Abschlussbericht Fachratswahlen 2011: Unterschied zwischen den Versionen

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Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen, hier Textbausteine aus einer Mail  
 
Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen, hier Textbausteine aus einer Mail  
  
Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da,<br>Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät<br>auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der<br>Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3)<br>Punkt 3)<br>Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche<br>Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen<br>Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber<br>überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht.<br>Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade<br>deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und<br>zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle<br>Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.  
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Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da, Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3) Punkt 3)<br>Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht. Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle<br>Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.
  
Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in<br>Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)<br>LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und<br>der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.  
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Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)<br>LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.  
  
In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur nch<br>wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor<br>allem keine sinnvolle Lehre.<br>Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht<br>weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"<br>ins Gespräch bringen.  
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In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur noch wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor<br>allem keine sinnvolle Lehre.<br>Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"<br>ins Gespräch bringen.  
  
Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat -<br>gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das<br>Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der<br>Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene<br>übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich<br>jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die<br>z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der<br>Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,<br>aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...<br>  
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Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat - gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das<br>Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene<br>übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die<br>z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,<br>aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...<br>  
  
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Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen
 
Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen

Version vom 4. August 2011, 00:50 Uhr

1 Vorläufiger Bericht/Wahlbeteiligung:

http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Wahlen_2011/Ergebnisse_Fachrat_2011.pdf

http://www.fachschaftskonferenz.de/fileadmin/Dokumente/Wahlen_2011/Wahlbeteiligung.pdf

2 Noch zu tun:

  1. Assyriologie Mittelbau-Wahlen
  2. Ethnologie-Ergebnisse einholen (Martin weißt Du noch was? oder Benedikt?) ==> An FS mailen, explizit nach Arne oder so fragen und um Mithilfe bitten, für den Mittelbau war eine Frau Schenk oder so zuständig
  3. FS Geschichte anmailen und um Termin bitten
  4. FS Islamwissenschaft anmailen wegen Termins
  5. FS SAI anmailen wegen eines Termins
  6. FS Europäische Kunstgeschichte anmailen wgen Termins
  7. Checkliste durchgehen

3 Sachen, über die man reden müsste

1. Geschichte: es liegt ein Widerspruch vor, der auf gravierende Kommunikationsprobleme hinweist, die die Arbeit des Fachrats enorm belasten würden.

=> Vorschlag: Neuwahl


2. Fächer, in denen bisher noch gar nichts passiert ist: (laut Ergebnis-PDF)

  • Osteuropäische Geschichte
  • Europäische Kunstgeschichte
  • Islamwissenschaft / Iranistik
  • Semitistik

=> Islamwissenschaft/Iranistik/Semitistik: wählen vermutlich zusammen nach im Laufe des Oktober

=> Europäische Kunstgeschichte: nochmal mit denen reden

=> Osteuropäische Geschichte: wollen nicht


3. Neben diesen Gesamtfächern ohne Kandidaturen gab es noch einzelne Gruppen in einzelnen Fächern ohne BewerberInnen und Wahl (laut Ergebnis-PDF)

  • Ostasisatische Kunstgeschichte
  • Philosophie (dort aber auch so eine fragwürdige Wahl im Mittelbau mit einem einzelnen Kandidaten, der mit 1/13 Stimmen gewählt wurde)
  • SAI
  • UFG/VA (dort auch unklar die genaue Anzahl der Professuren aussteht)

Vorschlag: den Fächern Nachwahl anbieten

Dort bleibt es dann bei keinem Vertreter oder müssen wir dort auch noch irgendwie nachwählen (und eben auch – wie auch immer – Leute dafür motivieren)?



