SAL: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Kontakt:'''&nbsp;sal@fsk.uni-heidelberg.de<br>'''Rückmeldeformular:''' http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS?&nbsp;welches Gremium?)  

Version vom 14. Februar 2012, 00:20 Uhr

Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL

1 Termine/Vortreffen/Rückmeldung/Kontakt

nächte Sitzung: 14.2.12, 14:00 - 17:00; danach am 20.3. oder so
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest

Kontakt: sal@fsk.uni-heidelberg.de
Rückmeldeformular: http://www.fachschaftskonferenz.de/gremienarbeit/sal-rueckmeldung.html (bitte gebt an, wer sich meldet (welche FS? welches Gremium?)

fertige Stellungnahmen sind online: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/persoenliche-erklaerungen.html

2 Sachen in Arbeit

Ausblick: Themen für die Zukunft

  • Wir sollten mal die allgemeine Lehramtsprüfungsordnung einer Revision unterziehen.ist total unverständlich für die studis und sachen sind da nicht geregelt..... gemeint ist die allgemeine po des lehramts der uni heidelberg
  • Rückmeldung an Frau Reiher: die Übersicht über die Prüfungsordnungen ist jetzt deutlich besser!- aber was ist mit den Modulhandbüchern? Die sollten eigentlich auch verlinkt werden und zwar auch zentral
  • in Zukunft auf die Kostenkalkulation achten bei Gebührensatzungen

3 Für die SAL-Sitzung am 14.2.

3.1 Allgemeines:

Eingebracht haben wir:

Inhaltliche Vorbereitung für weitere allgemeine TOPs: s.o. Sachen in Arbeit

Mitbringen wollen wir:

Teilzeitstudis aus der Medizin, Germanistik und evtl. Klassischen Philologie

3.2 Mandatierungsmatrix für die SAL-Sitzung am 14.2.12

Tagesordnung ist hier:  http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/SAL_14-02-12.pdf

TOP 
worum geht es
Probleme/Anmerkungen
no-go-Check
Mandatierung
1
Festsetzung der Tagesordnung
Anarchie ist besser
keine Studis im Satzungsausschuss, keine bedingungslose Anerkennung von gleichwertigen Tagesordnungspunkten
-

2
Mitteilung der Vorsitzenden
Wieso keine Mitteilungen von allen anderen?
hier nicht relevant
o

3





a
Bachelor Deutsche Philologie, Slavistik; Master Slavistik
Teilzeitrahmenordnung ist mies, Probleme bei Bachelor Germanistik im Speziellen.

1. keine bedingungslose Anerkennung von gleichwertigen Studienleistungen

2. keine Studis in den Prüfungsausschüssen

-

b
Promotionsordnung Wisofak

Siehe http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/Uebergaenge

Master sind in der WisoFak nicht zulassungsfrei!

entfällt
-

c
Bachelor und Eignungsfestellungssatzung Chemie

1. Wer zweimal durch die Eignungsfeststellung rasselt, darf sich nicht mehr bewerben. Es ist fraglich, ob dies gesetzeskonform ist damit, dass laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes jeder mit dem Abitur einen Anspruch auf einen Studienplatz der Hochschule eigentlich hat. Dass von Studierfähigkeit die Rede ist, die eigentlich mit der allgemeinen Hochschulreife bescheinigt wird, bestätigt diese Vermutung. 

2. Über die Änderungen kann man geteilter Meinung sein... Die Hürde, nach der ein Bewerbungsgespräch entfällt, soll höher werden (25 statt 22 Punkten) Dies ist auf jeden Fall subjektiver und auch teurer, da es höhere Bedingungen gibt, nach denen eine Reise nicht notwendig ist.

entfällt
-

d
Master-Studiengang Anglistik

Selbe Probleme wie letztes Mal. Es ist1 C2-Nachweis von Englischkenntnissen erforderlich,

2. Bachelor Abschluss mit 2,5 oder relativer Note B,

3.zehnwöchiger (zusammenhängender!) Auslandsaufenthalt 4. Motivationsschreiben, bei dem man versichern muss wie in einer Hauarbeit, dass man keine nicht gekennzeichneten Quellen gebraucht hat

5.  zwei Dozierende, die zur Eignung Stellung nehmen

6. Einreichung der Bachelorarbeit

Fazit: Overkill, Bachelorarbeit, -Zeugnis und C2-Kenntnisse sollten Qualifikation alleine bescheinigen.siehe unten!

