SAL-Arbeitsweise: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Juli 2012, 13:25 Uhr

Anmerkungen zur Arbeitsweise und zur Mandatierung

SAL-Arbeitsweise

FSK-Vertreter*innen in den Gremien arbeiten auf folgender Grundlage:
http://www.fsk.uni-heidelberg.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P4-11-3_Gremienarbeit.pdf

  1. Wir lehnen Prüfungsordnungen ab, aufgrund derer Studienleistungen trotz Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden, wenn sie mehr als die Hälfte der Leistungsnachweise betreffen:
    http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P1-11-2_Anerkennung_Studienleistungen.pdf
  2. Ebenfalls lehnen wir die Zwangsexmatrikulation nach Überschreiten einer bestimmten Frist ab (formal verliert man dann den Prüfungsanspruch und muss in Folge dessen exmatrikuliert werden; ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit)
  3. Wir wollen Studierende in allen Gremien, also auch in Prüfungsausschüssen; ist keinE Studi im Prüfungsausschuss vorgesehen sind, sind wir gegen die PO
    ergibt sich aus P 4/11 - 3 Aktive Gremienarbeit (gleichberechtigte Mitwirkung der Studierenden)
  4. Wir wollen modularisierte Prüfungsordnungen, keine Scheinmodularisierung.

Erläuterungen zum No-go-Check-Verfahren

Es gab bei den No-Go-Checks immer wieder in den Vortreffen und in den Sitzungen der Gremien Irritationen, wenn Änderungen von Prüfunsgordnungen zur Debatte gebracht wurden. In der Folge haben wir auch bei No-Gos uneinheitlich abgestimmt. Manchmal, wenn die No-Gos nicht Gegenstand waren, haben wir zugestimmt, in anderen Fällen, in denen sich nicht Gegenstand waren, haben wir dann nicht zugestimmt, weil uns die Änderungen nicht so sehr überzeugt haben, dass wir sie trotz No-Gos annehmen. Das Ganze weist jedoch auf das Problem hin, dass wir mit den No-Gos nicht einheitlich umgehen. Daher mache ich jetzt für ein einheitliches Verfahren einen Vorschlag: Bei Neufassungen von Prüfungsordnungen kommt die ganze Prüfungsordnungen auf den Tisch, die Änderungen sind grundlegend und bedeuten aus Sicht des Faches eine Neukonzeption der Prüfungsordnung. Dementsprechend müssen gerade bei Neufassungen von Prüfungsordnungen No-Gos überprüft und behandelt werden, da dies die Gelegenheit ist im Gremium, umfassend auf Probleme hinzuweisen. Dementsprechend sollten die No-Gos, dann auch bei der Abstimmung über die gesamte Neufassung berücksichtigt werden. Liegt demnach ein No-Go vor, sollte sich dann auch wenigstens(!) enthalten werden, da die Neufassung die einzige Gelegenheit ist, diesen Missstand im Gremium geltend zu machen, dann greift nicht das oft angeführte (schwache) Gegenargument, dass es ja darum jetzt gar nicht ging.

Wenn nun einzelne Änderungen besprochen werden und die Prüfunsgordnung nicht neu gefasst werden, sollte auf No-Gos hingewiesen werden, man sollte das Fach um Stellungnahme bitten, wieso dies noch nicht geändert wurde. Bei der Abstimmung sollten die dann aber nicht berücksichtigt werden.

Wenn nun Änderungen sich wesentlich auf No-Gos beziehen, dann wiederum sollte das No-Go unsere Abstimmung sehr wohl beeinflussen. Dann wie oben bei Neufassung verfahren.