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Version vom 23. Mai 2011, 11:18 Uhr
Diese Seite dient der Vorbereitung der Sitzung des SAL. bitte gebt bei Rückmeldungen an, wer sich meldet (FS oder Gremienmitglied)
nächste Sitzungen:
07.06. 14-16 Uhr
TOPS: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Senat/SAL_07-06-11.pdf
05.07. 13-15 Uhr (Termin verschoben wegen Senatssondersitzung)
Nächstes Vortreffen: steht noch nicht fest
Inhaltsverzeichnis
- 1 Sitzung am 7.6.11
- 1.1 TOP 3 Landeslehrpreis:
- 1.2 TOP 4 h: Verkult-POen
- 1.3 TOP 4i: Master Bildungswissenschaft Schwerpunkt Organisationsentwicklung
- 1.4 TOP 4j: Master Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft
- 1.5 TOP 4k: Lehramtsstudiengang Psychologie
- 1.6 TOP 4l: Lehramtsstudiengang Gesundheit und Gesellschaft
- 1.7 TOP 4 m: ZP Staatsexamen Jura
- 1.8 TOP 4n: Legum Magister in Unternehmenstrukturierung
- 1.9 TOP 4 a: Bachelor Übersetzungswissenschaft
- 1.10 TOP 4 b: Master Übersetzungswissenschaft
- 1.11 TOP 4 c: Master-Studiengang Global History
- 1.12 TOP 4e: Bachelor Economics
- 1.13 TOP 4f: Bachelor Politische Wissenschaft
- 1.14 TOP 4g: Master Politikwissenschaft
- 2 Sitzung am 3.5.11
1 Sitzung am 7.6.11
Tagesordnung: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Senat/SAL_07-06-11.pdf
1.1 TOP 3 Landeslehrpreis:
wurde von der FS Psycho bereits mehrfach in der FSK erwähnt, WWW-Rückmeldung:
FACHSCHAFT: Psychologie
FAKULTAET: Verhaltens und Kulturwissenschaften
TOPNR: ergibt sich aus der SAL-Tagesordnung
AENDERUNGEN: bzgl. Landeslehrpreis
RUECKMELDUNG:
Es wurde bereits in der Studienkommission darüber gesprochen, dass der Lehrpreis personengebunden sein muss. Allerdings möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Prof. Dr. Hagemann nur in seiner Funktion als Geschäftsführender Direktor den Preis repräsentativ für die Studenten und beteiligten Dozenten, welche das Comenius-Projekt aufgebaut haben entgegen nimmt. Prof. Dr. Hagemann war an dem Aufbau oder der Aufrechterhaltung des Projektes nicht persönlich involviert. Deswegen hätten wir (die Fachschaft Psychologie) es passender gefunden, wenn das Comenius-Programm direkt ausgezeichnet worden wäre. Wir würden uns freuen, wenn dies im SAL auch so kommuniziert werden würde.
FACHSCHAFTBETEILIGT: ja
STUDIENKOMMISSIONBEHANDELT: ja
DISKUSSIONSTUDIENKOMMISSION: einstimmig
FAKRATBEHANDELT: nein
ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG: ja
Vorschlag Martin: Persönliche Erklärung abgeben. FS Psycho sollte eine Formulierung machen, die wir als persönliche Erklärung beifügen...
Dschungelbuch wurde nicht eingebracht. Was war das Problem? Es wäre gut, wenn die Termine der Studienkommissionen an die FSK gingen, dann könnte man gezielter kommunizieren.
1.2 TOP 4 h: Verkult-POen
Pauschaländerungen in diversen POen der VerKult: Formalia und in Ordnung (von wem stammt diese Info? - steht im Anschreiben und stammt zusätzlich von Kirsten nach Rücksprache mit Anne, die in der Verkult-Studienkommission ist - sicherheitshalber wurden die FSen aber nochmal extra angeschrieben am Samstag und die Anfrage auch über den Verkultverteiler gejagt)
Bachelor Bildungswissenschaft
Bachelor Ethnologie
Master Ethnologie
Master Health and Society in South Asia
Bachelor Psychologie
Master Psychologie
Master Sport und Bewegung im Kinder- und Jugendalter
Master Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaften
Master Bildungswissenschaft/Organisationsentwicklung
1.3 TOP 4i: Master Bildungswissenschaft Schwerpunkt Organisationsentwicklung
1.4 TOP 4j: Master Berufs- und organisationsbezogene Beratungswissenschaft
1.5 TOP 4k: Lehramtsstudiengang Psychologie
1.6 TOP 4l: Lehramtsstudiengang Gesundheit und Gesellschaft
AG Fachrat hat einen Termin mit der FS am Freitag und nimmt die Unterlagen dahin mit, man sollte aber am Di vor der FSK prüfen, ob das problematisch aussieht.
