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Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 10.7.12  
 
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Tagesordnung ist hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/SAL_TOPs_10-07-12.pdf<br>  
  
 
Achtung:&nbsp;wenn PO&nbsp;Soziologie kommt - rasch Rücksprache nehmen mit FS&nbsp;Soziologie<br>  
 
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<br>Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen<br>(1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- abschlüsse, die in Studiengängen an<br>anderen staat- lichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der<br>Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich<br>anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der<br>erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Un- terschied zu den Leistungen oder Abschlüssen be-<br>steht, die ersetzt werden. Die Anerkennung dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen<br>von Prüfun- gen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion. § 15<br>Absatz 3 und 4 LBG bleibt unberührt.<br>(2) Es obliegt dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende<br>Leistung be- reitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Antrag die Voraussetzungen für die<br>Anerkennung nicht er- füllt, liegt bei der Stelle, die das Anerkennungsver- fahren<br>durchführt<br> <br>  
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<br>Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen<br>(1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- abschlüsse, die in Studiengängen an<br>anderen staat- lichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der<br>Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich<br>anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der<br>erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Un- terschied zu den Leistungen oder Abschlüssen be-<br>steht, die ersetzt werden. Die Anerkennung dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen<br>von Prüfun- gen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion. § 15<br>Absatz 3 und 4 LBG bleibt unberührt.<br>(2) Es obliegt dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende<br>Leistung be- reitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Antrag die Voraussetzungen für die<br>Anerkennung nicht er- füllt, liegt bei der Stelle, die das Anerkennungsver- fahren<br>durchführt<br> <br>
  
 
= Sachen in Arbeit  =
 
= Sachen in Arbeit  =

Version vom 2. Juli 2012, 23:35 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

nächte Sitzung: 10.7.12.

Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

Sitzungsabwesenheiten: 

  • Emanuel: Mai, Juni
  • wer kann am 10.7.:
  • wer kann nicht: Jana, Marlina

SAL nächste Legislatur:

  • Emanuel ist von September bis Dezember verplant und eingebunden in Schulpraxissemester, macht aber gerne von Dezember bis April mit, um sich dann zurückzumelden.

2 Nächste Sitzung des SAL am 10.7., 14:00

Tagesordnung:

Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 10.7.12

Tagesordnung ist hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Tagesordnungen/SAL_TOPs_10-07-12.pdf

Achtung: wenn PO Soziologie kommt - rasch Rücksprache nehmen mit FS Soziologie


TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check*
FS-Votum?
Mandatierung
Sitzungsergebnis: 

















































































































Verschiedenes

Ansprechen:

Modulhandbücher etc. online

Regelungen online




















































(*) Reihenfolge (s.u.): (Anerkennung, Zwangsex, Studi im Prüfungsausschuss) - bitte festhalten und dann in Kurzfassung in die Tabelle eintragen

Ansprechen - oder nicht?:

Es gibt ein neues Gesetz, wir hatten in der Januarsitzung des SAL schon drauf hingewiesen, zur Anerkennung von Studienleistungen :

===> Martins Vorschlag: initiativ eine gesamt-änderungssatzung einzubringen, mit der in sämtlichen relevanten prüfungsordnungen der entsprechende Satz gestrichen wird. Mit Hinweis auf das Gesetz :-D



Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen
(1) Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studien- abschlüsse, die in Studiengängen an
anderen staat- lichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der
Bundesrepublik Deutschland oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich
anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der
erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Un- terschied zu den Leistungen oder Abschlüssen be-
steht, die ersetzt werden. Die Anerkennung dient der Fortsetzung des Studiums, dem Ablegen
von Prüfun- gen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion. § 15
Absatz 3 und 4 LBG bleibt unberührt.
(2) Es obliegt dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen über die anzuerkennende
Leistung be- reitzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein Antrag die Voraussetzungen für die
Anerkennung nicht er- füllt, liegt bei der Stelle, die das Anerkennungsver- fahren
durchführt

3 Sachen in Arbeit

Grundsatz-Positionierungen

Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen !




4 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)


5 Archiv

2012:|| || || || || || || || || || 04-06-12 || 08-05-12 || 20-3-12 || 14-2-12 || 17-1-12 || || ||

2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...