Beratende Institutsbeiräte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. Dezember 2009, 22:44 Uhr
Dankend möchten wir an dieser Stelle Dr. WIlfried Henning zitieren. Er war Mitglied des großen Senats der Universität Heidelberg. Das Dokument ist auf den 10.2.1992 datiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Folgende Überlegungen sprechen eindeutig für die Schaffung von beratenden Institutsbeiräten
(§ 21 Abs 3 n.F. GO)
1.1 Die Verbesserung der internen Kommunikation
bzw. der Abbau von Kommunikationsdefiziten durch rechtzeitige Information.
Aktuelle Situation: In vielen Instituten findet zur Zeit überhaupt keine Kommunikation statt. Eine hohe Zahl von Mitarbeitern und Kollegen - einschließlich zahlreicher Professoren - hat den Eindruck, relevante Informationen entweder überhaupt nicht oder zu spät zu erhalten.
Für Institutsbeiräte spricht
1.2 die damit verbundene Erhöhung der Transparenz
bzw. der Abbau des dem öffentlichen Ansehen der Universität extrem schädlichen Eindrucks, Institutsdirektoren würden ihr - reales oder auch nur vermeintliches - "Herrschaftswissen" wie einen privaten Besitzstand hüten und zum EInsatz bringen.
Aktuelle Situation: VIele Institutsangehörige haben z.Z. allerdings in der Tat das Gefühl, permanent vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden - sowohl was die Institutsangelegenheiten als Ganzes als auch was ihre je individuellen Belange angeht.
Für Institutsbeiräte spricht
1.3 die damit verbundene Erhöhng der Effizienz
bzw. die Vermeidung von in der Sache problematischen, manchmal sogar unsinnigen Entscheidungen, die sich aus der Neigung vieler bzw. mancher Institutsdirektoren ergeben, ausgerechnet, die "Praktiker" ihres Instituts nicht rechtzeitig anzuhören.
Aktuelle Situation: Viele Kollegen fühlen sich negativ betroffen von onhaltlichen Entscheidungen des jeweiligen Geschäftsführenden Direktors bzw. des "Direktorius". Dies gilt für organisatorisch - technische Fragen oder geänderte Prüfungsordnungen; von der Zerschlagung von Personalstellen ganz zu schweigen. Die aus solchen Änderungen resultierende Mehrbelastung kann im EInzelfall sehr hoch ausfallen - und dies, obwohl ohnehin schon eine "Überlast" besteht. Geschäftsführende Direktoren täten gut daran, nicht nur auf die Arbeitskraft ihrer Kollegen und Mitarbeiter zurückzugreifen, sondern auch auf derenSachverstand, um rechtzeitig sachgerechte Lösungen zu finden.
to be continued...