1.7 TOP 4 m: ZP Staatsexamen Jura
sollte in die FSK am 17.Mai, wurde vergessen, kommt in die FSK am 24.5. schriftliche Zusammenfassung, worum es geht und warum die FS das will findet sich dann im RB 12/11
1.8 TOP 4n: Legum Magister in Unternehmenstrukturierung
1.9 TOP 4 a: Bachelor Übersetzungswissenschaft
die neue MA Prüfungsordnung entledigt sich einiger bürokratischer und organisatorischer Hürden und macht admit vor allem den Abschluss leichter. Fristen werden etwas gelockert und Scheine können nachgereicht werden. Das "sehr gut" bezog sich vor allem darauf, dass es damit unsere erste PO ist, in der derartige Widersprüche und Unannehmlichkeiten aufgehoben werden :) (Arne FS SÜD)
ja, das können wir bestätigen. Wir waren mit drei Studierenden an der Erarbeitung beteiligt und sind zufrieden mit dem Ergebnis. (Lissa, FS SÜD)
Hans: Das war die Rückmeldung der FS zur letzten SAL-Sitzung, jetzt passt diese inhaltlich auch zu der TO. Nur MA oder auch BA?
1.10 TOP 4 b: Master Übersetzungswissenschaft
die neue MA Prüfungsordnung entledigt sich einiger bürokratischer und organisatorischer Hürden und macht admit vor allem den Abschluss leichter. Fristen werden etwas gelockert und Scheine können nachgereicht werden. Das "sehr gut" bezog sich vor allem darauf, dass es damit unsere erste PO ist, in der derartige Widersprüche und Unannehmlichkeiten aufgehoben werden :) (Arne FS SÜD)
ja, das können wir bestätigen. Wir waren mit drei Studierenden an der Erarbeitung beteiligt und sind zufrieden mit dem Ergebnis. (Lissa, FS SÜD)
Hans: Das war die Rückmeldung der FS zur letzten SAL-Sitzung, jetzt passt diese inhaltlich auch zu der TO. Nur MA oder auch BA?
1.11 TOP 4 c: Master-Studiengang Global History
1.12 TOP 4e: Bachelor Economics
1.13 TOP 4f: Bachelor Politische Wissenschaft
1.14 TOP 4g: Master Politikwissenschaft
2 Sitzung am 3.5.11
In dieser Sitzung ging es um Prüfungsordnungen
2.1 Allgemeines
Emanuel hat Frau Reiher um die RahmenPOen gebeten und darum, dass sie uns die TOPS digital zuschickt
Kann jemand die Notizen der letzten Sitzungen abarbeiten hier im Wiki (kann vermutlich gelöscht werden, wenn im Protokoll enthalten) fragt/bittet Kirsten
das Vortreffen für die nächste Sitzung am 7.6. könnte man jetzt schon ausmachen - die FSK-Sitzung vorher ist am 24.5.
