AK QuaSiMi: Unterschied zwischen den Versionen

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*Was passiert, wenn der Fakrat beschließt, dass Studienkommission und&nbsp;Verteilungskommission zusammengelegt werden und die Studierenden, dann die Studierenden für die Kommission im&nbsp;Fakultätsrat nicht legitimieren oder nur teilweise?<br>
  
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''<br>1.) Wann wird die neue Grundordnung voraussichtlich in Kraft treten?''
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''<br>2.) Gemäß §34, Abs.4 "werden zwei Studierende von den für die jeweiligen Fächer zuständigen studentischen Vertretungen bestellt. Die Zuständigkeit für die Bestellung der Studierendenvertreeter geht auf die Verfasste Studierendenschaft über, sobald diese konstituiert ist." Wir haben Anfragen von Fachschaften erhalten, wie genau sie die Vertreter benennen können/müssen. Können/Müssen die jeweiligen Studienfachschaften dies in den Studienfachschaftssatzungen festlegen? Und, falls dies in der Fachschaftssatzung nicht explizit formuliert wird, wer ist dann für die Bestellung zuständig? Das entsprechende Exekutivorgan der Studienfachschaften (Fachschaftsrat)?''
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''<br>3.) Eine etwas theoretisch konstruierte Frage: Was passiert in dem Fall, in dem der Fakultätsrat beschließt, dass Studienkommission und Verteilungskommission zusammengelegt werden, die Studierenden im Fakultätsrat die Studierenden der Studienkommission nicht oder nur teilweise durch Wahl legitmieren?''
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''<br>Wir wünschen Ihnen bereits ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!''
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*Georg wird AK am Dienstag vorstellen und das Papier von Michi noch ein bisschen überarbeiten, sodass es als Vorlage für Dienstag für den StuRa taugt.<br>
 
*Georg wird AK am Dienstag vorstellen und das Papier von Michi noch ein bisschen überarbeiten, sodass es als Vorlage für Dienstag für den StuRa taugt.<br>
  
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== Sitzung Schiedskommission, 13.12.2013, 15:00, ZUV  ==
 
== Sitzung Schiedskommission, 13.12.2013, 15:00, ZUV  ==

Version vom 14. Dezember 2013, 14:26 Uhr

Auf dieser Seite geht es vorrangig um die zentrale Kommission zur Vergabe von Qualitätssicherungsmitteln sowie die zentrale Schlichtungskommission, aber auch um Qualitätssicherungsmittel auf Fach- und Fakultätsebene und auch mal ganz allgemein.

Hierzu trifft sich regelmäßig der AK QuaSiMi

Arbeitspad: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi

altees Etherpad für Ideen: QuaSiMi-Ideen


Inhaltsverzeichnis

1 TO DO bezüglich Qualitätssicherungsmittel

  • StuRa-Anträge schonmal verfassen.
  • Q-Konzept (E-13-Stellen) der Uni - Wie reagieren wir auf etwaige Einbringungsstrategien von seiten des Rektorats (Tischvorlage u.ä.)?
  • Perspektivisch: Klärung, was "Einvernehmen" bei Entscheidungen bedeutet: Gehen Fälle auch in die Schlichtung, wenn wir zustimmen und alle anderen ablehnen. Klären, wie wir das in Zukunft ansprechen werden. Vielleicht findet sich ja auch was in der Begründung zum QuaSiMi-Gesetz
  • Frau Rösch vom IDF antworten bezüglich Antrag
  • zusammen mit Senatorinnen klären: Anfrage von Frau Heisenberg bezüglich Mitglieder für Schiedskommission (nicht 13.12.2013, sondern die kommende danach)


2 Bisherige Treffen

Hier zukünftig die Protokollierung der vergangenen Treffen einfügen - Stichworte reichen...

Aktueller Stand

  • Wir warten auf Rückantwort von zwei Emails vom 06.08.2013 welche an Herrn Hiermaier von MWK Referat 41 ging und zur Information und Klärung auch an Abgeordnete der Fraktion der Grünen im Landtag. Diese Mail finden sich beim Treffen zum 05.08.
  • Der Schriftverkehr in Sachen QuaSiMi findet sich bei den betreffenden Emails die auf den jeweiligen Treffen ausgearbeitet wurden. Nimmt ein weiteres Treffen wiederum darauf Bezug ist ein Verweis aufgeführt.

- die aktuelle Zusammenfassung unserer Probleme und Kritik in Bezug auf QuaSiMi findet sich gut zusammengefasst in unserer Email an Herrn Eitel vom 27.07, also hier


2.1 Treffen AK QuaSiMi: 14.12.2013, 10:00, StuRa-Büro

Ziel des Treffens: Weihnachtsputz!! WIKI und UNTERLAGEN aufräumen !!


Weitere offene Themen:

  • Nachhaken Rechtsauskunft.
  • Dezentrale QuaSiMiKo + VS in Einklang bringen
  • Rechtliche Grundlagen Qualitätssicherungsmittel aufarbeiten (LHG, StuGebAbschG + Begründung StuGebAbschG / QualSiG + Begründung QualSiG, Grundordnung HD, Senatsbeschlüsse zu Studiengebühren + Qualitätssicherungsmitteln).


2.1.1 TOP 1: Dezentrale QuaSiMiKos

Die neue im Senat beschlossene Grundordnung stellt die Verteilung der QuaSiMiKo vor allem auf dezentraler Ebene sehr um.

Philipp von Jura ist da und fragt diesbezüglich nach. Dabei kommen einige Fragen auf (ungeschickt, dass wir den Grundordnungsentwurf grade nicht da haben).

  • Wann tritt die neue Grundordnung in Kraft?
  • Wie genau benennt die Studienfachschaft die Vertreter in der QuaSiMiKo?
  • Was passiert, wenn der Fakrat beschließt, dass Studienkommission und Verteilungskommission zusammengelegt werden und die Studierenden, dann die Studierenden für die Kommission im Fakultätsrat nicht legitimieren oder nur teilweise?


Schicken E-Mail an Frau Stöcklein:


Liebe Frau Stöcklein,


wir haben uns heute unter anderem damit beschäftigt, welche Änderungen sich mit der neuen Grundordnung bezüglich der Verteilung der Qualitätssicherungsmittel auf der dezentralen Ebene ergeben. Dabei haben sich noch einige Fragen ergeben, vielleicht können Sie uns damit noch vor der Weihnachtspause weiterhelfen.


1.) Wann wird die neue Grundordnung voraussichtlich in Kraft treten?


2.) Gemäß §34, Abs.4 "werden zwei Studierende von den für die jeweiligen Fächer zuständigen studentischen Vertretungen bestellt. Die Zuständigkeit für die Bestellung der Studierendenvertreeter geht auf die Verfasste Studierendenschaft über, sobald diese konstituiert ist." Wir haben Anfragen von Fachschaften erhalten, wie genau sie die Vertreter benennen können/müssen. Können/Müssen die jeweiligen Studienfachschaften dies in den Studienfachschaftssatzungen festlegen? Und, falls dies in der Fachschaftssatzung nicht explizit formuliert wird, wer ist dann für die Bestellung zuständig? Das entsprechende Exekutivorgan der Studienfachschaften (Fachschaftsrat)?


3.) Eine etwas theoretisch konstruierte Frage: Was passiert in dem Fall, in dem der Fakultätsrat beschließt, dass Studienkommission und Verteilungskommission zusammengelegt werden, die Studierenden im Fakultätsrat die Studierenden der Studienkommission nicht oder nur teilweise durch Wahl legitmieren?


Wir wünschen Ihnen bereits ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!


Viele Grüße,

XXX

2.1.2 TOP 2: Vorgehen StuRa

  • Georg wird AK am Dienstag vorstellen und das Papier von Michi noch ein bisschen überarbeiten, sodass es als Vorlage für Dienstag für den StuRa taugt.




2.2 Sitzung Schiedskommission, 13.12.2013, 15:00, ZUV

Hier Bericht (pdf oder so) zur Sitzung einfügen.


2.3 Sitzung QuaSiMiKo, 10.12.2013, 11:30, ZUV

Hier Bericht (pdf oder so) zur Sitzung einfügen.


2.4 Treffen AK QuaSiMi, 07.12.2013, 10:00, ZFB

2.4.1 TOP 0: Tagesordnung

  1. IDF - Antrag für QuaSiMiKo (Antrag 9)
  2. Bericht Mandatierung in der RefKonf für die QuaSiMiKo
  3. Vorbereitung der QuaSiMiKo am 10.12.13
  4. Abarbeitung Anfrage Transparenz
  5. Rekapitulation Gespräch mit Frau Albrecht
  6. Vorbereitung der Schlichtung am 13.12.13

2.4.2
TOP 1: IDF - Antrag für QuaSiMiKo (Antrag 9)

Geht wohl nicht so sehr um den Inhalt als dass mit dem Geld die Kurzzeitstudierenden am IDF gehalten werden, was wiederum dafür sorgt, dass der Etat des IDF höher ist.

Wir haben bereits Mandatierung für Ablehnen. Das ist wahrscheinlich nicht so gut fürs IDF, wenn das wegfällt. Unsere Mandatierung bleibt bestehen, allerdings könnte es in der Schlichtung von unserer Seite aus sanfter angegangen werden.

2.4.2.1

2.4.3 TOP 2: Bericht Mandatierung in der RefKonf für die QuaSiMiKo


Abstimmungsempfehlungen wurden im Paket angenommen.

Bei den Einzelabstimmungen:

Antrag 18 - Aufstockung Dauerbudgets Französisch und Schwedisch - Ablehnung (in FSK-Sitzung auch Ablehnung)

Antrag 19 - Ausbau Spanischsektion - Annehmen (in FSK-Sitzung stark auf Enthaltung mit Tendenz zu Ablehnung)

2.4.3.1

2.4.4 TOP 3: Vorbereitung der QuaSiMiKo am 10.12.13

Gehen zur Vorbereitung entlang der Tagesordnung für die Sitzung.

2.4.4.1 Zu TOP 0 :Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung, Verabschiedung des Protokolls

Wir wollen noch Tagesordnungspunkte aufnehmen, schreiben dazu eine E-Mail.


