihre Initiative kommt daher etwas zu spät. Dennoch stehe ich für weitere Fragen gerne zur Verfügung."


Müssen wir bei diesem TOP jetzt noch irgendwas abstimmen oder ist das zur Kenntnisnahme?


Erstellung von Senatsstellungnahmen - Ricarda?


=> Frage: Können wir die Stellungnahmen des Rektorats vorher lesen, ehe sie rausgeschickt werden? Immerhin steht auch unser Name drunter....

=> Horrorszenario kann nicht eintreten

Ricarda

TOP 4

Aktuelle Entwicklungen an der Uni




TOP 5

Fragen an den Rektor

Evaluation der Fachräte!? Eigentlich nicht unsere Aufgabe, das zu initiieren!

Vorschlag von Marlina: Wir haben ja bereits eine E-Mail von Frau Busse erhalten, die uns darum bittet, das Ganze zu initiieren. Das sollten wir aus verschiedenen Gründen nicht tun. Stattdessen eine Antwort-E-Mail formulieren, dass wir das nicht als unsere Aufgabe betrachten und dass es ein stärkeres Signal sendet, wenn das Rektorat das von sich aus (gerne mit uns gemeinsam) initiiert. Das kann man auch toll der Systemakkreditierungsagentur gegenüber darstellen, wenn einem das so wichtig ist (was es einigen Menschen an dieser Universität definitiv ist). Wenn wir jetzt im Senat nachfragen, kommt das ein bisschen komisch dreist, denke ich.


E-Mail:

Liebe Frau Busse,


danke für Ihre Information bezüglich der Evaluation der Fachräte. Diese wurden ja vor drei Jahren erfolgreich durch den Senat der Universität per Satzung eingeführt und stellen eine gemeinsame Errungenschaft von Studierenden, Lehrenden und der Universitätsleitung dar. Es ist uns sehr wichtig, dass nicht das Signal vermittelt wird, dass diese Struktur nur von Studierenden getragen wird, sondern dass sie von den Lehrenden und der Universitätsleitung geschätzt und unterstützt wird. Daher würden wir es begrüßen, wenn der Rektor als Vorsitzender des Senats den Antrag zur "Evaluation der Arbeit der Fachräte" (§ 7, Satzung zum Fachrat) einbringen würde. Gerne beteiligen wir uns mit Besetzungsvorschlägen für die entsprechende Kommission an der Ausgestaltung des Antrags. Diesbezüglich würden wir mit der AG Fachrat Rücksprache halten und würden uns freuen, wenn der Antrag in die Senatssitzung im Januar eingebracht würde.


Mit freundlichen Grüßen
XXX
für die studentischen Senatsmitglieder


Noch auf Kirstens Rückmeldung warten und CC AG Fachrat: ag-fachrat@fsk.uni-heidelberg.de

Ansonsten: Evaluation Verteilungsmodell QuaSiMi - erscheint mir auch nicht so sinnvoll, das jetzt einfach so zu fragen. Da sollten wir die Hintergründe noch etwas klarer erörtern. Andererseits wäre jetzt vielleicht gar nicht der schlechteste Zeitpunkt, da ja eh über eine Veränderung der Verteilung entschieden werden soll (bzw. schon wurde? letzte Sitzung?).


TOP 6

Gleichstellungskonzept

Hier das Konzept: http://www.uni-heidelberg.de/md/gsb/aktuelles/gleichstellungskonzept_univheidelberg_2013-2017.pdf

Wie ist der Zusammenhang des Papiers mit dem Bericht? Stellungnahme? Bericht zu Ausschnitten? Zusammenfassung?

Wie ist es zu diesem Konzept gekommen? Beschluss vom Senat oder anderem Gremium beschlossen? => Frau Speck E-Mail schreiben, macht Kirsten

Weitere Fassung des Begriffes der "Gleichstellung" möglich?

Wie ist es entstanden?
Wer hat es beschlossen?
Wen verpflichtet es zu etwas? oder ist es eine Absichtserklärung?
Warum ist "Gleichstellung" hier sehr eng auf Gleichstellung von Frauen
beschränkt? und erfasst nicht auch andere strukturell diskriminierte
Gruppen?

Rueckmeldung von Frau Speck aus dem Gleichstellungsbuero:

[...]

hier die Antworten auf Ihre Fragen, ich hoffe, damit sind die wie-auch-immer-entstandenen Missverständnisse zur Gleichstellung gleich mit ausgeräumt.

1. Das Gleichstellungskonzept war in der Aprilsitzung im Senat. Es ist seitdem in Kraft.

2. Mit dem Gleichstellungskonzept 2013-2017 wird auf die im LHG vorgeschriebene Pflicht der Universität reagiert, jeweils für fünf Jahre einen Chancengleichheitsplan für Männer und Frauen aufzustellen (§ 4). Es löst das Gleichstellungskonzept 2009-2013 ab. Gleichzeitig wurde dieses Gleichstellungskonzept zur Bewerbung um das Professorinnenprogramm beim BMBF eingereicht und positiv bewertet: "Die vorgelegte Situationsanalyse überzeugt durch Detailiertheit und Reflexionsniveau. Die abgeleiteten gleichstellungsfördernden Maßnahmen sind solide, umfangreich und auf gleichstellungspolitisch hohem Niveau verfasst. Insgesamt handelt es sich um ein überzeugendes und ausgewogenes Konzept", vgl. Schreiben dlr / BMBF vom 10.10. 2013.

3. In der Senatssitzung morgen wird die Gleichstellungsbeauftragte das Kapitel "Berufungen" erläutern, deswegen enthält die Vorlage für die morgige Sitzung auch nur diesen Abschnitt.

4. Den Bericht zur Gleichstellung 2011/12 hat die Gleichstellungsbeauftragte im Februar 2013 dem Senat vorgelegt, er ist gleichzeitig als "Umsetzungsbericht zu den Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards" an die DFG gegangen.

[...]

alle

TOP 7

Ausschussangelegenheiten

Ist bezüglich unserer Vorschläge alles geklärt? Alles korrekt an Frau Ernst weitergeleitet?

Kirsten überarbeitet die Liste, die Leute die gewählt werden müssen werden an Frau Ernst geschickt

Darauf achten, wenn beim Graduate Councils jemand auftaucht, der sich uns nicht vorgestellt hat


TOP 8

Wiederbesetzung W3 "öffentl. Recht mit Finanz- & Steuerrecht"

Sehr "Kirchhof lastiger Lebenslauf" (Betreuung der Habilitationsschrift etc.)

Beide erfüllen die Voraussetzungen der Ausschreibung und haben einen Schwerpunkt im Steuerrecht

Beide haben schon Lehrerfahrungen

Viel im Bereich Lehre gemacht, spiegelt sich allerdings in keinem Gutachten wider!

Zu kurzer bericht der Gleichstellungsbeauftragten!

Aktiver rekrutierungsversuch von Frauen ist positiv hervorzuheben

Liste so vertretbar

Anmerkungen: Lehre in Gutachten und Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Ricarda

+

(vorbehaltlich des Fachschaftsvotums)

TOP 9

Besetzung W3 / W1 trankulturelle Studien (Sinologie) - Wirtschaft & Gesellschaft Chinas & Ostasiens

Reaktion der Transkultis auf Anschreiben: ihrer Beurteilung nach bestehen keine Widersprüche!


