Senat 2013 09 10

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1 Senat am 10.9.13

Vortreffen:3.9., 18:00; 7.9., 16:00, jeweils im ZFB

Kann jemand mal die alten Sitzungen ins Archiv packen? vielleicht kann Jakob das noch machen und gleich allen zeigen, wie das geht...


1.1 Matrix für die Sitzung am 10.9.

!! Anmerkung: Wir müssen uns noch über das studentische Mitglied zur Beihilfe von ausländischen Studierenden unterhalten !!


Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/TO_Senat_10.09.pdf

TOPs: Worum geht es, Hintergrundinfos

Kommentare

Wer machts?

Mandatierung

TOP 1: Festsetzung der Tagesordnung Wenn wir uns an einem Punkt vorstellen dürfen, bitten wir darum, dass die anderen sich auch kurz mit Namen, Statusgruppe und Fakultät vorstellen.

TOP 2: Mitteilungen

2.1 Mitteilungen des Rektors

2.2 Stand der Berufungsverhandlungen



TOP 3: Aktuelle Entwicklungen an der Universität


TOP 4: Fragen an den Rektor

Die GHG hatte letztes Jahr eine Petition eingereicht, dass die Uni in Zukunft Ökostrom beziehen sollte. Wir sollen uns erkundigen, wie der Stand der Ausschreibung der Stromlieferverträge ist.

In der FSK nach weiteren Fragen fragen:

- Was macht das Ministerium momentan in Sachen Lehramtsreform? könnte man so formulieren: welche Informationen hat das Rektorat oder die Verwaltung über Planungen zur Lehramtsreform? Gab es in letzter Zeit Gespräche mit dem Ministerium oder hat die Universität sich inhaltlich gegenüber dem Ministerium geäußert?

- Was läuft da bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel? (Schauen in unsere E-Mail rein bezüglich Fragen raussuchen am Samstag!)

Konkrete Fragestellung: In der letzten Sitzung der Qualitätssicherungsmittelkomission wurde über einen Antrag folgendermaßen diskutiert: Vertreter des Rektorats und des Mittelbaus waren der Ansicht, dass ein Gerät nicht in vollem Umfang der Lehre zugute kommen würden und schlugen eine Teilfinanzierung vor, eine Vollfinanzierung lehnten sie ab. Die Studierenden wollten dem Antrag mit Vollfinanzierung zustimmen, lehnten eine Teilfinanzierung aber ab. Damit war die Kommissionsmehrheit gegen die Finanzierung des Antrags. Aus Mitteilung des Rektorats an die Antragssteller geht jedoch hervor, dass der Rektor sich über die Kommissionsmehrheit hinweggesetzt hat und der Finanzierung des Antrags stattgegeben hat.

Wieso tut der Rektor so etwas und welchen Zweck erfüllt dann die zentrale Qualitätssicherungsmittelkommission? Wir stellen diese Frage in dem Bewusstsein, dass der Rektor sich tatsächlich vom Gesetz her nur mit uns Studierenden im Einvernehmen entscheiden muss, sahen es aber als gute Praxis an, dass auch weitere Beteiligte mit in die Entscheidung einbezogen werden und finden es nicht sinnvoll, wenn ihre Stimmen dann einfach so übergangen werden.

Die entsprechenden Mails sind in den Rundbriefen 17/13 und 18/13 dokumentiert, einschlägig ist vor allem 17/13 Modul 9 und Anlage 11.3

Ricarda: Öko-Strom

Anna: Lehramtsreform
Marlina: überlegt sich noch was zu den Qualimittel zu der Sache mit der Überstimmung in der Kommission durch den Rektor.


TOP 5: Neuwahl des Direktoriums des Marsilius-Kollegs

Wir fragen nach, wie das aussieht mit Schneidmüller in GKTS, Unirat usw... viele Verantwortlichkeiten?

Außerdem könnte man ja auch mal eine Frau benennen ...

+, falls nicht irgendeine unerwartete Antwort kommt.
TOP 6: Ausschussangelegenheiten

Mitteilung freier Ausschussplätze: Wird mitgeteilt. Studentische Mitglieder kommt durch die FSK. Bei den anderen Statusgruppen wird normalerweise zugestimmt, sollte nicht etwas völlig gegen eine Person sprechen.


zu 6.2 Wahlen: werden wohl irgendwelche Leute gewählt werden, obwohl man vorher nicht weiß, wer und auch nicht für was.