Liebe Frau Busse, liebe Frau Heisenberg,


für die Sitzung der Qualitätssicherungsmittelkommission am 10.12. würden wir gerne noch folgende Tagesordnungspunkte beantragen:


1. Transparenz innerhalb der QuaSiMiKo / Sitzungsvorbereitung
2. Transparenz/ Rechenschaftsbericht außerhalb der QuaSiMiKo
3. Beteiligung der dezentralen Strukturen


Zu 1.:
Wir würden gerne versuchen, die Sitzungsvorbereitung und die Transparenz innerhalb der QuaSiMiKo zu verbessern. Bei der Verschickung der letzten Unterlagen hatten wir das Problem, dass der Anhang mit den Anträgen knapp 40 MB groß war, was ein nromaler E-Mail-Account selten empfangen kann (die E-Mail-Server lehnen diese E-Mails ab), weshalb die E-Mail weder bei Herrn Schröter noch bei mir angekommen ist. Im QuaSiMiKo-Verteiler der FSK ist die E-Mail ebenfalls aufgrund der Größe in der Moderation hängen geblieben. Statt die Anträge per E-Mail zu versenden, würden wir daher vorschlagen, die Anträge nach Ablauf der Antragsfrist auf der Website der Universität hochzuladen. Das verbessert die Zugänglichkeit und erhöht zudem die Transparenz innerhalb und außerhalb der QuaSiMiKo.
Gleichzeitig wäre es wünschenswert, wenn die Anträge nicht nur nach Fakultäten und zentralen Einrichtungen getrennt würden, sondern nach einem einheitlichen Schema benannt und mit einer laufenden Nummer versehen würden, ähnlich wie das z.B. auch bei den Senatsunterlagen der Fall ist. Dies erleichtert die Arbeit bei der Sitzungsvorbereitung und die Bezugnahme auf alte Anträge in späteren Sitzungen wird ebenfalls vereinfacht.
Wir haben außerdem gemerkt, dass es für uns teilweise verwirrend sein kann, mehrere Versionen von Anträgen vorliegen zu haben. Dies resultiert daraus, dass wir uns die Anträge vorab zuschicken haben lassen, um einen größeren Zeitraum zur Vorbereitung zur Verfügung zu haben. Wir würden dieses Vorgehen gerne vereinfachen. Statt uns die Anträge vorher zukommen zu lassen, würden wir gerne den Zeitraum zwischen der Antragsfrist (+ Kulanzfrist zur Änderung etc.) und dem Sitzungstermin auf mindestens sechs Wochen vergrößern. So wäre es möglich, dass wir nur die endgültige Fassung des Antrags erhalten und trotzdem genügend Zeit für unsere internen Abstimmungsprozesse bleibt.
Zusätzlich dazu hielten wir es für angemessen, wenn Entscheidungen des Rektorats, die dem Kommissionsvotum zuwiderlaufen (z.B. zum Hellfeld-Phasen-Fluoreszenzmikroskop Keyence BZ-9000), allen Kommissionsmitgliedern unverzüglich und direkt mitgeteilt würden. Der Bericht aus dem Rektorat, der zu Beginn jeder Kommissionssitzung mitgeteilt wird, bliebe davon unberührt.


Zu 2.:
Uns erreichen immer wieder Anfragen bezüglich der Transparenz bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel bzw. zu den Rechenschaftsberichten an das Ministerium. Diese sind unserer Meinung nach recht unübersichtlich und schwer zugänglich. Es würde die Arbeit der Kommission viel eher transparent gestalten, wenn z.B. die Kommissionsergebnisse, die ja allen Kommissionsmitgliedern zugänglich und übersichtlich sind, als Grundlage für eine solche Offenlegung dienen würden. Wir schlagen daher vor, die Kommissionsergebnisse der einzelnen Sitzungen genau wie die Anträge auf der Website der Universität zugänglich zu machen. Uns ist dabei bewusst, dass dieses Problem keines ist, dass allein auf der zentralen Ebene vorhanden ist und gelöst werden kann. Es wäre aber sicherlich zielführend, wenn die zentrale Kommission diesbezüglich mit gutem Beispiel vorangehen würde.
Zudem können sowohl zentrale und dezentrale Einrichtungen, Dozierende, Studierende und studentische Gruppen Gelder aus den zentralen Qualitätssicherungsmitteln beantragen. Die Fakultäten und zentralen Einrichtungen werden hierüber per E-Mail informiert. Wir würden es begrüßen, wenn auf der Website der Universität ebenfalls über die Antragsrunden informiert würde, sodass diese Information auch Studierenden und Dozierenden zugänglich ist, die nicht in den Gremien der Einrichtungen aktiv sind. Über weitere Informationsmöglichkeiten sollte nachgedacht werden.

Zu 3.:
Bei Anträgen, die von dezentralen Einrichtungen gestellt werden, kommen immer wieder ähnliche Fragen bei unserer Vorbereitung auf:

1) Kann diese Maßnahme nicht dezentral finanziert werden?

2) Wie steht die Fakultät / das Fach gegenüber der Maßnahme, die durch die Gelder aus dem Antrag finanziert werden soll?


Zum ersten Punkt fänden wir es daher wichtig, dass die betroffene Einheit ihre Verausgabung von Qualitätssicherungsmitteln offenlegt, sodass die zentrale QuaSiMiKo eine solide Basis für eine Entscheidung vorliegen hat (vgl. auch Erläuterung zu Punkt 2). Falls dies nicht möglich ist, oder unübersichtlich ist, würden wir uns wünschen, dass die Qualitätssicherungskommission der entsprechenden Einheit eine Stellungnahme abgibt, in der erklärt wird, weshalb der entsprechende Antrag dezentral nicht berücksichtigt werden kann. Wir würden daher vorschlagen, dass im Formular für die Beantragung der Qualitätssicherungsmittel darauf hingewiesen wird, dass bei Beantragung durch dezentrale Einrichtungen für Maßnahmen auf der dezentralen Ebene eine entsprechende Aufstellung oder eine entsprechende Stellungnahme anzuhängen ist, ohne die der Antrag zentral nicht behandelt werden kann. Nicht betroffen davon sind Anträge, die von dezentralen Einrichtungen für Maßnahmen auf zentraler Ebene oder Maßnahmen, die mehreren Fächern zumindest annähernd gleichermaßen zugutekommen sollen, gestellt werden.

Bei dem zweiten Punkt ist uns bewusst, dass es schwierig sein kann, hier eine Stellungnahme einzuholen, besonders auch für Antragssteller*innen, die nicht in die üblichen Gremienarbeiten involviert sind. Wir fänden es dennoch gut, darauf hinzuweisen, dass eine Stellungnahme oder ein Hinweis darauf, ob und wann sich die entsprechenden Fachgremien mit dem Thema auseinandergesetzt haben, wünschenswert wäre.

Viele Grüße,
Marlina Hoffmann
in Absprache mit dem AK QuaSiMi der Fachschaftskonferenz


2.4.4.2 Zu TOP 1: Mitteilungen aus dem Rektorat

Wir kritisieren, dass das Rektorat das Kommissionsvotum missachtet.


2.4.4.3 Zu TOP 2: Übersicht gebundene Mittel, Reste in den Zentralen Fonds Studiengebühren und Qualitätssicherungsmittel

2.4.4.4 Zu TOP 4 und 5: Beratung der Anträge aus den Fakultäten & Beratung der Anträge aus zentralen Einrichtungen

Mandatierung der FSK und RefKonf: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Wintersemester_2013_14/Abstimmungsempfehlung_WS1314_Komplett.pdf (ist vollständig und aktualisiert)

Anmerkung dazu: In Zukunft machen wir wieder Matrizen hier im Wiki.


Zu E13-Stellen:

- Wir nehmen Bezug auf die Senatsstellungnahme:  http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Persoenliche_Erklaerungen/PS_Senat_12-11-13_E13-Studiendekanate.pdf

- Wir lehnen generell unfertige Konzepte ab, die nur gemacht werden, um schnell schnell durch die SysAkk zu kommen.

- Ansonsten bleibt nur zu sagen, dass die inhaltliche Arbeit nicht in der QuaSiMiKo läuft, sondern auf anderen Ebenen, wie zB Senat, AG SM, ...


Zu JURA und IDF: SPRACHANFORDERUNGEN! Wir wollen hier anmerken, dass es anscheinend nötig ist, über Sprachanforderungen zu sprechen und deren Realisierung irgendwie angepackt werden muss. Verweis auf den SAL, die Beispiele der Anträge hier sollten in die Diskussion des SAL miteinfließen. Besser dort diskutieren als irgendwelche Gelder zur Behandlung von Symptomen durchlassen.


2.4.4.5 Zu TOP 6: Weiters Vorgehen

  • Fänden es gut, wenn über Termine für die Schlichtung erst gesprochen wird, wenn klar ist, wer für den Job als Schlichter mandatiert ist (über Einvernehmen oder MWK-Beschluss, ist egal).
  • Die StuRa-Konstitution wird etwas dauern, die nächsten Kommissionssitzungen etc. sollten erst stattfinden, wenn der StuRa Gelegenheit hatte, Mitglieder für die Kommission zu wählen. Das wird nicht vor Ende Januar / Anfang Februar der Fall sein.