2.2 Tagesordnungspunkte:
Allgemein: bei der PO Computerlinguistik wurde die Fachschaft beteiligt, die Verfahren in den Fakultätsgremien liefen leider teilweise per Eilentscheid. Dies ist nicht so schön, aber das Ergebnis ist eines, dem man guten Gewissens zustimmen kann - bei guter Basisarbeit, kann man hinterher auch ein bisschen Gas geben. Positiv anzumerken ist auch, dass auch bei der PO Übersetzungswissenschaft die FS intensiv beteiligt wurde und die Änderung auf den Abbau von bürokratischen und oganisatorischen Hürden zielt. Ich möcht aber anregen den §4 "Auswahl unter den Bewerbern" zu überdenken: Es sollte, wie sonst üblich, hier von Punkten die Rede sein. Ebenfalls wäre wünschenswert, die Vorbildung nicht verpflichtend einfließen zu lassen, sondern diese als Bonus zu berücksichtigen, da in vielen Bachelorstudiengängen die Stundenpläne dermaßen voll sind, dass man zusätzlich zum Studium kaum etwas machen kann, wenn man es in der Regelzeit abschließen will; nicht nur BAFöG-EmpfängerInnen hätten unter dieser Regelung daher zu leiden
Bei der PO Südasienstudien wurde die FS bei der Gestaltung nicht mit einbezogen und ist grundsätzlich mit der Prüfungsodnung für 100%, 75% und 25% nicht einverstanden. Die Fachschaft hofft jedoch, dass im Zuge der Fachräte jetzt die Möglichkeit besteht, die gesamte Prüfungsordnung für Bachelor Südasienstudien mit Zutun der Studierenden zu überarbeiten. Der SAL möge dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen.
2.2.1 Prüfungs- und Zulassungsordnungen:
PO Bachelor Computerlinguistik
die neueste PO hat lediglich notwendige Anpassungen bekommen. Dadurch dass wir bei den Informatikern einige Kurse mitmachen und die ECTS sich
geändert haben, musste das auch in unserer PO modelliert werden. Mehr ist da nicht passiert.
Diese PO geht also im Vergleich zu der vorigen voll in Ordnung.
Danny (ein Fachschaftsmitglied der FS Computerlinguistik)
Emanuel: Die Änderungen wurden im Eilverfahren beschlossen, obwohl genügend Zeit gewesen wäre, das in einer regulären Neuphil-FR-Sitzung zu beschließen. Das sollte man anmerken!
Enthaltung wegen des Anerkennungsgrundlagenbeschlusses!
PO Bachelor Südasienstudien
FACHSCHAFT: Südasienstudien
FAKULTAET: Philosophische Fakultät
NAME: Fachschaft SAI
EMAIL: fachschaftsai@googlemail.com
TELEFON: im bd-account
TOPNR: 3 b
RUECKMELDUNG:
Hallo, entschuldigung das wir uns so spät melden.
Was die neue Prüfungsordnung für den 100% Bachelor Südasienstudien anbelangt , wurden wir bei der Gestaltung nicht mit einbezogen und sind grundsätzlich mit der Prüfungsodnung für 100%, 75% und 25% nicht einverstanden. Da es in diesem Top anscheinend nur um die 100% Variante geht die direkt auf die 75% Variante aufbaut würden wir sagen das sie erstmal eingeführt werden kann. Wir hoffen das im Zuge der Fachräte jetzt die Möglichkeit besteht die gesamte Prüfungsordnung für Bachelor Südasienstudien mit zu tun der Studierenden zu überarbeiten.
Liebe Grüsse
STUDIENKOMMISSIONBEHANDELT: weiß nicht
DISKUSSIONSTUDIENKOMMISSION:
FAKRATBEHANDELT: ja
DISKUSSIONFAKRAT:
ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG: Enthaltung
Hans möchte noch einmal Rücksprache mit der FS halten.
PO Staatsexamen Pharmazie
Entaltung
ZO Bachelor Ost- und Ostmitteleuropastudien Wieso soll die Zulassung nur im WS erfolgen?
Enthaltung
ZO Master Philosophie
Wieso Zulassung nur im Wintersemester? Was für ein Rektoratsbeschluss ist das?
