Materialsammlung zur deregulierten Hochschule
1 I. Arbeitsbereiche grobe Planung: Problembereiche und Argumentation
- Überarbeitung des Antrags aus der PhilFak
- Einleitende Bemerkung, die die Auswirkungen der deregulierten Hochschule kritisiert. Siehe: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
- Durcharbeitung des wissenschaftspolitischen Programms der GEW und sehen, was man als zentrale Punkte übernehmen könnte: Siehe: http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
- Warum das Projekt deregulierte Hochschule nicht abgeschlossen, sondern gegenwärtige Praxis ist
- Bekommt man es hin, deutlich zu machen, dass der Begriff der Hochschulautonomie ein Kampffeld ist, und dass er der Form, wie ihn das Projekt deregulierte HS vertritt, nichts mit Autonomie zu tun hat?!?
Hierzu:
1. Kritik an Budgetierungsverfahren, Romanistik!!! (Alex); !; leistungsbezogene Mittelvergabe: Kriterien müssen durch Kollegialorgane festgelegt werden
2. Autonomie der deregulierten Hochschule eigentlich ökonomische Steuerung und Heteronmie, Hochschulen werden zu Dienstleistungsunternehmen, die vor dem Hintergrund eines Utilitätsargumentes bewertet werden:
3. gewählte Kollegialorgane werden entmachtet, Bruch mit der akademischen Selbstverwaltung; Eiffiziente Strukturen, die die Gruppenhochschule als solche kaputt machen Marktpositionierung der Hochschule:
4. Im Zusammenhang mit dem Unirat: Institutionelle Privatisierung, 90% der externen Mitglieder des Unirates kommen aus der Wirtschaft.
Gemäß § 20 LHG hat der Aufsichtsrat der Universität folgenden Aufgabe:
"Der Aufsichtrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbilung und der Erhöhung der Leitungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Vorstands."
Hierzu ist festzustellen: Die Bezeichnung "Aufsichtsrat" stammt aus dem ökonomischen Kontext. Aber: Im Rahmen des enormen Wertes der Universität für die Gesellschaft und ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als eine aus öffentlichen Geldern finanzierte Institution, sollte es nicht einen Aufsichtsrat, sondern vielmehr ein Kuratorium geben! Ein Kuratorium ist ein Gremium dessen Aufgabe darin besteht, eine plurale Repräsentation gesellschaftlicher Kräfte, das heißt möglichst den gesamtgesellschafllichen und kulturellen Bereich sowie Transparenz darüber und die allgemeinen Entwicklungen der Universität zu gewährleisten.
Begründung: Schaut man sich die aktuelle Besetzung des Universitätsrates bspw. an der Universität Heidelberg an, so stellt man fest, dass von den externen Mitgliedern lediglich die Bereiche Wissenschaft und Forschung repräsentiert werden. Das heißt eine gesamtgesellschaftliche Repräsentanz ist de facto nicht gegeben. Somit entspricht der Universitätsrat der Universität Heidelberg auch tatsächlich einem Aufsichtsrat im ökonomischen Sinne.
Deswegen sollte das Landeshoschulgesetz folgendermaßen geändert werden: "§20 Aufsichtsrat" soll geändert werden zu: "§20 Kuratorium"
5. Studierende als Kunden und nicht als Mitglieder:
Hier geht es um: Mitbestimmung von und Kommunikation mit Studierenden als essentielle Bedingungen des universiären Alltags bzw. einer guten Lehre
Studierende dürfen nicht als Kunden begriffen werden, die nur Gebühren bezahlen, ohne dass sie eine Möglichkeit zur Mitbestimmung zu haben.
