Gremienkoordination

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1 Gremienmitgliederverteiler

Der Verteiler dient der "Begleitung" der Mitglieder in den Gremien. Zu Beginn erhalten die Mitglieder erste Infos, danach aktuelle Hinweise.


Standardmails für den Gremienverteiler: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/Gremienbegr%C3%BC%C3%9Fung


2 Noch zu tun (Erledigtes löschen)

  1. Berufungsinfo (Vorfassung kann über aklele verschickt werden)
  • Anhand von typischen Prozessen wie Berufung, Er-/Überarbeitung einer Prüfungsordnung aufzeigen, welche Gremien auf welche Weise an solchen Prozessen beteiligt sind, das ist effektiver als nur irgendwelche Organigramme.
  1. Schaubild: Ablauf der Berufung erstellen
  2. Erläuterung zum Schaubild zum Q-Verfahren
  3. Schaubild Prüfungsordnung ist vorhanden und im Gremienreader
  • Vorfassung Gremienreader kann online
  • Für die meisten Gremien gibt es Standardmails (wo nicht müsste man sie schreiben, außerdem kann man bei Gelegenheit die Infos auf der FSK-Seite erweitern und dann in Zukunft auch darauf verweisen, dann wird die Mail nochmal kürzer und zugleich erreichen die Infos mehr Leute. (Einladungen zu Vortreffen sollten Leuten, die nicht wissen, worum es geht, Hinweise geben, um was für ein Gremium es sich handelt, wo sie weitere Informationen erhalten. welche Paragrafen oder Senatsbeschlüsse einschlägig sind und wie sie zur Vorbereitung beitragen können oder bereits beigetragen haben könnten.)
  • Einarbeiten der Dschungelbuchartikel in und überarbeiten der StuRa-Gremienseite, abstimmen mit den Infos auf der StuRa-HP (sinnvolle Verknüpfungen, Doppelungen vermeiden, Links lege)
  • Übersicht über die Senatsausschüsse aktuell halten; ggf. Unterseiten für wichtige Kommissionen einrichten
  • Standard-Infomails zu allen Gremien erstellen, Text auch mit den StuRa-Gremienseiten abgleichen. Erstmal eine Übersicht machen, was da ist.
  • Diskussion auf Fakultätsebene lostreten: wie können wir die Vernetzung zur uniweiten Ebene verbessern? (man kann sich vor der SAL-Sitzung wegen POen melden oder vor der Senatssitzung wegen Berufungen etc. Wenn man das in schwierigen Fällen schon in einer FSK-Sitzung, bevor die Unterlagen für SAL  bzw. Senate rausgehen, anspricht, dann entlastet das die Sitzung vorm Senat/SAL erheblich.
  • "Fahrpläne" für alle Senatsausschüsse: SAL, MathNatGesFak, StuWe (keine Rückmeldung vom AK)
  • To-Do-Listen anfertigen: Gremienarbeit und -koordination

Hierzu wäre es hilfreich, wenn viele Anregungen und Ideen kämen.


3 Gremienreader

Textbausteine:

Fakultätsrat
Die Fächer der Universität sind in so genannte Fakultäten geordnet. Die Germanistik gehört zur Neuphilologischen Fakultät zusammen mit Romanistik, Slavistik, Anglistik, SÜD, SDF, Computerlinguistik. Um für die Fakultät bzw. diese Fächer Beschlüsse zu fassen, gibt es ein gesetzlich vorgesehenes Gremium, den Fakultätsrat, der sich zusammensetzt aus allen Professoren und Professorinnen unserer Fakultät, vier Mitgliedern des Mittelbaus (alle Lehrenden, die nicht Prof sind), acht studentischen Mitgliedern und einem Mitglied aus der Verwaltung. Vorsitzender des Fakultätsrates ist der Dekan
Aufgaben des Fakultätsrates sind beispielsweise die Besetzung verschiedener untergeordneter Ausschüsse und Kommissionen, das Beschließen von Prüfungs- und Zulassungsordnungen, Berufungen von Professoren und Professorinnen, Vergabe von Lehraufträgen.
Die Studentischen Mitglieder sind auf ein Jahr gewählt, die Wahlen finden jeweils im Sommersemester statt.
Fachrat
Der Fachrat besteht seit dem Sommersemester 2010 und dient dazu, Kommunikation und Informationsfluss auf Fachebene zu ermöglichen, früher war dies nur auf Fakultätsebene möglich, wo es aber nie nur um Germanistik geht. Vieles, was nur das Fach, nicht aber die Fakultät betrifft, kann im Fakultätsrat daher nicht produktiv diskutiert werden. Im Fachrat kommen Mitglieder eines Faches zusammen und besprechen fachinterne Probleme und Angelegenheiten, insbesondere auch bezüglich Studium und Lehre. Der Fachrat wird im Wintersemester gewählt. Der Fachrat besteht aus drei Profs, drei Studis, drei Mitgliedern des Mittelbaus und zwei Mitgliedern der Verwaltung.
Berufungskommission
Eine Berufungskommission wird immer dann einberufen, wenn eine Professur neu besetzt werden soll. In einer Berufungskommission haben die Professoren die Mehrheit der Stimmen. Vorsitzender ist in der Regel der Dekan, es müssen außerdem eine hochschulexterne sachverständige Person, eine fachkundige Frau und ein Studierender in der Kommission sein.
Für jede zu vergebende Professur wird eine eigene Kommission zusammengestellt, es gibt also nicht „die“ Berufungskommission, sondern eigentlich ganz viele. Die Kommissionsmitglieder sichten die Bewerbungsunterlagen, treffen eine Vorauswahl, beschäftigen sich mit den bisherigen Arbeiten der interessantesten Leute, fordern Gutachten über diese an und laden sie ein, einen Vortrag zu halten. Anschließend erstellt die Kommission eine Rang-Liste mit den (meist) drei besten Bewerbern. Diese wird dann zunächst im Fakultätsrat abgestimmt und dann an den Senat und das Ministerium übergeben.
Studienkommission
Die Studienkommission besteht aus dem Studiendekan als Vorsitzendem, drei weiteren Professor*innen, zwei Mitglieder des Mittelbaus und vier Studierenden. Sie soll auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Studienangebot in Einklang mit der Prüfungsordnung hinwirken, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium erarbeiten und Ansprechpartner sein für alle Studierenden, die Hinweise, Beschwerden oder Probleme in Bezug auf Lehre und Studium haben.
Qualitätssicherungsmittelkommission
Mit der Einführung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2007 wurde beschlossen, dass es in jedem Fach eine Kommission geben soll, die einen Vorschlag für die Verwendung der Studiengebühren erarbeitet. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Gebühren ausschließlich zur Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden. Die Kommission soll in der Mehrheit aus Studierenden bestehen. Alle Mitglieder sind für ein Jahr gewählt.
Die Kommission sammelt Vorschläge für die Verwendung der Studiengebühren von Studierenden, Mittelbau und Professorium, prüft diese auf Umsetzbarkeit und erarbeitet daraus ein Konzept. Über den Vorschlag der Kommission stimmt dann der Fakultätsrat ab.
Seit 2012 gibt es keine Studiengebühren mehr aber Ersatzmittel und haben die Studierenden ein Vetorecht in der Kommission