ZO Master Übersetzungswissenschaft
die neue MA Prüfungsordnung entledigt sich einiger bürokratischer und organisatorischer Hürden und macht admit vor allem den Abschluss leichter. Fristen werden etwas gelockert und Scheine können nachgereicht werden. Das "sehr gut" bezog sich vor allem darauf, dass es damit unsere erste PO ist, in der derartige Widersprüche und Unannehmlichkeiten aufgehoben werden :) (Arne FS SÜD)
ja, das können wir bestätigen. Wir waren mit drei Studierenden an der Erarbeitung beteiligt und sind zufrieden mit dem Ergebnis. (Lissa, FS SÜD)
Emanuel: Zu §4 "Auswahl unter den Bewerbern": Es sollte, wie sonst üblich hier von Punkten die Rede sein, wie es bei anderen Prüfungsordnungen der Fall ist. Ebenfalls wäre wünschenswert, die Vorbildung nicht verpflichtend einfließen zu lassen, sondern diese als Bonus zu berücksichtigen, da in vielen Bachelorstudiengängen die Stundenpläne so voll sind, dass man neben dem Studium nichts machen kann, wenn man es in der Regelzeit abschließen will. BAFöG-EmpfängerInnen hätten unter dieser Regelung zu leiden
2.2.2 Festlegung des Personenkreises, dessen Förderung im öffentlichen Interesse ist, für eine Sonderquote bei zulassungsbeschränkten Studiengängen
2.2.3 Immatrikulationsordnung
2.2.4 Teilzeitstudium
Anmerkungen zur Allgemeine Teilzeitstudienordnung
Diese Prüfungsordnung dient nicht dazu, der Realität dessen, was man gemeinhin unter Teilzeitstudium versteht, gerecht zu werden, sie erweckt nur den Eindruck, dies ist bedauerlich. Die Teilzeitstudienordnung schafft neben dem "Normallfall 100 %" einen zweiten Normallfall, den "Normalfall 50%". Alles andere liegt weiterhin außerhalb dessen, was als Norm gilt.
§ 7 bezieht sich vor allem auf eine Halbierung der Studiengebühren im Teilzeitstudium. Dies ist sicherlich momentan nötig und juristisch der schwierigste Teil der PO, der eine einfach umzusetzende Lösung und damit ein standardisierts 50%-Studium mehr oder weniger erzwingt. Da die Studiengebühren aber wegfallen, erübrigt sich dieser Aspekt und man kann ohne die komplizierte Gebührenproblematik, offener über weitere Flexibilisierungen nachdenken. Letztlich ist es egal - und wird oft genug vorkommen, dass man statt 50% der idealtypischen Punkte auch mal 47,8% der Punkte oder 72% macht und dann entsprechend weniger zu zahlen hätte - auch Normstudierende machen heute in einem Semester mal 20 und im nächsten Semester 42 Punkte - weil sie zwar vielleicht nach Norm studieren wollen, aber vielleicht in einen Kurs nicht reinkamen oder sie ungünstig liegt oder sie einfach weniger machen wollen oder müssen - und die Veranstaltung dann in einem der folgenden Semester nachholen.
Dies ist heute problemlos möglich, weil keine "punktgenaue" Erfassung des erbrachten Studienpunktvolumens erfolgt - und solange dies nicht erfolgt (beispielsweise, weil daran der Verlust von Prüfungsansprüchen gekoppelt ist), erachte ich eine exakte Regelung für nicht notwendig, zumal durch den Wegfall der Studiengebühren auch keine Diskussion hierüber aufgrund von "Gerechtigkeitsproblemen" notwendig ist.
Was wir brauchen, ist eine Hochschule, die offen ist für viele Wege - wenn es nur zwei Wege statt eines Weges gibt und wir alle wissen, dass es derzeit 20 oder 80 Pfade gibt, die man auch zu Wegen ausbauen könnte, ist der Entwurf mehr als bescheiden.
Eine Grundsatzdiskussion hierüber im SAL möchte ich anregen; Ich finde es auch bedauerlich, dass das Thema nicht in der letzten - Grundsatzfragen gewidmeten - Sitzung angesprochen wurde.
Fragen:
1. Davon ausgehend, dass die Beratung dazu dient, bei der Planung des Studium zu helfen, stellen sich die Frage, ob man man nicht - sofern man einen Studiengang studiert, der aus zwei Fächern besteht - in beiden Fächern eine Beratung machen sollte.
2. Welche Gespräche/Vereinbarungen gibt es über die BAföG-Förderfähigkeit des Teilzeitstudiums? Gibt es rechtsverbindliche Aussagen darüber, ob eine Förderung möglich ist und wie diese aussieht? (beispielsweise ist §4 (2) Ist problematisch, hier ist die Rede von halben Fachsemestern und ganzen Hochschulsemestern)
3. Unklar bleibt, nach welchen Kriterien der Antrag auf ein Teilzeitstudium angenommen oder abgelehnt wird. Es ist nicht geklärt, wer darüber entscheidet, wer zugelassen wird oder nicht - und welche Rolle das Beratungsergebnis bei der Entscheidung spielt.
