Erste sturasitzung

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1 Erste StuRasitzung:

In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.

Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.


Einladung mit vorläufiger Tagesordnung:

http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/StuRa


Sitzungsorga für den 10.12.:

  • Für alle Leute sollten wir Sitzungsunterlagen vorbereiten
  • Tisch: wer sitzt am Tisch : Harald, Ben (Status klären),
  • Ebenso ein Minimalcatering
  • hoffentlich geht die Heizung
  • Toiletten ausschildern
  • Taschenlampen, um den Weg sichtbar zu machen oder eine Notbeleuchtung, sonst Unfallgefahr doch relativ groß...


Raum

ist überraschenderweise (?) doch ein Problem. Wir sind dran und es wird irgendwie klappen.

Die einen nehmen die Paulskirche, wir notfalls die Peterskirche


1.1 Tischvorlagen für die Sitzung


1.2 Einschlägige Paragraphen

1.2.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf

(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.

1.2.2 StuRa-Organisationssatzung

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf

Ladungsfrist:

- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)

Zentrale Organe:

§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ

1.2.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf

§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.

2 weitere Sitzungen:

Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf