SAL-18-12-12

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1 Sitzung am 18.12.12

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPS_SAL_18-12-12.pdf

Bericht: Hauptthema waren Prüfungsordnungen (vgl. Tagesordnung), spontan gab es noch einen Auftritt des Rektors zum Thema Lehrerbildung.

Zu Beginn wurde ein längeres Referat des Rektors mit Überlegungen zur Umgestaltung der Lehramtsstudiengänge entsprechend Bologna-Richtlinien eingeschoben. Die Lehramtsstudiengänge der Uni sollen mit denen der PH kompatibel werden, Studierende sollen länger Zeit haben, sich für Lehramt oder Wissenschaft, Sek I oder II zu entscheiden. Hierfür studierend sie zuerst einen 6-semestrigen BA mit ÜK-Anteil, den man mit Pädagogik auffüllen kann, aber nicht muss. Erst nach dem BA entscheidet man sich, ob man nur fachlich oder schulisch weitermacht. Um dies umzusetzen, wird auch über eine eingeschränkte Fächerauswahl (v.a. in den Naturwissenschaften sollen die Kombinationsmöglichkeiten eingschränkt werden) und die Notwendigkeit nachgedacht, je nach Werdegang nicht nur einen, sondern zwei Bachelor-Abschlüsse machen zu müssen (arts/science + education), für die, die z.B. ÜK statt Pädagogik gemacht haben, allerdings sollen sie alle Scheine außer den ÜK/Pädagogik-Scheinen angerechnet bekommen, d.h. man macht dann nur noch ÜK oder Pädagogik, wenn man aus der einen Schiene in die andere wechselt. Der zweite BA-Abschluss ist angeblich notwendig, weil man sonst nicht in die jeweils andere Schiene wechseln kann. Das vorgestellte Modell ist nur ein Vorschlag des Rektorats, der auf Landesebene eingebracht werden soll. damit die Lehramtskommission keinen anderen Vorschlag macht, der schlimmer wäre. Es soll ein Steuerungsgremium geben, das koordiniert, aber die eine Hochschule redet der anderen nicht rein, Ziel ist vor allem, dass die Lufthoheit über ihre Forschung bei der Uni bleibt. Geregelt ist bereits, wo die QuaSiMi hinfließen.

Es war nicht so leicht, das ganz zu diskutieren, weil eingies noch unklar ist und man im Laufe der Diskussion immer wieder auf Unklarheiten und Probleme kam. Der SAL disktuierte, ob das sinnvoll ist oder ob man nicht lieber der Kommission mitteilt, wo man Handlungsbedarf sieht, wo man klare Positionen in HD hat und wo man Handlungsbedarf sieht. Ein Meinungsbild ergab, dass der SAL kein Modell eingereicht wissen will.

Nach den POen wurden dann noch die Anträge verschiedener Fächer zu „Willkommen in der Wissenschaft“ diskutiert. Letztlich einigte man sich darauf, alle Anträge bis auf zwei (Public History + einen DaF-Antrag) zur Bewilligung zu empfehlen.

1.1 Mandatierungsmatrix

TOP
Bezeichnung
Bemerkungen
No-Gos, Probleme? Rückmeldung FSen? Unser Votum?
3a
Einrichtung Master-Studiengang Evangelische Theologie

Neuer Studiengang soll eingerichtet werden. Ist ein Master, der sich an Bachelor-Absolventen mit einschlägiger beruflicher Praxis richtet (mindestens sieben Jahre!).

Modulstruktur scheint in Ordnung, recht flexible Modulprüfungen;

Bezahlmaster (830,-/Semester)

dubiose Formulierungen an einigen Stellen (ungewollt)


-o
4a
Änderung der Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Physik

Kleinere Änderungen im Bachelorstudiengang Physik sind geplant. Manches sind nur Formulierungen..

