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Verfasste Studierendenschaft als Bennerin der studentischen VertreterInnen festschreiben, damit nicht plötzlich Kommissionen
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§ 3 <br>Mitbestimmung der Studierenden <br>(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden, die von der Studierendenschaft legitimiert ist, zu entscheiden. Näheres zur Vertretung der Studierenden ist in der Grundordnung zu regeln. <br>(2) Sofern eine pauschale Verteilung von Qualitätssicherungsmitteln an die Fakultäten oder Sektionen erfolgt, ist auch dort eine entsprechende Beteiligung der Studierenden sicherzustellen.
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<br>§ 3 <br>Mitbestimmung der Studierenden <br>(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden, <u>die von der Verfassten Studierendenschaft legitimiert ist,</u> zu entscheiden. Bis zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft ist die Vertretung der Studierenden in der Grundordnung zu regeln.
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Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Kompensationsmittel.  
 
Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Kompensationsmittel.  
  

Version vom 10. Dezember 2011, 14:41 Uhr

Konkrete Änderungswünsche am Gesetzestext

Verfasste Studierendenschaft als Bennerin der studentischen VertreterInnen festschreiben, damit nicht plötzlich Kommissionen


§ 3
Mitbestimmung der Studierenden
(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden, die von der Studierendenschaft legitimiert ist, zu entscheiden. Näheres zur Vertretung der Studierenden ist in der Grundordnung zu regeln.
(2) Sofern eine pauschale Verteilung von Qualitätssicherungsmitteln an die Fakultäten oder Sektionen erfolgt, ist auch dort eine entsprechende Beteiligung der Studierenden sicherzustellen.


Sollte heißen:


§ 3
Mitbestimmung der Studierenden
(1) Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel ist im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden, die von der Verfassten Studierendenschaft legitimiert ist, zu entscheiden. Bis zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft ist die Vertretung der Studierenden in der Grundordnung zu regeln.

(2) Sofern eine pauschale Verteilung von Qualitätssicherungsmitteln an die Fakultäten oder Sektionen erfolgt, ist auch dort eine entsprechende Beteiligung der Studierenden sicherzustellen




Hier erarbeiten wir eine Positionierung der FSK zur Vergabe der Kompensationsmittel.

Wir sollten schleunigst eine Position zum Vergabeverfahren entwickeln und dann damit in den Ausschuss für studentische Beteiligung gehen, damit wir zum Sommer eine Diskussion hinbekommen.

3. Treffen: Mittwoch, 21.12.11., 19:00, ZFB

Wir brauchen eine Positionierung zur Vergabe auf Fachebene und eine zur Vergabe zentraler Mittel

Hier der derzeitige Entwurf: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2011/Positionierungen/P19-11-24_Kompensationsmittelvergabe.pdf

an dem wir hier noch arbeiten:


Die FSK wird gebente, der folgenden Positionierung zuzustimmen:

1. Die FSK lehnt eine Trennung von inhaltlicher Arbeit und Entscheidungen über Finanzmittelvergabe ab. Dies schließt eine institutionelle Trennung in zwei Kommissionen nicht aus, sofern eine Abstimmung inhaltlicher und formaler Entscheidungen stattfindet.
2. Die FSK befürwortet eine Regelung der Vergabe der Kompensationsmittel auf Fachebene. (In einer Anlage zu diesem Dokument werden verschiedene bestehende Modelle zur Gestaltung auf Fachebene vorgestellt. [Die sollten geschrieben werden!] )
3. Die Gremienmitglieder der bisher für die Vergabe der Studiengebühren verantwortlichen Kommissionen sollen an der Neustrukturierung aktiv mitwirken.
4. Die studentische Mehrheit bei Entscheidungen über Kompensationsmittel ist zu erhalten. Dies kann duch Beibehaltung der bisherigen Gremien geschehen oder durch  entsprechende Regelungen, die bei Abstimmungen eine studentische Mehrheit sicherstellen.