(Ist zwar nicht toll, aber da wirs selbst nicht hinbekommen, sollten wir lieber nix dazu sagen. Lieber schauen, dass wirs in Zukunft gescheit hinbekommen und dann kann man auch wieder darum bitten, dass unsere Vorschläge rechtzeitig da sind...)

stimmen bei allen Wahlen zu, sofern nicht jemand dabei ist, den man nicht wählen kann
TOP 7: Erstbesetzung der W 3-Stiftungsprofessur

- Liste anschauen => ist eine Einer-Liste, gingen auch nur zwei Bewerbungen ein. Keine Hausberufung

- Fachschaft bzw. Studi der Berufungskommission anschreiben.

- Lehrtätigkeiten nachschauen, ehrenamtliche Tätigkeiten nachschauen.

- Gutachter nachschauen und Leute in der Berufungskommission nachschauen. Schauen, ob die Leute, die Gutachter/in der Kommission waren, auch bei den Veröffentlichungen mitgearbeitet haben ... das wäre natürlich nicht so gut.

- Wann waren die letzten Veröffentlichungen?

- Bewerbungszeitraum: sehr kurz, nur zwei Wochen. Sollte man nachfragen.


Rückmeldung von der Fachschaft ist positiv:

- studentisches Mitglied war in Ordnung

- Fachschaft ist mit der Berufung sehr zufrieden

- Lehrveranstaltungen in seinem Forschungsbereich, außerdem für Geoarchäologie essentiell (Was ist mit Geoarchäologie momentan? Neuster Stand?)


- Bewerbungsfrist nur zwei Wochen

- war wohl auf den einen Bewerber zugeschnitten, so wie der Text des Anschreibens klingt ("dennoch wurde die Bewerbung von Herrn *** [andere Bewerber] berücksichtigt und eingehend diskutiert").

- soweit man sehen kann keine Übereinstimmungen zwischen Bewerber, Gutachtern und Publikationsliste

- über die Einer-Liste wurde am Ende im Umlaufverfahren entschieden.

- Einstimmig bis auf eine Enthaltung

- Gutachten der Gleichstellungsbeauftragten: Sie hat an keiner der Sitzungen teilgenommen, die Terminabfrage zur zweiten Sitzung war sehr, sehr kurzfristig (10 Tage zwischen Doodle und Termin). Die Gleichstellungsbeauftragte sagt, die Gleichstellungsaspekte wurden in Anbetracht der erfolgten Entscheidung angemessen berücksichtigt. Wo gab es da was zu berücksichtigen? Sind ja nur Männer unter den Kandidaten

- kein Schwerpunkt auf Lehre

- Stellungnahme des Studiendekans ist SEHR, SEHR knapp gehalten.

Marlina

Marlinas Vorschlag für Mandatierung: -

TOP 8: Wiederbesetzung der W3-Professur

Ricarda

+

TOP 9: Ausrichtungen von Professorenstellen und Bestellungen von Senatsberichterstattern

Ricarda

9.1 +

9.2 +

TOP 10: Verleihung der Bezeichnung "apl- Prof." an

- Der Senatsausschuss zu apl. Professor tagt irgendwie nicht - warum nicht? Trotz studentischer Anfrage nicht.

- Warum gibts keine Kriterien für Heidelberg? Nirgends zu finden. Scheints für Mannheim zu geben und auch strenger zu sein. (zB Anzahl angefangene Promotionen/abgeschlossene Promotionen)

10.1 Lehre scheint jetzt nicht besonders ..

10.2 innovative Präsentation, Workshop Kommunikation in der Lehre, Ausbildung

10.3 Macht nichts besonderes in der Lehre; möchte seine Niederlassung damit sichern.

10.4 Eigenini in der Lehre, Lehrvisiten. Er hat irgendwie nur 3 Semester, nicht 4 Semester nach Habitiliation (aber Sonderfall)

10.5 viele Doktoranden durchgebracht, Zertifikat für Hochschuldidaktik, Nachwuchsakademie, Methodentraining für Nachwuchswissenschaftler, Verbund Weiterbildung, Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin

10.6 keine besondere Tätigkeit in der Lehre

10.7 regelmäßige Lehre seit 2004, aber jetzt eigentlich auch nix besonderes.

