AK QuaSiMi

Aus Wiki Studentische Mitbestimmung
Wechseln zu: Navigation, Suche

Auf dieser Seite geht es vorrangig um die zentrale Kommission zur Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln sowie die zentrale Schlichtungskommission, aber auch um Qualitätssicherungsmittel auf Fach- und Fakultätsebene und auch mal ganz allgemein.

Hierzu trifft sich regelmäßig der AK QuaSiMi


1 FSK-Treffen zu Qualitätssicherungsmitteln

Der Schriftverkehr findet sich bei den betreffenden Emails die auf den jeweiligen Treffen ausgearbeitet wurden. Nimmt ein weiteres Treffen wiederum darauf Bezug ist ein Verweis aufgeführt.

1.1 Nächstes Treffen (Terminfindung läuft (Stand 06.08.13))

Terminfindung läuft jetzt: der Doodle-Link:

http://doodle.com/mew9h3tf7z49x569


Tagesordnungspunkte (vorraussichtlich):

  • Reaktion auf etwaige Antworten von Ministerium oder Uni Menschen
  • ordentliche Schlichtungssatzung angehen (betrifft Top 4 vom letzten Treffen vom 05.08)
  • allgemeine Anfrage ans Ministerium (Betrifft Themenkomplex 1 aus der Email vom 27.07 und Top 2 des letzten Treffen vom 05.08)


Hier beim nächsten Treffen mitprotokollieren.


1.2 Vergangene Treffen

Hier zukünftig die Protokollierung der vergangenen Treffen einfügen.

1.2.1 Treffen am 05.08.13:

Dieses Treffen hatte vier Tagesordnungspunkte:

  1. Antwort auf die Email von Frau Heisenberg vom 31.07 (Mail von ihr siehe Treffen vom 27.07)
  2. Anfrage an das Ministerium bezüglich Themenkomplex 1 (Wann eine Schlichtung zusammentritt) aus unserer Mail vom 27.07 (siehe beim Treffen zum 27.07)- vertagt
  3. Anfrage an das Ministerium bezüglich Themenkomplex 5 (Wie der Schlichter benannt wird) aus unserer Mail vom 27.07, hier hatten sich in der Zwischenzeit einige neue Dinge ergeben.
  4. Beginn der Arbeit bzw. Weiterführung der Arbeit für eine ordentliche Schlichtungssatzung für die Uni HD - vertagt


  • TOP 1 - Antwort Frau Heisenberg

Die Antwort von uns an Frau Heisenberg am 05.08, 21.26 Uhr auf ihre Mail vom 31.07 (siehe voriges Treffen):


Sehr geehrte Frau Heisenberg,


vielen Dank für Ihre Antwort.
Das von Ihnen angesprochene Verfahren mit dem „Bericht aus dem Rektorat“ hat seinen Sinn und Zweck und möchten wir an dieser Stelle nicht kritisieren. Allerdings gibt es darüber hinaus unserer Meinung nach Informationen, die dringlicher, weil unvorhergesehen, zu kommunizieren wären. Wie Sie selbstverständlich möglichst schnell unsere Nach-Votierung (bsp. im Falle der Teilfinanzierung der beiden Anträge auf der letzten QuaSiMi-Sitzung) aus der FSK erfahren möchten, würden wir uns freuen zu erfahren, wenn das Rektorat Entscheidungen trifft, die so im Vorfeld nicht zu erwarten sind.
So war Ihre Mail vom 23.05.2013 um 14:04 Uhr sehr hilfreich, da wir hier erfahren haben, dass bzgl. des Bibliotheksantrags von Seiten des Rektorats wohl noch Klärungsbedarf besteht und wir reagieren konnten.
Ähnliches erwarten wir bei anderen E-Mails in Bezug auf zentrale Qualitätssicherungsmittel, welche z.B. bisher nur an die Antragssteller und Dekane verschickt werden. Wir benötigen diese Informationen zeitnah, um unsererseits die Studierenden adäquat informieren zu können.