2.4.5 TOP 4: Abarbeitung Anfrage Transparenz

Wir hatten folgende Anfrage:


"Liebe Fskler, wo kann ich denn die Berichte der Uni Heidelberg an das
Wissenschaftsministerium zur Verwendung der QuaSiMi, die laut § 2
Zweckbindung der Qualitätssicherungsmittel des Gesetz zur Sicherung
der Qualität in Studium und Lehre veröffentlicht werden müssen
für jeden, einsehen? Vielen Dank für Eure Antwort im Voraus.Viele
GrüßeMelanie(aus der FS Romanistik, frage aber privat an ;) ) "


Antwort:


Liebe Melanie,
generell steht alles, was man von Seiten der Universität online zur zentralen QuaSiMiKo finden kann, auf dieser Seite: http://www.uni-heidelberg.de/universitaet/beschaeftigte/service/finanzen/qsm/
Dort findet man unter "Rechenschaftslegung / Transparenz" eine 'Offenlegung' darüber, wie zentrale Qualitätssicherungsmittel verwendet wurden. Diese Auskünfte sind allerdings sehr spärlich. Da solche Anfragen immer wieder an uns herangetragen werden und wir generell befürworten, dass diese Dinge komplett transparent gemacht werden, haben wir für die nächste Sitzung der Kommission den Tagesordnungspunkt "Transparenz" beantragt, bei dem wir uns dafür einsetzen werden, dass dieser Zustand endlich einmal verbessert wird.
Die Romanistik scheint in dieser Hinsicht ja schon etwas weiter zu sein, was du aber sicher besser weißt als wir. Wir haben bei einer kurzen Suche nach eurem Institut jedenfalls diese Seite gefunden, auf der zumindest mal ein Protokoll eurer letzten QuaSiMiKo zu finden ist: http://www.uni-heidelberg.de/rose//quasimi.html
Zu den Anträgen auf zentrale Qualitätssicherungsmittel kannst du dich auch auf der Seite der Fachschaftskonferenz informieren: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/gremienarbeit/quasimiko/quasimi-antraege.html
Informationen zu den laufenden Dingen und den anstehenden Sitzungen finden sich auch im Wiki der FSK: http://agsm.fsk.uni-heidelberg.de/index.php/AK_QuaSiMi
Wir hoffen, wir konnten dir weiterhelfen. Du kannst dich mit weiteren Fragen gerne immer an uns wenden. Am besten erreichst du uns über den folgenden Verteiler: quasimiko@fsk.uni-heidelberg.de
Viele Grüße,
Marlina
für den AK QuaSiMi der Fachschaftskonferenz


2.4.6 TOP 5: Rekapitulation Gespräch mit Frau Albrecht

Frau Busse war nicht dabei, so wie wir das auch in der E-Mail an Frau Albrecht gewünscht hatten.

Ergänzter/veränderter Bericht aus RB 1612:

  • Frau Albrecht: Schlichtung als Ort, in dem man diskutieren kann. Ihr ist klar, dass die FSK-Mandatierten ihre Position nicht während der Diskussion ändern können (da mandatiert).
  • Frau Albrecht schätzt das Kennenlernen der Studierenden, und möchte sich sogar im StuRa nach dessen Konstituierung vorstellen.
  • Frage an Frau Albrecht: Warum kommen Dinge nicht in die Schlichtung, wenn die Studierenden dafür und die Profs dagegen sind? → Ihrer Meinung nach sollte alles, worüber Uneinigkeit besteht, geschlichtet werden.
  • Wofür sollen QuaSiMi ausgegeben werden. Position Frau Albrecht: Generell keine infrastrukturellen Dinge wie zB Renovierungen, Straßenbau, etc. Kann halt sein, dass eine Renovierung deutlich zur Verbesserung der Lehre beiträgt, dann ist das so ein Grenzfall.
  • Dass Anträge auch aus dezentralen Mitteln finanziert werden können, hält Frau Albrecht nicht für relevant, ihr geht es nur um Inhaltliches.
  • Wie steht sie dazu, dass wir einen Einblick in den Grundhaushalt erhalten sollten, um zu sagen, ob etwas von QuaSiMi finanziert werden sollte, was eigentlich aus dem Grundhaushalt bezahlt werden müsste? Der Gesamthaushalt bleibt undurchsichtig. Das könnte man auch gar nicht so genau verstehen, und wollte man nicht sehen. Auf Nachfrage hin sagt sie, ja, man müsste wohl als Studierender davon ausgehen, dass das Rektorat immer noch n bisschen was in der Tasche hat, mit dem es Sachen auch irgendwie finanzieren könnte.
  • Sprach häufiger von „wir“. Wird nicht so ganz klar, ob sie damit "wir = Unirat" oder "wir = Universitätsleitung/Rektorat" meint? Generell nicht so gut, weil sie ja eigentlich eine neutrale Stellung als Schlichterin einnehmen sollte.
  • Generell scheint sie offen zu sein, scheint nicht unbedingt abhängig vom Rektorat.


2.4.7 TOP 6: Vorbereitung der Schlichtung am 13.12.13

Wir sollten Frau Albrecht über unsere Meinung in Sachen Qualitätsentwicklung informieren und ihr daher das Q-Papier zukommen lassen.


E-Mail:An Frau Albrecht, CC Frau Busse, Herr Hashmi


Liebe Frau Albrecht,

in der kommenden Schlichtungssitzung werden drei Anträge behandelt. Zwei davon sind direkt Teil der Entwicklung einer Qualitätskultur und einer Qualitätssicherung in Studium und Lehre an der Universität Heidelberg. Die Studierenden begrüßen es generell, wenn in dieser Thematik Fortschritte gemacht werden. Allerdings sind wir oft nicht der gleichen Meinung wie die Universitätsleitung bei der Frage, wie eine Verbesserung der Qualität erreicht werden kann und wie ein sinnvolles System zu ihrer Sicherung aussehen soll. Daraus entstehen dann auch die unterschiedlichen Voten von Rektorat und Studierenden bei Anträgen wie dem E-Learning und dem Curriculumsbeauftragten.

Wir haben uns, in zahlreichen Treffen und Sitzungen, Gedanken über Qualitätskultur, Qualitätsentwicklung und -sicherung gemacht, und diese in schriftlicher Form festgehalten. Das Diskussionspapier, das daraus entstanden ist, ist ein dynamisches Dokument, welches wir, falls nötig und sinnvoll, immer weiter ergänzen. Sie können dieses Dokument hier finden und sich ein Bild von unseren Ideen zur Etablierung einer Qualitätskultur an der Universität Heidelberg machen: https://docs.google.com/document/d/18wkcK8ZdFzx25U9RQCvzOw5Sh4SInzjRQnzex50t0CQ/edit?pli=1

Generell fänden wir es sinnvoller, wenn zunächst ein in sich geschlossenes Konzept unter Mitbestimmung der Studierenden auf den normativen Ebenen beschlossen wird, bevor die Finanzierung von einzelnen Stellen vorangetrieben wird. Neben dieser Betrachtung des Gesamtkonzepts sprechen aus unserer Sicht auch noch andere Dinge gegen die einzelnen Anträge, was wir dann ja sicher in der Diskussion am kommenden Freitag ausführlich diskutieren werden.


Viele Grüße und bis zum kommenden Freitag,

Marlina Hoffmann



2.4.7.1 Zu TOP 1: Begrüßung und kurze Einführung in die Thematik

Wir beschreiben nochmal unsere Struktur und stellen klar, dass wir eine feste Mandatierung zu den Anträgen haben.


2.4.7.2 Zu TOP 2: Diskussion und Abstimmung über Anträge


Antrag
Antragshistorie
Mandatierung FSK
Begründung
Ergebnis der Schiedskommission
Dezernat Studium und Lehre: Curriculumsbeauftragter


Konnte keine Begründung finden.

Potentielle Begründungen:

  • Wir begrüßen eine Stärkung des Fokus auf Curriculumsentwicklung, allerdings wollen wir eine starke, kompetente Ansprechstation, siehe auch unser Q-Papier, Punkt "Lehrentwicklungsteam" unter "Eine Zentrale Service-Stelle Lehre & Lernen im Prorektorat für Studium und Lehre". Es geht hier NICHT um Verwaltung, sondern INHALTLICHE Beratung. Daher sollte eine solche Service-Stelle _NICHT_ in der Verwaltung angesiedelt sein sondern dem Prorektorat für Studium & Lehre unterstehen, in enger Anbindung an das Prorektorat für Qualitätsentwicklung.
  • Die Stellenausschreibung an sich fordert zudem überhaupt keine Kompetenzen, die mit einer solchen Stelle gemeinsam sind: Kompetenz im Bereich Studiengangsentwicklung, -durchführung, Kompetenzorientierung, Modularisierung, Kenntnis von Akkreditierungsvorgaben, KMK-Vorgaben, Lissabon-Konvention, etc.

Dezernat Studium und Lehre:

Careerservice


  • Behandlung in der Schiedskommission 18.02.2013: Antrag wird abgelehnt (Rektoratsvertreter sind sich uneinig)





  • Berufsberatung ist zwar eine gute Sache, führt aber nicht zur Verbesserung des Studiums an sich. Hat keinerlei Lehrrelevanz.
  •  Ist eigentlich auch nicht Aufgabe der Uni, sondern eher des Arbeitsamts.



Rektorat: E-Learning
  • sollte dann eigentlich in die Schlichtung, wurde aber von Frau Nüssel zurückgezogen, weil sie auf uns zugehen wollte in Bezug auf Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung


  • aus Q-Papier: Die Studierenden begrüßen das bereits bestehende E-Learning-Center, insbesondere dessen Ansiedlung direkt beim Prorektorat für Studium und Lehre. Diese Struktur soll als Vorbild für die Servicestelle dienen. Daher wird auch der QuaSiMi-Antrag zum E-Learning befürwortet, soll jedoch im Rahmen der QM-Verhandlungen behandelt werden, da E-Learning nur ein Element von Lehre ist, das die Präsenzlehre unterstützt und ergänzt. Was bislang nicht klappt, ist die Ermöglichung von E-Learning-Plattformen, die von Studierenden selbst verwaltet werden können. Wenn man die Orientierung an den Lernenden ernst nimmt, muss das E-Learning-Center so etwas perspektivisch ermöglichen - ansonsten sind die vorhandenen Plattformen für studentische Arbeitsgruppen nicht anwendbar, was zu einer Umgehung des implementierten E-Learning-Centers führen kann.
  • GESAMTKONZEPT! Wir müssen aufpassen, dass wir Geld nicht ausgeben für Sachen, die besser in ein gesamtes Konzept eingebunden wären.


2.5 30.11., 10:00, ZFB

2.5.1 0. Regelmäßiger Termin

hier die Umfrage für den regelmäßigen Termin für die "AG" QuaSiMi: http://doodle.com/2gpmkyx25r6wzx8v

Die Daten könnt ihr ignorieren, es geht nur um die Wochentage bzw. bei Sonntagen auch um Feiertage. Wenn ihr erst halb x könnt oder es nicht sehr günstig ist, antwortet bitte mit (Ja). Zum nächsten Termin wird Georg Berliner (Backware) mitbringen! (@Georg: am Bahnhof gibt es 4 für 2€, heul also nicht rum =D)

Sieht wohl nach immer samstags aus, wenn was ansteht.


