Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die Fachschaftskonferenz (FSK) stellt sich Tendenzen der | + | Die Fachschaftskonferenz (FSK) stellt sich Tendenzen der Militarisierung von Gesellschaft und Bildungseinrichtungen entgegen. Sie fordert friedliche und zivile Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.<br>Aus Sicht der Fachschaftskonferenz ist hierzu eine Verpflichtung auf ausschließlich zivile und friedliche Forschung und Lehre notwendig. |
− | Sie beschließt/fordert daher: | + | Sie beschließt/fordert daher: |
− | <br> 1. Zivilklausel ins Landeshochschulgesetz! Die FSK beschließt, für die Verankerung einer solchen Verpflichtung im Landeshochschulgesetz die Aktivitäten von der Landesstudierendenvertretung, Zivilklauselgruppen oder Friedensinitiativen zu unterstützen. Das Landes¬hoch¬schul¬gesetz (LHG) wird durch die neue grün-rote Landes¬re¬gierung überarbeitet werden. Eine Zivilklausel sollte bei dieser Überarbeitung in das neue Landes¬hochschulgesetz mit aufgenommen werden, so wie sie auch Eingang in gesetzliche Regelungen für | + | <br> 1. Zivilklausel ins Landeshochschulgesetz! Die FSK beschließt, für die Verankerung einer solchen Verpflichtung im Landeshochschulgesetz die Aktivitäten von der Landesstudierendenvertretung, Zivilklauselgruppen oder Friedensinitiativen zu unterstützen. Das Landes¬hoch¬schul¬gesetz (LHG) wird durch die neue grün-rote Landes¬re¬gierung überarbeitet werden. Eine Zivilklausel sollte bei dieser Überarbeitung in das neue Landes¬hochschulgesetz mit aufgenommen werden, so wie sie auch Eingang in gesetzliche Regelungen für Forschungseinrichtungen (wie z.B. das ehemalige Kernfor¬schungszentrum in Karlsruhe, heute Teil des KIT) finden sollte. |
− | <br> 2. Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der Universität Heidelberg! Die FSK beschließt, sich aktiv für die Einführung einer solchen Zivilklausel in die | + | <br> 2. Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der Universität Heidelberg! Die FSK beschließt, sich aktiv für die Einführung einer solchen Zivilklausel in die Grundordnung der Universität Heidelberg einzusetzen. Sie geht dabei von einem breiten Verständnis einer Zivilklausel aus, dass die Hochschule in gesellschaftliche Verantwortung nimmt und sie als Einheit von Forschung und Lehre in der Forschung wie auch in der Lehre auf friedliche und zivile Zwecke verpflichtet! |
− | <br>Es geht ihr also darum die Einheit von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke zu verpflichten. Forschung und Lehre zu Rüstungszwecken lehnt sie dabei ebenso ab wie etwa Sozialtechnologie zu Kriegszwecken oder Ideologie- und Technik¬produktion zur ideologischen Unterstützung von Kriegspolitik oder der | + | <br>Es geht ihr also darum die Einheit von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke zu verpflichten. Forschung und Lehre zu Rüstungszwecken lehnt sie dabei ebenso ab wie etwa Sozialtechnologie zu Kriegszwecken oder Ideologie- und Technik¬produktion zur ideologischen Unterstützung von Kriegspolitik oder der technologischen Ermöglichung gesellschaftlicher Totalüberwachung. |
− | <br> 3. Benutzung von Universitätsgebäuden nur zu friedlichen und zivilen Zwecken! Bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benutzungsordnungen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung soll darauf hingewirkt werden, dass in diesen Verpflichtungen auf Nutzung zu zivilen Zwecken festgehalten werden. So lange keine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität steht, wird man dies für jedes einzelne Gebäude über die Verwaltungs- und Benutzungsordnungen thematisieren und regeln müssen. Etwas salopp kommentiert: Wenn man festlegen kann, dass man in öffentlichen Gebäuden nicht rauchen darf, dann wird man auch aufnehmen können, dass man dort keine Bomben baut! | + | <br> 