Zu Ihrer Anmerkung über die Schlichtung von zwei der von uns angesprochenen vier Anträge.
Es stimmt, dass der Antrag „Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek“ in der Sitzung vom 27.02.2013 einvernehmlich befürwortet worden ist. Allerdings wurde der Antrag im Jahr davor von den nicht-studentischen Mitgliedern abgelehnt, sodass es damals nach unserem Verständnis wie in unserer E-Mail vom 27.07.2013 geschildert, zu einer Schlichtung hätte kommen müssen. Dies ist jetzt nach der Annahme des Antrags im WS 12/13 nun natürlich nicht mehr nötig.
Ähnliches gilt für den Antrag zum Laue-Diffraktometer. Es stimmt wiederum, dass die FSK am 16.07.2013 dem Änderungsantrag zur Teilfinanzierung zugestimmt hat. Dies geschah allerdings in Folge der Ablehnung des Originalantrags von Seiten der nicht-studentischen Mitglieder der Kommission. Unserer bereits bekannten Meinung nach hätte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt in das Schlichtungsverfahren kommen müssen. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt aber bereits, dass das Rektorat bezüglich der Fälle, die in die Schlichtung kommen müssen, das Gesetz anders auslegt, als wir es für richtig halten. Daher wussten wir (auch Erfahrungsgemäß), dass eine Schlichtung nicht stattfinden würde, obwohl es unserer Meinung nach notwendig gewesen wäre. Wir sind davon ausgegangen, dass dementsprechend der Antrag komplett abgelehnt gewesen wäre. Deshalb haben wir uns auf eine Nachfrage bei den Studierenden zu einer 20%-Finanzierung eingelassen, die natürlich nun im Einvernehmen beschieden wurde. Hätte es eine Möglichkeit für ein Schlichtungsverfahren gegeben, hätten wir diese genutzt und keinen 20%-Kompromiss vorher angenommen.

Wir hoffen ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben,

mit freundlichen Grüßen
  • TOP 2 - Anfrage Ministerium Themenkomplex 1 - vertagt
  • TOP 3 - Anfrage Ministerium Themenkomplex 5

Am 31.07.13 wäre eine Schlichtungssitzung gewesen. Auf Grund der bekannten Probleme (siehe z.B. Email vom 27.07 an Herrn Eitel, Themenkomplex 5) und in Anbstimmung mit der FSK vom 29.07 sind die studentischen Vertreter zu dieser Sitzung nicht erschienen. Dem designierten Schlichter Herrn Schneidmüller waren die Probleme bekannt weshalb er darum gebeten hat, dass von D1, Frau Stöcklein, eine schriftliche Bestätigung der Position des Rektorates über die Dauer der Bestellung des Vorsitzenden der Schiedskommission durch das MWK eingeholt wird. In der Zwischenzeit hatten die Studierenden Vertreter der QuaSiMiKo am 02.08.2013 auch ein informelles und gutes Gespräch mit Herrn Schneidmüller (kurzer Bericht dazu über QuaSiMi Verteiler am 02.08.13 um 22.11Uhr) in der beidseitig der Wille geäußert wurde mittelfristig von der EEVO weg, und zu einer ordentlichen Schlichtungssatzung zu kommen, welche Rektorat und Studierende gemeinsam erarbeiten. Derweil wird auf eine Antwort aus dem Ministerium gewartet und nach einer Antwort eventuell weiterhin, wie bisher nach EEVO verfahren. Damit bei einer Anfrage an das MWK allerdings auch die Sichtweise der Studierenden bekannt ist und berücksichtigt wird, haben wir unsereins eine Email an das MWK verfasst.

Hier hatten wir gewisse Schwierigkeiten die komplette Chronologie der Vorgänge herzustellen, da diese Problematik seit längerem bekannt ist und es sich teils um alte Mails (> 6 Monate) handelt und diese erst gefunden werden mussten. Tatsache ist, dass ungefähr im Februar 2013 zu gleicher Problematik bereits eine Email an das Ministerium geschrieben wurde, wir darauf aber nie Antwort bekommen haben. Jörg von der LaStuVe ist hier bereits dran. Unabhängig davon hier unsere EMail (05.08, 21.48Uhr) die zunächst an Jörg von der LaStuVe ging, welcher diese am 06.08.13 um 13.26Uhr weitergeleitet hat:

Sehr geehrter Herr Hiermaier,

bezugnehmend auf unsere Anfrage vom 15.07.2013, welche laut Herrn Dr. Gerber an Ihr Referat weitergeleitet wurde, würden wir uns gerne erneut an Sie wenden. Die Unsicherheiten zur Rechtmäßigkeit des Schlichtungsverfahrens bei der Qualitätssicherungsmittelvergabe an der Universität Heidelberg bestehen weiter.

Als Reaktion darauf wurde von Herrn Prof. Schneidmüller, der vom MWK per Schreiben vom 20.12.2012 für die damaligen Schlichtungsfälle zum Schlichter bestellt wurde und laut Meinung des Rektorats weiterhin als Schlichter eingesetzt ist, darum gebeten, dass die rechtliche Situation geklärt wird. Dazu sollte vom Rechtsdezernat der Universität Heidelberg eine Anfrage an das Ministerium gestellt werden. Da die Sichtweisen von Rektorat und Studierenden bezüglich dieser Angelegenheit sehr weit auseinandergehen, möchten wir hier noch einmal darlegen, wie wir die Rechtslage verstehen und wie sich die aktuelle Lage an der Universität Heidelberg dazu verhält.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVO) wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Frau Nüssel, Herrn Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedern zusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden.

So interpretieren wir die Rechtslage. Dies haben wir auch bereits den Mitgliedern der Schiedskommission, dem Rektorat und dem Rechtsdezernat mitgeteilt. Wir würden gerne die Bewertung dieser Vorgänge seitens des MWK erfahren und bitten Sie deshalb um Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen,

Jörg Willburger

Sprecher der Landesstudierendenvertretung

sowie

MS & MR

stud. Mitglieder der zentralen Qualitätssicherungsmittel

für den Arbeitskreis Qualitätssicherungsmittel der Fachschaftskonferenz Heidelberg





  • TOP 4 - Ordentliche Schlichtungssatzung - vertagt

Wie bei dem Gespräch mit Herrn Schneidmüller vom 02.08 angeregt wollen wir versuchen in einer ordentliche Schlichtungssatzung zu finden.


1.2.2 Treffen am 27.07.13:

Wir haben an diesem Treffen größtenteils zwei Emails verfasst die mehr oder minder die aktuellen Probleme komplett aufgreifen.

Die erste Email ging an Herrn Eitel bzw. das Rektorat und umfasst alle aktuellen Problemstellen. Die zweite Email ist eine Antwort an Frau Nüssel bzgl der Benennung des Schlichters (In Email 1 ist dies Themenkomplex 5) welcher bereits ein reger Austausch vorausging. Dieser Austausch ist unten ebenfalls dokumentiert.

Es folgen nun also Email 1 von uns an das Rektorat mit den Antworten von Frau Stöcklein und Frau Heisenberg.

Im weiteren Email 2 an Frau Nüssel sowie ihre direkte Antwort und darunter der Schriftverkehr der vor unserer Email statt gefunden hat.


  • Email 1 vom 27.07.2013 um 22.39 Uhr an das Rektorat: 


Sehr geehrter Herr Eitel,

unter den Studierenden sind grundsätzliche und aktuelle Fragen zur Vergabe der zentralen Qualitätsicherungsmittel und damit zusammenhängend auch zur Schlichtung aufgekommen, die wir im folgenden darlegen.