Tenure-Track-Verfahren: entspricht der früheren verbeamtung auf Widerruf (die so seit den 70ern nicht mehr existiert); ist insbesondere bei Juniotprofessuren interessant, weil sie eine Fortsetzung des Angestelltenverhältnisses nach Ablauf der Juniotprofessur möglich macht (aber nicht zwingeng vorsieht)


Berufungskommission verabschiedet Liste einstimmig; Fakultätsrat stimmte Liste einstimmig zu

Stellungnahme zur Lehrbefähigung für alle Kandidatinnen vorhanden; auch Gleichstellungsbeauftragte hat nichts zu beanstanden (alle auf Liste Frauen ;))

an mehreren Stellen wird die Zustimmung der stud. Vertretung in der Kommission zum gesamten Verfahren und der finalen Liste betont


eines der beiden Gutachten ist sehr differenziert und ausführlich:

- gibt klaren Eindruck vom Berufungsverfahren und den Kandidatinnen (Fazit "in jedem Fall wird die Berufungskommision eine geeignete Kandidatin finden")

- listet finalen Primo loco allerdings auf Platz 4 von 4 Kandidatinnen (Gutachterin legt die Gründe, warum Primo loco von ihr als Platz 4 gelistet wird, klar dar: weil sehr jung, am wenigsten Erfahrung in Lehre & Forschung, allerdings unbestritten die mit Abstand besten Sprachkenntnisse und sehr vielversprechende Wissenschaftlerin)


Berufungskommission setzt nach ausführlichen Diskussionen Platz 4 der Gutachterin auf Listenplatz 1, behält die sonstige Reihenfolge aber bei (Begründung: junges Alter & herausragende Sprachkenntnisse gut für die Lehre und den Nachwuchs), studentische Vertretung in der Kommission spricht sich besonders für diese Reihung aus!

> Meiner Meinung nach sauberes Verrfahren mit guten Kandidatinnen und berechtigter, gut begründeter Reihung.

Katerina

+

TOP 10

Erstebesetzung W3 "Mathemat. Physik"

studentische Vertreter in der Berufungskommission finden das Verfahren gut

Bewerbungszeitraum von 6 Wochen ausreichend (Anfang April bis Mitte Mai), explizite Einladung an Frauen, sich zu bewerben


Gleichstellungsbeauftragte: faires Verfahren (7 von 92 Bewerbern weiblich, aber keine hat sowohl Anbindung zur Physik als auch zur Mathe, daher mussten sie abgelehnt werden), es liegt ein Schreiben mit Begründung zur Ablehung jeder einzelnen der 3 Kandidatinnen vor


Studiendekan: Schreiben zur Lehreignung aller 3 Kandidaten

Primo loco unstrittig; Sperrvermerk hinter Platz 1: man möchte sich die "Möglichkeit zum erneuten Nachdenken" geben, falls Erstplatzierter Ruf ablehnt.

> Gutachter halten aber auch die Kandidaten auf Platz 2 und 3 für geeignet, eine Brückenprofessur zwischen Mathe und Physik zu übernehmen. Vielleicht noch einmal um eine genauere Erklärung für den Sperrvermerk bitten, wenn diese nicht von selbst erfolgt! Warum haben Kommissionsmitglieder bei 2&3 starke Bedenken bzgl. der "Zweckbestimmung der Professur"?
Viele Gutachten, die alle etwas unterschiedliche Reihungen vorschlagen. Primo loco wird dabei nicht immer als Platz 1 gehandelt.

> Warum ist er bei der Berufungskommission "unstrittig auf Platz 1"?

Katerina

+

TOP 11

Wiederbesetzung W3 "Angewandte physikal. Chemie"

  • Ausreichende Bewerbungszeit, international ausgeschrieben (Zeit, Science, ..)
  • Verfahren scheint mir ok. 72 Bewerbungen, am Ende 3 Frauen und 5 Männer eingeladen, 2 Frauen auf der Liste.
  • Rückmeldung der Fachschaft ist positiv.
  • Schöne Bewerbungen meiner Meinung nach, auch was die Lehre angeht.

Marlina

TOP 12

Erstebesetzung W3 "Archäometrie"

Leichte Veränderungen zum letzten Mal.