Katerina

10.1 Enthaltung

10.2 +

10.3 Enthaltung

10.4 +

10.5 +

10.6 Enthaltung

10.7 + (vorbehaltlich)

TOP 11: Bestellung zum Honorarprofessor

- singt oft beim Heidelberger Frühling

- Liedkurse für Nachwuchssänger

- Studierende der Musikwissenschaft können davon sehr profitieren

- macht wohl gerne Lehre, "begnadeter Lehrer und Vermittler"

Marlina

+

TOP 12: Verschiedenes

TOP 13: Von der Vertraulichkeit ausgenommene Punkte

zusätzliche TOPs


Positionspapier Gesamtgenomsequenzierung

Wir versuchen, dass der TOP nicht aufgenommen werden. Finden das Thema total wichtig, aber auch sehr riesig, sehr kontrovers und man sollte nicht das jetzt schnell, schnell machen, sondern eine gewisse Zeit soll da sein, um sich damit auseinanderzusetzen.


Inhaltliches:

- S. 7: Selbstregulationspapier (klingt ein bisschen als würden staatliche Vorgaben abgelehnt (Vorwort)

- S.8: Bei Mitwirkenden keine Personen, die deutlich zu Datenschutzexperten gezählt werden könnten: Datenschutzrechtler, Experten zur Netzsicherheit etc...

Nachfragen!

Kodex:

- ab S. 10: im Kodex wird immer wieder von "sorgfältig" geredet, also sorgfältiger Umgang mit Daten, sorgfältige Abwägung von Risiken und Nutzen... Diese Beschreibung ist sehr schwammig, es gibt keine Konkretisierung (zB was sind akzeptable Risiken, was ist nützlich?)

- zum Kodex allgemein: Der ist auf deutsch. Viele der Forscher sind aber keine Deutschen und verstehen auch kein Deutsch. Englisch?

- S. 11: Punkt 6: Die Daten können dem Patienten auch erhebliche Schaden zufügen. (wenn sie in die falschen Hände geraten)

- S. 13 und auch sonst: Ist der Treuhänder nicht sowieso immer ein Arzt? In welchen Fällen ist der Treuhänder kein Arzt und fällt überhaupt unter diesen Kodex?

- S. 14: bei Punkt 8: Hinwirken auf "vergleichbarer Schutz wie in Heidelberg". Klingt nicht definitiv genug. Kooperationen, die einen derartigen Schutz nicht anbieten, sollten ausgeschlossen sein.

- S. 14: bei Punkt 7 & S. 18 bei Punkt 4: "der Arzt allein hat zu entscheiden, ob er Ergebnisse validieren möchte und womöglich an den Patienten weitergeben" sollte nicht der Patient entscheiden dürfen was mit seinen Ergebnissen passiert und wie seine Therapie aussieht?

S. 14: bei Punkt 10: Formulierung mit "hinwirken" wieder zu weich. Aber gut, ist halt kein Gesetz.

S. 18: Punkt 5 Datenschutz: "Es macht wenig Sinn, sich in Horrorszenarien zu verlieren." Doch, es macht sehr viel Sinn. Genau diese Szenarien müssen ausgeschlossen werden.

S. 19 und andere: Es wird immer wieder ein Datenschutzkonzept erwähnt. Gibt es dieses bereits?

S. 19: "Forschung ist vor allem dann ethisch vertretbar, wenn sich Nutzen und Risiken der Resultate zugunsten des Vorhabens abwägen lassen". Ist damit der Individualschutz gewährleistet?

S.19: Ist das Identifizieren und Nutzen von außerhalb des Auftrags liegenden Befunden generell von der Einwilligung gedeckt?


Patienteninformation Versorgungsforschung zur Einsetzbarkeit genomweiter Analysen zur Abklärung von Krankheiten

- grundsätzliche Frage: Werden diese Forschungen zu seltenen Krankheiten nur in HD durchgeführt? Gibt es keine nationalen/internationalen Kooperationen und öffentliche Datenbanken etc.?

konkret:

- S. 24: bei 5b ist der letzte Satz wohl übrig geblieben und nicht wegkorrigiert.

- S. 25: bei 6: keine weitere Verwendung der Daten in künftigen Studien? Weshalb nicht?