5. Studentische Mitglieder in den Vergabegremien sollen direkt gewählt werden.

6. Die FSK fordert eine entsprechende Regelung in der Grundordnung der Universität Heidelberg.


1 Altes Textmaterial zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel in Heidelberg

Die bisherigen beratenden Studiengebührenkommissionen haben gezeigt, dass fachbezogene Gremien sinnvoll und machbar sind. Sie haben aber auch gezeigt, dass die Entkopplung von finanziellen und inhaltlichen Entscheidungen nicht sinnvoll ist.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass es an einigen Stellen Handlungsbedarf gibt: oft ist eine sachlich fundierte und vorausschauende Haushaltsplanung nicht möglich, da Informationen für eine fundierte Entscheidung fehlen oder die Studiengebühren als Notreserve betrachtet wurden, auf die dann zurückgegriffen werden konnte, wenn in anderen Gremien ein Bedarf erkannt wurde. In anderen Fächern lief es anders und das sollte man auf die erstgenannten Fächer ausdehnen.
Die Mittelvergabe der zentral verteilten Mittel muss grundsätzlich neu gestaltet werden, die Verteilung von Mitteln in Zurufkommissionen, wie in Heidelberg praktiziert, lehnt die FSK grundsätzlich ab (vgl. F 2/10 - RB 24: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Intern/Protokolle_und_Beschluesse/2010/Positionierungen/P_2_10_RB_24_Zurufkommissionen.pdf)

Die FSK beschließt daher folgende Kriterien zur künftigen Vergabe der sogenannten Qualitätssicherungsmittel in Heidelberg:

1. Keine Trennung von inhaltlichen und finanziellen Entscheidungen
2. Mitbestimmung muss sich auf alle Ausgaben und alle Entscheidungen erstrecken
3. Es soll weiterhin Beratungen und Entscheidungen auf Fachebene geben.
4. Ersetzung der bisherigen Heidelberger Geldverteilungspraxis auf Uniebene durch ein System der transparenten Mittelvergabe, in dem alle Statusgruppen beteiligt sind.

1.1 Begründung:

Der Einsatz von Studiengebühren hat, vor allem in den finanzschwachen Fächern, oft dazu gedient Lücken zu stopfen.
Die Entkopplung von finanziellen und inhaltlichen Entscheidungen ist nicht sinnvoll, sie hat in vielen Fällen zu Mittelverwendungen geführt hat, die nicht von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmt waren. Oft wurden Maßnahmen finanziert, die nicht unbedingt Elemente einer zielgerichteten Entwicklung von Studium und Lehre waren. Gute Anträge entsprangen oft einer inhaltlichen Diskussion. Diese inhaltliche Komponente gilt es auszubauen.

Mit fachbezogenen Studienkommissionen bzw. den Fachräten auf Fachebene verfügt die Universität Heidelberg über eine Gremienstruktur, die eine themenbezogene Beratung über den Einsatz von Mitteln auf Fachbereichsebene erlaubt. Insbesondere die direkte Wahl der Mitglieder des Fachrats auf Fachebene erhöht den Rückhalt des Fachrats und seiner Entscheidungen und senkt die Partizipationsschwelle im Vergleich zu Studiengebührenkommissionen oder Studienkommissionen, die von den Fakultätsräten eingesetzt werden. Dies beinhaltet, dass diese Gremien themenbezogen Unterkommissionen oder Arbeitsgruppen bilden, die ihnen zuarbeiten.

Die bisherige Praxis in Heidelberg sieht einen Vorabzug von Mitteln vor, die von einer Rektoratskommission bzw. der EPG-Kommission verteilt werden, der Studierendenfonds wurde von der Univerwaltung verwaltet; für das Lehramtsstudium wurden Mittel der Kommission des IBW zugeschlagen. Dieses Modell lehnen wir ab. Insbesondere die persönliche Benennung studentischer Mitglieder durch Rektorat oder Dekanat ist keine Form studentischer Mitbestimmung. Für die zentralen Mittel muss dringend ein eigenes Verfahren entwickelt werden, hierbei muss auch über die Höhe eines zentralen Topfes nachgedacht werden.


Der in einigen Fächern/Fakultäten ausgeübte Druck auf Studierende, vorgelegten Entscheidungen zuzustimmen, lehnen wir ab. Ebenso die Praxis, den Mitgliedern der Studiengebührenkommissionen die Einsichtnahme in die übrigen Ausgaben zu verwehren oder Angaben, im Zusammenhang mit dem vorgelegten Antrag zu verweigern.

Kummulierte summarische Übersichten am Ende eines Haushaltsjahres bringen nichts. Transparenz und Akzeptanz erreicht man freilich durch eine zeitnahe Information, Einbindung aller Interessierten und die gleichberechtigte Mitwirkung aller Betroffenen an Entscheidungen.

Eine sinnvolle Mittelvergabe beinhaltet eine Planung und Erstellung eines Haushalts. Viele Fächer haben keine Vergabepläne, sondern nehmen nur ad-hoc-Entscheidungen vor: wenn irgendwo Geld fehlt, stellt man einen Antrag an die Studiengebührenkommission – fest verplant wird nur die anderen Mittel. Hier ist auf eine solide Finanzplanung hinzuwirken, die alle Mittel im Blick hat.

Bisher wurden oft durch andere Entscheidungen Sachzwänge geschaffen, die es für die Mitglieder der Studiengebührenkommission quasi unmöglich machten, den Antrag abzulehnen. Das ist keine gleichberechtigte Mitwirkung und verhindert eine ergebnisoffene Entwicklung von Studium und Lehre. Eine Offenlegung anderer Planungen und Ausgaben ermöglicht eine ehrliche und sachliche Diskussion. Nur so kann in den betreffenden Kommissionen auch wirklich mitbestimmt werden und verhindert werden, dass die eigentliche Diskussion und Entscheidung an anderer Stelle getroffen wird. Andersherum kann es auch nicht angehen, dass eine Studienkommission oder ein Fachrat Reformideen für die Lehre entwickelt, die dann nicht umgesetzt werden können, da die Studiengebührenkommission Gelder bereits in andere Maßnahmen gesteckt hat.

2 Entwurf einer Positionierung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Vergabe der Qualitätssicherungsmittel

Das Land will…. Dies sieht vor, dass die Studierenden ein Vetorecht erhalten.

1. Eine Aufteilung der Mittel in „normale“ Mittel und Qualitätssicherungsmittel ist nicht sinnvoll
2. Studierende sollten an allen Entscheidungen beteiligt werden.
3. Wir brauchen eine VS und keine Studivertretung für Gebühren.

Mitwirkung aller Gruppen an allen Entscheidungen

2.1 Mehrheitsproblematik

Die Etablierung einer Kultur, in der mit Vetos und Gegeneinanderausspielen agiert wird, mag hochkompetitiv sein, cool wird sie dadurch noch nicht und nachhaltig sind solche Entscheidungen eh nicht.

Bisher hatten die Studis die Mehrheit in den Studiengebührenkommissionen. Bisher wurde diese studentische Mehrheit oft über das Aufblähen von Gremien hergestellt. Dies halten wir nicht für sinnvoll, wenn es nur dazu dient studentische Mehrheiten zu sichern. Sollten die Studierenden mit dem neuen Gesetz ohnehin ein Vetorecht erhalten, ist eine studentische Mehrheit in den Gremien, wie bisher üblich, nicht mehr notwendig; eine Stimmenmehrheit – wenn man sie denn präferiert – kann auch über ein geändertes Stimmgewicht bei Finanzanträgen hergestellt werden.
Eine Mehrheit kann taktisch sinnvoll sein, da die Studierenden mit einem Vetorecht Entscheidungen verhindern, mit einer Mehrheit aber durchsetzen können. Man sollte sich aber fragen, ob es nicht sinnvoller ist, Entscheidungen nicht nur über Mehrheitsmacht, sondern über Konsensorientierte Verfahren zu treffen. Auch ist fraglich, ob derartige Regelungen rechtssicher sind – diese Fragen sollten jedoch auf Landesebene geklärt werden.
Es hat sich auch gezeigt, dass große Gremien zunehmend im Umlaufverfahren abstimmen – da sonst beschlussfähige Sitzungen nicht mehr zustande kommen. Gerade hier sind beratungsfähige kleinere Kommission eindeutig vorzuziehen. Sie können themenbezogen jederzeit durch Sachverständige erweitert werden.

Veto heißt: sobald sich die Studis einig sind, können sie jeden Beschluss verhindern. Dann kann es sinnvoll sein, dass wenige Studis in den Gremien sind, damit sie sich nicht untereinander zerfleischen, oder die Entscheidung muss in die Studierendenvertretung auf Fach- bzw. Uniebene, einzelnen Personen de facto die Möglichkeit zu geben, Beschlüsse zu blockieren, ist nicht sinnvoll. Ein Vetorecht sollte eine Studierendendvertretung bekommen, und zwar eine echt und nicht eine, die nur für Studiengebühren zuständig ist – daher sollte man eher erst mal eine Verfasste Studierendenschaft einführen.

2.2 Material:

Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen.
Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
Das Urteil findet ihr hier:
http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf

1) Geld und Inhalt zusammen
2) Teile und Herrsche bei zu vielen Mitgliedern
3) StuKo und Fachrat haben feste Satzung, die uniweit bzw. landesweit feststehen, auf die man sich berufen kann.





3 Erste Überlegungen aus der Diskussion in der FSK:

3.1 positiv an der bisherigen Vergabe in HD:

  • Beratungen auf Fachbereichsebene
  • Studis haben zumindest in der beratenden Studiengebührenkommissionen in der Regel die Mehrheit

3.2 negativ an der bisherigen Vergabe in HD:

  • wir wollen bei allen Mitteln mitreden, nicht nur bei Studiengebühren
  • die Bezeichnung „Qualitätssicherungsmittel“ ist problematisch
  • Vorabzug der zentralen Mittel ohne Beteiligung der Studierenden oder der Studierendenvertetung geht nicht mehr. Falls wir weiterhin zentrale Mittel wollen, muss darüber ein eigenes Vergabeverfahren beschlossen werden.
  • Ausübung von großem Druck auf Studierende geht nicht (lässt sich aber kaum verhindern...)
  • die bisherigen Regelungen sollten mal alle öffentlich gemacht werden
  • zum Teil sehr große Kommissionen, die nicht handlungsfähig sind
  • viele Fächer haben keine Vergabepläne, sondern nehmen nur ad-hoc-Entscheidungen vor: wenn irgendwo Geld fehlt, stellt man einen Antrag an die Studiengebührenkommission
  • eine Entkopplung von inhaltlichen und Finanzentscheidungen wie sie momentan in der Regel durchgeführt wird, ist nicht sinnvoll, das muss geändert werden
  • mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit, irgendwelche summarischen Berichte am Ende irgendeines Haushaltsjahres bringen nichts.
  • Trennung der Entscheidungen von Fachrat, Studienkommission und Studiengebühren(vergabe)kommissionen verhindert sachbezogene Entscheidungen

3.3 Diskussion:

  • Das Gesetz soll bei der Vergabe ein „Einvernehmen“ mit den Studierenden vorsehen - wie stelllt man sich dieses Einvernehmen vor?
    Einvernehmen heißt, dass die Studis zustimmen müssen, tun sie dies nicht, ist der Antrag abgelehnt.
  • Studiengebührenkommission müssten in Zukunft entscheidend sein (sonst ist das Einvernehmen nicht umsetzbar) und nicht mehr nur dem Fakultätsvorstand zuarbeiten.
  • Damit können zukünftig Studierende Anträge ablehnen, weil sie de facto ein Veto haben, aber wenn sie nur einen Bruchteil der Mitglieder der zuständigen Kommissionen stellen, können die anderen Mitglieder auch einen Beschluss verhindern und dann wird vermutlich einfach solange Druck aus geübt (wie bisher auch oft), bis die Studis halt doch zustimmen. Wenn die Studierenden die Mehrheit in der Kommission haben, könnten sie auch Beschlüsse durchsetzen; momentan ist aber eine Zweidrittelmehrheit für Empfehlungen (später: Beschlüsse) vorgesehen an der Uni HD
  • Müssen die Studierenden sich untereinander auch einig sein? ja, denn wenn einE Studi anderer Meinung ist, ist das Einvernehmen nicht hergestellt.
  • Es gibt ein Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1973, nach dem die Studis (vermutlich) nicht die Mehrheit in einer Kommission führen dürfen, außerdem ginge es teilweise Entscheidungen, bei denen es Mitwirkungsrechte der Personalvertretung gibt, die man auch nicht einfach abschaffen kann durch ein studentisches Vetorecht.
    Das Urteil findet ihr hier: http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Bildungsstreik/Karlsruher_Urteil_Unimitbestimmung_1973.pdf
  • Die Sache sollten geklärt werden, bevor über Mehrheitsverhältnisse nachgedacht wird – oder nicht, wir müssen diese Diskussion nicht vor Ort führen, das sollte man aus Effizienzgründen auf Landesebene führen und wir nehmen erst mal die Landesregierung beim Wort, wenn die Rektoren oder Profs klagen wollen, sollen sie es tun, wir gehen erst mal davon aus, dass das Urteil eh noch gekippt werden kann.
  • Med MA: Möchte die Gelder weiterhin auf Fachebene verteilen. Findet es auch gut, dass sie in der Gebührenkommission die Mehrheit haben
  • Chemie: Möchte die Kommission beibehalten, aber umbennen. Gebührenkommission wird direkt gewählt (unter der Hand, de facto wird im Fakultätsrat gewählt)
  • Studiengebührenkommissionen sind juristisch leider nur beratend.
  • Drei Argumente für Zusammenlegung:
    1) Geld und Inhalt zusammen
    2) Teile und Herrsche bei zu vielen Mitgliedern
    3) StuKo und Fachrat haben feste Satzung, die uniweit bzw. landesweit feststehen, auf die man sich berufen kann.
  • In VWL läuft es zB so, dass bei der Planung des Studienangebots diskutiert wird, was inhaltllich sinnvoll ist und dann die Gelder verteilt werden.

3.4 Weiteres Vorgehen

==> wir sollten über eine engere Verknüpfung oder eine Verschmelzung von Studiengebührenkommissionen, Studienkommissionen, Fachräten andenken.
==> wir brauchen eine Übersicht, wie es läuft in den einzelnen Fächern/Fakultäten
==> wenn zukünftig viele Mittel durch Stellen gebunden würden, gäbe es nicht mehr zu beraten – aber man will ja auch Stellen schaffen (wir wollen aber auch bei allen Mitteln mitreden. Wenn das nicht verboten ist, kann man das auch mitdiskutieren)
==> wie sollen wir dieses Semester vorgehen? De facto nach dem alten Verfahren, es sei denn Kommissionen in einzelnen Fakultäten wollen jetzt schon das Verfahren ändern, aber für die auslaufenden Studiengebühren noch große Reformen zu überlegen, bringt nicht viel...

4 Links:

  • das schreibt das Ministerium dazu:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/Eckpunkte_Studiengebuehren290711.pdf

  • eine alte Materialsammlung zu Studiengebühren findet sich hier:

Studiengebühren