ArbeitsverhaeltnisseLehrende: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundüberlegungen  ==
 
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*Lehrende sollten vernünftige Arbeitsverhältnisse haben, die ihnen erlauben, sich schwerpunktmäßig auf ihre&nbsp;Lehre zu konzentrieren. Dies beinhaltet, dass Verträge z.B. in der Vorlesungszeit weiterlaufen.<br>  
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*Lehrende sollten vernünftige Arbeitsverhältnisse haben, die ihnen erlauben, ihren Lehraufgaben die notwendige Zeit zu widmen. Dies beinhaltet zB, dass Verträge in der Vorlesungszeit nicht ausgesetzt werden.<br>  
*Grundlehre sollte von festangestellen angeboten werden<br>  
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*die Grundlehre muss von festangestellen Lehrenden abgedeckt werden<br>  
*Vereinigung Lehrbeauftragter an Musikhochschulen hat vielleicht Positionen  
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*mögliche Quellen
*Templiner Manifest der GEW  
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**Vereinigung Lehrbeauftragter an Musikhochschulen hat vielleicht Positionen  
*Monitor-Bericht zu Lehrbeauftragten - Hartz IV, Sozialbetrug etc.
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**Templiner Manifest der GEW  
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**Monitor-Bericht zu Lehrbeauftragten - Hartz IV, Sozialbetrug etc.
  
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== Besonderes Problem: Lehraufträge<br>  ==
 
== Besonderes Problem: Lehraufträge<br>  ==

Version vom 16. Oktober 2011, 15:47 Uhr

1 Hintergrund

Spätestens seit über Studiengebühren zahlreiche problematische Arbeitsverhältnisse geschaffen wurden, wird in den Fachschaften immer wieder über das Thema Arbeitsverhätlnisse gesprochen. Das Thema hat insofern auch direkt mit dem Studium zu tun, als Lehrende, die sich in erster Linie - oder zumindest überhaupt - auf ihre Lehre konzentrieren können, bessere Lehre machen, als Menschen, die 18 Stunden lehren, "nebenbei" noch ihre Dissertation schreiben und zusätzlich zwei Nebenjobs nachgehen. Auch ist es schwierig, Examen bei Profs zu machen, denen man im Studium nie begegnet ist, weil die Scheine bei Dozierenden erworben wurden, die als Lehrbeauftragte nur semesterweise an die Uni kommen. In der Germanistik beispielsweise wurden über Studiengebühren de facto-Vertretungen für Professuren geschaffen, die Professoren wollten sich vor allem die Betreuung von Abschlussarbeiten, die Korrektur von Klausuren und mündliche Abschlussprüfungen sowie stark besuchte Hauptseminare "sparen". Währen die ProfessorInnen dann Wartelisten von mehreren Semestern für das Examen hatten, konnte man bei den "Juniordozenturen" sofort Prüfung machen.

Mit dem Bund-Länder-Antrag kommen - so er denn erfolgreich ist - (viele) weitere Lehraufträge und auch Wissenschaftlerstellen mit Lehranteilen. Es wird Zeit, dass wir dazu eine Position finden.


2 Grundüberlegungen

  • Lehrende sollten vernünftige Arbeitsverhältnisse haben, die ihnen erlauben, ihren Lehraufgaben die notwendige Zeit zu widmen. Dies beinhaltet zB, dass Verträge in der Vorlesungszeit nicht ausgesetzt werden.
  • die Grundlehre muss von festangestellen Lehrenden abgedeckt werden
  • mögliche Quellen
    • Vereinigung Lehrbeauftragter an Musikhochschulen hat vielleicht Positionen
    • Templiner Manifest der GEW
    • Monitor-Bericht zu Lehrbeauftragten - Hartz IV, Sozialbetrug etc.