2.5.2 1. neue Anträge für QuaSiMiKo am 10.12.

Es gab ein paar Probleme mit den Unterlagen, wir haben eine Mail nicht bekommen, da die Mail zu groß war - daher hatten wir auch die Anträge nicht. Das ist jetzt aber behoben, ab sofort müssten Mails von Frau Heisenberg immer ohne Moderation durchgehen.

Erste Überlegungen zu den Anträgen: http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi

Wir besprechen jetzt die neuen Anträge, die noch nicht in der bisherigen Abstimmungsvorlage nicht enthalten sind.

Manche der Anträge sind formal nicht korrekt, Unterschriften fehlen. Sowas ist ziemlich nervig und wir werden das in der Kommission ansprechen.

Sind alle neuen Anträge durchgegangen und haben dort, wo Unterschriften fehlen, Anfragen an die Studiendekane geschickt.

Folgende Aufteilung für die Ausformulierung zur Abstimmungsvorlage für die FSK:

- Anglistik: Marlina

- Geographie: Marlina

- Geschichte: Georg

- Geschichte 2: Georg

- PoWi: Jakob

- Physik/Geowissenschaften: Stefan

- Ostasienwissenschaften: Georg


2.5.3 2. Schlichtungssatzung

Wir haben beschlossen, uns direkt an Frau Stöcklein zu wenden und sie um einen Ausformulierung der Schlichtungssatzung zu bitten. Hier die E-Mail:


Liebe Frau Stöcklein,

vor einiger Zeit hatten Sie uns einmal zugesagt, dass Sie uns bei der Ausformulierung einer Schlichtungssatzung bezüglich Qualitätssicherungsmittel behilflich sein würden. Wir würden gerne einen neuen Anlauf wagen, eine solche in den Senat (Januar-Sitzung) einzubringen. Wir hatten ja bereits verschiedene Modelle in der letzten Amtsperiode in den Senat eingebracht, sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass wir uns auf ein Modell beschränken wollen und dies dann auch schon juristisch korrekt ausformuliert in die Fakultäten und in den Senat tragen.

Unsere bisherigen Konzepte befinden sich hier: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/Schlichtung.pdf

Wir würden gerne das dritte Modell (C) einbringen. Könnten Sie uns dieses in eine juristisch korrekte Satzungsform bringen?


Freundliche Grüße und vielen Dank bereits im Voraus,
Marlina Hoffmann
im Auftrag des AK Qualitätssicherungsmittel der FSK


2.5.4 3.Gespräch mit Frau Albrecht

Wir haben jetzt die folgende E-Mail an Frau Albrecht geschickt:


Sehr geehrte Frau Albrecht,

wir begrüßen es, dass Sie noch einen Termin für unser Gespräch finden konnten. Wir sind jedoch verwundert darüber, dass Frau Busse an diesem Gespräch teilnehmen soll. Für uns ist es eindeutig, dass es sich hier um ein im Vorfeld der Schlichtung der QuaSiMi-Anträge des WS 12/13 bzw. SS13 stattfindendes Gespräch zwischen der Partei der Studierenden und der potentiellen Schlichterin handelt. Wir müssen daher die Teilnahme von Frau Dr. Busse an diesem Gespräch ablehnen, die ja Mitglied der anderen Partei ist - ohne hierbei eine Front zwischen den Parteien aufbauen oder verhärten zu wollen. Wir sehen nicht, wie ansonsten eine vertrauliche Gesprächsatmosphäre entstehen könnte.

Deswegen sei noch einmal gesagt: Wir blicken erwartungsvoll auf das Gespräch, so wie es eigentlich angedacht war: als Gespräch zwischen Studierenden und der potentiellen Schlichterin.

Von unserer Seite aus werden an dem Gespräch etwa fünf Personen teilnehmen.

Freundliche Grüße,
Marlina Hoffmann
im Auftrag des AK Qualitätssicherungsmittel der Fachschaftskonferenz


Fragen an Frau Albrecht:

Einige Fragen aus dem bisherigen Schlichter-Fragen-Katalog:

  • Wie stellen Sie sich ein solches Verfahren vor?
  • Wie sehen Sie Ihre eigene Position im Verfahren?
  • Voreingenommenheit? Sie haben ja bereits hier gearbeitet und in der Verwaltung gearbeitet, aus der ja auch viele Anträge kommen.
  • Welcher Verwendungszweck für QuaSiMi? Strategische Funktion? Lücken stopfen?
  • Vorgehen bei eingefahrenen Positionen auf beiden Seiten?
  • Wollen sie auch die antragstellenden Fächer beteiligen?
  • Welche Fälle gehören in die Schlichtung? -> evtl. dann nochmal auf Gesetz hinweisen. GESETZESBEGRÜNDUNG! E-Mail ausdrucken!
  • Was sind ihrer Meinung nach Fälle, die in die Schlichtung kommen?
  • Wenn bzgl. Lehramt ein großer Antrag von Studiseite eingebracht würde, der vom Rektorat abgelehnt wird, wie würde sie damit umgehen?
  • Aufsichtsratsmodell... ? Wie steht sie dazu? Anscheinend will von dort ja niemand die Schlichtung übernehmen. Warum ist die Kommunikation so behäbig zwischen Unirat und Studierenden?


WER NOCH FRAGEN HAT, SOLL SIE HIERHIN SCHREIBEN!


2.5.5 4. Ordnung bei der Arbeit des AK Qualitätssicherungsmittel

Wir wollen zwischen den Treffen auch immer wichtige E-Mails und Ergebnisse aus FSK-Sitzungen etc. abspeichern. Dass das auch noch in die Chronologie aufgenommen wird.

Außerdem müssen wir ein themenbezogenes Glossar machen, sonst verlieren wir total den Überblick.


2.5.6 5. StuRa-Plan

Punkte, die bezüglich der Arbeit des AK QuaSiMi und den QuaSiMiKos und der Schlichtung jetzt bedacht werden müssen bei StuRa-Einführung:

  • In der StuRa-Satzung steht, dass er den Mitgliedern der zentralen QuaSiMiKo Empfehlungen ausspricht. Wie gehen wir damit um?
  • Zeitplan? ca. bis April oder so, so lange dürften noch unsere Amtszeiten (zentral) gehen.
  • AKs werden wohl genauso bestehen bleiben, müssen darauf schauen, dass wir keine Parallelstrukturen schaffen. Deswegen werden wir dann den alten Antrag zu FSK-QuasiMiKo-Zeug bearbeiten und so machen, dass er für den StuRa passt. Das muss jetzt nicht sofort passieren, sollte aber dann relativ schnell passieren, so Januar rum.
  • Außerdem ist es wichtig, dezentral zu informieren, weil die Legitimierung dezentral jetzt über die dezentralen Organe der VS läuft, sprich den Studienfachschaften.
  • Mail des AK QuaSiMi an den StuRa ... während den Winterferien!


Entwurf ins QuaSiMi-Etherpad (ganz unten):

http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/QuaSiMi

2.6 Treffen vor der FSK am 29.10.13

zu tun:

  • berichte schreiben (s.u.)
  • wer moderiert künftig die Mailingliste? ist nicht schwer, aber die Sachen bleiben zur Zeit lange hängen...

neue Entwicklungen:

2.7 Diverse Treffen im Laufe des September/Oktober/November

Mittwoch, 2.10., 19:00: Arbeitstreffen zu den QuaSiMi-Kriterien

Donnerstag, 10.10., 16:00 Arbeitstreffen zu den QuaSiMi-Kriterien, vor allem: Überarbeitung der Ergebnisse vom 2.10. und Anhang

Dienstag, 15.10., 16:00 Arbeitstreffen zu den QuaSiMi-Kriterien

Donnerstag, 21.10., 16:00 Arbeitstreffen zu den QuaSiMi-Kriterien, Versendung einer ersten Diskussionsfassung an die fsen

Dienstag, 29.10., 18:00 Treffen QuaSiMi/Qualität, vor allem: E-13-Stellen

Donnerstag, 31.10., 16:00 Arbeitstreffen zu den QuaSiMi-Kriterien, vor allem: Einpflegen der Änderungsvorschläge aus der FSK, außerdem: Schlichtungssatzung

Donnerstag, 7.11., 19:00 Treffen des AK QuaSiMi zu den Themen Schlichtung und QuaSiMi-Anträge WS 13/14


Abseits der Treffen weitere intensive Arbeit an den Kriterien, die zu diesem Ergebnis geführt hat (Stand: 31.10.13).


Die alten Kriterien: *Vergabe-Kriterien der FSK: Vergabe-Kriterien sind demnach nun veraltet und nicht mehr gültig.