Themenkomplex 1:
Zunächst möchten wir uns danach erkundigen, in welchen Fällen geschlichtet wird.Unserer Ansicht nach stellt sich die rechtliche Situation folgendermaßen dar: Grundlegendes geltendes Recht und Gesetz ist das Qualitätssicherungsgesetz. Dieses besagt in § 3 Absatz 1:
"Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden" Es wird also im Einvernehmen entschieden. Eine Entscheidung umfasst unserer Meinung nach sowohl Zustimmung, Ablehnung als auch Teilfinanzierung. Nun kommt für die Schlichtung die Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVo), welche kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsverordnung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (MWK) ist, hinzu.Sie besagt in §1:"Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Ersetzung des nach § 3 des Qualitätssicherungsgesetzes erforderlichen Einvernehmens in den Fällen, in denen ein solches Einvernehmen mit der Vertretung der Studierenden nach § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Qualitätssicherungsgesetzes nicht erzielt werden konnte." Die EEVo (und somit eine Schlichtung) findet also ihr Anwendungsgebiet, sofern ein solches Einvernehmen nicht erzielt werden konnte. Für die Frage, um welches Einvernehmen es sich handelt, wird auf das Qualitätssucherungsgesetz verwiesen, welches oben dargestellt ist. Es handelt sich also um das Einvernehmen, welches für eine Entscheidung nach Qualitätssicherungsgesetz notwendig ist. Bei der Abstimmung können neben der Einigung folgende Fälle eintreten:
1. Die Mehrheit der Kommission befürwortet den Antrag, die Studierenden lehnen den Antrag ab. 2. Die Mehrheit der Kommission lehnt den Antrag ab, die Studierenden befürworten den Antrag. In beiden Fällen wird keine einvernehmliche Entscheidung getroffen. Daher muss es in beiden Fällen zu einer Schlichtung kommen. Fazit: Da es um ein Einvernehmen zu einer Entscheidung, nicht ein Einvernehmen zur Investition von Geld geht, ist in jedem Fall eine Schlichtung geboten. Bisher wurde bei folgenden Anträgen beispielsweise kein Einvernehmen getroffen:

Für den 1. Fall:
- Finanzierung der Preissteigerungen für Zeitschriften und Online-Lizenzen (WS 2012/13)
- Ausbau der Laufbahnberatung Career Service (WS 2012/13, SS 2013)
- Dauerbudgets für Serviceportale (WS 2012/13)
Für den 2. Fall:
- Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek (SS 2012)
- Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops Keyence BZ-9000 (SS 2013)
- Hochauflösendes Laue-Diffraktometer zurUntersuchung von Einkristallen (SS 2013)
- Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen: Entwicklung und Evaluation von interprofessionellen Lehrveranstaltungen
In den Beispielen des 2. Falls hat bislang keine Schlichtung stattgefunden. Es ist uns nicht ersichtlich, weshalb dies nicht geschehen ist.
Themenkomplex 2:
Im Falle des Antrags des Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops Keyence BZ-9000 ergibt sich eine weitere Frage. Wir sind irritiert, dass nach einer Mail von Frau Heisenberg vom 18.07.2013 um 14.32 Uhr das Rektorat gegen die Entscheidung der Kommission Anträge beschließen kann:
"Das Rektorat hat daher entgegen der Kommissionsmehrheit der Vollfinanzierung des Antrags zugestimmt."
Wie ist dies möglich?

Themenkomplex 3:
a) Außerdem fragen wir uns generell, wieso (wie in der oben genannten Mail beschrieben) das Rektorat über die Bestätigung berät. Ist dies notwendig?
b) Kann das Rektorat auch ohne oder entgegen Beschlüsse der Kommission die Qualitätssicherungsmittel verausgaben? Wenn ja, welchen Zweck erfüllt die zentrale Qualitätssicherungskommission?
Themenkomplex 4:
Weiterhin sind wir irritiert, warum Beschlüsse des Rektorats bezüglich der Qualitätssicherungsmittel den Mitgliedern der Kommission nicht mitgeteilt werden. Warum passiert dies?
Themenkomplex 5:
Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, haben wir noch einige Bedenken beim Verfahren zur Benennung des Schlichters in der Schlichtungskommission:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVo) wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Frau Nüssel, Herrn Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedernzusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden. Falls es nötig werden sollte, müsste dann auch eine neue Anfrage ans Ministerium gestellt werden. So interpretieren wir die Rechtslage. Dies haben wir auch bereits den Mitgliedern der Schiedskommission so mitgeteilt.
Wir würden gerne Ihre Sicht der Dinge sowie die Auffassung der Rechtsabteilung der Universität dazu erfahren.
Mit freundliche Grüßen

