AG Liquid Democracy: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Februar 2010, 20:45 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Liquid Democracy für eine Studierendenvertretung
1.1 Nächstes Treffen: Sonntag, 14.2., 18 Uhr, ZFB
1.2 Wahl
1.2.1 geheime Wahl
Die Definition von geheimer Wahl erfordert eigentlich sogar, nicht nachweisen zu können, was man selbst gewählt hat. Dies ist technisch unmöglich. Darüber hinaus:
- Datenbanken des Stimmverhaltens lassen sich nur oberflächlich geheim halten
- Kryptographie führt zu Intransparenz / Problem der Nachprüfbarkeit
- Gründe für das Prinzip geheime Wahl: um Beeinflussung und Repressionen zu vermeiden
- Status quo: die meisten Abstimmungen (durch Repräsentanten) sind öffentlich
- Lösungsansatz zu teilweiser Anonymität: Pseudonyme vergeben
- aktive Leute werden ihr Pseudonym aufgeben
- Problem: was ist, wenn man teilweise anonym bleiben will? (z.B. in kontroversen Debatten)
- mögliche Probleme eines Hybrid-System (Kombination von elektronischer und Zettelwahl):
- verschiedener Informationsstand online/offline
- Schwierigkeiten, falls Delegierte anonym abstimmen wollen
- Aufwand
1.2.2 Abstimmungsverfahren
- allg.: Zeitdauer von Abstimmungen?
- welches Verfahren?
- Schulze-Methode: Gewichtung von Optionen
- nur Ja/Nein-Abstimmung
- soll der Stand laufender Abstimmungen geheim gehalten werden?
- Konflikt mit Delegation
1.3 Problemfelder
1.3.1 Geheime Wahlen vs. Transparenzgebot
Wahlen finden nach gängigen und durchaus sinnvollen demokratischen Prinzipien geheim statt, es darf nicht herausfindbar sein, wer wen gewählt hat. Dies ist technisch nicht möglich und nach den Prinzipien der Liquid Democracy (u.a. völlige Transparenz und Open Source) auch nicht sinnvoll.
Abstimmungen hingegen sind auch im Bundestag stets öffentlich, wichtige Abstimmungen finden auch dort namentlich statt. Dies stimmt auch mit den Prinzipien der Liquid Democracy überein.
Ergo machen Abstimmungen über LD Sinn - Wahlen hingegen nicht. Allerdings sind Wahlen auch nur noch zu bestimmen Posten nötig, allgemeine Abgeordnete müssen ja nicht gewählt werden, es wird nur die eigene Stimme an bestimmte Personen zu bestimmten Themen zeitlich begrenzbar delegiert. Dennoch gibt es hier noch Diskussionsbedarf.
1.3.2 Austausch einer Partizipationshürde durch eine andere?
Zugang zum Internet und IT-Fertigkeiten dürfen keine Voraussetzung für die politische Partizipation sein, diese darf durch Mangel an ersterem nicht eingeschränkt werden. Sonst wird nur eine Partizipationshürde (Notwendigkeit der Möglichkeit und/oder Bereitschaft, persönlich den ganzen Prozess zu begleiten) durch eine andere (Notwendigkeit von IT-Kenntnissen) ersetzt - wobei dahingestellt bleibt, welche Hürde denn nun höher sei.
Es muss stets auch die Möglichkeit geben, Abstimmungen und Delegationen analog, also per Urnengang bzw. schriftliches Dokument, vorzunehmen.
2 LD an der Uni (Heidelberg)
LD könnte an der Uni zunächst auf zwei Ebenen eingeführt werden. In beiden Ebenen sind Studierende die Aktuere.
2.1 Auf Ebene der Fachschaften bzw. in Instituten/Fakuläten
LD kann die Arbeit der Fachschaften vereinfachen und die Fachschaften stützen. Die meisten Fachschaften verstehen sich sowie so als offen für alle Studierende des Fachbereichs bzw. ziehen ihre Legitimation daraus, dass sie sagen: "Alle die unser Fach studieren sind die Fachschaft". Unter diesem Aspekt könnte LD diesen Satz wirklichkeit werden lassen, da sich alle Studies viel einfacher und im Rahmen ihrer Möglichkeiten/Interessen in der FS einbringen könnten. Beispiele für Themenfelder wären: Umsetzung der Studiengänge, Prüfungsordung, Studiengebürenverteilung, ...
2.2 Auf Ebene der Uni
LD könnte eine Art Studierendenvertretung sein, welche selbstverständlich durch AG's und Referate usw. (bitte ergänzen!!! ;-) ) ergänzt wird. Daher sollte man zwischen einem "Legislativen Teil" --> LD und einem "Exekutiven Teil" unterscheiden. Der Exekutive Teil wären z.B. die Referate (der jetzigen FSK), AG's zu bestimmten Themengebieten, eine sich dennoch regelmäßig treffende, offene KO-Gruppe (oder so...). Vorschlag: der Exekutive Teil kann in bestimmten Fällen ohne ein bestimmtes Quorum Dinge abstimmen lassen. Ansonsten gibt es Themenvorschläge, die bei beteiligung eines gewissens Quorums zur Abstimmung gestellt werden. Z.B. bei soundsoviel Prozent Wahlbeteiligung gilt das als Standpunkt der Studierenden. Themengebiete für "Legislativen Teil" wären z.B.: Freiräume, Semesterticket, Metadiskussion (über Studivertretung), Studiengebühren, Unihaushalt, ...
Vorteile wären:
- Studivertretung mit niedriger Einstiegsschwellte
- höhere Partizipationsmöglichkeit
- flexible Handhabung des Engagements ("wieviel Zeit will ich investieren" / welche Form (delegated voting, Eigeninitiative usw. wähle ich)
- bitte ergänzen
Nachteile:
- Akzeptanz (wobei zu beachten ist, dass die Akzeptanz des bisherigen Systems auch in Frage gestellt werden darf..)
- bitte ergänzen
2.3 Wie informiert man die Leute
Vorschläge sind:
- In allen uniinternen Computerpools beim Einloggen erst mal auf eine Seite kommen, die anzeigt, welche Abstimmungen gerade in den Fachbereichen/Fakultäten der Person laufen, die sich einloggt. (Was man studiert, ist über das URZ-Login ermittelbar.)
- Hinweise von Lehrenden in Veranstaltungen auf laufende Abstimmungen
- Massenmails des Rektors
- eine feste Rubrik in "Ruprecht" und "Unimut" zu etablieren, in denen über aktuelle Unipolitik bzw was grade in LD vorsichgeht geschrieben wird.
- Vollversammlung(en)
3 Weiterführende Links
Artikel in Unimut Nr. 202 vom Januar 2010 (S. 5)
Rüdiger wollte hier einige interessante Links einbauen...