2.8 Treffen am 25.9.13

Beginn: 18:00
Ende: 22:15
Anwesende: Martin, Katerina, Kirsten, Georg
Protokoll: Georg
Themen:
1. Weiteres Vorgehen bezüglich der rechtlichen Differenzen.
2. Vergabekriterien
3. Artikel für das Semesterblatt
4. Nächstes Treffen
1. Weiteres Vorgehen
Im Senat erklärte der Rektor, dass er unsere Mail bezüglich der rechtlichen Bedenken im Bereich QuaSiMi/QuaSiMiKo nicht erhalten habe, bzw. sich nicht an sie erinnern könne. Das finden wir sehr bedauerlich. Um solcherlei kommunikative Mängel in Zukunft zu vermeiden, haben wir ihm die entsprechende Mail erneut zugeschickt, sie wird auch als Ausdruck per Post versendet. Das Fax mit selbem Inhalt ist bereits als nicht zugestellt zurückgegangen. Kopien wurden an Fr. Kalous und Fr. Busse gemailt. Bezüglich der Anfrage im Ministerium wird Jörg in der nächsten Zeit nochmal kontaktiert werden.
2. Vergabekriterien
Eine Überarbeitung der Vergabekriterien für die Qualitätssicherungsmittel steht an, da diese teilweise schwammig und widersprüchlich formuliert sind. In einem ersten Arbeitsgang wurden die grundlegenden Kriterien genauer ausdefiniert und ergänzt. Das Ergebnis wurde über den Verteiler zur Diskussion weitergegeben.
3.Artikel für das Semesterblatt
Für das Semesterblatt soll auch ein Artikel zu den QuaSiMi geschrieben werden. Dieser wird von Martin und Georg am Donnerstag, 26.09. um 16:00 ausgearbeitet. Anregungen und Änderungsvorschläge können im Etherpad unter http://fsk.uni-heidelberg.de:9001/p/ArtikelQuasimiSemesterblattWS1314 angebracht werden.
4. Nächstes Treffen
Das nächste Treffen des AK QuaSiMi findet am Dienstag, 1.10. um 17:00 statt. Es sollen vor allem die Kriterien weiter bearbeitet werden.
Anhang: Kriterien zur Vergabe der zentralen Qualitätssicherungsmittel (Arbeitsfassung) 1.1 Die Lehrrelevanz ist das zentrale, positive Kriterium für die Vergabe und muss in jedem Antrag angegeben und begründet werden. Als Lehrrelevanz wird eine Verbesserung des Lehrangebots – insbesondere eine qualitative – eine Erweiterung/Verbesserung der Lehrmaterialien sowie eine Verbesserung der Studienbedingungen angesehen. Die Zielgruppe (Anzahl, Studiengang, Studienphase) und das Zeil der Maßnahme muss erläutert werden.
1.2 Die Notwendigkeit der zentralen Förderung muss dargelegt werden. Eine Begründung, weshalb eine zentrale Finanzierung angemessen und geboten ist, muss artikuliert werden.
1.3 Transdisziplinarität und Innovativität sind wichtige Kriterien insbesondere bei Pflichtveranstaltungen. Transdisziplinarität heißt disziplinübergreifendes Lehren und Lernen, das
zur Identifikation und Bearbeitung von Querschnittsthemen die Kentnisse und Methoden der eigenen Disziplin mit denen anderer Disziplinen in Dialog bringt. Innovativität bezeichnet im Bezug auf das Fach neue Lehr-, Prüfungs- und Lernformen.
1.4 Die Verteilungsgerechtigkeit muss gewährleistet werden. Anträge von kleineren Fächern sollen gegenüber größeren bevorzugt werden. Die zugrunde liegende Annahme ist, dass größere Fächer mit z.B. einer hohen Anzahl an Vollzeitstudierenden solche Anträge dezentral besser stemmen können. Insofern werden auch Erstanträge bevorzugt behandelt, wobei die letzten 2 Vergabejahre berücksichtigt werden.
1.5 Eine Evaluation der Maßnahmen im Q+-Verfahren ist erwünscht, insbesondere im Fall von Pflichtveranstaltungen, Lehrveranstaltungen von Hauptamtlichen oder Veranstaltungen mit durch Qualitätssicherungsmittel finanzierten Geräten. Die Nutzerzahlen von Geräten sind anzugeben.
1.6 Anträge auf Teilfinanzierung können eingereicht werden. Hierbei ist ein Konzept für die restliche Finanzierung vorzulegen. Im Verlauf der Entscheidungsfindung darüber, ob ein Antrag finanziert werden soll, kann nur in Rücksprache mit dem/der Antragssteller*in eine (geringere/höhere) Teilfinanzierung beschlossen werden. Ist der/die Antragssteller*in mit der Teilfinanzierung einverstanden, muss diese*r innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung über diesen Beschluss ein Konzept zur Restfinanzierung einreichen. Diese Frist soll eine zeitnahe Schlichtung gewährleisten. Ansonsten geht der Antrag als abgelehnter Antrag in die Schlichtung.
1.7 Formale und Gliederungskriterien (*)
Kurzbeschreibung/antrag (max. 250 Wörter)
Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
Zeit- und Maßnahmenplan
Zielgruppe (Anzahl, Studienfach und Studienphase)
Budgetplan
Eine Seitenzahl von fünf Seiten für einen Antrag soll nicht überschritten werden
Schriftart Arial,
Schriftgröße 12

2.9 Treffen irgendwann im August (Termine nachtragen!)

zu erledigen war:

Reaktion/Antwort auf die Email von Frau Heisenberg vom 07.08 (betrifft TOP 1 vom letzten Treffen vom 05.08) und auf etwaige Antworten von Ministerium.

ordentliche Schlichtungssatzung angehen (betrifft Top 4 vom letzten Treffen vom 05.08)

allgemeine Anfrage ans Ministerium (Betrifft Themenkomplex 1 aus der Email vom 27.07 und Top 2 des letzten Treffen vom 05.08)


2.10 Treffen am 05.08.13:

Dieses Treffen hatte vier Tagesordnungspunkte:

  1. Antwort auf die Email von Frau Heisenberg vom 31.07 (Mail von ihr siehe Treffen vom 27.07) -> Frau Heisenberg hat am 07.08 geantwortet. Ihre Antwort findet sich unter unserer Email in TOP 1.
  2. Anfrage an das Ministerium bezüglich Themenkomplex 1 (Wann eine Schlichtung zusammentritt) aus unserer Mail vom 27.07 (siehe beim Treffen zum 27.07)- vertagt
  3. Anfrage an das Ministerium & GrünenFraktion Landtag bezüglich Themenkomplex 5 (Wie der Schlichter benannt wird) aus unserer Mail vom 27.07, hier hatten sich in der Zwischenzeit einige neue Dinge ergeben.
  4. Beginn der Arbeit bzw. Weiterführung der Arbeit für eine ordentliche Schlichtungssatzung für die Uni HD - vertagt


  • TOP 1 - Mail an Frau Heisenberg (und ihre Antwort unten stehend)

Die Antwort von uns an Frau Heisenberg am 05.08, 21.26 Uhr auf ihre Mail vom 31.07 (siehe voriges Treffen):

Sehr geehrte Frau Heisenberg,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Das von Ihnen angesprochene Verfahren mit dem „Bericht aus dem Rektorat“ hat seinen Sinn und Zweck und möchten wir an dieser Stelle nicht kritisieren. Allerdings gibt es darüber hinaus unserer Meinung nach Informationen, die dringlicher, weil unvorhergesehen, zu kommunizieren wären. Wie Sie selbstverständlich möglichst schnell unsere Nach-Votierung (bsp. im Falle der Teilfinanzierung der beiden Anträge auf der letzten QuaSiMi-Sitzung) aus der FSK erfahren möchten, würden wir uns freuen zu erfahren, wenn das Rektorat Entscheidungen trifft, die so im Vorfeld nicht zu erwarten sind.
So war Ihre Mail vom 23.05.2013 um 14:04 Uhr sehr hilfreich, da wir hier erfahren haben, dass bzgl. des Bibliotheksantrags von Seiten des Rektorats wohl noch Klärungsbedarf besteht und wir reagieren konnten.
Ähnliches erwarten wir bei anderen E-Mails in Bezug auf zentrale Qualitätssicherungsmittel, welche z.B. bisher nur an die Antragssteller und Dekane verschickt werden. Wir benötigen diese Informationen zeitnah, um unsererseits die Studierenden adäquat informieren zu können.

Zu Ihrer Anmerkung über die Schlichtung von zwei der von uns angesprochenen vier Anträge.
Es stimmt, dass der Antrag „Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek“ in der Sitzung vom 27.02.2013 einvernehmlich befürwortet worden ist. Allerdings wurde der Antrag im Jahr davor von den nicht-studentischen Mitgliedern abgelehnt, sodass es damals nach unserem Verständnis wie in unserer E-Mail vom 27.07.2013 geschildert, zu einer Schlichtung hätte kommen müssen. Dies ist jetzt nach der Annahme des Antrags im WS 12/13 nun natürlich nicht mehr nötig.
Ähnliches gilt für den Antrag zum Laue-Diffraktometer. Es stimmt wiederum, dass die FSK am 16.07.2013 dem Änderungsantrag zur Teilfinanzierung zugestimmt hat. Dies geschah allerdings in Folge der Ablehnung des Originalantrags von Seiten der nicht-studentischen Mitglieder der Kommission. Unserer bereits bekannten Meinung nach hätte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt in das Schlichtungsverfahren kommen müssen. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt aber bereits, dass das Rektorat bezüglich der Fälle, die in die Schlichtung kommen müssen, das Gesetz anders auslegt, als wir es für richtig halten. Daher wussten wir (auch Erfahrungsgemäß), dass eine Schlichtung nicht stattfinden würde, obwohl es unserer Meinung nach notwendig gewesen wäre. Wir sind davon ausgegangen, dass dementsprechend der Antrag komplett abgelehnt gewesen wäre. Deshalb haben wir uns auf eine Nachfrage bei den Studierenden zu einer 20%-Finanzierung eingelassen, die natürlich nun im Einvernehmen beschieden wurde. Hätte es eine Möglichkeit für ein Schlichtungsverfahren gegeben, hätten wir diese genutzt und keinen 20%-Kompromiss vorher angenommen.

