AG Liquid Democracy
Inhaltsverzeichnis
1 Liquid Democracy für eine Studierendenvertretung
1.1 Wahl
1.1.1 geheime Wahl
Die Definition von geheimer Wahl erfordert eigentlich sogar, nicht nachweisen zu können, was man selbst gewählt hat. Dies ist technisch unmöglich. Darüber hinaus:
- Datenbanken des Stimmverhaltens lassen sich nur oberflächlich geheim halten
- Kryptographie führt zu Intransparenz / Problem der Nachprüfbarkeit
- Gründe für das Prinzip geheime Wahl: um Beeinflussung und Repressionen zu vermeiden
- Status quo: die meisten Abstimmungen (durch Repräsentanten) sind öffentlich
- Lösungsansatz zu teilweiser Anonymität: Pseudonyme vergeben
- aktive Leute werden ihr Pseudonym aufgeben
- Problem: was ist, wenn man teilweise anonym bleiben will? (z.B. in kontroversen Debatten)
- mögliche Probleme eines Hybrid-System (Kombination von elektronischer und Zettelwahl):
- verschiedener Informationsstand online/offline
- Schwierigkeiten, falls Delegierte anonym abstimmen wollen
- Aufwand
1.1.2 Abstimmungsverfahren
- allg.: Zeitdauer von Abstimmungen?
- welches Verfahren?
- Schulze-Methode: Gewichtung von Optionen
- nur Ja/Nein-Abstimmung
- soll der Stand laufender Abstimmungen geheim gehalten werden?
- Konflikt mit Delegation
1.2 Problemfelder
1.2.1 Geheime Wahlen vs. Transparenzgebot
Wahlen finden nach gängigen und durchaus sinnvollen demokratischen Prinzipien geheim stattfinden, es darf nicht herausfindbar sein, wer wen gewählt hat. Dies ist technisch nicht möglich und nach den Prinzipien der Liquid Democracy (u.a. völlige Transparenz und Open Source) auch nicht sinnvoll.
Abstimmungen hingegen sind auch im Bundestag stets öffentlich, wichtige Abstimmungen finden auch dort namentlich statt. Dies stimmt auch mit den Prinzipien der Liquid Democracy überein.
Ergo machen Abstimmungen über LD Sinn - Wahlen hingegen nicht. Allerdings sind Wahlen auch nur noch zu bestimmen Posten nötig, allgemeine Abgeordnete müssen ja nicht gewählt werden, es wird nur die eigene Stimme an bestimmte Personen zu bestimmten Themen zeitlich begrenzbar delegiert. Dennoch gibt es hier noch Diskussionsbedarf.
1.2.2 Austausch einer Partizipationshürde durch eine andere?
Zugang zum Internet und IT-Fertigkeiten dürfen keine Voraussetzung für die politische Partizipation sein, diese darf durch Mangel an ersterem nicht eingeschränkt werden. Sonst wird nur eine Partizipationshürde (Notwendigkeit der Möglichkeit und/oder Bereitschaft, persönlich den ganzen Prozess zu begleiten) durch eine andere (Notwendigkeit von IT-Kenntnissen) ersetzt - wobei dahingestellt bleibt, welche Hürde denn nun höher sei.
Es muss stets auch die Möglichkeit geben, Abstimmungen und Delegationen analog, also per Urnengang bzw. schriftliches Dokument, vorzunehmen.
2 Weiterführende Links
in Unimut Nr. 202 vom Januar 2010 (S. 5)