3. Benutzung von Universitätsgebäuden nur zu friedlichen und zivilen Zwecken! Bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benutzungsordnungen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung soll darauf hingewirkt werden, dass in diesen Verpflichtungen auf Nutzung zu zivilen Zwecken festgehalten werden. So lange keine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität steht, wird man dies für jedes einzelne Gebäude über die Verwaltungs- und Benutzungsordnungen thematisieren und regeln müssen. Etwas salopp kommentiert: Wenn man festlegen kann, dass man in öffentlichen Gebäuden nicht rauchen darf, dann wird man auch aufnehmen können, dass man dort keine Bomben baut! |
− | <br> 4. Werbeauftritte der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände verbieten! Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen militärischer Einheiten wie der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände lehnt die Fachschaftskonferenz entschieden ab. Kar¬riere¬¬busse wie jener, der vor einigen Semestern die Gelegenheit bekam, direkt auf dem Uniplatz Studierende abzufangen, als sie aus ihren Veranstaltungen in der Neuen Uni kamen, haben auf dem Campus nichts zu suchen. Die FSK beobachtet gegen¬wärtige Tendenzen der gesellschaftlichen Militarisierung mit Sorge. Kam¬pag¬nen zur Sicherheitspolitik und zur Imagepflege einer neuen Kanonen¬bootpolitik der militärischen Durchsetzung deutscher Wirtschaftsinteressen lehnt die FSK daher ab | + | <br> 4. Werbeauftritte der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände verbieten! Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen militärischer Einheiten wie der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände lehnt die Fachschaftskonferenz entschieden ab. Kar¬riere¬¬busse wie jener, der vor einigen Semestern die Gelegenheit bekam, direkt auf dem Uniplatz Studierende abzufangen, als sie aus ihren Veranstaltungen in der Neuen Uni kamen, haben auf dem Campus nichts zu suchen. Die FSK beobachtet gegen¬wärtige Tendenzen der gesellschaftlichen Militarisierung mit Sorge. Kam¬pag¬nen zur Sicherheitspolitik und zur Imagepflege einer neuen Kanonen¬bootpolitik der militärischen Durchsetzung deutscher Wirtschaftsinteressen lehnt die FSK daher ab. |
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+ | 5. Berücksichtigung von Friedensforschung in Forschung und Lehre! in Lehrver¬an¬staltungen und in einschlägigen Regelungen (Studien- und Prü¬fungs¬ord¬nungen sowie Modulhandbüchern, etc.) sind Themen wie die dual-use-Problematik aktiv aufzugreifen. | ||
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<br>Es wird angestrebt, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik befasst. Um hier aktiv zu werden, müsste (a) die Lage in Heidelberg einmal genauer geprüft werden und (b) auf die ein oder andere Informationsveranstaltung hingewirkt werden, so dass Studierende wie auch andere Mitglieder der Hochschule sich zu diesem Thema genauer informieren können.<br><br> | <br>Es wird angestrebt, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik befasst. Um hier aktiv zu werden, müsste (a) die Lage in Heidelberg einmal genauer geprüft werden und (b) auf die ein oder andere Informationsveranstaltung hingewirkt werden, so dass Studierende wie auch andere Mitglieder der Hochschule sich zu diesem Thema genauer informieren können.<br><br> |
Version vom 8. Dezember 2011, 01:41 Uhr
Die Fachschaftskonferenz (FSK) stellt sich Tendenzen der Militarisierung von Gesellschaft und Bildungseinrichtungen entgegen. Sie fordert friedliche und zivile Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen, die ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.
Aus Sicht der Fachschaftskonferenz ist hierzu eine Verpflichtung auf ausschließlich zivile und friedliche Forschung und Lehre notwendig.
