Senat 2012 09 11

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1 Vorschau: nächste Sitzungen

1.1 Termine:

  • nächstes Vortreffen: So, 9.9.12, 14:00, ZFB
  • Sitzungstermine 2012: 11.9., 8.11., 13.12.
  • Sitzungstermine 2013: 5.2., 16.4., 14.5., 18.6., 23.7., 10.9., 12.11., 10.12.

1.2 Stellungnahmen

2 Senatssitzung am 11.9.12

Tagesordnung hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPe_Senat_11-09-12.pdf

es gab keine SAL-Sitzung vorher


Anregung:

für den SAL haben wir wichtige Sachen zur Arbeitsweise (Beschlüsse, Abstimmungsverfahren, Emailkontakte etc.) im Wiki festgehalten:

http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/SAL-Arbeitsweise

kann man vielleicht auch für den Senat mal machen oder zumindest dort nachgucken. Und wo Klärungsbedarf besteht zum Verfahren oder zu Grundsatzfragen einen Antrag an die FSK schreiben. Die Verteilerliste sollte man dort lassen; man kann sie auch mal, wenn sie komplett ist, auf die FSK -Homepage stellen; die sollte man auf jedne Fall nciht in mehreren Wikis pflegen...


2.1 Matrix:

Treffen am Sonntag: Kirsten kommt später. Dafür ist der TOP EEVO vorformuliert und das WIki aufgeräumt. Bitte klären, wer das beim nächstn Mal macht, soviel Aufwand ist das nun auch nicht...


PROTOKOLL-Änderungen beantragen! auch mit Blick auf TOP 11!

Mandatierungsmatrix
TOPs Kommentare Mandatierung
1 - Festsetzung der Tagesordnung Im Protokoll fehlt, dass Ben angekündigt hat, dass der TOP zur EEVO nächstes Mal kommen wird und dass die Leute die Tischvorlage lesen sollen. Wir wollen das gerne ändern.

Bei TOP 11 gibt es A und B wir sind nicht sicher, ob das eine Reihenfolge in der Abstimmung suggeriert. Im Zweifel wollen wir, dass unser Antrag zu erst kommt. Darauf sollten wir am Anfang schon hinweisen.
Die Argumente sind:
- Unser Antrag war zu erst da
- Wir finden unser Antrag ist weitergehender.

2 - Mitteilungen


3 - Aktuelle Entwicklungen an der Universität

4 - Fragen an den Rektor

Gespräch über "Leitungsstrukturen" am 25.10. im MWK

Dafür sollte der Senat irgendwann mal Leute vorschlagen (MWK wählt dann aus). Wen hat der Senat da denn wann vorgeschlagen? In den Protokollen stand nichts dazu und wir erinnern uns daran auch nicht.

Falls das noch nicht geschehen ist sollten wir das schnell tun.


5 - Ausschussangelegenheiten

6 - Bestätigung der vorgeschlagenen Mitglieder des Universitätsrats Finden das Gremium immer noch doof
-

7 - Nachfolge Mahlke

die Professur wird innerhalb eines kurzen Zeitraums schon wieder besetzt. Schade, Frau Mahlke hatte viele Drittmittel mitgebracht, aber in der Romanistik will man eigentlich nur noch weg; aber solange einige Leute dort in der Ex-Ini mitmischen, wird sich an den miesen Bedingungen für die Leute, die dort studieren oder Lehre machen wollen, nichts ändern. Mal sehen, wie lange der/die nächst Prof es aushält...

Rückmeldung von Alex aus der Berufungskommission: "das Verfahren lief in Ordnung ab, es gibt nichts zu beanstanden. Der Liste kann so wie sie ist zugestimmt werden.

Ich wünsche dir/euch morgen eine gute Sitzung! (und hoffe auf einen schnellen Ruf, damit die Professur wieder besetzt werden kann :) ). Viele Grüße Alex"

Die Gleichstellungsbeauftragte schreibt etwas von einem Sperrvermerk vor Platz drei (einzige Frau). Den finde ich im Antrag aber nicht wieder. Abgesehen davon wirkt das Verfahren okay und die Reihung wurde von beiden Gutachtern so vorgeschlagen. Falls die FS sich nicht nochmal meldet, würde ich es von dem Sperrvermerk abhängig machen, wie wir abstimmen.


8 - W3 Isotopengeologie (ChemGeo)
bisher: Mineralogie, Angewandte Mineralogie, Petrographie.
War Zusage, damit Großgerät angeschafft werden kann
0 (außer FS sagt noch was)
9 - Änderung der Funktionsbeschreibung besetzter Professoren-Stellen


9.1 - Öffentliches Recht (Jura)
wird zu Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht, Allgemeine Statslehre und Rechtsphilosophie
0 (außer FS sagt noch was)
9.2 - Öffentliches Recht (Jura)
wird zu Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie
0 (außer FS sagt noch was)
9.3 - Öffentliches Recht und Prinzipien des deutschen und internationalen Steuerrechts (Jura)
wird zu Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Steuerrecht
0 (außer FS sagt noch was)
10 - apl. Profs


11 - EEVO
s.w.u.

