Studierende in Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB13/11) =&gt; vgl. Senatsmandatierung Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.<br>
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Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB13/11) =&gt; vgl. Senatsmandatierung Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.<br>  
  
Entwurf eines Positionierungsantrags
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Vorschläge für den Name des Antrags:
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"Studentische Sichtweisen ernstnehmen"
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"Studierende in Gremien"  
 
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<br>Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung<br>konsequent genutzt und erweitert werden.<br>1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.<br>2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen, sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als<br>Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits nahelegt [Zitat einbauen].<br>3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen. Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf Landesebene.<br>
<br>Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung<br>konsequent genutzt und erweitert werden.<br>1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht<br>vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches<br>Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist<br>zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern<br>aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.<br>2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen,<br>sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und<br>Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch<br>in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht<br>hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als<br>Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender<br>Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK<br>insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits<br>nahelegt [Zitat einbauen].<br>3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die<br>nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block<br>abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte<br>und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen.<br>Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu<br>erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf<br>Landesebene.<br>
 

Version vom 11. Juli 2011, 18:22 Uhr

Es kamen im SAL anlässlich des Master Übersetzungswissenschaft einige Fragen zur PO des Master Übersetzungswissenschaften auf (siehe RB13/11) => vgl. Senatsmandatierung Das Problem, dass für Prüfungsausschüsse keine Studierenden vorgesehen werden, ist jedoch ein Grundlegendes. Da wir das Thema immer wieder diskutieren, sollten wir hier einen Grundsatzbeschluss fällen, dann müssen wir das Thema nicht noch fünfmal diskutieren.

Entwurf eines Positionierungsantrags

Vorschläge für den Name des Antrags:

"Studentische Sichtweisen ernstnehmen"

"Studierende in Gremien"



Die FSK setzt sich dafür ein, dass gesetzliche Möglichkeiten studentischer Beteiligung und Mitwirkung
konsequent genutzt und erweitert werden.
1. Insbesondere in Gremien wie Prüfungsausschüssen, in denen studentische Mitwirkung nicht vorgeschrieben ist, ist es wichtig, dass die betroffenen Studierenden sich auch an ein studentisches Mitglied wenden können und nicht nur an nichtstudentische Mitglieder. Ein studentisches Mitglied ist zudem eher in der Lage, Sichtweisen und Überlegungen einzubringen, die von anderen Mitgliedern aufgrund von Routine („Betriebsblindheit“) und Zeitmangel seltener entwickelt werden.
2. In Gremien geht es nicht nur darum, durch Abstimmungen klare Beschlusslagen zu schaffen, sondern vielmehr primär darum, durch den freien Austausch von Ideen die Lehr-, Lern- und Prüfungskultur weiterzuentwickeln, fundierte Beschlüsse vorzubereiten und auf dieser Grundlage auch in Einzelfällen angemessene und stimmige Entscheidungen treffen zu können. Hierfür ist es nicht hinderlich, wenn das studentische Mitglied kein Stimmrecht hat. Das fehlende Stimmrecht als
Argument gegen die Wahl eines studentischen Mitglieds anzuführen, ist meist Ausdruck fehlender Diskussionskultur in den betroffenen Fakultäten. In diesem Zusammenhang lehnt die FSK insbesondere in Prüfungsausschüssen Umlaufverfahren ab - wie dies die Verfahrensordnung bereits nahelegt [Zitat einbauen].
3. Gerade weil es schlussendlich doch oft auf die Abstimmung ankommt und auch die nichtstudentischen Mitglieder bei Einzelfällen - wie im Prüfungsausschüssen – oft nicht im Block abstimmen, kann die beratende Mitwirkung von Studierenden jedoch auf Dauer die gleichberechtigte und stimmberechtigte Mitgliedschaft aller Gruppen in entscheidenden Gremien nicht ersetzen. Wo dies gesetzlich noch nicht möglich ist, tritt die FSK dafür ein, die gesetzlichen Möglichkeiten zu erweitern und Hindernisse abzuschaffen – sei es durch Gesetzesänderungen auf Bundes- oder auf Landesebene.