Kurzinfo über den Fachrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. April 2011, 16:15 Uhr
Kurzinformation zum Fachrat
Der Fachrat ist die fachbezogene Zusammenkunft der Mitglieder eines oder mehrerer Institute oder Seminare einer oder mehrerer Fakultäten. Ihm obliegt die Koordinierung von Studium, Lehre und damit assoziierten Aufgaben innerhalb eines Fachs.
I. Mitglieder:
- drei hauptberufliche HochschullehrerInnen (dreifaches Stimmrecht)
- drei VertreterInnen der Akademischen MitarbeiterInnen
- zwei VertreterInnen aus Administration und Technik
- drei Studierende
II. Aufgaben:
- Entwurf und Überarbeitung von Zulassungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern
- Einsatz der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel und Räume
- Planung des Lehrangebots
- Evaluation und Entwicklung der Lehre
- Stellungnahme zu Ausrichtung und Besetzung von Hochschullehrerstellen
- Information der Mitglieder des Fachs über die Arbeit des Fachrats und Möglichkeiten zur Mitarbeit
III. Sonstiges
Stellen sich weniger Personen zur Wahl auf, als Plätze vorhanden sind, so verfallen die unbesetzten Plätze. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Laut Satzung des Fachrates sollte sich dieser mindestens einmal im Semester treffen. Weitere Informationen finden sie im Dossier des Fachrates im Anhang.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich per Mail an die Fachschaft ... (Email der Fachschaft) oder an die AG Fachrat (ag-fachrat@fsk.uni-heidelberg.de)