3 Besonderes Problem: Lehraufträge

Für Menschen, die ein einigermaßen geregeltes Einkommen haben, sind auch 700 Euro im Semester für einen Lehrauftrag in Ordnung, dass dann in anderen Fächern bis zu 1400 Euro gezahlt wird, ist aber seltsam, dass man für EPG-Lehraufträge generell mehr bekommt, mag sinnvoll sein, aber gerade, weil manche Leute auf das Geld angewiesen sind, sollte man sich vielleicht auf einen Satz von 1000 Euro verständigen.

Wer das Geld nciht braucht, kann es der Uni ja spenden


Wir brauchen eine grundsätzliche Positionierung zur Frage der "Kompensation" hauptamtlicher Lehre durch Lehraufträge etc.

Im Bund-Länder-Antrag ist eine mögliche Entlastung für die Entwicklung/Umsetzung innovativer Projekte im Sinne des Antrags vorgesehen, wir müssen gucken, dass das nicht nur dazu dient, hauptamtliche Lehre vorübergehend zu streichen und durch Lehraufträge etc. zu ersetzen. Eine Entlastung pauschal vorzusehen, weil jemand z.B. mit jemand anderem zusammen eine Veranstaltung macht, ist eher abzulehnen, da dort durch Teamteaching eher ohnehin schon Lehre eingespart wird. Es gibt Fächer, da bekommt man für solche Veranstaltungen gar keinen Nachlass; wenn dort ohnehin vor allem Referate gehalten werden, ist das auch gerechtfertigt... im Einzelfall kann das aber sehr sinnvoll und geboten sein. D.h. es muss auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung in den zuständigen Gremien erfolgen.

Beispiel: Marsilius-Kolleg: Gräbt bisher teilweise Lehre aus Fächern weg. Gerade wird diskutiert, dass eine "Kompensation" der Lehre, die dadurch in den Fächern, aus denen die in MK lehrenden Dozierenden kommen, wegfällt, über Lehraufträge stattfinden soll. Das wäre eine ziemliche Katastrophe wenn dies so stattfände. Zum einen weil Lehraufträge kein sinnvolles Arbeitsverhältnis sind. Zweitens weil auf dieser Basis keine gute Lehre stattfinden kann. Drittens weil damit eine Kompensation vorgegaukelt wird, die nicht da ist (die Person kann keine Prüfungen abnehmen und ein Lehrauftrag beinhaltet auch nicht viel Zeit und Forschung usw.). Sinnvoller weise sollte es in den entsprechenden Fächern dann Stellen (Mittelbau) geben und nicht Lehraufträge.

Für die Marsiliusstudien könnte man überlegen, ob man in schwierigen Fällen, in denen Fächer strukturell überlastet sind, verstärkt etwa Titellehre von PDs im MK stattfindet. Nicht aber Profs dort lehren und dann Lehraufträge als "Ersatz" stattfinden; das reguläre Lehrangebot muss Vorrang haben und das sollte in erster Linie von festangestellten angeboten werden; die PDs sind ohnehin oft hochspezialisiert und können sicher auch gute Veranstaltungen gerade zu Spezialthemen anbieten. Da die Marsiliusstudien allen Studierenden offen stehen, wäre das auch eine gute Möglichkeit, das Lehrangebot qualitativ und quantitativ auszubauen.

Beispiel Germanstik: dort wurden Lehrstuhlvertretungen eingerichtet, um jungen WissenschaftlerInnen Leistung nache ALG II (vulgo: Hartz IV) zu ersparen und Professoren von der Lehre, vor allem von der Betreuung von ExamenskandidatInnen, zu entlasten. Aber sobald die jungen Leute eine andere Stelle hatten, waren sie weg, d.h. die Vorbereitung auf die Examen war gerade nicht gesichert -- und das sollte man auch den festangestellten Lehrkräften überlassen (oder die Prüfungserlaubnis ausweiten)


4 Links

Bundeskonferenz der Lerhbeauftragten an Musikhochschulen: www.bklm.org