Qualitaetsziele: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. Mai 2012, 03:12 Uhr

Diskussionsvorlage: Formulierung von Qualitätszielen der Universität Heidelberg in Studium und Lehre

Erläuterung:
Im Zuge der Erstellung des Bund-Länder-Antrags im letzten Sommer wurde die Frage nach innerhalb der Universität breit getragenen Zielformulierungen zu Lehre und Lernen gestellt. Davon unabhängig zeigt sich im Rahmen der AmpelKlausursitzungen und Qualitätsentwicklungsprozesse immer deutlicher, dass fast durchweg die fachlichen und überfachlichen Qualifikationsziele für die Studiengänge noch formuliert werden müssen, dass aber gleichzeitig keine explizit formulierten übergeordneten Ziele der Universität vorliegen. Damit zusammen hängt das Erfordernis, in der Dokumentation des Heidelberger Qualitätsmanagementsystems für den Selbstbericht im Rahmen des Systemakkreditierungsverfahrens (Einreichung zum 15.7.12) die Qualitätsziele der Universität Heidelberg, insbesondere für den reich Studium und Lehre aufzuführen. Mit der breiten Diskussion zum Bund-Länder-Antrag liegen bereits Formulierungen und Vorstellungen vor, die mit einer Aufnahme in die Qualitätsziele der Universität als Grundlage für eine verstärkte Berücksichtigung im gesamten Qualitätsentwicklungsprozess eine nachhaltige Wirkung innerhalb der Universität entfalten können.

Vor diesem Hintergrund wird der SAL gebeten, über die folgenden Formulierungsvorschläge und eine - ggf. ergänzte bzw. veränderte - Weiterleitung in den Senat zu beraten:


Qualitätsziele in Studium und Lehre
Anknüpfend an ihr Leitbild als Volluniversität verfolgt die Universität Heidelberg folgende übergeordnete, fachübergreifende Ziele in der umfassenden akademischen Bildung und für die Schaffung der Voraussetzungen für optimale Berufschancen ihrer Studierenden:

  • Entwicklung fachlicher Kompetenzen mit ausgeprägter Forschungsorientierung
  • Entwicklung transdisziplinärer Dialogkompetenz in der Verknüpfung ihrer Einzeldisziplinen;
  • Ausprägung von praxisorientierter Problemlösungskompetenz;
  • Förderung der Kompetenzen zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung.

Diese übergeordneten Ziele der Universität Heidelberg werden als für alle Disziplinen gültiges Qualifikationspr I den spezifischen Qualifikationszielen der einzelnen Studiengänge in den dulhandbüchern vorangestellt und sollen sich in den Curricula und Modulbeschreibungen - in der je fach- und studiengangspezifischen Ausprägung - widerspiegeln.

Als konkrete Umsetzungsschritte und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele versteht die Universität Heidelberg:

1. Die Stärkung der engen Verbindung von forschungsorientierter Lehre und forschendem Lernen durch Ausbau der folgenden drei Komponenten in allen Phasen des Studiums, angepasst an die jeweilige Fachkultur:

  • Erlernen der Schritte wissenschaftlichen Arbeitens und Forschens
  • Einüben aktueller fachspezifischer Methoden sowie der Präsentation und
  • Interpretation der Ergebnisse
  • Aktive Beteiligung I Selbständige Mitarbeit an aktuellen Forschungsarbeiten, dem jeweiligen Studienfortschritt entsprechend


2. Die Stärkung transdisziplinärer Horizonte in Lehre und Lernen durch den Ausbau folgender Veranstaltungstypen in allen Phasen des Studiums:

  • Einführung in die Grundlagen und Methoden einer Disziplin für Studierende anderer Fächer
  • Module und Seminare zum transdisziplinären Paradigmen- und Methodenaustausch zweier oder mehrerer Disziplinen
  • Projektarbeiten zu Wissenstransfer und relevanten Querschnittsthemen


3. Erhöhung der Qualität der Lehrveranstaltungen, orientiert an der Beurteilung der Studierenden nach folgenden Merkmalen:

a. definierte Lernziele;
b. Strukturiertheit der Veranstaltung;
c. verständliche Vermittlung der Inhalte;
d. Eingehen auf Studierende; e. subjektiver Lernzuwachs der Studierenden.


4. Die Optimierung der Studienbedingungen für eine zunehmend diverse und internationale Studierendenschaft, die für einen erfolgreichen Studienabschluss innerhalb der Regelstudiendauer notwendig bzw. förderlich sind, ein mit der jeweiligen Lebenssituation vereinbares Studium ermöglichen.


5. Unterstützung eines erfolgreichen Übergangs der Absolventinnen und Absolventen in den Beruf durch angemessene Integration von überfachlichen Kompetenzen in die Curricula sowie organisatorische und beratende Hilfestellung.