  • Studiendekan hat seine Stellungnahme überarbeitet. Das Wort "Lehre" kommt trotzdem nicht darin vor.
  • Zusätzliches Gutachten vorhanden ... allerdings scheint das bereits im August eingetroffen zu sein (also ist es quasi gar nicht neu)? Sollten nicht eigentlich 2 weitere Gutachten eingeholt werden?
  • Rückmeldung der Fachschaft lag letztes Mal bereits vor: "Wir als Fachschaft sind mit dieser Berufung sehr zufrieden, da er an unserem Institut zusätzliche Lehrveranstaltungen in seinen Forschungsbereichen anbieten wird, die bisher noch nicht angeboten werden. Für unserem neuformierten Masterstudiengang "Geoarchäologie" sind diese Veranstaltungen essentiell.
    Neben seinen Lehrtätigkeiten, sind auch seine wissenschaftlichen Leistungen ein großer Gewinn für unser Institut! Daher stehen wir der Berufung sehr positiv gegenüber und hoffen, dass die Berufung im Senat bewilligt wird!
    "
  • arg viel hat sich nicht verändert
  • nur ein Gutachten mehr; nicht neu angefragt, sondern nach Verspätung noch nachgereicht
  • Auf Bericht des Studiendekans hinweisen

alle

0

TOP 13

Wiederbesetzung W3 "Istotopengeologie"

Unterlagen sehen gut aus

Besonders hervorzuheben ist, dass der primo loco einen "teaching plan" vorgelegt hat!

FS hat sich bisher nicht gemeldet

Anna

+

TOP 14

Wiederbesetzung 2x W3 "Molekularbiologie"

  • sind zwei wiederzubesetzende Professuren mit der gleichen Ausrichtung. Es soll nicht mit zwei starren Listen gearbeitet werden sondern es gibt 2 erste Plätze und danach eine gemeinsame Liste (jedenfalls wenn ich es richtig verstanden habe)
  • ausreichende Bewerbungszeit, internationale Ausschreibung (Zeit, Nature), 160 Bewerbungen, 47 Frauen.
  • Fokus auf der Lehre hält sich sehr stark in Grenzen (teilweise gar keine Lehrerfahrungen der Menschen auf der Liste, teilweise wenig)
  • Scheint kein allzu klares Ranking der Gutachter zu geben.
  • Rückmeldung der Fachschaft ist positiv.

Marlina

TOP 15

Funktionsbeschreibung: W3-Professur: Geriatrie

Chefarztposition am Agaplesion Bethanien Krankenhaus soll künftig als W3-Professur besetzt werden

Rückmeldung der medizinischen Fakultät Heidelberg steht noch aus.

Akademisierung der internistischen Geriatrie in das 2006 gegründete Netzwerk Altersforschung > klingt sinnvoll

6 Jahre finanziert durch Robert Bosch Stiftung, anschließend Bethanien & Med Fak HD

> Kann dann die Robert Bosch Stiftung bei der Besetzung der Chefarztposition mitsprechen?

> Geriatrie (Medizin des Alterns) ist heute extrem wichtig und muss in der Lehre gefördert werden, daher denke ich, dass die Grundidee nicht verkehrt ist; allerdings kann ich nicht abschätzen, ob es sinnvoll ist, den existierenden Chef "einfach zum Prof" zu machen (Macht der dann mehr in der Lehre? Er ist doch sicher schon komplett ausgelastet?!)

Katerina

0/+ (vorberhaltlich Fachschaftsvotum)

TOP 16

apl. Prof.

Rückmeldungen der medizinischen Fakultäten stehen noch aus.

16.1 +
herausragend i.d. Lehre: 3-5 SWS, "Master of Medical Education", Studierendenauswahl, Q-Management, PJ-Weiterentwicklung
Angabe über betreute und vollendete Diss?!

16.2 0
3 SWS im Schnitt, 1. Gutachten sagt überhaupt nichts über Lehre, 2. Gutachten bemängelt Anzahl betreuter Diss (3, alle unvollendet)
Nur im Gutachten wird die Anzahl der Diss genannt?!