- Antwort von Frau Stöcklein vom 30.07.13, 16.38Uhr:

Lieber Herr ,
zu Ihrer untenstehenden Anfrage an den Rektor möchte ich Ihnen aus rechtlicher Sicht folgende Auskünfte geben: Themenkomplexe 1-3:
Die zentrale Kommission zur Herstellung des Einvernehmens ist kein Entscheidungsgremium, sondern dient ausschließlich der Herstellung des Einvernehmens mit den Studierenden über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel (so der Gesetzeswortlaut).
Die Entscheidungskompetenz hierüber liegt beim Rektorat, das für den Einsatz von Landesgeldern an der Universität die Verantwortung trägt (§ 16 Abs. 3 LHG). Daher werden alle Ergebnisse aus der der Qualitätssicherungskommission dem Rektorat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Das Rektorat darf aufgrund seiner o.g. Verantwortung von einem Votum der Kommission abweichen, solange gewährleistet ist, dass Mittel nicht gegen den Willen der Studierendenvertreter in der Kommission verausgabt werden. Dies ergibt sich zum einen aus dem Gesetzeswortlaut, nach dem die Entscheidung über die VERWENDUNG der Mittel im Einvernehmen mit den Studierenden zu treffen ist. Zum anderen steht dies so in der Gesetzesbegründung zu § 3 Qualitätssicherungsgesetz: "Die Verausgabung der Mittel kann nur mit Zustimmung der Studierendenvertreter erfolgen." Daraus folgt, dass nur der eine Fall, in dem die Studierendenvertreter in der Kommission gegen den Einsatz von Mitteln für einen bestimmten Zweck gestimmt haben, das Rektorat die Mittel aber dafür verwenden möchte, in das Schlichtungsverfahren geht.
Der Fall, in dem die Studierendenvertreter für einen bestimmten Mitteleinsatz sind, das Rektorat aber dagegen, ist kein Fall für die Schlichtung (dann wird die Maßnahme nicht umgesetzt). Dies gilt ebenso für den Fall, in dem die Studierendenvertreter und das Rektorat für einen Mitteleinsatz sind, die Kommission im Übrigen aber dagegen (dann wird die Maßnahme umgesetzt). Entsprechendes gilt auf dezentraler Ebene für die von den Fakultäten eingesetzten Qualitätssicherungskommissionen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Verfahren anlässlich der Änderung der Grundordnung der Universität (in der dieses ja zu regeln ist) in der Grundordnungskommission des Senats eingehend erörtert wurde. Die Studierenden waren dort durch Frau Pistel vertreten, die damit einverstanden war (und dies in den studentischen Arbeitsgruppen entsprechend abgestimmt hatte). Die Studierendenvertreter im Senat haben bei Vorlage des Grundordnungsentwurfs überdies ausdrücklich begrüßt, dass die Wünsche und Positionen der Studierenden in diesem Zusammenhang so umfassend berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir etwas überrascht darüber, dass Sie das Verfahren nun wieder in Zweifel ziehen. Zum Thema 4 kann ich aus rechtlicher Sicht nichts beitragen, am besten wenden Sie sich damit an Frau Heisenberg. Zu Themenkomplex 5 haben wir unsere Auffassung bereits dargelegt (zuletzt in der E-Mail von Frau Prof. Nüssel vom 25.7.2013), so dass ich mich insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortigen Ausführungen beziehen möchte. Ich würde mich freuen, wenn damit die offenbar aufgetretenen Unklarheiten beseitigt sind. Wenn Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich aber gern wieder bei mir melden. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Stöcklein