Sie beschließt/fordert daher:
1. Zivilklausel ins Landeshochschulgesetz! Die FSK beschließt, für die Verankerung einer solchen Verpflichtung im Landeshochschulgesetz die Aktivitäten von der Landesstudierendenvertretung, Zivilklauselgruppen oder Friedensinitiativen zu unterstützen. Das Landes¬hoch¬schul¬gesetz (LHG) wird durch die neue grün-rote Landes¬re¬gierung überarbeitet werden. Eine Zivilklausel sollte bei dieser Überarbeitung in das neue Landes¬hochschulgesetz mit aufgenommen werden, so wie sie auch Eingang in gesetzliche Regelungen für Forschungseinrichtungen (wie z.B. das ehemalige Kernfor¬schungszentrum in Karlsruhe, heute Teil des KIT) finden sollte.
2. Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der Universität Heidelberg! Die FSK beschließt, sich aktiv für die Einführung einer solchen Zivilklausel in die Grundordnung der Universität Heidelberg einzusetzen. Sie geht dabei von einem breiten Verständnis einer Zivilklausel aus, dass die Hochschule in gesellschaftliche Verantwortung nimmt und sie als Einheit von Forschung und Lehre in der Forschung wie auch in der Lehre auf friedliche und zivile Zwecke verpflichtet!
Es geht ihr also darum die Einheit von Forschung und Lehre auf zivile Zwecke zu verpflichten. Forschung und Lehre zu Rüstungszwecken lehnt sie dabei ebenso ab wie etwa Sozialtechnologie zu Kriegszwecken oder Ideologie- und Technik¬produktion zur ideologischen Unterstützung von Kriegspolitik oder der technologischen Ermöglichung gesellschaftlicher Totalüberwachung.
3. Benutzung von Universitätsgebäuden nur zu friedlichen und zivilen Zwecken! Bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benutzungsordnungen in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung soll darauf hingewirkt werden, dass in diesen Verpflichtungen auf Nutzung zu zivilen Zwecken festgehalten werden. So lange keine Zivilklausel in der Grundordnung der Universität steht, wird man dies für jedes einzelne Gebäude über die Verwaltungs- und Benutzungsordnungen thematisieren und regeln müssen. Etwas salopp kommentiert: Wenn man festlegen kann, dass man in öffentlichen Gebäuden nicht rauchen darf, dann wird man auch aufnehmen können, dass man dort keine Bomben baut!
4. Werbeauftritte der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände verbieten! Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen militärischer Einheiten wie der Bundeswehr auf dem Universitätsgelände lehnt die Fachschaftskonferenz entschieden ab. Kar¬riere¬¬busse wie jener, der vor einigen Semestern die Gelegenheit bekam, direkt auf dem Uniplatz Studierende abzufangen, als sie aus ihren Veranstaltungen in der Neuen Uni kamen, haben auf dem Campus nichts zu suchen. Die FSK beobachtet gegen¬wärtige Tendenzen der gesellschaftlichen Militarisierung mit Sorge. Kam¬pag¬nen zur Sicherheitspolitik und zur Imagepflege einer neuen Kanonen¬bootpolitik der militärischen Durchsetzung deutscher Wirtschaftsinteressen lehnt die FSK daher ab.
5. Berücksichtigung von Friedensforschung in Forschung und Lehre! in Lehrver¬an¬staltungen und in einschlägigen Regelungen (Studien- und Prü¬fungs¬ord¬nungen sowie Modulhandbüchern, etc.) sind Themen wie die dual-use-Problematik aktiv aufzugreifen.
Es wird angestrebt, einen Arbeitskreis zu gründen, der sich mit der Thematik befasst. Um hier aktiv zu werden, müsste (a) die Lage in Heidelberg einmal genauer geprüft werden und (b) auf die ein oder andere Informationsveranstaltung hingewirkt werden, so dass Studierende wie auch andere Mitglieder der Hochschule sich zu diesem Thema genauer informieren können.