Wir hoffen ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben,

mit freundlichen Grüßen

- Antwort von Frau Heisenberg hierauf vom 07.08.2013

Lieber Herr ,
leider kann ich persönlich nicht darüber entscheiden, ob die Studierenden bzw. Kommissionsmitglieder über jede Rektoratsentscheidung zu den Empfehlungen sofort informiert werden dürfen. Die Info über die Campus-Bibl. hatte ich Ihnen in Ihrer Funktion als Antragssteller geschickt – zumindest hatten sie den Antrag an mich weitergeleitet. Mir wäre es daher lieber, wenn wir das Thema in der nächsten Sitzung anschneiden, oder Sie treten direkt an Frau Nüssel als Vertreterin des Rektorates heran. Bisher wurden über die Rektoratsentscheidungen zu den Qualitätssicherungsmitteln die Antragssteller und die Dekane als Letztverantwortliche über die Finanzen der Fakultät informiert. Die Kommissionsmitglieder wurden dann - wie gesagt - über den Vorsitzenden der Kommission in der nächsten Sitzung informiert.
Im letzten von Ihnen angesprochenen Punkt bzgl. der Schiedskommission und der Nachentscheidung durch die FSK bin ich anderer Meinung. Es ist durchaus möglich , dass in einer Verhandlung über einen Antrag Argumente auf den Tisch kommen, die, wenn sie der FSK vorlägen, ev. zu einer anderen Entscheidung führen könnten als ohne diese Information. Da Sie durch das Imperative Mandat keinen Verhandlungsspielraum haben, ist eigentlich die FSK Verhandlungspartner der Kommission. Wenn die Kommission also der Auffassung ist, dass es sinnvoll sei, einen strittigen Antrag mit einem Kompromissangebot der Kommissionsmitglieder (Teilfinanzierung) nochmal zur Entscheidung zurückzugeben, dann ist das m. E. kein Regelverstoß, sofern die Vertreter der Studierenden damit einverstanden sind. Ein Antrag muß nicht in einer einzigen Sitzung verhandelt werden. An dieser Stelle öffnen sich für Sie als Studierendenvertreter durchaus Spielräume bzgl. der Weiterverhandlung des Antrags. Durch die Nachentscheidung werden ja neue Abstimmungsverhältnisse geschaffen. Ein Antrag, der vorher –wie das Laue-Diffraktometer – kein Fall für die Schiedskommission war (Studierende dafür, Kommission dagegen) wird durch die Nachabstimmung bzgl. der Teilfinanzierung je nach Verhalten der Studierenden ein Antrag für die Schiedskommission, wie im Falle der Abstimmung über das Hell-Phasenmikroskop: Studierende gegen Teilfinanzierung, Kommission dafür, also wäre der Antrag in die Schiedskommission gegangen. Das Rektorat hat dies verhindert, indem es der Vollfinanzierung zugestimmt hat. Das hätte beim Laue-Diffraktometer auch so laufen können, wenn die Studierenden die Teilfinanzierung abgelehnt hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria-Paulina Heisenberg-Krebs


  • TOP 2 - Anfrage Ministerium Themenkomplex 1 - vertagt
  • TOP 3 - Anfrage Ministerium Themenkomplex 5

Am 31.07.13 wäre eine Schlichtungssitzung gewesen. Auf Grund der bekannten Probleme (siehe z.B. Email vom 27.07 an Herrn Eitel, Themenkomplex 5) und in Anbstimmung mit der FSK vom 29.07 sind die studentischen Vertreter zu dieser Sitzung nicht erschienen. Dem designierten Schlichter Herrn Schneidmüller waren die Probleme bekannt weshalb er darum gebeten hat, dass von D1, Frau Stöcklein, eine schriftliche Bestätigung der Position des Rektorates über die Dauer der Bestellung des Vorsitzenden der Schiedskommission durch das MWK eingeholt wird. In der Zwischenzeit hatten die Studierenden Vertreter der QuaSiMiKo am 02.08.2013 auch ein informelles und gutes Gespräch mit Herrn Schneidmüller (kurzer Bericht dazu über QuaSiMi Verteiler am 02.08.13 um 22.11Uhr) in der beidseitig der Wille geäußert wurde mittelfristig von der EEVO weg, und zu einer ordentlichen Schlichtungssatzung zu kommen, welche Rektorat und Studierende gemeinsam erarbeiten. Derweil wird auf eine Antwort aus dem Ministerium gewartet und nach einer Antwort eventuell weiterhin, wie bisher nach EEVO verfahren. Damit bei einer Anfrage an das MWK allerdings auch die Sichtweise der Studierenden bekannt ist und berücksichtigt wird, haben wir unsereins eine Email an das MWK verfasst.

Hier hatten wir gewisse Schwierigkeiten die komplette Chronologie der Vorgänge herzustellen, da diese Problematik seit längerem bekannt ist und es sich teils um alte Mails (> 6 Monate) handelt und diese erst gefunden werden mussten. Tatsache ist, dass ungefähr im Februar 2013 zu gleicher Problematik bereits eine Email an das Ministerium geschrieben wurde, wir darauf aber nie Antwort bekommen haben. Jörg von der LaStuVe ist hier bereits dran. Unabhängig davon hier unsere EMail (05.08, 21.48Uhr) die zunächst an Jörg von der LaStuVe ging, welcher diese am 06.08.13 um 13.26Uhr weitergeleitet hat. Zur Information und Unterstützung haben wir diese Email am 06.08.13, 14:55 auch an Vertreter der Grünen Fraktion im Landtag gesendet:


Sehr geehrter Herr Hiermaier,
bezugnehmend auf unsere Anfrage vom 15.07.2013, welche laut Herrn Dr. Gerber an Ihr Referat weitergeleitet wurde, würden wir uns gerne erneut an Sie wenden. Die Unsicherheiten zur Rechtmäßigkeit des Schlichtungsverfahrens bei der Qualitätssicherungsmittelvergabe an der Universität Heidelberg bestehen weiter.
Als Reaktion darauf wurde von Herrn Prof. Schneidmüller, der vom MWK per Schreiben vom 20.12.2012 für die damaligen Schlichtungsfälle zum Schlichter bestellt wurde und laut Meinung des Rektorats weiterhin als Schlichter eingesetzt ist, darum gebeten, dass die rechtliche Situation geklärt wird. Dazu sollte vom Rechtsdezernat der Universität Heidelberg eine Anfrage an das Ministerium gestellt werden. Da die Sichtweisen von Rektorat und Studierenden bezüglich dieser Angelegenheit sehr weit auseinandergehen, möchten wir hier noch einmal darlegen, wie wir die Rechtslage verstehen und wie sich die aktuelle Lage an der Universität Heidelberg dazu verhält.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVO) wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Frau Nüssel, Herrn Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedern zusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden.
So interpretieren wir die Rechtslage. Dies haben wir auch bereits den Mitgliedern der Schiedskommission, dem Rektorat und dem Rechtsdezernat mitgeteilt. Wir würden gerne die Bewertung dieser Vorgänge seitens des MWK erfahren und bitten Sie deshalb um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Willburger                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Sprecher der Landesstudierendenvertretung
sowie
MS & MR                                                                   
stud. Mitglieder der zentralen Qualitätssicherungsmittel für den Arbeitskreis Qualitätssicherungsmittel der Fachschaftskonferenz Heidelberg


  • TOP 4 - Ordentliche Schlichtungssatzung - vertagt

Wie bei dem Gespräch mit Herrn Schneidmüller vom 02.08 angeregt wollen wir versuchen in einer ordentliche Schlichtungssatzung zu finden.


2.11 Treffen am 27.07.13:

Wir haben an diesem Treffen größtenteils zwei Emails verfasst die mehr oder minder die aktuellen Probleme komplett aufgreifen.

Die erste Email ging an Herrn Eitel bzw. das Rektorat und umfasst alle aktuellen Problemstellen. Die zweite Email ist eine Antwort an Frau Nüssel bzgl der Benennung des Schlichters (In Email 1 ist dies Themenkomplex 5) welcher bereits ein reger Austausch vorausging. Dieser Austausch ist unten ebenfalls dokumentiert.

Es folgen nun also Email 1 von uns an das Rektorat mit den Antworten von Frau Stöcklein und Frau Heisenberg.

Im weiteren Email 2 an Frau Nüssel sowie ihre direkte Antwort und darunter der Schriftverkehr der vor unserer Email statt gefunden hat.


  • Email 1 vom 27.07.2013 um 22.39 Uhr an das Rektorat: 


Sehr geehrter Herr Eitel,

unter den Studierenden sind grundsätzliche und aktuelle Fragen zur Vergabe der zentralen Qualitätsicherungsmittel und damit zusammenhängend auch zur Schlichtung aufgekommen, die wir im folgenden darlegen.

Themenkomplex 1:
Zunächst möchten wir uns danach erkundigen, in welchen Fällen geschlichtet wird.Unserer Ansicht nach stellt sich die rechtliche Situation folgendermaßen dar: Grundlegendes geltendes Recht und Gesetz ist das Qualitätssicherungsgesetz. Dieses besagt in § 3 Absatz 1:
"Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu entscheiden" Es wird also im Einvernehmen entschieden. Eine Entscheidung umfasst unserer Meinung nach sowohl Zustimmung, Ablehnung als auch Teilfinanzierung. Nun kommt für die Schlichtung die Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVo), welche kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsverordnung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (MWK) ist, hinzu.Sie besagt in §1:"Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Ersetzung des nach § 3 des Qualitätssicherungsgesetzes erforderlichen Einvernehmens in den Fällen, in denen ein solches Einvernehmen mit der Vertretung der Studierenden nach § 3 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Qualitätssicherungsgesetzes nicht erzielt werden konnte." Die EEVo (und somit eine Schlichtung) findet also ihr Anwendungsgebiet, sofern ein solches Einvernehmen nicht erzielt werden konnte. Für die Frage, um welches Einvernehmen es sich handelt, wird auf das Qualitätssucherungsgesetz verwiesen, welches oben dargestellt ist. Es handelt sich also um das Einvernehmen, welches für eine Entscheidung nach Qualitätssicherungsgesetz notwendig ist. Bei der Abstimmung können neben der Einigung folgende Fälle eintreten:
1. Die Mehrheit der Kommission befürwortet den Antrag, die Studierenden lehnen den Antrag ab. 2. Die Mehrheit der Kommission lehnt den Antrag ab, die Studierenden befürworten den Antrag. In beiden Fällen wird keine einvernehmliche Entscheidung getroffen. Daher muss es in beiden Fällen zu einer Schlichtung kommen. Fazit: Da es um ein Einvernehmen zu einer Entscheidung, nicht ein Einvernehmen zur Investition von Geld geht, ist in jedem Fall eine Schlichtung geboten. Bisher wurde bei folgenden Anträgen beispielsweise kein Einvernehmen getroffen:

Für den 1. Fall:
- Finanzierung der Preissteigerungen für Zeitschriften und Online-Lizenzen (WS 2012/13)
- Ausbau der Laufbahnberatung Career Service (WS 2012/13, SS 2013)
- Dauerbudgets für Serviceportale (WS 2012/13)
Für den 2. Fall:
- Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek (SS 2012)
- Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops Keyence BZ-9000 (SS 2013)
- Hochauflösendes Laue-Diffraktometer zurUntersuchung von Einkristallen (SS 2013)
- Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen: Entwicklung und Evaluation von interprofessionellen Lehrveranstaltungen
In den Beispielen des 2. Falls hat bislang keine Schlichtung stattgefunden. Es ist uns nicht ersichtlich, weshalb dies nicht geschehen ist.
Themenkomplex 2:
Im Falle des Antrags des Hellfeld-Phasenkontrast-Fluoreszenzmikroskops Keyence BZ-9000 ergibt sich eine weitere Frage. Wir sind irritiert, dass nach einer Mail von Frau Heisenberg vom 18.07.2013 um 14.32 Uhr das Rektorat gegen die Entscheidung der Kommission Anträge beschließen kann:
"Das Rektorat hat daher entgegen der Kommissionsmehrheit der Vollfinanzierung des Antrags zugestimmt."
Wie ist dies möglich?

Themenkomplex 3:
a) Außerdem fragen wir uns generell, wieso (wie in der oben genannten Mail beschrieben) das Rektorat über die Bestätigung berät. Ist dies notwendig?
b) Kann das Rektorat auch ohne oder entgegen Beschlüsse der Kommission die Qualitätssicherungsmittel verausgaben? Wenn ja, welchen Zweck erfüllt die zentrale Qualitätssicherungskommission?
Themenkomplex 4:
Weiterhin sind wir irritiert, warum Beschlüsse des Rektorats bezüglich der Qualitätssicherungsmittel den Mitgliedern der Kommission nicht mitgeteilt werden. Warum passiert dies?
Themenkomplex 5:
Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, haben wir noch einige Bedenken beim Verfahren zur Benennung des Schlichters in der Schlichtungskommission:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVo) wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Frau Nüssel, Herrn Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedernzusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden. Falls es nötig werden sollte, müsste dann auch eine neue Anfrage ans Ministerium gestellt werden. So interpretieren wir die Rechtslage. Dies haben wir auch bereits den Mitgliedern der Schiedskommission so mitgeteilt.
Wir würden gerne Ihre Sicht der Dinge sowie die Auffassung der Rechtsabteilung der Universität dazu erfahren.
Mit freundliche Grüßen

- Antwort von Frau Stöcklein vom 30.07.13, 16.38Uhr:

Lieber Herr ,
zu Ihrer untenstehenden Anfrage an den Rektor möchte ich Ihnen aus rechtlicher Sicht folgende Auskünfte geben:
Themenkomplexe 1-3:
Die zentrale Kommission zur Herstellung des Einvernehmens ist kein Entscheidungsgremium, sondern dient ausschließlich der Herstellung des Einvernehmens mit den Studierenden über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel (so der Gesetzeswortlaut).
Die Entscheidungskompetenz hierüber liegt beim Rektorat, das für den Einsatz von Landesgeldern an der Universität die Verantwortung trägt (§ 16 Abs. 3 LHG). Daher werden alle Ergebnisse aus der der Qualitätssicherungskommission dem Rektorat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Das Rektorat darf aufgrund seiner o.g. Verantwortung von einem Votum der Kommission abweichen, solange gewährleistet ist, dass Mittel nicht gegen den Willen der Studierendenvertreter in der Kommission verausgabt werden. Dies ergibt sich zum einen aus dem Gesetzeswortlaut, nach dem die Entscheidung über die VERWENDUNG der Mittel im Einvernehmen mit den Studierenden zu treffen ist. Zum anderen steht dies so in der Gesetzesbegründung zu § 3 Qualitätssicherungsgesetz: "Die Verausgabung der Mittel kann nur mit Zustimmung der Studierendenvertreter erfolgen." Daraus folgt, dass nur der eine Fall, in dem die Studierendenvertreter in der Kommission gegen den Einsatz von Mitteln für einen bestimmten Zweck gestimmt haben, das Rektorat die Mittel aber dafür verwenden möchte, in das Schlichtungsverfahren geht.
Der Fall, in dem die Studierendenvertreter für einen bestimmten Mitteleinsatz sind, das Rektorat aber dagegen, ist kein Fall für die Schlichtung (dann wird die Maßnahme nicht umgesetzt). Dies gilt ebenso für den Fall, in dem die Studierendenvertreter und das Rektorat für einen Mitteleinsatz sind, die Kommission im Übrigen aber dagegen (dann wird die Maßnahme umgesetzt). Entsprechendes gilt auf dezentraler Ebene für die von den Fakultäten eingesetzten Qualitätssicherungskommissionen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Verfahren anlässlich der Änderung der Grundordnung der Universität (in der dieses ja zu regeln ist) in der Grundordnungskommission des Senats eingehend erörtert wurde. Die Studierenden waren dort durch Frau Pistel vertreten, die damit einverstanden war (und dies in den studentischen Arbeitsgruppen entsprechend abgestimmt hatte). Die Studierendenvertreter im Senat haben bei Vorlage des Grundordnungsentwurfs überdies ausdrücklich begrüßt, dass die Wünsche und Positionen der Studierenden in diesem Zusammenhang so umfassend berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund sind wir etwas überrascht darüber, dass Sie das Verfahren nun wieder in Zweifel ziehen. Zum Thema 4 kann ich aus rechtlicher Sicht nichts beitragen, am besten wenden Sie sich damit an Frau Heisenberg. Zu Themenkomplex 5 haben wir unsere Auffassung bereits dargelegt (zuletzt in der E-Mail von Frau Prof. Nüssel vom 25.7.2013), so dass ich mich insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortigen Ausführungen beziehen möchte. Ich würde mich freuen, wenn damit die offenbar aufgetretenen Unklarheiten beseitigt sind.
Wenn Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich aber gern wieder bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Stöcklein

- Antwort von Frau Heisenberg vom 31.07.2013, 11.11Uhr

Lieber Herr ,
hier kurz meine Antwort zum Thema 4 "Information der Kommission über Rektoratsentscheidungen zu den Qualitätssicherungsmitteln": Bisher war es so üblich, dass der/die Prorektor/in für Studium und Lehre zu Beginn jeder Kommissionssitzung die Kommissionsmitglieder unter dem Top "Bericht aus dem Rektorat" über die seit der letzten Sitzung gefällten Rektoratsbeschlüsse zu den Qualitätssicherungsmitteln informiert hat. Wenn Sie das Verfahren ändern möchten, bleibt es Ihnen unbenommen, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung zu nehmen.
Noch eine Anmerkung zu den von Ihnen aufgeführten Anträgen, die Ihrer Ansicht nach in die Schlichtung sollten: Zwei der vier Anträge sind von der Kommission einvernehmlich befürwortet worden:
- Hiwis zur Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten der Bergheimer Bibliothek (SS 2012): Sitzung vom 27.2.2013
- Hochauflösendes Laue-Diffraktometer zur Untersuchung von Einkristallen (SS 2013): Sitzung 2.7. 2013 und Nachentscheidung der FSK zur Teilfinanzierung - Ihre Mail vom 16.7.2013.
Warum sollten diese Anträge in die Schiedskommission gehen ?
Mit freundlichen Grüßen

Maria-Paulina Heisenberg-Krebs



  • Email 2 - eine Antwort an/auf Frau Nüssel am 27.07.13 um 19.42Uhr:


Liebe Frau Nüssel,
aus unserer Sicht steigert die Wiederholung einer Position nicht ihre Aussagekraft. Leider haben Sie weder zu den gesetzlichen Bestimmungen noch zu den Regelungen der Verordnung Stellung genommen. Vor der Begründung sind das Gesetz und die konkretisierende Verordnung zu berücksichtigen. Diese besagen, dass zunächst die neue Kommission einen Versuch der Einigung unternehmen muss, ehe das Ministerium angerufen werden kann (vgl. E-Mail vom 22.07.2013, 22.19 Uhr). Das zügigie Zusammentreten einer Kommission kann erst erfolgen, sobald es eine Kommission (mit Schlichter) gibt. Wie Sie wissen, ist auch uns an einem zügigem Verfahren gelegen. Deshalb würden wir vorschlagen, das Treffen am 31.07. zu nutzen, um uns auf einen Schlichter zu einigen. Dabei würden wir auch gerne die neuen Universitätsratsmitglieder in Betracht ziehen (vielleicht können Sie ja die neuen Mitglieder zu diesem Treffen einladen?).
Herzliche Grüße,


- Antwort von Frau Nüssel vom 29.07.13 15.09Uhr


Lieber
die Kommission ist nicht neu konstituiert worden, sondern es sind lediglich Mitglieder nachnominiert worden. Da die dem Antrag der Universität entsprechende Bestellung des Schlichters - wie ich in der Tat schon zweimal schrieb - gültig ist, kann die Schiedskommission der
Einladung des Vorsitzenden gemäß stattfinden.
Mit besten Grüßen


  • Bereits vor diesen Mails hat zu diesem Thema ein Emailverkehr stattgefunden wovon unsere Email oben vom 27.07 die Antwort auf die letzte von Frau Nüssel vom 25.07 ist. Hier also die Emails vom 16.07 (von uns) - die Ausgangsmail, 17.07 (von Frau Nüssel) , 22.07 (von uns) und 25.07 (Frau Nüssel):


- [Mail vom 16.07 von uns]

