Fachrat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der Institutsrat ist Ausdruck | + | Der Institutsrat ist Ausdruck dessen, dass die organisatorische Einteilung in Fakultäten der Vielfalt der Fächer unserer Universität Heidelberg nicht gerecht wird. Entstanden somit als Vorschlag zur subsidiären Selbstverwaltung auf einer Ebene unterhalb der Fakultät orientierten sich erste Überlegungen an den bereits bestehenden Strukturen des Instituts bzw. Seminars. Wo diese allerdings zwar in der Altstadt in vielen Fällen direkt Fächer repräsentieren, stellen sich Gremien auf Institutsebene im Neuenheimer Feld bisweilen als Zerstückelung von Fächern in speziellere Fachgebiete dar. Um dieser Problematik entgegenzutreten, versuchen wir nun, einen "Fachrat" in der Grundordnung zu verankern, der durch seine demokratischere Zusammensetzung, seine Entscheidungsbefugnisse und seine Spezialisierung auf die Probleme eines Fachs genau die Menschen an einen Tisch bringt, die interessiert und fähig sind, diese Herausforderungen zu bewältigen. [Anmerkung: Hochtrabend, aber wahr.] |
− | Inhaltlich | + | Inhaltlich liegt dem zugrunde, dass die zentrale Einheit der Universität das Fach ist - auch wenn nicht immer ganz klar ist, was ein "Fach" nun genau ist. Näherungsweise formuliert ist ein Fach "das, was man studiert oder lehrt" - und damit eben weder ein Studiengang und auch nicht ein Institut bzw. Seminar oder eine Fakultät. Von den Zuständigkeiten her gibt es kein Gremium, dessen Hauptaufgabe es ist, Entscheidungen für ein Fach zu treffen. Allerdings werden in Fakultätsräten auch Entscheidungen für Fächer getroffen - doch sind in den Fakultätsräten in der Regel mehrere Fächer vertreten. |
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+ | Bei besonders heterogenen Fakultäten, wie der Philosophischen Fakultät, werden dort eingebrachte Anträge, z.B. zu Prüfungsordnungen, in der Regel auch angenommen. In der Regel wurden sie von den Direktorien des jeweiligen Faches erarbeitet. Stimmberechtigte Mitglieder der Direktorien sind aber nur ProfessorInnen. Das heißt an der Entscheidungsfindung sind alle anderen Statusgruppen nicht beteiligt - es sei denn durch informelle Strukturen auf Grundlage des Wohlwollens der ProfessorInnen. In den Studienkommissionen und Fakultätsräten kommt es daher immer wieder zu Kritik durch FachvertreterInnen anderer Statusgruppen. Diese Kritik wird jedoch oft durch die professorale Mehrheit in diesen Gremien übergangen. Die Einführung von Fachräten will dieses Problem beheben und bestehende (informelle) Strukturen integrieren.<br> | ||
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Version vom 30. Januar 2010, 19:49 Uhr
Die AG Fachräte arbeitet an einem Antrag zur Änderung der Grundordnung der Universität Heidelberg. Durch diese Änderungen sollen an der Universität Fachräte eingeführt werden.
Momentan geht es darum, in Abstimmung mit den Fakultäten herauszuarbeiten, was die einzelnen Fächer sind. Dafür brauchen wir aus allen Fakultäten und Fächern Mitarbeit bei der Klärung, welche Disziplinen/Institute/Seminare/Lehrstühle innerhalb der Fakultät sich als ein Fach verstehen. Jede Hilfe ist daher willkommen und nötig.
Überdies erarbeiten wir zum Antrag auf eine Änderung der Grundordnung eine ausführliche Begründung und Erläuterung dieses Grundordnungsänderungsantrages, um die Idee mehrheitsfähig zu machen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
Der Institutsrat ist Ausdruck dessen, dass die organisatorische Einteilung in Fakultäten der Vielfalt der Fächer unserer Universität Heidelberg nicht gerecht wird. Entstanden somit als Vorschlag zur subsidiären Selbstverwaltung auf einer Ebene unterhalb der Fakultät orientierten sich erste Überlegungen an den bereits bestehenden Strukturen des Instituts bzw. Seminars. Wo diese allerdings zwar in der Altstadt in vielen Fällen direkt Fächer repräsentieren, stellen sich Gremien auf Institutsebene im Neuenheimer Feld bisweilen als Zerstückelung von Fächern in speziellere Fachgebiete dar. Um dieser Problematik entgegenzutreten, versuchen wir nun, einen "Fachrat" in der Grundordnung zu verankern, der durch seine demokratischere Zusammensetzung, seine Entscheidungsbefugnisse und seine Spezialisierung auf die Probleme eines Fachs genau die Menschen an einen Tisch bringt, die interessiert und fähig sind, diese Herausforderungen zu bewältigen. [Anmerkung: Hochtrabend, aber wahr.]