- Antwort von Frau Heisenberg vom 31.07.2013, 11.11Uhr

Lieber Herr , hier kurz meine Antwort zum Thema 4 "Information der Kommission über Rektoratsentscheidungen zu den Qualitätssicherungsmitteln": Bisher war es so üblich, dass der/die Prorektor/in für Studium und Lehre zu Beginn jeder Kommissionssitzung die Kommissionsmitglieder unter dem Top "Bericht aus dem Rektorat" über die seit der letzten Sitzung gefällten Rektoratsbeschlüsse zu den Qualitätssicherungsmitteln informiert hat. Wenn Sie das Verfahren ändern möchten, bleibt es Ihnen unbenommen, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung zu nehmen. Noch eine Anmerkung zu den von Ihnen aufgeführten Anträgen, die Ihrer Ansicht nach in die Schlichtung sollten: Zwei der vier Anträge sind von der Kommission einvernehmlich befürwortet worden: - Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek (SS 2012): Sitzung vom 27.2.2013
- Hochauflösendes Laue-Diffraktometer zur Untersuchung von Einkristallen (SS 2013): Sitzung 2.7. 2013 und Nachentscheidung der FSK zur Teilfinanzierung - Ihre Mail vom 16.7.2013. Warum sollten diese Anträge in die Schiedskommission gehen ?
Mit freundlichen Grüßen

Maria-Paulina Heisenberg-Krebs



  • Email 2 - eine Antwort an/auf Frau Nüssel am 27.07.13 um 19.42Uhr:


Liebe Frau Nüssel,
aus unserer Sicht steigert die Wiederholung einer Position nicht ihre Aussagekraft. Leider haben Sie weder zu den gesetzlichen Bestimmungen noch zu den Regelungen der Verordnung Stellung genommen. Vor der Begründung sind das Gesetz und die konkretisierende Verordnung zu berücksichtigen. Diese besagen, dass zunächst die neue Kommission einen Versuch der Einigung unternehmen muss, ehe das Ministerium angerufen werden kann (vgl. E-Mail vom 22.07.2013, 22.19 Uhr). Das zügigie Zusammentreten einer Kommission kann erst erfolgen, sobald es eine Kommission (mit Schlichter) gibt. Wie Sie wissen, ist auch uns an einem zügigem Verfahren gelegen. Deshalb würden wir vorschlagen, das Treffen am 31.07. zu nutzen, um uns auf einen Schlichter zu einigen. Dabei würden wir auch gerne die neuen Universitätsratsmitglieder in Betracht ziehen (vielleicht können Sie ja die neuen Mitglieder zu diesem Treffen einladen?).
Herzliche Grüße,


- Antwort von Frau Nüssel vom 29.07.13 15.09Uhr


Lieber
die Kommission ist nicht neu konstituiert worden, sondern es sind lediglich Mitglieder nachnominiert worden. Da die dem Antrag der Universität entsprechende Bestellung des Schlichters - wie ich in der Tat schon zweimal schrieb - gültig ist, kann die Schiedskommission der
Einladung des Vorsitzenden gemäß stattfinden.
Mit besten Grüßen


  • Bereits vor diesen Mails hat zu diesem Thema ein Emailverkehr stattgefunden wovon unsere Email oben vom 27.07 die Antwort auf die letzte von Frau Nüssel vom 25.07 ist. Hier also die Emails vom 16.07 (von uns) - die Ausgangsmail, 17.07 (von Frau Nüssel) , 22.07 (von uns) und 25.07 (Frau Nüssel):


- [Mail vom 16.07 von uns]