12 - Verschiedenes


13 - Von der Vertraulichkeit ausgenommene Punkte




























































































2.2 ZU TOP 11: EEVO

Worauf wir rauswollen im Senat:

1. Aussprache

2. Anträge abstimmen in der sinnvollen und chronologischen Reihenfolge: erst unsere, dann die vorm Rektor.

3. Klärung, was in der EEVO steht (kann die Rechtsabteilung machen und dann dem Senat per Mail mitteilen). Wenn die EEVO anders zu verstehen ist, ist die Formulierung in der Drucksache des Senats ohnehin - wie auch andere Beschlüsse der Uni HD hierzu; nichtig.

4. Information aller Kommissionen, wie in Schlichtungsverfahren vorzugehen ist.


Was ist uns noch wichtig:

Moderation vor Konfrontation


Wir sollten klarstellen, dass es sich bei uns eigentlich auch um 2 getrennte Anträge handelt. Beim ersten geht es um die Moderation und die Evaluation und beim zweiten geht es um unseren eigentlichen Satzungstext.

Die Evaluation und Moderation kriegen wir evtl. durch und sollten darauf zu erst hinarbeiten.

Als Gegenargument gegen den ersten Antrag könnte kommen, dass im zweiten Antrag auch was von Evaluation steht. Das ist aber nur in der Begründung und über die wird nicht abgestimmt.


2. Antrag:

Wir finden eine Person, die moderiert und entscheidet nicht glaubwürdig.

Wir können das Argument, dass zu viele Gelder liegen bleiben nicht nachvollziehen. Wir denken nicht, dass viele Schlichtungsfälle auftreten werden und da, wo welche auftreten, ist Diskussionsbedarf da und dann sollte das auch besprochen werden.


Antrag des Rektors:

Wir verstehen die EEVO anders. Wir glauben, dass es eine Kommission für alle gibt, also zentral und dezentral. Wir fordern alle Anwesenden auf, dass sie sich das mal durchlesen § 4/5.

Das heißt jede Fakultät muss sich ein Aufsichtsratsmitglied selber suchen!

Wir stimmen nicht den Text von Frau Stöcklein, sondern über die EEVO ab. Das sollte nochmal klar gemacht werden.

Falls unser erster Antrag abgelehnt wurde, bringen wir einen Änderungsantrag, damit nach 2 Jahren evaluiert wird.


Falls der Antrag des Rektors zu erst kommt:

Der Senat nimmt die EEVO nur zur Kenntnis. Das ist toll. Das kann er immer machen, macht unseren Antrag aber nicht nichtig. Wir wollen den immer noch besprochen und abgestimmt haben.


Zur Historie: unseren Entwurf hatten wir in der letzten Sitzung bereits mündlich beantragt und ihn dann auch fristgemäß am 22.8. nochmal schriftlich eingereicht, obwohl sich die meisten vermutlich erinnern, dass wir den Antrag in der Sitzung bereits eingereicht hatten.


Es gab dann auch nochmal ein Treffen mit Frau Fuhrmann-Koch, Nüssel und Stöcklein, auf dem nochmal ein paar Sachen geklärt wurden. Vor allem, dass wir ein moderierendes Verfahren wollen und keine Abstimmung am Ende, an der dann eine Person den Ausschlag gibt, die vorher vermitteln soll, da genau diese Person dann nicht mehr glaubhaft vermitteln kann. Entweder moderiert die Person oder sie entscheidet. Beides geht nicht. In Herrn Tröger hatten wir eigentlich auch jemanden gefunden, dem wir das zutrauen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass das Geld auf jeden Fall ausgegeben werden muss und es für das Rektorat und die Fächer nicht akzeptabel ist, wenn Gelder nicht ausgegben werden, weil die Studierenden dagegen sind. Sonst werden den Hochschulen die Mittel gestrichen und das geht nicht. Wir gehen davon aus, dass manche Sachen halt mehr Zeit brauchen und dadurch auch besser werden und tragfähiger und von mehr Leuten mitgetragen. Vor allem gehen wir davon aus, dass es kaum Schlichtungsfälle geben wird, diese aber an Stellen, wo es wirklich etwas zu schlichten gibt und da braucht man einen Moderator/eine Moderatorin und nicht jemanden, der/die einfach entscheidet.

Im besagten Gespräch am 13.8. hatten wir das erläutert und gesgt, dass wir das im Senat schon nochmal klar stellen und Gelegenheit zur Aussprache darüber geben wollen. Schon damals gab es Schlichtungsfälle und wir wollen auch hierzu nochmal im Senat sagen, dass wir an einem kommunikativen Prozess interessiert sind, an dem die verschiedenen, nicht notwendigerweise gegensätzlichen Positionen zum Austausch und zur Annhäherung kommen. Es geht nicht um faule Kompromisse, sondern um ausgereifte Beschlüsse. Außerdem wollen wir nicht, dass der Rektor uns - wie im vorletzten Senat vorgeschlagen - drei Leute vorschlägt, aus denen wir dann jemanden auswählen. Das dürfte auch für die Person, die dann schlichten oder entscheiden muss, nicht gut sein, da sie immer als die Person des Rektors gelten wird, ganz abgesehen davon, dass das kein Verfahren auf Augenhöhe ist.  