Vorschlag: den Fächern Nachwahl anbieten




4 Kurzer Bericht über den Ablauf

Probleme bei der Umsetzung

  • in einigen Gruppen fand keine Briefwahl statt und zwar dann, wenn es z.b. nur zwei Profs gibt oder wenn es nur eineN Mittelbaumenschen gibt, der selber kandidiert - der/die muss sich dann nicht selber pro forma noch wählen.
  • Die Briefwahlen fanden erst relativ spät statt, damit sie nicht zeitgleich zu den anderen Wahlen durchgeführt wurden. Hauptgrund hierfür war, dass es nicht so leicht, die Listen für die Fächer zu bekommen.
    Außerdem konnten wir die Clusterleute nicht mitreinnehmen - d.h. z.B. in der Sinologie konnten manche Leute nicht wählen. Ziel: die Leute als ständige Gäste wöhlen
  • hierzu (ständige Gäste) und zu anderem (z.B. Auflösung der Gebührenkommission im Fach oder nicht) machen wir noch eine Handreichung mit allen Regelungen, Ordnugnen, Gesetzten etc. und Hinweisen zur Einberufung etc.
  • wir hatten mehr Orga- und EDV-Probleme als erwartet, aber wir haben die Wahlen dann doch noch gescahfft und wir sind offen für Anregungen zur Verbesserung dieser Wahlen, die große Aufgabe nun ist die Arbeit in dne Fachräten. DAzu wird es auch ncoh Schulungen geben, nicht nur für die Studis, da laden wir auch Leute ein, die sich mit Modularsierung etc. auskennen.

5 Ausblick:was steht an?

Unbesetzte Plätze:

Nachwahlen (und was ist, wenn dann nichts zustande kommt??)

Losverfahren für die Profs

Person, die gewählt ist, hat mehr Stimmrecht


Die nächste Kuh, die vom Eis muss, ist die Diskussion um die Studiengebührenkommissionen, hier Textbausteine aus einer Mail

Streng formal ist die beratende Studiengebührenkommission dazu da, Verteilungsvorschläge für den Fakultätsvorstand der Fakultät auszuarbeiten, auf deren Grundlage dieser dann über die Verwendung der Gebühren entscheidet. (Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 23(3) Punkt 3)
Natürlich könnte man in der Studiengebührenkommission jede inhaltliche Diskussion weglassen und nur Beschlüsse wie "800 Euro für einen Lehrauftrag" fassen - und dem Fakultätsvorstand die Entscheidung darüber überlassen, zu welchem Thema und wer diesen Lehrauftrag macht. Man kann aber auch so argumentieren, dass man die Beratung ja gerade deshalb auf die Fachebene gegeben hat, weil dort die Kompetenz sitzt und zwar die inhaltliche Kompetenz - und weil in der GebührenKommission alle
Statusgruppen vertreten sind und es eine Fakultätskommission ist.

Für das Lehrangebot sind formal der Fakultätsvorstand und in Vorbereitung darauf der Studiendekan zuständig (§§ 26(4) und 23(3)
LHG) - aber auch hier wird normalerweise in den Fächern vorgearbeitet und der Fakultätsrat wird hierbei beteiligt.

In der Praxis wird dise alles so umgesetzt, dass letztlich "oben" nur noch wenig verändert wird, weil eine starre Einhaltung nicht viel brächte, vor
allem keine sinnvolle Lehre.
Und in diesem Sinne sollte man die Sache diskutieren und vor allem nicht weitere, rein institutsinterne und damit juristisch irrelevante "Gremien"
ins Gespräch bringen.

Ab dem 20.Juli - zu diesem Zeitpunkt endet die Briefwahl für den Fachrat - gibt es ein weiteres, direkt gewähltes, Gremium, den Fachrat, der das
Direktorium und die Fakultät berät - man kann ihm die Aufgaben der Studiengebührenkommission und aller anderen Arbeitsgruppen auf Fachebene
übertragen. Diese Diskussion sollte man vielleicht eher beginnen, als sich jetzt Begründungen aus den Fingern zu saugen, warum man Stellen, die
z.B. für Evaluation oder Kompetenzerhebung zuständig sind, in der Gebührenkommission beraten und dem Fakultätsvorstand vorschlagen kann,
aber einen Lehrauftrag nicht bereden kann...


Grundordnungsänderung: der Fachrat muss rein


Wir brauchen auch die Q-satzung als Heftchen