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Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP bla bla bla an bla bla bla <br>
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Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP bla bla bla an bla bla bla <br>  
  
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Zu dem Bachelor Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch wurde, was wir nicht nachvollziehen können, an der Erlöschung des Prüfungsanspruches nach neun Fachsemestern festgehalten, wenn bis dahin das Studium nicht vollständig abgeschlossen wurde. Dies halten wir für kritisch, da die Regelstudienzeit als Maßstab unserer Auffassung nach nicht taugt, um die Studienzeit aller Studierenden daran in irgendeiner Form zu orientieren, dass es demnach vertretbar wäre, Studierende nach einer Überschreitung von dieser, egal ob um ein, zwei oder drei Semester, zu exmatrikulieren. Heutzutage ist die Lebenswirklichkeit der Studierenden sehr verschieden, dies reicht von Studierenden mit Kind, von Studierenden die als Vollzeitstudierenden nebenher arbeiten bis zu Studierenden, die sich neben ihrem Studium vielfältig engagieren. Dies sollte von einer staatlichen Universität gefördert und unterstützt werden und gerade nicht bestraft, durch die Androhung einer Zwangsexmatrikulation. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung. <br>
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Zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch ist in der Prüfungsordnung eine Erlöschung des Prüfungsanspruchs nach Überziehen der Regelstudienzeit um drei Semester festgelegt. Das Studium kann für Studierende unter vielen Umständen länger dauern als die Regelstudienzeit vorsieht. Diese Umstände schließen zum&nbsp;Beispiel ein: Studierenden mit Kind, berufliche Nebentätigkeiten, vielfältiges Engagement in sozialen oder poltische Gruppen und Projekten. Diese Umstände sollten an einer Universität nicht bestraft, sondern im&nbsp;Gegenteil noch unterstützt werden. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung. <br>

Version vom 19. Oktober 2011, 12:25 Uhr

Persönliche Stellungnahme der studentischen Mitglieder des Senatsausschusses für Lehre zu TOP bla bla bla an bla bla bla


Zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung Sport Rehabilitation und Prävention geben wir folgende Erklärung ab: Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verlaufe der Diskussion der SAL gemeinsam zu der Überzeugung gekommen ist, dass eine Exmatrikulation, wenn das erste berufsfeldbezogene Praktikum nach dem dritten Semester bzw. das zweite Praktikum nach dem vierten Semester nicht absolviert wurde, nicht notwendig ist. Jedoch ist in der Prüfungsordnung eine Erlöschung des Prüfungsanspruchs nach Überziehen der Regelstudienzeit um drei Semester festgelegt. Das Studium kann für Studierende unter vielen Umständen länger dauern als die Regelstudienzeit vorsieht. Diese Umstände schließen zum Beispiel ein: Studierenden mit Kind, berufliche Nebentätigkeiten, vielfältiges Engagement in sozialen oder poltische Gruppen und Projekten. Diese Umstände sollten an einer Universität nicht bestraft, sondern im Gegenteil noch unterstützt werden. Daher enthalten wir uns trotz der eingangs beschrieben sehr positiven Änderung.