Inhaltlich liegt dem zugrunde, dass die zentrale Einheit der Universität das Fach ist - auch wenn nicht immer ganz klar ist, was ein "Fach" nun genau ist. Näherungsweise formuliert ist ein Fach "das, was man studiert oder lehrt" - und damit eben weder ein Studiengang und auch nicht ein Institut bzw. Seminar oder eine Fakultät. Von den Zuständigkeiten her gibt es kein Gremium, dessen Hauptaufgabe es ist, Entscheidungen für ein Fach zu treffen. Allerdings werden in Fakultätsräten auch Entscheidungen für Fächer getroffen - doch sind in den Fakultätsräten in der Regel mehrere Fächer vertreten.
Bei besonders heterogenen Fakultäten, wie der Philosophischen Fakultät, werden dort eingebrachte Anträge, z.B. zu Prüfungsordnungen, in der Regel auch angenommen. In der Regel wurden sie von den Direktorien des jeweiligen Faches erarbeitet. Stimmberechtigte Mitglieder der Direktorien sind aber nur ProfessorInnen. Das heißt an der Entscheidungsfindung sind alle anderen Statusgruppen nicht beteiligt - es sei denn durch informelle Strukturen auf Grundlage des Wohlwollens der ProfessorInnen. In den Studienkommissionen und Fakultätsräten kommt es daher immer wieder zu Kritik durch FachvertreterInnen anderer Statusgruppen. Diese Kritik wird jedoch oft durch die professorale Mehrheit in diesen Gremien übergangen. Die Einführung von Fachräten will dieses Problem beheben und bestehende (informelle) Strukturen integrieren.
2 Diskussion zum Institutsrat
Eine kurze Darlegung zur Schaffung eines Institutsrats: Die Ursprungsargumentation, um dem Rektorat in der AG SM den Institutsrat näherzubringen, zur Überarbeitung.
Hier findet ihr das Originaldokument (ohne Ergänzungen) als pdf.
Ein weiterer Teil der Argumentation zur Einführung von IR / FK findet sich zur Zeit noch hier unter Punkt 5.
Ein Dokument von 1992 zur Schaffung von beratenden Institutsbeiräten - damals ein Highlight. § 23 Absatz 2 unserer Grundordnung lautet heutzutage: "In der Satzung zur Verwaltung und Benutzung i.S.d. § 19 Nr. 10 LHG kann vorgesehen werden,dass ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet wird, der bei der Leitung und Organisation der Einrichtung berät."
3 Masterplan zur Umsetzung
3.1 Inhaltliches
Anhang A des Grundordnungsänderungsantrages mit der Aufstellung der Fächer, sortiert nach Fakultäten
Antragsbegründung Fachrat An dieser Stelle wird der Grundordnungsänderungsantrag begründet.
Anträge an die Fakultätsräte zur Diskussion des Fachkonvents
Fachkonvent in Grundordnung: Der neue Absatz der Grundordnung, der den Fachkonvent definiert.
Namensdiskussion Fachkonvent/Institutsrat/Fachrat Wie soll das Kind denn heißen?
3.2 Vernetzung
Biowissenschaften: Jana
Chemie und Geo: Golo fragen beim SAL-Vortreffen am Montag
Jura: ???
MathPhys: nächste FSK fragen
Med HD: Martin kümmert sich
Med MA: Vielleicht beim nächsten Senat ansprechen?
Neuphil: Emanuel
Philfak: Martin (hat auch Adressen): 22.01., 13 Uhr, Glasding am Marstall neben der Wiese, 1.OG des ZAW - "SAGE"
Theol: FS ist angeschrieben
Verkult: Anne: FS-Vernetzung irgendwann 25.-31., Treffen mit Kruse: 01.02., 15:20-16:00
WiSo: Cosima fragen? FS Politik?
20.01. FakRat Mathe und Informatik
Adressen der Fakultätsratsmitglieder?