entfällt
-

e
Master Germanistik
siehe Papier, was wir eingereicht haben

kein Studi im Prüfungsausschuss,

keine bedingungslose Anerkennung von Studienleistungen

-

f
Master Gemanistik Zulassungsordnung

siehe Anglistik, außerdem:

1. man kann dafür argumentieren, dass man das Latinum (im Bachelor wenigstens) streichen kann, da man es ja erst im dritten Mastersemester braucht, zumal die Bachelorstudierenden wie die Lehramtsstudierenden und Masterstudis dieselben Veranstaltungen besuchen.

2. Es sollte deshalb im Bachelor gestrichen werden, weil der Master auf den Bachelor aufbaut und es gegenüber den Heidelberger Studierenden unfair ist, dass sie während ihres Bachelorstudiums in Zeiten von Bafög eine Voraussetzung des Masters erfüllen MÜSSEN


entfällt.
-





















































































Grundsatzfragen für die FSK: Studis in Promotionsausschüssen?!




Anmerkungen zur Anglistik: 

Zur Zulassungsordnung. Wir haben da mehrere grundlegende Probleme: 1. Für uns ist es völlig ausreichend, wenn man zum einen einen Bachelorabschluss hat und zum anderen einen C2-Nachweis über Englischkenntnisse erbringt. Man weist damit nach, dass man Englisch kann. 2. Wie genau aber läuft das mit dem C2-Nachweis?! Wie weist man das nach?! Muss man prinzipiell eine Prüfung machen oder wird einfach der Bachelor herangezogen? Aber was sind dann die Kriterien, ab wann mit einem Bachelor das Niveau nachweist und ab wann nicht mehr? 3. Wir finden 10 Wochen Ausland am Stück sozial selektiv. Überdies: Warum genau 10 Wochen?! Wieso nicht 6 oder 83?! Und ob ein beliebiger Aufenthalt einen weiter bringen muss, sei eh einmal dahin gestellt. Und wieso muss er zusammenhängend sein? 8 mal 9 Wochen ins Ausland zu gehen kann doch besser sein, wenn man während der verschiedenen Phasen Defizite feststellt, Grundlagen zu deren Aufarbeitung in Deutschland legt und dann noch einmal ins Ausland geht... 4. Wieso muss man bei einem Motivationsschreiben noch eine Quellenangabe machen und diese Versicherung unterschreiben? Ist das eine Hausarbeit? Ein wissenschaftlicher Nachweis? Warum muss man das vor allen Dingen machen, wenn man doch die Bachelorarbeit mitschickt?! 5. Wieso braucht man noch zwei Dozierende, die zur Qualifikation Stellung nehmen?! Das geschieht doch bereits durch den Bachelorabschluss?! Ebenfalls ist dies schwierig, da nicht alle Universitäten so gut ausgestattet sind wie die Universität Heidelberg, sodass bei schlechten Betreuungsrelationen fundierte Stellungnahmen schwierig werden könnte. Wenn das aber nicht fundiert ist, ist es eh sinnlos. 6. Das Ganze wirkt ein bisschen so, als wollte man neben dem Bachelorabschluss noch zig andere Nachweise, die ja sicherstellen, dass man auch WIRKLICH geeignet ist für das Studium... Das ist so echt schwierig... Entweder man macht Bachelor und Master und erkennt sie auch entsprechend beide an, oder man lässt es. Wenn der Master auf den Bachelor aufbaut, sollte er als Zugangsvoraussetzung eigentlich ausreichen. Sonst macht man halt nicht den Bachelor. Man muss ja auch nicht zusätzlich zum deutschen Abitur Deutschkenntnisse nachweisen, wenn man Germanistik machen will, oder?! Änderungsvorschlag zur Master Anglistik: §7 Prüfungsausschuss: Zusätzlich zu den Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung in Paragraph 5 gilt Folgendes: Ein studentisches Mitglied nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Paragraph 7 "Inkrafttreten" würde dann zu §8.

4 Archiv

2012: || || || || || 17-1-12 || || || || || || || || || || ||

2011: 22-11-11 || 18-10-11 || 5-7-11 || || ||

Vorher: Alter Kram, den mal jemand aufräumen könnte...


5 Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)