Allerdings weist Frau Reiher auf der ersten Seite darauf hin, dass die Fakultät bewusst irgendwelche Regelungen zur Neugestaltung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht umgesetzt hat und fragt, wie in diesem und eventuell noch auftretenden Fällen daher vorgegangen werden soll. Was ist eure Meinung dazu?

warum ändern die ihre Modulhandbücher jedes Jahr und wieviele gelten dann gleichzeitig? 

restriktive Formulierungen: "nur in besonders begründeten Ausnahmefällen"

FS für Umsetzung der neuen Regelung, genauso Studkomm, Fakrat dagegen (laut FS, von Fr. Reiher aber anders angemerkt) --> ganz komisches Durcheinander: Profs wollen sich von der ZUV das LHG erklären lassen -o
4b
Änderung Prüfungsordnung Master-Studiengang Physik

ebenfalls nur kleine Änderungen;

Frau Reiher merkt selbes Problem an wie bei 4 a)


s.o.

zu beiden POen: zwar wird das Kriterium nicht in § 36 S.2 aufgeführt, aber man kann definitiv mit § 34 I Nr.2 argumentieren - obwohl ich bis jetzt noch niemanden gefunden habe, der sagt, dass eine solche nichtvorhandene Klausel darunter fällt. Außerdem steht es ja explizit in § 36a drin. Problematisch ist dabei nur, dass in § 36a nicht so direkt drin steht, ob das Ministerium das ganze durch Rechtsverordnung etc. durchsetzten kann. Das könnten wir mal fragen: uns sei aufgefallen, dass in §36 über Rechtsverordnungen durch das Ministerium geregelt werden kann, und wir fragen uns, ob das auch für § 36a geht (könnte ja auch eine Art Ergänzung zu § 36 S.2 Nr.1 darstellen). Auf jeden Fall verstößt die PO aber gegen § 36a

- +
4c
Prüfungsordnungen für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)

Entwürfe der Prüfungsordnungen des internationalen Studienzentrums für die Prüfung an der Universität Heidelberg, an der Beijing Foreign Studies University (VR China) und für die Prüfung an der Universiti Teknologi MARA in Shah Alam, Malaysia

Die Ordnungen für die anderen Unis müssen beschlossen werden, da die HRK auf den Erlass gesonderter Ordnungen besteht, wenn dt. Hochschulen im Ausland DSH-Prüfungen abnehmen.



Kein Studi in Prüfungsausschuss (relevant?) => nachfragen

"Prüfungsentgelt nach Maßgabe des Landesrechts"



-/o
4d
Bachelor-Studiengang Biochemie - Änderung Auswahlsatzung

Kleine Änderungen, nämlich: 

im Paragraph 1 soll "des ersten Fachsemesters" gestrichen werden ("...., dass 90 von 100 der Studienplätze des ersten Fachsemesters nach hochschuleigenem Auswahlverfahren vergeben werden.")


Dann soll der bisherige Werdegang, den man bei der Bewerbung einreicht, auf maximal eine Seite begrenzt werden


Und bei den in die Bewertung des Bewerbers einfließenden naturwissenschaftlichen Fächern darf der Bewerber jetzt selbst auswählen, welche zwei das sein sollen, sofern er mehr als zwei hat.


 %

+
4e
Bachelor-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache
Die Änderungen wurden im Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen und den
haben auch die Fachschaftler zugestimmt. DaF-FS
missverständliche Formulierung zu Englisch-Nachweisen: "sollen nicht älter als vier Jahre sein" --> TOEFL läuft schon nach 2 Jahren ab

+
4f
Aufhebung der Gebührensatzungen für die Sprachkurse zum Erwerb des Latinums und des Graecums am Seminar für klassische Philologie

Die Gebührenordnung soll rückwirkend für WS 12/13 aufgehoben werden.

Grund: Die QuaSiMiKo hat für die nächsten 5 Jahre die Finanzierung aus zentralen QuaSiMi bewilligt.



+
5a
Theologie


alle willkommen-Anträge:

Gleichstellungsaspekt?

Beteiligung von Studierenden?

+
5b
Geschichte


+
5c
Klass.Phil, Mlat, Papyrologie, Theologie


+
5d
Informatik


+
5e
Europäische Kunstgeschichte


+
5f Geographie und Soziologie


+
5g Soziologie


+
5h Deutsch als Fremdsprache Den Antrag kennen wir auch. Es wurde auch in der Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen. Dem haben wir ebenso zugestimmt. DaF-Fs


+
5i Bildungswissenschaft


+
6
Lehramtsstudium