16.3 +
1*0,9 SWS wg Forschungsaufenthalt; innovative Lehre: Goethe Contest, PJ- & Lehrinhaltsgestaltung
Angefangene & abgeschlossene Diss im Inhaltsverzeichnis aufgeführt für S. 17, aber S.17 nicht vorhanden

16.4 +
1-5 SWS, bildet Studierende im Masterstudiengang "Translational Medical Research" aus (Seminare, Praktika, Übungen)
Keine Angaben über Anzahl betreuter Diss?!

16.5 0
2-4 SWS, aber beide Gutachten bei Lehre komplett inhaltlos ("2-Jahresfrist bis zur Beantragung der apl. Prof. macht es einem außenstehenden Gutachter nicht einfach eine Konstanz der erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre zuverläsig zu beurteilen.").
Lebenslauf: hochschuldidaktische Weiterbildung
keine Angaben über betreute Diss!?

16.6 0/+
SWS, 6 erfolgreich betreute Diss, stellv. Lehrbeauftragter, Betreuung PJ-Studierender, Gutachten über Lehre komplett aussagelos!!
vorhanden: Erklärung über die Gewährleistung der zukünftigen Lehrverpflichtung

16.7 +
2-3 SWS, Seminar zur Ärztlichen Gesprächsführung, beeinflusst die Lehre als Mitglied des "AK Bildgebende Verfahren für Urologie" auf nationaler Ebene maßgeblich
2 Diss seit Habil laufend

16.8 0/+
2-3 SWS, keine erkennbare Innovativität i.d. Lehre (er "schließt eine Ausbildungslücke bei mangelnder Abbildung des der Thoraxchirurgie an bundesdeutschen Universitäten"?)
2 fertige Diss, 6 noch in Betreuung

Katerina

16.1  +

16.2  0

16.3  +

16.4  +

16.5  0

16.6  0/+

16.7  +

16.8  0/+

TOP 17

Bericht URZ




TOP 18

Solidarpakt II Med Ma

gleiche Situation wie beim Vertrag mit Med Mannheim

bleibt die Anzahl der Studienplätze gleich?

Ricarda

0

TOP 19

Wirtschaftsplan 2014 Med HD

Klingt nicht schlecht

Habe jetzt mal die Wirtschaftspläne verglichen, sieht ganz manierlich aus, also nicht viel mehr im Verhältnis für irw ausgegeben, soweit ich das überblicken kann, aber eine professionelle Stellungnahme kann ich trotzdem nicht abgeben

Anna

0

TOP 20

Wirtschaftsplan 2014 Med Ma

Klingt nicht schlecht

Habe jetzt mal die Wirtschaftspläne verglichen, sieht ganz manierlich aus, also nicht viel mehr im Verhältnis für irw ausgegeben, soweit ich das überblicken kann, aber eine professionelle Stellungnahme kann ich trotzdem nicht abgeben

Anna

0

TOP 21

Aufhebung Master Diakonie


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 22

Studienordnung Lehramt Bio


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 23

Prüfungsordnung Bachelor Biowissenschaften


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 24

Zulassungsordnung Jua: Unternehmensrestrukturieung


Jura hat angefragt und schickt ggfs noch eine Stellungnahme!

0 (übernommenes SAL-Votum)

TOP 25

Prüfungsordnung Bachelor Soziologie


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 26

Zulassungsordnung Master Soziologie

0 (?) (übernommenes SAL-Votum)

Marlina guckt

TOP 27

Prüfungsordnung Bachelor Economics


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 28

Prüfungsordnung Master Economics


+ (übernommenes SAL-Votum)

TOP 29

Zulassungsordnung Master Economics

Verengung des Studienganges

Ricarda fragt im Senat nochmal nach

0 (übernommenes SAL-Votum)

TOP 30

Verschiedenes



TOP 31

nicht vertraulich