Sehr geehrte Frau Prof. Nüssel, sehr geehrter Herr Prof. Roth, sehr geehrter Herr Prof. Schneidmüller,
wir kooperieren natürlich gerne, wenn es um die Findung eines Termins für die Schlichtung geht und bisher hat dies ja auch sehr gut geklappt und wir haben uns an allen Prozessen beteiligt. Wie Sie wissen, haben wir jedoch nie eine Einverständnis mit dem Schlichter erklärt. Dieser wurde einseitig vom Rektorat vorgeschlagen und durch das Ministerium letztendlich bestimmt. Wie wir bereits damals erklärt hatten, sind wir uns nicht sicher, ob dabei alles ganz korrekt abgelaufen ist, da sich die Studierenden und die Professoren der Kommission nie direkt im Austausch über die Wahl eines Schlichters befunden haben. Abgesehen davon, gilt die Einsetzung eines Schlichters laut Einvernehmensersetzungsverordnung (EEVO, http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=EErsV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true) zunächst nur für einen einzelnen Schlichtungsfall - in diesem Fall wurden die verschiedenen Schlichter (Herr Prof. Schneidmüller und Herr Prof. Kirchhof) vom Ministerium für jene Fälle eingesetzt, die in der ersten Schlichtung behandelt wurden. Nun befinden wir uns jedoch in einer neuen Situation, in der erstens neue Fälle behandelt werden, für die bisher kein Schlichter berufen wurde, und zweitens auf beiden Seiten - Studierende und Rektorat - neue Mitglieder in der Schiedskommission sitzen. Nachdem nun eine neue Zusammensetzung der Schiedskommission gegeben ist, müssen die Mitglieder sich auf einen Schlichter einigen und diesen berufen. Falls sie sich nicht einig werden können, muss das Ministerium für die zu schlichtenden Fälle separat einen Schlichter benennen. Wir selbst finden dieses Verfahren umständlich und würden es bevorzugen, wenn die Universität Heidelberg sich eine eigene Schlichtungssatzung geben würde, die eine sinnvollere Regelung festlegen würde. Solange wir eine solche Satzung jedoch nicht haben, müssen jedoch die Regeln der EEVO eingehalten werden. Das ist ja sicher auch in Ihrem Interesse.
Freundliche Grüße,

- [Mail vom 17.07 von Frau Nüssel]

Sehr geehrter ,
nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bestellung von Herrn Professor Schneidmüller zum Vorsitzenden der Schiedskommission beim MWK beantragt wurde, bis „der Prozess der Entscheidungsfindung im Einvernehmen mit den Studierenden abgeschlossen werden kann“. Diesem Antrag ist das MWK in seiner Antwort so nachgekommen. Nachdem bislang kein anders lautender Vorschlag von Seiten der Studierenden unterbreitet wurde, gilt die Bestellung des Schlichters durch das MWK. Da Sie das Verfahren der Bestellung seinerzeit möglicherweise nicht in allen Einzelheiten mitbekommen haben, sei hier kurz festgehalten, dass die Vorgehensweise rechtlich einwandfrei war. Vor der Bestellung durch das MWK waren die Studierendenvertreter über einen Zeitraum über sechs Wochen hinweg mehrfach angeschrieben und gebeten worden, ihre Vorschläge für den Kommissionsvorsitz mitzuteilen. Demgegenüber hatten die Vertreter des Rektorates ihren Vorschlag mit Schreiben vom 6.11.2012 den Studierendenvertretern mitgeteilt. Erst nach ergebnislosem Ablauf einer letzten Nachfristsetzung hat sich die Universität Heidelberg mit der Bitte um Bestellung eines Vorsitzenden an das MWK gewandt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Schlichtungskommission die Anträge zeitnah berät, in denen kein Einvernehmen der Studierenden gegeben ist. Denn die Qualitätssicherungsmittel sind zeitnah auszugeben (vgl. Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 „Zweckbindung der Qualitätssicherungsmittel“). Wenn dies nicht geschieht, kann auf politischer Seite der (falsche) Eindruck entstehen, die zusätzlichen Mittel würden nicht dringend benötigt. Darum muss es im Interesse aller Lehrenden und Studierenden an der Universität sein, dass die Schlichtungskommission noch in diesem Sommersemester die strittigen Fälle berät.
Mit besten Grüßen



- [Mail vom 22.07 von uns]

Sehr geehrte Frau Prof. Nüssel, sehr geehrter Herr Prof. Roth, sehr geehrter Herr Prof. Schneidmüller,
danke für Ihre Antwort. Wir glauben jedoch nicht, dass die Situation so einfach ist. Gemäß §4 Abs. 2 der EEVO wurde im Dezember ein Schlichter durch das Ministerium bestellt, da die Kommission, die damals aus Ihnen, Herrn Prof. Hashmi, Martin Wagner und Marlina Hoffmann bestand, sich nicht auf einen Schlichter einigen konnte. Nun jedoch ist eine neue Kommission mit neuen Mitgliedern zusammengetreten, um die aktuellen Fälle zu behandeln. Die alte Einsetzung von Herrn Schneidmüller kann hier keine Gültigkeit mehr haben, da es sich nicht mehr um dieselbe Kommission handelt. Eine Nichteinigung über den Schlichter in dieser neu zusammengesetzten Kommission kann noch nicht stattgefunden haben, da noch von keiner Seite Vorschläge für die Benennung eines Schlichters gemacht wurden. Daher muss der Prozess nun neu angestoßen werden, Vorschläge müssen gemacht werden und ein Konsens im besten Falle erreicht werden. Falls es nötig werden sollte, müsste dann auch eine neue Anfrage ans Ministerium gestellt werden. So interpretieren wir die Rechtslage.
Wie bereits gesagt, finden wir dieses Procedere auch durchaus umständlich und würden eine eigene Schlichtungssatzung bevorzugen, die viele Dinge einfacher und vor allem eher einen Konsens möglich machen würde. Solange wir eine solche jedoch nicht haben, wünschen wir uns dennoch ein formal korrektes Verfahren.
Freundliche Grüße,

- [Mail vom 25.07 von Frau Nüssel]

Sehr geehrter,
das Rektorat hat sich gestern mit der von Ihnen und Ihren Kolleg/inn/en vertretenen Auffassung, nach der für jedes Schlichtungsverfahren eine neue Schiedskommission zu bilden ist, deren Mitglieder sich dann jeweils auf ein Mitglied des Universitätsrats als Vorsitzende/n einigen müssen, eingehend befasst. Danach kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Die Universität hatte im Dezember 2012 beim MWK die Bestellung eines Kommissionsvorsitzenden „bis der Prozess der Entscheidungsfindung im Einvernehmen mit den Studierenden abgeschlossen werden kann.“ beantragt. Der Antrag war in dieser Form vor dem Hintergrund gestellt worden, dass von Seiten der Studierenden über viele Wochen hinweg (trotz mehrfacher Erinnerung) zum Vorschlag der Rektoratsvertreterin der Kommission weder eine Stellungnahme abgegeben, noch ein alternativer Vorschlag unterbreitet worden war. Das MWK hat Herrn Prof. Schneidmüller mit Schreiben vom 20.12.2012 antragsgemäß bestellt und die Schlichtungskommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Seither haben die Studierenden die Frage des Vorsitzes in der Kommission nicht mehr weiter verfolgt.
Das Einigungsverfahren ist nach alledem noch nicht abgeschlossen. Die Bestellung von Herrn Prof. Schneidmüller durch das MWK besteht somit fort, so dass das aktuell anstehende Verfahren unter seiner Leitung durchzuführen ist. Dies trägt auch dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers zur zeitnahen Verwendung der Mittel Rechnung (vgl. Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 3 Satz der EEVO, nach der die Schlichtungskommission „unverzüglich“ tätig werden soll). Der Durchführung des Sitzungstermins am 31.072013 steht somit aus rechtlicher Sicht nichts entgegen, so dass dieser aufrechterhalten werden sollte. Mit besten Grüßen
Ihre
Friederike Nüssel



2.12 Treffen am 16.07.13

Vorbereitung des TOPs Kriterien in der FSK-Sitzungam 16.7.

3 QuaSiMiKo-Sitzungen

3.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin: 10.12., 11:30-13:30

Vortreffen: 7.12., 10:00

Tagesordnung:

Top 0

Begrüßung

Feststellung der Tagesordnung

Verabschiedung des Protokolls vom 2.7.2013


Top 1

Mitteilungen aus dem Rektorat


Top 2

Übersicht gebundene Mittel

Reste in den Zentralen Fonds Studiengebühren und Qualitätssicherungsmittel


Top 4

Beratung der Anträge aus den Fakultäten


Top 5

Beratung der Anträge aus den Zentralen Einrichtungen


Top 6

Weiteres Vorgehen


4 Schlichtungskommission-Sitzungen

Weitere Infos zur Schlichtung gibt es hier: Wiki-Seite zum Thema Schlichtung Qualitätssicherungsmittel

4.1 Vorbereitung nächste Sitzung

Termin: 13. Dezember, 15:00-18:00

Termin Vortreffen: 7.12., 10:00

Tagesordnung:


5 Bisherige Chronologie QuaSiMiKo & Schlichtung

Verlauf der Gespräche über die Ersetzung des Einvernehmens bei der Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

erste Druckfassung:

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Quasimiko/Zeitplan.pdf



weitere Termine - in der Chronologie nachtragen!

5.12.13: AGSM  erstmals gibt es eine gedruckte Fassung des Qualitätshandbuchs

12.11.13: Abstimmung über E13-Stellen im Senat. Es gibt eine Tischvorlage.

6.11.13: AGSM: in der Nacht vorher gibt es erstmals eine schriftliche Darstellung der E13-Stellen. Das Konzept ist auf den 23.10.13 (nachgucken) datiert, ist zum Zeitpunkt der AGSM schon überholt. Es wird mehrfach auf das Qualitätshandbuch verwiesen

5.2.13: Rektor spricht nach der Senatssitzung die studentischen Senator*innen auf E13-Stellen an

http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2013/Rundbriefe/RB_04-13.pdf

11.07. + 19.07. Treffen mit Nüssel, Sonntag, Klöpping
Vorstellung in AGSM am 13.August im ZFB
30.9.12: 17:00: Treffen zum weiteren Vorgehen in Sachen QuaSiMi, Schwerpunkt Schlichtung und Roadmap für die Antrag für die QuaSiMiKo am 6.11.

2.10.12: Anschreiben an Aufsichtsratsmitglieder (verschickt am 3./4.10. (Mail/Brief))

2.10.12: 12:00: Treffen zur weiteren Ausarbeitung von Kritierien für die QuaSiMi<br>

9.10.12, 23.10., 13.11. Beratung der Kritierien in der FSK; Zusatzinfos zu einzelnen Anträgen, die in der Schlichtung sind (z.B. Jura)

30.10.12: das Rektorat erklärt sich doch zu einer AG SM bereit, möchte aber nür über Gremienarbeit reden. Es wird ein Termin mit Herrn Tröger im 

6.11.12: Sitzung der 13:00 QuaSimiKo. Klärung von Missverständnissen

Senat: das Thema ist nicht TOP, da keine gemeinsame Vorlage von Rektorat und Studierenden erarbeitet werden konnte.