SAL-18-12-12: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Januar 2013, 12:55 Uhr

1 Sitzung am 18.12.12

Tagesordnung: http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Dokumente/Senat/TOPS_SAL_18-12-12.pdf

Bericht: Hauptthema waren Prüfungsordnungen (vgl. Tagesordnung)

Zu Beginn wurde ein längeres Referat des Rektors mit Überlegungen zur Umgestaltung der Lehramtsstudiengänge entsprechend Bologna-Richtlinien eingeschoben. Die Lehramtsstudiengänge der Uni sollen mit denen der PH kompatibel werden, sodass Absolventen länger Zeit haben, sich für Lehramt oder Wissenschaft, Sek I oder II zu entscheiden. Nachteil: Eingeschränkte Fächerauswahl (va. in den Naturwissenschaften) und die Notwendigkeit, je nach Werdegang nicht nur einen, sondern zwei Bachelor-Abschlüsse machen zu müssen (arts/science + education). Das vorgestellte Modell ist nur ein Heidelberger Vorschlag, der voraussichtlich auf Landesebene eingebracht werden soll.
Nach den POen wurden dann noch die Anträge verschiedener Fächer zu „Willkommen in der Wissenschaft“ diskutiert. Letztlich einigte man sich darauf, alle Anträge zur Bewilligung zu empfehlen bis auf zwei (Public History + ?), deren Bewilligung noch einmal aufgeschoben wurde.

1.1 Mandatierungsmatrix

TOP
Bezeichnung
Bemerkungen
No-Gos, Probleme? Rückmeldung FSen? Unser Votum?
3a
Einrichtung Master-Studiengang Evangelische Theologie

Neuer Studiengang soll eingerichtet werden. Ist ein Master, der sich an Bachelor-Absolventen mit einschlägiger beruflicher Praxis richtet (mindestens sieben Jahre!).

Modulstruktur scheint in Ordnung, recht flexible Modulprüfungen;

Bezahlmaster (830,-/Semester)

dubiose Formulierungen an einigen Stellen (ungewollt)


-o
4a
Änderung der Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Physik

Kleinere Änderungen im Bachelorstudiengang Physik sind geplant. Manches sind nur Formulierungen..

Allerdings weist Frau Reiher auf der ersten Seite darauf hin, dass die Fakultät bewusst irgendwelche Regelungen zur Neugestaltung der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht umgesetzt hat und fragt, wie in diesem und eventuell noch auftretenden Fällen daher vorgegangen werden soll. Was ist eure Meinung dazu?

warum ändern die ihre Modulhandbücher jedes Jahr und wieviele gelten dann gleichzeitig? 

restriktive Formulierungen: "nur in besonders begründeten Ausnahmefällen"

FS für Umsetzung der neuen Regelung, genauso Studkomm, Fakrat dagegen (laut FS, von Fr. Reiher aber anders angemerkt) --> ganz komisches Durcheinander: Profs wollen sich von der ZUV das LHG erklären lassen -o
4b
Änderung Prüfungsordnung Master-Studiengang Physik

ebenfalls nur kleine Änderungen;

Frau Reiher merkt selbes Problem an wie bei 4 a)


s.o.

zu beiden POen: zwar wird das Kriterium nicht in § 36 S.2 aufgeführt, aber man kann definitiv mit § 34 I Nr.2 argumentieren - obwohl ich bis jetzt noch niemanden gefunden habe, der sagt, dass eine solche nichtvorhandene Klausel darunter fällt. Außerdem steht es ja explizit in § 36a drin. Problematisch ist dabei nur, dass in § 36a nicht so direkt drin steht, ob das Ministerium das ganze durch Rechtsverordnung etc. durchsetzten kann. Das könnten wir mal fragen: uns sei aufgefallen, dass in §36 über Rechtsverordnungen durch das Ministerium geregelt werden kann, und wir fragen uns, ob das auch für § 36a geht (könnte ja auch eine Art Ergänzung zu § 36 S.2 Nr.1 darstellen). Auf jeden Fall verstößt die PO aber gegen § 36a

- +
4c
Prüfungsordnungen für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)

Entwürfe der Prüfungsordnungen des internationalen Studienzentrums für die Prüfung an der Universität Heidelberg, an der Beijing Foreign Studies University (VR China) und für die Prüfung an der Universiti Teknologi MARA in Shah Alam, Malaysia

Die Ordnungen für die anderen Unis müssen beschlossen werden, da die HRK auf den Erlass gesonderter Ordnungen besteht, wenn dt. Hochschulen im Ausland DSH-Prüfungen abnehmen.



Kein Studi in Prüfungsausschuss (relevant?) => nachfragen

"Prüfungsentgelt nach Maßgabe des Landesrechts"



-/o
4d
Bachelor-Studiengang Biochemie - Änderung Auswahlsatzung

Kleine Änderungen, nämlich: 

im Paragraph 1 soll "des ersten Fachsemesters" gestrichen werden ("...., dass 90 von 100 der Studienplätze des ersten Fachsemesters nach hochschuleigenem Auswahlverfahren vergeben werden.")


Dann soll der bisherige Werdegang, den man bei der Bewerbung einreicht, auf maximal eine Seite begrenzt werden


Und bei den in die Bewertung des Bewerbers einfließenden naturwissenschaftlichen Fächern darf der Bewerber jetzt selbst auswählen, welche zwei das sein sollen, sofern er mehr als zwei hat.


 %

+
4e
Bachelor-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Germanistik im Kulturvergleich, Master-Studiengang Deutsch als Zweitsprache
Die Änderungen wurden im Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen und den
haben auch die Fachschaftler zugestimmt. DaF-FS
missverständliche Formulierung zu Englisch-Nachweisen: "sollen nicht älter als vier Jahre sein" --> TOEFL läuft schon nach 2 Jahren ab

+
4f
Aufhebung der Gebührensatzungen für die Sprachkurse zum Erwerb des Latinums und des Graecums am Seminar für klassische Philologie

Die Gebührenordnung soll rückwirkend für WS 12/13 aufgehoben werden.

Grund: Die QuaSiMiKo hat für die nächsten 5 Jahre die Finanzierung aus zentralen QuaSiMi bewilligt.



+
5a
Theologie


alle willkommen-Anträge:

Gleichstellungsaspekt?

Beteiligung von Studierenden?

+
5b
Geschichte


+
5c
Klass.Phil, Mlat, Papyrologie, Theologie


+
5d
Informatik


+
5e
Europäische Kunstgeschichte


+
5f Geographie und Soziologie


+
5g Soziologie


+
5h Deutsch als Fremdsprache Den Antrag kennen wir auch. Es wurde auch in der Fachrat und in der Mitarbeiterversammlung besprochen. Dem haben wir ebenso zugestimmt. DaF-Fs


+
5i Bildungswissenschaft


+
6
Lehramtsstudium