Sehr geehrte Frau Prof. Nüssel, sehr geehrter Herr Prof. Roth, sehr geehrter Herr Prof. Schneidmüller,
wir kooperieren natürlich gerne, wenn es um die Findung eines Termins für die Schlichtung geht und bisher hat dies ja auch sehr gut geklappt und wir haben uns an allen Prozessen beteiligt. Wie Sie wissen, haben wir jedoch nie eine Einverständnis mit dem Schlichter erklärt. Dieser wurde einseitig vom Rektorat vorgeschlagen und durch das Ministerium letztendlich bestimmt. Wie wir bereits damals erklärt hatten, sind wir uns nicht sicher, ob dabei alles ganz korrekt abgelaufen ist, da sich die Studierenden und die Professoren der Kommission nie direkt im Austausch über die Wahl eines Schlichters befunden haben. Abgesehen davon, gilt die Einsetzung eines Schlichters laut Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVO, http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=EErsV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true) zunächst nur für einen einzelnen Schlichtungsfall - in diesem Fall wurden die verschiedenen Schlichter (Herr Prof. Schneidmüller und Herr Prof. Kirchhof) vom Ministerium für jene Fälle eingesetzt, die in der ersten Schlichtung behandelt wurden. Nun befinden wir uns jedoch in einer neuen Situation, in der erstens neue Fälle behandelt werden, für die bisher kein Schlichter berufen wurde, und zweitens auf beiden Seiten - Studierende und Rektorat - neue Mitglieder in der Schiedskommission sitzen. Nachdem nun eine neue Zusammensetzung der Schiedskommission gegeben ist, müssen die Mitglieder sich auf einen Schlichter einigen und diesen berufen. Falls sie sich nicht einig werden können, muss das Ministerium für die zu schlichtenden Fälle separat einen Schlichter benennen. Wir selbst finden dieses Verfahren umständlich und würden es bevorzugen, wenn die Universität Heidelberg sich eine eigene Schlichtungssatzung geben würde, die eine sinnvollere Regelung festlegen würde. Solange wir eine solche Satzung jedoch nicht haben, müssen jedoch die Regeln der EEVO eingehalten werden. Das ist ja sicher auch in Ihrem Interesse.
Freundliche Grüße,

- [Mail vom 17.07 von Frau Nüssel]

Sehr geehrter ,
nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bestellung von Herrn Professor Schneidmüller zum Vorsitzenden der Schiedskommission beim MWK beantragt wurde, bis „der Prozess der Entscheidungsfindung im Einvernehmen mit den Studierenden abgeschlossen werden kann“. Diesem Antrag ist das MWK in seiner Antwort so nachgekommen. Nachdem bislang kein anders lautender Vorschlag von Seiten der Studierenden unterbreitet wurde, gilt die Bestellung des Schlichters durch das MWK. Da Sie das Verfahren der Bestellung seinerzeit möglicherweise nicht in allen Einzelheiten mitbekommen haben, sei hier kurz festgehalten, dass die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei war. Vor der Bestellung durch das MWK waren die Studierendenvertreter über einen Zeitraum über sechs Wochen hinweg mehrfach angeschrieben und gebeten worden, ihre Vorschläge für den Kommissionsvorsitz mitzuteilen. Demgegenüber hatten die Vertreter des Rektorates ihren Vorschlag mit Schreiben vom 6.11.2012 den Studierendenvertretern mitgeteilt. Erst nach ergebnislosem Ablauf einer letzten Nachfristsetzung hat sich die Universität Heidelberg mit der Bitte um Bestellung eines Vorsitzenden an das MWK gewandt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Schlichtungskommission die Anträge zeitnah berät, in denen kein Einvernehmen der Studierenden gegeben ist. Denn die Qualitätssicherungsmittel sind zeitnah auszugeben (vgl. Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 „Zweckbindung der Qualitätssicherungsmittel“). Wenn dies nicht geschieht, kann auf politischer Seite der (falsche) Eindruck entstehen, die zusätzlichen Mittel würden nicht dringend benötigt. Darum muss es im Interesse aller Lehrenden und Studierenden an der Universität sein, dass die Schlichtungskommission noch in diesem Sommersemester die strittigen Fälle berät.
Mit besten Grüßen



- [Mail vom 22.07 von uns]

Sehr geehrte Frau Prof. Nüssel, sehr geehrter Herr Prof. Roth, sehr geehrter Herr Prof. Schneidmüller,
danke für Ihre Antwort. Wir glauben jedoch nicht, dass die Situation so einfach ist. Gemäß §4 Abs. 2 der EEVO wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Ihnen, Herrn Prof. Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedern zusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden. Falls es nötig werden sollte, müsste dann auch eine neue Anfrage ans Ministerium gestellt werden. So interpretieren wir die Rechtslage.
Wie bereits gesagt, finden wir dieses Procedere auch durchaus umständlich und würden eine eigene Schlichtungssatzung bevorzugen, die viele Dinge einfacher und vor allem eher einen Konsens möglich machen würde. Solange wir eine solche jedoch nicht haben, wünschen wir uns dennoch ein formal korrektes Verfahren.
Freundliche Grüße,