Sie müssen beteiligt werden, damit die Lehre und die Verhältnisse an der Universität sich verbessern. So äußert sich die HRK zur Lehre: "Gute Lehre besteht darin, das eigenständige Lernen der Studierenden zu ermöglichen und zu unterstützen. In diesem Sinne ist gute Lehre heute studierendenzentriert. Lehre hingegen, die sich als reine Wissenvermittlung begreift und die aktive Verarbeitung des Wissens durch die Studierenden vernachlässigt, verschenkt einen großen Teil ihrer möglichen Wirkung." Ferner: Lernstrategien und -konzepte müssen heute darauf ausgerichtet sein, die Studierenden als selbstständige, eigenverantwortliche Lerner anzusprechen und herauszufordern."Lehre muss -- auch unter schwierigen Bedingungen -- den Dialog mit Studierenden suchen." Ferner: "Studierenden sind Teil der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden, sie gestalten diese mit und übernehmen vor diesem Hintergrund im Studiengang (Mit-) Verantwortung für das eigene Lernen." Gerade im Hinblick auf die zuletzt genannten Passage der HRK ist festzustellen, dass die Studierenden nicht angemessen beteiligt werden, um ihre Mitverantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht aus, wenn sie erst in überfachlichen Gremien in sehr geringer Repräsentanz mitwirken dürfen, nein, die Beteiligung muss bereits auf Institutsebene erfolgen. Denn auf der Institutsebene werden die wesentlichen Weichen gestellten sowie Entscheidungen gefällt, die die Studierenden unmittelbar betreffen. Deswegen ist es unerlässlich, dass bspw. Prüfungsordnungen gemeinsam von Studierenden und Dozierenden entworfen werden. Gemeinsam heißt in diesem Falle: Die Prüfungsordnungen müssen gemeinsam im Dialog auf Augenhöhe unter Berücksichtigung der Interessen beider Seiten konzipiert werden. Denn: Die Entwicklung einer studierendenzetntrierten Lehre, die eigenständiges Lernen der Studierenden ermöglicht ist nicht entwerfbar, ohne dass die Erfahrungswerte der Studierenden , um die direkte Perspektive der Lernenden mit einzubringen, ein angemessens Gewicht bei diesem Prozess haben. Eine stärkere Beteiligung der Studierenden und Berücksichtigung ihrer Expertisen würde einerseits für eine größere allgemeine Zufriedenheit, was das Studium betrifft, sorgen und andererseits auch die Lehrenden entlasten. Infolgedessen wäre eine adäquate Prüfungsordnung konzipierbar, die aufgrund ihrer eher gewährleisteten Studierbarkeit nicht immer neu gefasst werden müsste.
Daher beantragen wir, dass die VBO´s geändert, sowie Institutsräte eingeführt werden, damit Studierende die ihnen zukommenden Rechte bekommen und weniger als bisher eher als zur Passivität bestimmte begriffen werden. Außerdem fordern wir, dass der Fakultätsrat sich im Senat dafür ausspricht, dass auch auf überfachlicher Ebene, das heißt im Senat und Fakutätsrat, Studierende in größerer Zahl repräsentiert sind und eine rechtliche Vertretung mit eigener Finanz- und Satzungshoheit erhalten.Denn dies ist auch, losgelöst von der aktuellen Bologna-Reform, prinzipiell notwendig, da dies eine essentielle Verbesserung der Kommunikation und das universitäre Prozedere wäre. Diese ist für eine Weiterentwicklung und eine Erhöhung der Qualität des universitären Betriebs für alle unverzichtbar. Überdies ist abzusehen, dass das studentische Engagement wesentlich gestärkt wird, wenn klar ist, dass sie ein Recht auf Mitbestimmung und nicht bloß das auf eine mehr oder weniger wichtige Mitsprache haben. Eben daher muss dies festgeschrieben sein, damit für die Studierenden eine gewisse Kontinuität gegeben ist, da sie dann wissen, dass es nicht mehr vom Gutdünken einzelner Lehrender abhängt.
Positive Beispiele für Institutsräte benennen!
Weiterführende Links:
Andreas Kellers Präsentation anlässlich seines Vortrags in HD :
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Partizipation_11-2009.pdf
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/gesetze/2_Hochschul_Gesetzblatt010105.pdf
Wissenschaftspolitisches Programm der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binary39662/Wipop.pdf
Seite des Projekts deregulierten Hochschule:
http://stifterverband.org/wissenschaft_und_hochschule/hochschulen_im_wettbewerb/deregulierte_hochschule/index.html
Richtlinien der HRK zur "Reform der Lehre" unter:
http://www.hrk.de/de/download/dateien/Reform_in_der_Lehre_-_Beschluss_22-4-08.pdf
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II. Man müsste sich Gedanken über die Strukturierung des Antrags machen:
Mögliche Skizze:
1) Einleitung
2) Beschreibung der Negativauswirkungen
3) Einzelne Beispiele
4) Alternativmodell: bspw. Kuratorium unter Beteiligung relevanter gesellschaftlicher Gruppen statt Universitätsrat
Beachte: Teilung des Antrags in einen kürzeren Antragstext und eine ggf längere Begründung.