- ebenfalls Punkt 6: "Ein Rückschluss auf Ihre Person ist über die publizierten Daten nicht möglich". An anderer Stelle wird von sehr unwahrscheinlich und schwierig, aber vor allem im Hinblick auf zukünftige Technik nicht unbedingt als unmöglich dargestellt. Evtl handelt es sich hier aber nur um Exome (lässt der Patienteninformationstext andeuten mit "informationshaltenden Abschnitten" des Genoms) und diese sind evtl. tatsächlich nicht aussagekräftig genug, um daran einzelne Personen festzumachen (Identifizierung von Personen erfolgt normalerweise über repetitive Sequenzen in nicht-codierender DNA). Könnte man jedenfalls nachfragen.

- S. 27: Dieses Dokument ist wohl noch nicht ganz fertig. An einer Stelle steht "Es fehlt:", an anderer Stelle gibt es nur die "Ja"-Option.

- S. 33: "Wir werden darauf hinwirken, dass der Schutz gleichen Standards genügt, wie sie in HD gelten". Ist das ausreichend? Wie kann auf ausländisches Recht Einfluss genommen werden? Was sind ausländische Datenrechtsbestimmungen etc.? Sollte man dazu nicht auch was sagen? Grad im Hinblick darauf, dass viele Kooperationen mit USA und GB vorhanden sind, die ja anscheinend nicht besonders viel vom Datenschutz halten und wenn dann nur für ihre eigenen Bürger.

- S. 34: "Es ist grundsätzlich möglich von spezifischen genetischen Veränderungsmustern im Erbgut auf den Einzelnen zurückzuschließen..." => Das ist gut, dass da steht. Sollte evtl in dem anderen Patienteninfoding auch drin stehen, je nach Lage.

- S. 45: Nichteinwilligungsfähige, vor allem Kinder: Evtl. sollte man in Betracht ziehen, bei Kindern eine Entnahme zu machen, die Analyse der Daten aber auf einen Zeitpunkt zu verschieben, in dem sie selbst einwilligungsfähig sind. Da sich solche Projekte/Studien eh immer über Jahre ziehen, sollte das eigentlich machbar sein. Ob man sein gesamtes Genom sequenziert haben möchte, sollte jedem selbst überlassen sein, insbesondere dann, wenn man weiß, dass die Genomsequenzierung für die eigene Therapie/die Therapie des Kindes mit größter Wahrscheinlichkeit nicht nutzbar sein wird.

- S. 54: "Die Patientenaufklärung und -Einwilligung muss auf die mögliche oder geplante Weitergabe von Daten und die mit dieser Weitergabe verbundenen Risiken gebührend hinweisen und eingehen." Sehr richtig. Das sollte man dann auch tun. Bei ner OP werden doch auch alle Risiken bis zum Tod mit angegeben... der Eingriff an sich (die Blutentnahme) mag wohl nicht viele Risiken bergen, das Daten produzieren, weiterreichen etc. aber schon.

- S. 55: "Die zur Verfügung gestellten Daten dürfen niemals auf externen und tragbaren Festplatten gespeichert werden." ... ?! Aber im Internet in Datenbanken?! Was ist das für ein urzeitlicher Satz? (PS: Wenn man interne Festplatten aus einem Computer rausschraubt, sind sie plötzlich auch extern, ohoh.)

- S. 56: "... trifft die interne Forschungsgruppe vertragliche Regelungen mit externen Kooperationspartnern". Sehr löblich. Jetzt muss man nur noch die kooperierenden Staaten dazu bringen, ebenfalls diese Datenschutzsachen zu stärken ...


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falls es denn aufgenommen wird.

Vertrag zur Umsetzung des Solidarpakts II für die Hochschulmedizin (Medizinische Fakultät Heidelberg) zwischen dem Wissenschaftsministerium und der Universität Heidelberg

Worum gehts: Vertrag zwischen Uni (+ Medizinische Fakultät Heidelberg) und Land über Weiterentwicklung und Finanzierung der MFH.

- wird wohl nur gemacht, weil es keinen Hochschulvertrag gibt. Warum gibt es keinen Hochschulvertrag?

- Was ist mit der medizinischen Fakultät Mannheim? Die hatte wohl auch so einen Vertrag, gibt es da dann auch einen neuen?

- Studienplätze andere Studiengänge außer Humanmedizin/Zahnmedizin: Sind die Studienplatzzahlen hoch/runter/gleich?

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