- [Mail vom 25.07 von Frau Nüssel]

Sehr geehrter,
das Rektorat hat sich gestern mit der von Ihnen und Ihren Kolleg/inn/en vertretenen Auffassung, nach der für jedes Schlichtungsverfahren eine neue Schiedskommission zu bilden ist, deren Mitglieder sich dann jeweils auf ein Mitglied des Universitätsrats als Vorsitzende/n einigen müssen, eingehend befasst. Danach kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Universität hatte im Dezember 2012 beim MWK die Bestellung eines Kommissionsvorsitzenden „bis der Prozess der Entscheidungsfindung im Einvernehmen mit den Studierenden abgeschlossen werden kann.“ beantragt. Der Antrag war in dieser Form vor dem Hintergrund gestellt worden, dass von Seiten der Studierenden über viele Wochen hinweg (trotz mehrfacher Erinnerung) zum Vorschlag der Rektoratsvertreterin der Kommission weder eine Stellungnahme abgegeben, noch ein alternativer Vorschlag unterbreitet worden war. Das MWK hat Herrn Prof. Schneidmüller mit Schreiben vom 20.12.2012 antragsgemäß bestellt und die Schlichtungskommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Seither haben die Studierenden die Frage des Vorsitzes in der Kommission nicht mehr weiter verfolgt.
Das Einigungsverfahren ist nach alledem noch nicht abgeschlossen. Die Bestellung von Herrn Prof. Schneidmüller durch das MWK besteht somit fort, so dass das aktuell anstehende Verfahren unter seiner Leitung durchzuführen ist. Dies trägt auch dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers zur zeitnahen Verwendung der Mittel Rechnung (vgl. Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 3 Satz der EEVO, nach der die Schlichtungskommission „unverzüglich“ tätig werden soll). Der Durchführung des Sitzungstermins am 31.072013 steht somit aus rechtlicher Sicht nichts entgegen, so dass dieser aufrechterhalten werden sollte. Mit besten Grüßen
Ihre
Friederike Nüssel



1.2.3 Treffen am 16.07.13

Vorbereitung des TOPs Kriterien in der FSK-Sitzungam 16.7.

2 QuaSiMiKo-Sitzungen

2.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin noch nicht bekannt?


3 Schlichtungskommission-Sitzungen

Weitere Infos zur Schlichtung gibt es hier: Wiki-Seite zum Thema Schlichtung Qualitätssicherungsmittel

3.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin: 31. Juli, 14:15

Termin Vortreffen:

Tagesordnung:


4 Bisherige Chronologie QuaSiMiKo & Schlichtung

Verlauf der Gespräche über die Ersetzung des Einvernehmens bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

erste Druckfassung:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Zeitplan.pdf



weitere Termine - in der Chronologie nachtragen!

11.07. + 19.07. Treffen mit Nüssel, Sonntag, Klöpping
Vorstellung in AGSM am 13.August im ZFB
30.9.12: 17:00: Treffen zum weiteren Vorgehen in Sachen QuaSiMi, Schwerpunkt Schlichtung und Roadmap für die Antrag für die QuaSiMiKo am 6.11.

2.10.12: Anschreiben an Aufsichtsratsmitglieder (verschickt am 3./4.10. (Mail/Brief))

2.10.12: 12:00: Treffen zur weiteren Ausarbeitung von Kritierien für die QuaSiMi<br>

9.10.12, 23.10., 13.11. Beratung der Kritierien in der FSK; Zusatzinfos zu einzelnen Anträgen, die in der Schlichtung sind (z.B. Jura)

30.10.12: das Rektorat erklärt sich doch zu einer AG SM bereit, möchte aber nür über Gremienarbeit reden. Es wird ein Termin mit Herrn Tröger im 

6.11.12: Sitzung der 13:00 QuaSimiKo. Klärung von Missverständnissen

Senat: das Thema ist nicht TOP, da keine gemeinsame Vorlage von Rektorat und Studierenden erarbeitet werden konnte.