Deshalb sind wir auf jeden Fall der Ansicht, dass auch bei der EEVO versucht werden sollte, ja muss, vor einer Schlichterabstimmung einen Moderationsprozess durchzuführen. Da wir - zum Beispiel auch jetzt bei diesem Verfahren - wissen, dass sowas dann oft doch nicht klappt, wollen wir, dass dies festgehalten wird, damit man sich darauf berufen kann und nicht über Worte, an die sich niemand mehr genau erinnert, bezieht. Dassselbe gilt für die Evaluation. Wir wissen zwar, dass das keine Garantie ist (auch das Studiengebührenverteilungssystem und anderes an dieser Uni sollten evaluiert werden...), aber es ist verhindert dann zumindest Diskussionen, was man denn jetzt genau besprochen hatte.

Unser Antrag ging am 22.8. nochmal fristgerecht schriftlich ein, wurde am 24.7. auch schon mündlich und auf Tischvorlage vorgelegt, müsste also bekannt sein. Der Antrag des Rektorats datitert auf den 30.8. (wir hatten es übrigens so verstanden, dass sie uns den auch vorher schriftlich zukommen lassen wollten, aber das war wohl ein Missverständnis, jedenfalls hatten wir bis 22.8. nix und das war die Frist laut verschicktem Terminplan - das widerspricht der Verfahrensordnung, aber darauf lieber nicht eingehen - und daher haben wir eingereicht), also nach dem 24.7., aber den muss man nicht nehmen, aber auch nach dem 22.8.; außerdem ist unser Antrag der weitergehende, daher muss er zuerst abgestimmt werden. Kann ja ungerne abgelehnt werden, aber bitte abstimmen!

Zum Antrag des Rektors: wir lesen die EEVO so, dass die eine Kommission für die ganze Uni gilt, wenn die EEVO gilt, gilt sie so oder so. Nur ist die Zusammenfassung der Fakultätsregelung irreführend, da sie nahe legt, dass man auf Fakultätsebene eine eigene Kommission mit Studis und Fakultätsvorstand einsetzt. Wir gehen davon aus, dass der Vorstand immer der Vorstand also das Rektorat ist und daher dieselbe Kommission alles schlichtet. Mal ganz im Ernst: wollen wir in allen Fakultäten mit allen Aufsichtsratsmitgliedern Gespräche führen darüber, wer schlichten soll - ggf. noch in jeder Fachkommission?

Zur Schlichtungsfällen: in der Erziehungswissenschaft/Bildungswissenschaft wurden in der letzten QuaSiMiKo Sitzung Anträge über Verwaltungsstellen-Fianzierungen, die von den Studierenden abgelehnt wurden. Hieraus sollte sich also ein Schlichtungsverfahren ergeben, es sei denn die Sachen werden einfach trotzdem finanziert. Falls es also im Senat heißt, es gebe noch keine Schlichtungsfälle auf Fakultätsebene: einen gibt es mindestens... und natürlich die auf Uniebene. In dem Zusammenhang. In der Neuphilologischen Fakultät wurden die studentischen Mitglieder aufgefordert, mit den Studis in der QuaSiMiKo zu reden, dass sie den Rektor nicht - Formulierung ist sinngemäß - behindern sollen bei seiner Arbeit. Leider wurde das nicht ausgeführt, was damit gemeint war und wir würden vorschlagen, dass der Rektor das dann doch nicht die Dekane ausrichten lässt, sondern selber einfach mal in die AGSM oder die QuaSiMiKo kommt. Oder die Dekane an die Leute in der QuaSiMiKo schreiben; Email gibt es auf Nachfrage (quasimiko@fsk.uni-heidelberg.de)

3 Protokolleinspruch

Liebe Frau Ernst,

Wir haben laut § 12 (3) Verfahrensordnung folgenden Einspruch gegen das Protokoll zu 402. Senatssitzung:

Im letzten Senat wies Senator Seel im TOP 32 Verschiedenes seine MitsenatorInnen darauf hin, dass die studentischen Vertreter den TOP zur "Satzung zur Ersetzung des Einvernehmens gemäß § 3 Qualitätssicherungsgesetz" für den nächsten Senat fristgemäß einreichen werden und bat, unsere Vorlage in die Fakultäten zu tragen. Leider finden wir dies nicht im vorläufigen Protokoll der Sitzung wieder. 

Wir würden Sie deshalb bitten folgende Ergänzung aufzunehmen:

"Senator SEEL kündigt an, dass der TOP "Satzung zur Ersetzung des Einvernehmens gemäß § 3 Qualitätssicherungsgesetz" fristgemäß beantragt werden wird und bittet seine MitsenatorInnen, die Tischvorlage zu einem Satzungsentwurf in den Fächern zu besprechen."

4 Archiv: Material aus alten Senatssitzungen

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