Erste sturasitzung

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1 Erste StuRasitzung:

In der ersten Sitzung des StuRa (und danach) muss die VS sich konstituieren. das bedeutet, dass alle Organe auf zentraler Ebene konstituiert sein müssen.

Die Sitzung wird nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse vom lebensältesten Mitglied einberufen.


Einladung mit vorläufiger Tagesordnung:

http://fsk.uni-heidelberg.de/stura-vorstellung/index

http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/StuRa


Sitzungsorga für den 10.12.:

  • Für alle Leute sollten wir Sitzungsunterlagen vorbereiten
  • Tisch: wer sitzt am Tisch : Harald, Ben, Sebastian
  • Ebenso ein Minimalcatering
  • hoffentlich geht die Heizung
  • Toiletten ausschildern
  • Taschenlampen, um den Weg sichtbar zu machen oder eine Notbeleuchtung, sonst Unfallgefahr doch relativ groß...
  • Verlängerungskabel, Steckerleisten, Kabeltrommel
  • Lichterketten



Konkret werden Leute gesucht, die
1. im Laufe des Wochenendes und am Montag/Dienstag Unterlagen vorbereiten
2. vor der Sitzung Unterlagen ausgeben an die Mitglieder und die Gäste
3. die Leute vom Kulturcafe organisieren einen Probebetrieb des Cafes, Maschine leihen wir bei der PH, Kaffee haben wir, Kuchen würde die Initiative backen. Wer würde mitbacken (oder selber Kuchen mitbringen) => bitte melden
4. Wer würde während der Sitzung helfen, Kaffee und ggf. Kuchen auszugeben, Geschirr spülen etc.?
5. Wenn wir Geldspenden oder Sachspenden bekommen, würden die Café-Leute auch Brötchen etc. schmieren. Wer bereit ist, zu spenden (Geld oder Sachspenden: bitte meldet euch bis Freitagnacht, damit man übers Wochenende nochmal planen oder betteln kann
6. wer hat Lampen (am besten Baustellenlampen), mit denen man den Weg zum Hörsaal beleuchten kann.

Für die StuRa-Sitzungs-Seite:
Hinweis aufnehmen: wer mit dem Auto kommt, bitte vorher melden wegen Parkmöglichkeit
Taschenlampe ist hilfreich



Raum

ist überraschenderweise (?) doch ein Problem. Wir sind dran und es wird irgendwie klappen.



1.1 Unterlagen für die Sitzung

Verfahrensordnungen auslegen und bei den Unterlagen auf der StuRa-Seite verlinken



1. Begrüßung


2. Verabschiedung der Tagesordnung

  • Tagesordnung


3. Wahl einer Sitzungsleitung

  • Kandiatur(en)


4. Wahl eines Wahlausschusses für die Sitzung

  • 6 Leute vorschlagen, damit mehrere Wahlen parallel ausführbar


5. Wahlen

5.1 Wahl des Vorsitzenden und der Vorsitzenden der Verfassten Studierendenschaft der Universität Heidelberg

  • Kandidaturen


5.2 Wahl der Finanzreferentin oder des Finanzreferenten

  • Kandidaturen


5.3 Einrichtung von Referaten


5.4 Wahl von Referent*innen


5.5 Wahl der Schlichtungskommission


6. Besprechung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung


7. Finanzen

7.1 Beauftragung des Finanzreferats mit der Erstellung einer Beitragsordnung


7.2 StuRa-Beitrag für das SoSe 2014


8. Sitzungstermine des StuRa

  • Zettel vorbereiten: Vorschlag: Di, 19:00 =>auflisten, welche Termine anstehen, vorlesungsfreie Zeit durchplanen


9. Solidaritätserklärung mit den Studierenden in Bayern

Entwurf machen Ali und Sebastian, danach an die LAK Bayern mailen mit Foto von der Abstimmung


10. Verschiedenes

1.2 Einschlägige Paragraphen

1.2.1 Gesetz zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft, Artikel 3, § 1 (5)

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Verfasste-Studierendenschaft/GBl-2012_457.pdf

(5) Den beschlossenen Satzungsvorschlag macht der Vorstand in der für Hochschulsatzungen vorgesehenen Weise als Organisationssatzung der Gliedkörperschaft
bekannt. Unverzüglich nach Veröffentlichung der Organisationssatzung setzt der Vorstand die für die Besetzung der Organe erforderlichen Wahlen an, führt sie durch und
stellt das Ergebnis der Wahl fest. Nach der Feststellung der Wahlergebnisse beruft das lebensälteste Mitglied des jeweiligen Organs dieses zur konstituierenden Sitzung
ein. Die Gliedkörperschaft ist konstituiert, wenn sich das letzte Organ auf zentraler Ebene der Studierendenschaft konstituiert hat. Der Zeitpunkt der Konstituierung wird
vom Vorstand festgestellt und bekanntgemacht.

1.2.2 StuRa-Organisationssatzung

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/md/zuv/recht/wahlen/organisationssatzung_vs_2013-05-31.pdf

Ladungsfrist:

- keine Regelung zur Ladungsfrist (soll in Geschäftsordnung geregelt werden)

Zentrale Organe:

§ 3 Organe der Studierendenschaft
(1) Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind:
1 Der Studierendenrat (StuRa) als legislatives Organ
2 Die Schlichtungskommission (SchliKo)
3 Die Referatekonferenz (RefKonf) als exekutives Organ

1.2.3 Verfahrensordnung der Uni Heidelberg

http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/verfahrensordnung_2006-11-19.pdf

§ 2 Einberufung der Sitzungen
(1) Der Vorsitzende beruft das Gremium zur Sitzung schriftlich, auch durch E-Mail, mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung und Übersendung der Beratungsunterlagen ein. Die Ladungsfrist ist gewahrt, wenn die Einladung fünf Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wird. In dringenden Fällen kann das Gremium frist- und formlos einberufen werden. Sofern im schriftlichen oder elektronischen Verfahren i.S.d. § 8 Abs. 1 entschieden werden soll, leitet der Vorsitzende des Gremiums das Verfahren ein und legt zugleich die Beantwortungsfrist fest. Die Beantwortungsfrist beträgt mindestens fünf Tage.

2 weitere Sitzungen:

Wahlordnung fertig machen: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/VS/Wahlordnung_Entwurf.pdf