Abschlussbericht Fachratswahlen 2011

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1 Orga

Ethnologie-Ergebnisse einholen - Frau Schenk? (Martin weißt Du noch was? oder Benedikt?)

2 Fächer, die noch nicht (ganz) gewählt haben

3 Kurzer Bericht über den Ablauf

Probleme bei der Umsetzung

  • in einigen Gruppen fand keine Briefwahl statt und zwar dann, wenn es z.b. nur zwei Profs gibt oder wenn es nur eineN Mittelbaumenschen gibt, der selber kandidiert - der/die muss sich dann nicht selber pro forma noch wählen.
  • Die Briefwahlen fanden erst relativ spät statt, damit sie nicht zeitgleich zu den anderen Wahlen durchgeführt wurden. Hauptgrund hierfür war, dass es nicht so leicht, die Listen für die Fächer zu bekommen.
    Außerdem konnten wir die Clusterleute nicht mitreinnehmen - d.h. z.B. in der Sinologie konnten manche Leute nicht wählen. Ziel: die Leute als ständige Gäste wöhlen
  • hierzu (ständige Gäste) und zu anderem (z.B. Auflösung der Gebührenkommission im Fach oder nicht) machen wir noch eine Handreichung mit allen Regelungen, Ordnugnen, Gesetzten etc. und Hinweisen zur Einberufung etc.
  • wir hatten mehr Orga- und EDV-Probleme als erwartet, aber wir haben die Wahlen dann doch noch gescahfft und wir sind offen für Anregungen zur Verbesserung dieser Wahlen, die große Aufgabe nun ist die Arbeit in dne Fachräten. DAzu wird es auch ncoh Schulungen geben, nicht nur für die Studis, da laden wir auch Leute ein, die sich mit Modularsierung etc. auskennen.

4 Ausblick:was steht an?

Unbesetzte Plätze:

Nachwahlen (und was ist, wenn dann nichts zustande kommt??)

Losverfahren für die Profs

Person, die gewählt ist, hat mehr Stimmrecht


Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen, hier Textbausteine aus einer Mail

Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,
Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät
auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der
Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)
Punkt 3)
Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche
Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen
Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber
überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.
Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade
deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und
zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle
Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.

Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in
Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)
LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und
der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.

In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch
wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor
allem keine sinnvolle Lehre.
Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht
weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"
ins Gespräch bringen.

Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -
gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das
Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der
Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene
übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich
jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die
z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der
Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,
aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...


Grundordnungsänderung

der Fachrat muss rein


Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen