Eine kurze Darlegung zur Schaffung eines Institutsrats: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Dezember 2009, 21:38 Uhr
Inhaltsverzeichnis
1 Eine kurze Darlegung zur Schaffung eines Institutsrats
Dieser Text wurde in seiner ursprünglichen Form als Arbeitspapier für die AG SM geschrieben, um den Damen und Herren auf Rektoratsseite darzulegen aus welchen Gründen und zu welchem Zweck ein Institutsrat notwendig ist. Er wurde bisher recht wenig überarbeitet und ich würde mich freuen, wenn ihr eure Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringt.
1.1 1. Vorwort
Der folgende Text bezieht sich vor allem auf Fragen von Studium und Lehre. Jedoch wäre die Einrichtung eines Institutsrats, der sich ausschließlich mit diesen Belangen beschäftigt, nicht sinnvoll.
Die universitäre Einheit von Forschung und Lehre wie sie sich einerseits im Status und in der Arbeitsweise der ProfessorInnenschaft widerspiegelt, andererseits in der Bildung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Studierende und Promovierende darstellt, darf nicht durch eine Trennung in verschiedene Gremien gefährdet werden. Vielmehr ist die nun folgende Argumentation analog für sämtliche Belange eines Instituts – insbesondere die Forschung – zu führen und das erklärte Ziel muss sein, einen Institutsrat zu schaffen, der sich mit allen Angelegenheiten eines Instituts beschäftigt, um nicht zuletzt die Vertretung der Institutsinteressen gegenüber Dritten auf eine breitere Basis zu stellen und auch die Verantwortung und Belastung der InstitutsdirektorInnen angemessen zu verteilen.
1.2
2. Analyse der gegenwärtigen Situation
Die bisherige Praxis in der Verwaltung der curricularen Ordnung des Studiums ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Gerade die komplette Umstellung der ehemaligen Magister‐ und Diplomstudiengänge
hat dies vielerorts aufgedeckt. So geschah die Neuordnung in vielen Fällen unter Zeitdruck, teilweise gar von Einzelpersonen, denen zudem weder genügend Zeit noch Raum für diese grundlegende
Aufgabe zur Verfügung standen. Die erarbeiteten Studien‐ und Prüfungsordnungen konnten auf Fakultätsebene in den Studienkommissionen nicht mehr zufriedenstellend korrigiert werden, sodass
in vielen Fällen schlecht bis teilweise gar nicht studierbare Curricula die Folge waren. Diesen elementaren Fehlern schließen sich generelle Missstände wie zunehmende Verschulung, mangelnde
Flexibilität im Studium und ein kaum zu leistendes Arbeitspensum an, die von der Mehrheit der Betroffenen‐ von Seite der Lernenden, wie auch von Seite der Lehrenden‐ kritisiert werden. Macht
man sich das Ausmaß und die Allgegenwart der begangenen Fehler bewusst, wird schnell deutlich, dass es sich um ein strukturelles Problem handeln muss.
1.3 3. Idee des Institutsrats
Ein Modell zur Lösung dieser Problematik bildet ein neu zu schaffender Institutsrat. In diesem müssen alle an Studium und Lehre beteiligten Statusgruppen gleichermaßen repräsentiert sein, denn
schließlich „bekennt sich die Universität Heidelberg zur Diversität und Gleichstellung aller ihrer Mitglieder“ (aus: „Leitbild und Grundsätze der Ruprecht‐Karls‐Universität Heidelberg“). Das bedeutet, dass nicht nur die ProfessorInnen, sondern auch der vielfältig mit der Lehre betraute Mittelbau, und insbesondere die Studierenden in der anstehenden Neubearbeitung der Bachelor‐ und Masterstudienordnungen gleichberechtigt mitbestimmen müssen. Auch müssen, wo es sinnvoll ist, die MitarbeiterInnen aus Administration und Technik ebenfalls paritätisch vertreten sein.
Dieser Institutsrat soll alle Fragen von Studium und Lehre behandeln. Beispielsweise gehören somit in seinen Aufgabenbereich die Über‐ und laufende Bearbeitung der Studien‐ und Prüfungsordnungen. Ebenso sollte die kurz‐ und mittelfristige Planung des Lehrangebots und in Konfliktfällen auch die Raumzuteilung in seinen Aufgabenbereich fallen. Weiterhin sind für Lehre und Studium vorgesehene Gelder in diesem Gremium zu verwalten, um eine zweckgemäße Verwendung zu gewährleisten. Auch ist zu berücksichtigen, dass bei der Berufung neuer ProfessorInnen oder sonstiger Stellenbesetzung im Maße ihres Bezugs zur Lehre eine Prüfung durch diesen Rat zu erfolgen hat. Ein wichtiges Element ist zudem die Entsendung eines Vertreters jeder Statusgruppe aus dem Institutsrat in die Präsidiumssitzung des Instituts, weil es so möglich gemacht wird, generelle Fragen der Lehre direkt in die Leitungsstrukturen des Instituts zu übertragen.