4. Zu §4(1): Warum darf man in einem Teilzeitstudiengang nicht mehr als 36 LP pro Jahr erbringen? Die Zielgruppe sollten Menschen sein, die bspw. zur Finanzierung ihres Studiums oder aus anderen Gründen arbeiten (müssen) oder, bspw. aufgrund sozialer Verpflichtungen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen weniger studieren (müssen). Gerade für diese sollte die Regelung so flexibel wie möglich sein, das heißt, wenn sie können, sollten sie auch in einem Semester 40 LP machen können - bspw. weil die Seminare sehr günstig liegen oder die Veranstaltungen weniger aufwendig sind - oder weil man manche Sachen eben doch irgendwie auf einmal machen muss und schlecht entzerren kann (und bevor man anfängt, dann die POen so zu "frisieren", dass sinnvolle Abschnitte immer exakt 36 LP ausmachen). De facto geht die PO bereits in diese Richtung, indem sie bei einer Wiederholung (§ nachgucken) die Punkte nicht erneut zählt - aber die Studierenden ja mit Sicherheit etwas fürs Bestehen tun müssen. Ohne eine entsprechende Flexibilität hilft man dieser Zielgruppe nicht weiter - es geht nicht darum, ein Studium in 6 oder 12 Semestern zu machen, Es geht um 5, 6, 7, 8, 9, 10, ... Semester. Rheumatische Schübe, Lernblockaden oder zuwendungsbedürftige Angehörige halten sich nicht an Prüfungsordnungen.
Eher sollte man die PO so ändern, dass die Studierenden in Teilzeitstudiengängen - nach kompetenter Beratung und darauf basierendem persönlichen Studienplan - im Schnitt 30 Punkte pro Studienjahr machen sollten (macht bei einem Bachelor in 6 Jahren Regelzeit 180 LP, Master ist analog).
5. Zu §2 (2): Die Zulassung zum Teilzeitstudium im Master setzt voraus, dass auch das vorherige Bachelorstudium auch in Teilzeit absolviert wurde! Was soll das denn? Es kann gerade sinnvoll sein, nach einem relativ zügigen BA, einen MA berufsbegleitend zu machen, um den Einstieg und den Einblich in die Praxis zu schaffen. Es kann auch vorkommen, dass sich die wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnisse zwischen BA und MA ändern - z.B. wenn man für eine BA BAföG bekommt und für den nicht-konsekutigen MA nicht mehr.
Empfehlung: Nicht an der Abstimmung teilnehmen, da die Vorlage sehr rasch hingeschrieben ist und die Sache nochmal in Ruhe angegangen werden sollte.
Es handelt sich um eine Grundsatzfrage und man sollte die Positionierung in der FSK vorantreiben ==> Vorlage für die FSK machen
b) Bachelor-Studiengang Geographie
c) Master Geographie
2.2.5 Deutschlandstipendium
Fragen von Kirsten:
warum nur in konsekutiven Studiengängen
Warum Förderung nur nach Fächern und nicht wie z.B. bei Lehramt (mehr fallen mir auch nciht ein, ehrlich gesagt). nach Studiengängen?
Warum in der Auswahlkommission nur ein Mittelbau? warum nicht auch zwei?
Die Kommission ist empfehlend, ja? beschließen kann sie nicht sein, da sonst Senatsmitglieder drin sein müssten, oder? warum entscheidet dann der Rektor? und nicht das Rektorat? Und: die Kommission gibt eine Empfehlung ab und keine Auswahlentscheidung. §5(5) bei stimmengleichheit im Ausschuss entscheidet der Rektor!
aber: §7(1): Rektor bewilligt auf Grundlage der Entscheidung. Wer ist nun entscheidend und wer beratend?
Empfehlung: Enthaltung und Positionierung in der FSK vorantreiben
Alter Kram den mal jemand aufräumen könnte...