Auf dieser Grundlage ist es möglich, den gemeinsamen Prozess von Studium und Lehre sinnvoll zu gestalten. Denn wenn nicht alle Beteiligten einbezogen werden, ist es zwangsläufig der Fall, dass nicht nur bestimmte Interessen nicht genügend vertreten werden können, sondern es entsteht auch eine Anonymisierung des Prozesses, der sich in einem Ohnmachtsgefühl der Betroffenen und einer daraus resultierenden Unzufriedenheit niederschlägt. Zusätzlich zur Beteiligung aller Gruppen ist ein Bezug auf die Institutsebene ein Schritt in Richtung Basis, der ebenfalls der Anonymisierung entgegenwirkt. Daraus ergibt sich, dass die Mitglieder der Universität sich mehr in deren Gestaltung eingebunden fühlen. Es entwickelt sich schrittweise eine Kultur, die darauf fußt, dass jeder und jede einzelne sich verantwortlich fühlen kann für die Bedingungen und das Miteinander im gesellschaftlichen Mikrokosmos der Universität. In diesem Geiste angesiedelt wäre auch eine gleichzeitig unbürokratische wie wirkungsvolle, persönliche Evaluation der Lehre, die zwar nicht Gegenstand dieser Darlegung sein soll, jedoch eng verzahnt ist mit den Ideen einer subsidiären Selbstverwaltung, Ausdruck derer die Idee des Institutsrats ist.
Neben diesen eher formalen Argumenten für die Ebene des Instituts ist auch die Praktikabilität zu bedenken. Ein vortreffliches Beispiel liefert die philosophische Fakultät. Die Studienkommission auf Fakultätsebene kann nicht in der Lage sein, die Gesamtzahl der über 70 Studienordnungen in der Fakultät eingehend auf ihre inhaltliche und organisatorische Kohärenz zu prüfen, geschweige denn diese komplett zu erarbeiten. Ebenso kann die Planung des Lehrangebots nicht erst auf Fakulätsebene beginnen – wenn auch gerade bei Fächern, die wechselseitig auf Lehrexporte angewiesen sind, eine fach‐ und fakultätsübergreifende Absprache selbstverständlich weiterhin geboten ist. Die Maßgabe einer Sicherung der Studien‐ und Lehrqualität muss also sein, bereits auf Höhe der studiengangtragenden Einheiten – in der überragenden Zahl der Fälle also auf Institutsebene – ein suffizientes System zu schaffen.
Jedoch auch in ganz anders gearteten Fällen wäre die Einführung eines dergestalten Institutsrats von Vorteil. Selbst in der medizinischen Fakultät, die insgesamt nur zwei grundständige Studiengänge beherbergt, ist zwar eine gesamtfakultäre Ordnung des Studiums sehr sinnvoll, jedoch geschieht die inhaltliche Ausgestaltung der Lehre auf Ebene jedes einzelnen Instituts/Klinik. Auch hier wäre es demnach möglich, die Studierenden über die bereits vorhandene schriftliche Evaluation hinaus stärker in die Entwicklung der Lerninhalte und Lernformen mit einzubeziehen, um eventuelle Probleme in der Umsetzung noch besser zu reflektieren.
1.4 4. Umsetzung
Die beiden kurz angeführten Beispiele sollen nur die zwei Pole darstellen, zwischen denen sich die Ordnung der Fakultäten, Institute und Studiengänge bewegt. Das sich aufspannende Spektrum an
der Universität ist äußerst mannigfaltig und schwer zu abstrahieren. Es bleibt also auf gesamtuniversitärer Ebene vor allem zu klären, wie vorzugehen ist, um den zukünftigen Weg in der Organisation der Institute auf der einen Seite so zu gestalten, dass man in der Gesamtheit die Funktionalität sicherstellt, auf der anderen Seite die an vielen Stellen auf verschiedene Art und Weise entstehenden Strukturen sich insofern flexibel gestalten lässt, als dass die Individualität der Institute sich in einer gewissen Satzungsautonomie des Institutsrates widerspiegeln kann. Hierzu wäre eine Möglichkeit, sich im Senat auf die grundlegende Überarbeitung der BA/MA‐Ordnungen beginnend im Wintersemester zu einigen, wie es bereits an anderen Universitäten geschehen ist. Gleichzeitig ist je nach Artung des jeweiligen Instituts durch dieses selbständig ein Institutsrat auf Grundlage bestimmter allgemeiner Kriterien einzurichten, um gegen Ende des Wintersemesters unter Berücksichtigung der in der Arbeit gesammelten Erfahrungen einen Passus in die Grundordnung zu aufzunehmen, der diese Strukturen gesamtuniversitär etabliert.
1.5 5. Merkmale und Aufgaben des Institutsrats in Kürze
- paritätische Besetzung mit ProfessorInnenschaft, Mittelbau, Studierendenschaft; wo es sinnvoll ist, viertelparitätisch mit Administration und Technik
- Behandlung aller Fragen, die das Institut betreffen; in Studium und Lehre wären dies z. B.
- Über‐ und laufende Bearbeitung der Studien‐ und Prüfungsordnungen
- (Mit)Verwaltung der für Studium und Lehre vorgesehenen Finanzmittel
- entscheidende Beteiligung in der Studium und Lehre betreffenden Stellenpolitik
- Entsendung eines Vertreters jeder Statusgruppe in die Präsidiumssitzung des Instituts